Seit 01.01.2006 gilt die neue Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), deren Artikel 11.04 folgenden Inhalt hat: (1) Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird. (2) Das Tauchen in markiertem Fahrwasser ist verboten. (3) Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen. Die baden-württembergischen Tauchsportfachverbände BTSV und WLT haben aufgrund der sich aus der neuen BSO ergebenden Tauchverbotslage mit Unterstützung des AST für viele Taucheinstiege am Bodensee bei den zuständigen Landratsämtern Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz Anträge auf generalisierende Ausnahmen gestellt.
Am 22.04.2006 wurden die generalisierenden Ausnahmen des Bodenseekreises (Tauchplätze Liebesinsel und Parkhaus Post Überlingen sowie Wintertauchplätze Zeughaus Überlingern und Wilder Mann Meersburg) sowie des Lankreises Konstanz (Tauchplatz Wallhausen westlich der Slipanlage (Hafen), Wintertauchplätze Bodmann Alter Hafen und Konstanz Seerhein) in Form von Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die seit 23.04.2006 gültig ist.
Aufgrund der neuen BSO und den beiden Allgemeinverfügungen ergibt sich folgende Lage für den Tauchsport am Bodensee: Vom Tauchverbot betroffen sind folgende Tauchplätze: Meersburg Promenade, Platz 1, Tauchplatz T12 der Broschüre ,Wassersport und Naturschutz am Bodensee` des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Als Alternative steht zur Verfügung: Meersburg Promenade, 2. Treppenabgang weiter westlich als der bisherige Platz1, gegenüber `Zur Münz`. Dort darf nur Richtung Westen getaucht werden. Meersburg, Hafen Klingenstein. Überlingen, Promenade. Sipplingen, Steg, Tauchplatz T6 der Broschüre ,Wassersport und Naturschutz am Bodensee` des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Als Alternative steht zur Verfügung: Sipplingen, Parkplatz am Bahnhof. Dieser neue Taucheinstieg befindet sich > 100 m westlich des Schiffsanlegers, auf Höhe der 3. Boje. Von dort aus kann Richtung Westen getaucht werden. An folgenden Tauchplätzen kann von 01.11. bis 15.03. getaucht werden, während des restlichen Jahres herrscht Tauchverbot (Wintertauchplätze): Bodmann, Alter Hafen. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten) Konstanz, Tauchplätze Seerhein. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten) Achtung: Es ist ein geeignetes Begleitboot mit Taucherflagge vorgeschrieben. An folgenden Tauchplätzen kann von 15.10. bis 31.03. getaucht werden, während des restlichen Jahres herrscht Tauchverbot (Wintertauchplätze): Meersburg, Wilder Mann (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten) Überlingen, Zeughaus, Tauchplatz T9 der Broschüre ,Wassersport und Naturschutz am Bodensee` des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten) Seite 2 Stand: 23.04.2006 Getaucht werden darf nach hiesiger Auffassung an folgenden Tauchplätzen: Meersburg Promenade, 2. Treppenabgang weiter westlich als der bisherige Platz1, gegenüber `Zur Münz`. Hier darf nur Richtung Westen getaucht werden. Meersburg, Plätzle, Tauchplatz Nr. T11 der Broschüre ,Wassersport und Naturschutz am Bodensee` des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Achtung: Unbedingt die 100 m Abstand vom Hafen Klingenstein und vom Fährhafen halten. Tauchen vom `Plätzle` aus nur Richtung Westen. Überlingen, Liebesinsel. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten) Überlingen, Parkhaus Post, Tauchplatz T10 der Broschüre ,Wassersport und Naturschutz am Bodensee` des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Achtung: Tauchen nur Richtung Osten. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten) Sipplingen, Parkplatz am Bahnhof. Der neue Taucheinstieg befindet sich > 100 m westlich des Schiffsanlegers, auf Höhe der 3. Boje. Von dort aus kann Richtung Westen getaucht werden. Ludwigshafen, Lehmschiff, Tauchplatz Nr. T5 der Broschüre ,Wassersport und Naturschutz am Bodensee` des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Marienschlucht, Tauchplatz T3 der Broschüre ,Wassersport und Naturschutz am Bodensee` des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Achtung: Auf ausreichenden Abstand (> 100 m) zum Schiffsanleger achten. Wallhausen, westlich der Steganlage, Achtung: es muß eine Boje mit der Alpha-Flagge mitgeführt werden. (Das angebrachte Hinweisschild und die Auflagen der Allgemeinverfügung sind zu beachten) Und allen anderen bekannten Tauchplätzen. Grundsätzlich gilt: Grundsätzlich muss bei jedem Tauchgang eine Flagge Buchstabe >>A<< der internationalen Flaggenordnung (Doppelständer, deren Hälfte am Stock weiß und deren andere Hälfte blau ist) am Taucheinstieg an Land gesetzt werden. Nachts und bei unsichtigem Wetter ist die Flagge wirksam anzuleuchten. Die Polizei ist berechtigt, weitere Anordnungen zu treffen. Den Anordnungen ist Folge zu leisten. Bei den Verhandlungen über die generalisierenden Ausnahmeregelungen mit den Schifffahrtsämtern und der Wasserschutzpolizei und in dem Schriftverkehr zu den Allgemeinverfügungen wurden wir mehrfach gezielt darauf hingewiesen, daß bei der Ausübung des Tauchsports generell und grundsätzlich keine Behinderung der Schifffahrt stattfinden darf. Für die Allgemeinverfügung besteht auch das Recht des jederzeitigen Widerrufes. D.h. dass als Folge von Zwischenfällen die Allgemeinverfügung zurückgezogen werden kann.
Um die Ausübung des Tauchsports im Bodensee zukünftig nicht zu gefährden, fordern wir alle Taucher auf: Unterlasst jegliche Behinderung der Schifffahrt, vermeidet alle potentiellen Probleme mit Schifffahrt, Wasserschutzpolizei, Anwohnern und sonstigen Gewässernutzern schon im Ansatz, verhaltet Euch am Bodensee immer regelkonform und bitte, sensibilisiert alle Taucher bzgl. der problematischen Situation! Es ist davon auszugehen, dass die Wasserschutzpolizei die Einhaltung der neuen BSO und der Allgemeinverfügungen ab sofort streng kontrollieren und im Falle von Zuwiderhandlungen eingreifen wird. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Andreas Mihm Vorsitzender Arbeitskreis Sicheres Tauchen im Bodensee e.V. Moengalstr. 19 D - 78315 Radolfzell am Bodensee
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