10.06.2014 15:52
Kategorie: News
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Bald wieder japanische Antarktis-Waljagd?
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Das Thema schien endgültig vom Tisch! Ende März hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag die japanischen Walfangaktivitäten in der Antarktis für illegal erklärt (siehe auch Meldung vom 31.März 2014). Japan musste daraufhin sein unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Forschung laufendes Walfangprogramm sofort beenden.
Das soll nach Ansicht der konservativen japanischen Regierung nun nicht mehr akzeptiert werden. Trotz des vom Internationalen Gerichtshof verhängten Walfangverbots will sich die konservative Regierungsmehrheit des seit Dezember 2012 im Amt befindlichen Premierminister Shinzo Abe für eine Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs einsetzen. Kaum zu glauben, denn sowohl der Verzehr von Walfleisch als auch die Akzeptanz der Waljagd sind in der japanischen Bevölkerung seit Jahren rückläufig. Und: Es ist auch kaum vier Wochen her, da hatte der japanische Verhandlungsführer Koji Tsuruoka nach dem IGH-Urteil von Den Haag gegenüber der Weltpresse erklärt: "Als Staat, der sich an Recht und Gesetz hält und als verantwortungsvolles Mitglied der Weltgemeinschaft wird Japan die Entscheidung des Gerichts befolgen."
Nach den gestrigen Ankündigungen des japanischen Premiers wird klar, dass die Erklärung des japanischen Sprechers nach dem Urteil von den Haag offenbar nur heiße Luft war.
Walcarpaccio und frittierte Walhäppchen
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Geradezu grotesk erscheint dann auch, dass die Regierung nun eine "Woche des Wals" ausrief um dem Ende dieser alten Tradition entgegen zu steuern. Im Rahmen dieser Aktionswoche wird allen Besuchern eine kostenlose Probe frittiertes Walfleisch angeboten und in der Kantine des federführenden Landwirtschaftsministeriums stand demonstrativ Walcarpaccio auf dem Speiseplan.
Der Ärger ist programmiert, obwohl das Urteil des IGH eigentlich keine neuen Handlungsspielräume offen lässt. Denn das Urteil vom Ende März befand, dass der japanische Walfang in der Antarktis nicht mit der IWC-Definition des wissenschaftlichen Walfangs übereinstimmt.
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Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs ist verpflichtend, eine Berufung ist nicht möglich. Japan zeigte sich "zutiefst enttäuscht" über das Verbot der Walfang-Aktivitäten in der Antarktis, erklärte aber, dass es sich daran halten werde. Was von solchen politischen Meinungsäußerungen zu halten ist, wurde durch den neuerlichen Vorstoß mehr als deutlich. (hap)
Weitere Infos zum IGH-Urteil und dessen gesamter Wortlaut hier:
www.taucher.net/aktuell_Japan_muss_Walfangprogramm_sofort_beenden