Japan in Den Haag vor Gericht

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26.06.2013 09:16
Kategorie: News

Japan wegen Walfangs am Pranger in Den Haag

Waljagd (© Mark Votier)
Der kommerzielle Walfang ist eigentlich seit 1986 verboten. Japan rechtfertigt seine jährliche Jagd auf Wale, unter anderem in der Antarktis, daher mit Forschungszwecken. Von einer "Pseudowissenschaft" spricht Australien und klagt Japan am Internationalen Gerichtshof an.

Japan steht wegen seines Walfangs am Pranger; der Prozess gegen das Land hat begonnen. Die Richter in Den Haag müssen sich jetzt mit dem blutigen Geschäft auseinandersetzen. Denn Australien und Neuseeland wollen die Jagd komplett unterbinden.

Trotz internationaler Proteste fangen und töten japanische Walfänger seit mehr als 25 Jahren Wale im Südpazifik. Die Meeressäuger sind international geschützt, doch nutzen die Japaner ein Schlupfloch, in der Gesetzgebung welches die Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken legalisiert.

Der Streit um den Walfang ist nun also vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gelandet. Australien und Neuseeland wollen ein totales Ende des Walfangs erzwingen. Der Prozess soll "ein für alle Mal feststellen, dass der japanische Walfang nicht wissenschaftlichen Zwecken dient sondern gegen internationales Recht verstößt", sagt Australiens Chefankläger Mark Dreyfus.

Seit 1946 gibt es das "Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs", um die weltweiten Restbestände zu schützen. 1986 wurde der kommerzielle Walfang verboten, allerdings mit Ausnahmen für indigene Völker und rein zu wissenschaftlichen Zwecken.

Hunderte Zwergwale im Pazifik gefangen

Zwergwalmutter mit Kalb - gefangen wegen dem japanischen "Forschungsdrang" (© Australian Customs and Border Protection Service)
Eine Zwergwalmutter samt Kalb - gefangen wegen des
"wissenschaftlichen Forschungsdrangs Japans".


"Australien argumentiert, dass Japan die Gesetzeslücke massiv missbraucht und im Namen der Wissenschaft in Wirklichkeit einfach nur kommerziell fischt", sagt Don Anton, Jura-Professor an der Australian National University in Canberra. "Wenn der Gerichtshof zustimmt, könnte er die Fangmengen begrenzen, aber nicht den Walfang per se." Er räumt Australien und Neuseeland eine fünfzigprozentige Siegchance ein.

Für Japan ist die Sachlage klar: "Artikel VIII der Konvention erlaubt Walfang zu Wissenschaftszwecken", sagt Taku Sasaki, Sprecher der Fischereibehörde. Japan stelle der Walfangkommission die Ergebnisse seiner Forschungen jedes Jahr zur Verfügung, sagt eine Sprecherin des Walforschungsinstituts (ICR) in Tokio. Sasaki räumt aber ein: "Die Nebenerzeugnisse des wissenschaftlichen Walfangs dürfen natürlich verkauft werden." Die Nebenerzeugnisse, das waren im vergangenen Jahr über 100 Zwergwale, die japanische Schiffe aus dem Südpazifik gezogen haben.

Das Urteil des Gerichtshofs könnte noch in diesem Jahr fallen, kurz vor Beginn der neuen Walfangsaison im Januar. Norwegen und Island fangen ganz offiziell Wale. Sie haben Einspruch beziehungsweise Vorbehalt gegen das Walfang-Moratorium eingelegt und fühlen sich deshalb nicht darangebunden.