Zum 01.Juli 2010 trat das "Arreté du 18 juin 2010 modifiant les
dispositions réglementaires du code du sport (Arretés)"
in Kraft , hier die für den Sporttaucher relevanten
Änderungen :
Die Anlagen in Tabellenform wurden im Originalwortlaut übernommen,
um unnötigen Diskussionen vorzubeugen !
________________________________________ Die Änderungen des Artikel 8
betreffen die Definitionen der Tiefenbereiche , die entsprechenden
Fähigkeiten ( Qualifikationen ) dazu sind im Anhang III-14a hinterlegt .
Bereich 0 - 6 m
Bereich 0 - 12 m
Bereich 0 - 20 m
Bereich 0 - 40 m
Bereich 0 - 60 m
Das Tauchen mit Luft ist limitiert auf maximal 60 m .
Jeder Taucher muss von einem anderen Taucher begleitet werden, der ihm
im Notfall helfen kann .
In den Anhängen III -16a und
III-16b sind die weiteren
Anforderungen für Ausbildungs- (ENSEIGNEMENT) und
Ausflugstauchgänge (EXPLORATION) genannt .
________________________________________ Artikel 11 regelt die Maximaltiefen
von Tauchern in der Aubildung ( PE)
Beginner dürfen nur im Bereich 0 - 6 m ausgebildet werden.
PE 1 nur im Bereich 0 - 12 m .
Die laufende technische Ausbildung zum PE2 darf nur im Bereich 0 - 20 m
durchgeführt werden, der Ausbilder muss über die
Qualifikation E2 verfügen, dies ist im Anhang III-15rb geregelt .
________________________________________ Artikel 12 regelt die
weiterführende Ausbildungstiefe
Eine Gruppe von PE2 darf im Bereich 0 - 20 m unter Aufsicht eines
"guide de palanquée" tauchen, die technische Ausbildung zum PE3
darf im Bereich 0 - 40 m erfolgen, sofern der Ausbilder die
Qualifikation eines E3 innehält, dieses ist im Anhang III - 15b geregelt .
________________________________________ Artikel 14 regelt die Tauchtiefen der
PA ( Plongeur Autonome ) , also der zertifizierten Taucher:
Ausgebildetete PA 1 können durch den "directeur de plongée"
berechtigt werden, im Bereich 0 - 12 m autonom zu tauchen .
Ausgebildetete PA 2 können durch den "directeur de plongée"
berechtigt werden, im Bereich 0 - 20 m autonom zu tauchen .
Ausgebildetete PA 3 können durch den "directeur de plongée"
berechtigt werden, im Bereich 0 - 40 m autonom zu tauchen .
Besteht eine Gruppe aus gemischt ausgebildeten Tauchern im Bereich PA1
bis PA4 , so gelten die Tiefenlimitierungen für den niedrigsten
mittauchenden Ausbildungsstand .
________________________________________ Artikel 15 besagt,
dass PA4 , so wie im Anhang III-14b
aufgeführt, vom "directeur de plongée" ermächtigt
werden können, im Bereich 0 - 60 m autonom zu tauchen.
Sollte der "directeur de plongée" abwesend sein, so darf die
Gruppe dennoch selbständig tauchen und wählt den Ort und
weitere Parameter eigenständig und führt selbst die
Organisation durch . Die Anforderungen an den "guide de
palanquée" werden im Anhang III-15a geregelt.
News und Neuigkeiten für und über Taucher - Nachrichten rund um den Tauchsport findest Du auf unserer Nachrichtenseite von DiveInside. Alle Meldungen der letzten Tage sind hier übersichtlich angeordnet und können im Detail abgerufen werden.
CCR Kurse bei PADI vom 07.08.2010 : Mark Caney, Direktor der PADI Technical Diving Division, bestätigt dass CCR Schulungsprogramme entwickelt werden. Einige Kurse ... [mehr] Totgesagte leben länger vom 03.08.2010 : vor 2 Jahren habe ich hier glaube ich schon ´mal was dazu geschrieben. Schaut doch ´mal bei Dräger vorbei und sucht nach dem FGT ... [mehr] Inspiration und Kalk vom 01.08.2010 : Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zum Inspiration und dem notwendigen Kalk. Im Manual ist immer nur die Rede vom Snofo Lime. ... [mehr]