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Ausbildung zum Berufstaucher -wie das? Eingestellt von oli am 16.11.2003
Wegen des Posting bei uns von Bodo Gilz ausgelösten Interesses an mehr Informationen zu diesem Thema hier also noch mehr Input für Euch vom Poster selbst:
Hallo an alle,
ich hatte vor ein paar Tagen ein Praktikum für alle die angeboten, die unbedingt Berufstaucher werden wollen. Es haben sich mehrere auf diese Anzeige gemeldet. Ich hatte aber den Eindruck, das sich die meisten Bewerber keine Vorstellung machen ,wie der Werdegang eines Berufstauchers in Deutschland aussieht.
Es gehört schon etwas mehr dazu, ein Praktikum zu machen oder einen Kursus. Auch alle Sporttaucherscheine, seien sie noch so teuer gewesen oder auch selten, sind für die Ausbildung nicht von Interesse.Daher werde ich mir die Zeit nehmen, eine kleine Info zu schreiben:
KURZINFORMATION ZUR FORTBILDUNGSPRÜFUNG "GEPRÜFTER TAUCHER/GEPRÜFTE TAUCHERIN"
Die wesentlichen Punkte der Prüfungsordnung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfter Taucher" die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung erlassen worden und zum 1.06.2000 in Kraft getreten ist , auf einen Blick:
WER DARF AUSBILDEN? Jeder Taucherbetrieb darf ausbilden. Der Taucherbetrieb muß einen Tauchermeister, der für die ordentliche Taucherausbildung verantwortlich ist, fest angestellt haben (gilt ab 01.01.2003).
AUSBILDUNG Zu Beginn der Ausbildung wird ein Fortbildungsvertrag abgeschlossen. Die Ausbildung im Taucherbetrieb dauert insgesamt zwei Jahre. Der Jungtaucher muß im Rahmen seiner Ausbildung im Betrieb eine sogenannte "betriebliche Fortbildung" mit mindestens 200 Taucherstunden , davon mindestens 20 Taucherstunden mit dem sonst im Betrieb in der Regel nicht verwendeten Gerät, absolvieren.
Jeder Jungtaucher muß im Rahmen seiner Ausbildung einen Fortbildungslehrgang, der 320 Unterrichtsstunden dauert und aus vier Einzellehrgängen, nämlich
bestehen, absolvieren.Diese vier Lehrgänge werden in der Regel über externe Einrichtungen, die von den Industrie und Handelskammern beauftragt sein müssen,angeboten und durchgeführt. Über die regelmäßige Teilnahme an den Lehrgängen wird eine Bescheinigung ausgestellt.
BEZAHLUNG UND KOSTEN Der Jungtaucher bekommt vom Betrieb eine Vergütung. Der Jungtaucher hat den außerbetrieblichen Fortbildungslehrgang und die Prüfungsgebühr der IHK zu bezahlen!!! Da kommt ein fünfstelliger Euro-Betrag zusammen.
ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG Der Teilnehmer muss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können (nicht die Taucherlehre) und mindestens zwei Gesellenjahre im erlernten Beruf. Außerdem zwei Jahre Praxis mit mindestens 200 Tauchstunden als Jungtaucher in einem Taucherbetrieb und Teilnahmebestätigung über 320 Unterrichtsstunden. Weiter wird benötigt das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze der DLRG und eine gültige G31-Tauchertauglichkeitsuntersuchung, durchgeführt von einem Taucherarzt.
PRÜFUNG Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfungen werden zweimal im Jahr über die IHK-Kiel,Lübeck und Mannheim angeboten. Die nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Wenn da jetzt noch Fragen sind , einfach bei mir melden. Ach ja, wenn einer denkt, er kommt aus der Schule, macht seine Lehre, hängt zwei Gesellenjahre dran , sucht sich einen Taucherbetrieb der ausbildet, macht noch mal zwei Jahre Taucherlehre, bezahlt ein Vermögen an Fortbildungskursen, ist dann nach sieben Jahren geprüfter Taucher und verdient ein Vermögen, dem muß ich folgendes sagen: Tariflohn für einen "Geprüften Taucher" sind 14,03 € pro Stunde -und die Meisten bekommen nicht einmal das.....
Taucherbetrieb Gilz Bodo Gilz An der Nachtigall 6 41569 Rommerskirchen Tel 02183/6901 coloniataucher@aol.com
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