26.09.2013 15:58
Kategorie: News
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Light & Motion Industries und Light & Ocean UG einigen sich über Markenrechte
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Claus Nadeschdin, Heidelberg
In dem gerichtlichen Vergleich hat sich Light & Ocean/Voeltz verpflichtet, die registrierten Markenrechte an Light & Motion Industries zu übertragen und außerdem binnen einer angemessenen Frist den Firmennamen Light & Ocean aufzugeben.
Weiterhin hat sich Light & Ocean UG/Voeltz verpflichtet, keinerlei Rechte aus von Mitbewerbern abgegebenen Unterlassungserklärungen mehr herzuleiten. Die Mitbewerber hatten sich in der Vergangenheit aufgrund entsprechender Abmahnungen dazu verpflichtet, die Benutzung der Marke "Light & Motion" zur Bewerbung und zum Verkauf von Unterwasserlampen zu unterlassen. In dem Vergleich wurden auch noch weitere streitige Angelegenheiten zwischen den Parteien mit erledigt.