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Tauchplätze Deutschland - Baden Württemberg Bodensee
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Datenbank - Tauchplätze - Deutschland - Baden Württemberg - 4 Berichte zu diesem Eintrag!
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Bodensee geschrieben am 07.05.2008 von Kolja |
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Alle sind bereit, das Equipment ist gecheckt. Auf ein Zeichen geht es los, die jähe Farbänderung vom satten Blau des sonnigen Wintertages in das helle Mintgrün der oberen Wasserschicht markiert den Übergang in eine andere Welt. Vorbei an ein paar alten Holzpfählen geht es den Hang hinab, während das Grün des Wassers intensiver wird. Plötzlich ist die Kante da, der Grund knickt abrupt ab und verliert sich in der Tiefe. Noch ein paar Flossenschläge, ein beherzter Zug am Schnellablass und entlang der Steilwand geht es mitten hinein ins schwarze Nichts. Der vollständige Bericht zu diesem Thema befindet sich in unserem Magazin DiveInside April 2008.
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Im Obenstehenden Bericht: Tauchplätze Bodensee, Bodenseeschifffahrtsordnung, Allgemeinverfügungen, Tauchplätze Muss es den Verfassern offenbar entgangen sein zu erwähnen, dass es sich bei dieser Mitteilung um eine Verbandsinterne Angelegenheit des BTSV / WLT / AST handelt. Diese Aufklärungsaktion für anständige Taucher, kann bei schlechter Wirkung beliebig wiederholt und in den verschiedensten Zeitschriften und Internetseiten publiziert werden. Erneut werden Regeln für Taucher am Bodensee, in Umlauf gebracht und über Webseiten und interessierten Kreise verbreitet. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Publikationen Verbandsinterne Angelegenheiten des WLT, BTSV oder AST sind. Also keinerlei Weisungsbefugten Charakter für die Allgemeinheit der Taucher besitzt. Hier ein weiterer Abschnitt, der aus der Feder dieser Leute kommen könnte. Seit dem 01. Januar gilt am Bodensee die neue Bodenseeschifffahrts-verordnung. Diese geänderte Verordnung birgt bereits einige Gerüchte über die tatsächlichen Veränderungen für das Tauchen im Bodensee mit sich. Derzeit werden die Regelungen mit den Behörden genauer abgeklärt. Sollten Taucher an den Tauchplätzen sich nicht korrekt verhalten, so können Bußgelder vergeben werden. Sobald wir weitere Angaben erhalten, werden wir Euch darüber berichten. Derzeit haben wir folgende Infos (Leider keine Garantie auf Vollständigkeit; Änderungen vorbehalten) und und und, laber , laber, laber……… Solltet Ihr in nächster Zeit von Ordnungshütern dieser Interessengruppen, beim tauchen belästigt und genötigt werden, so ist das eine weitere Anmaßung der oben aufgeführten Regeltreiber. Ihr könnt unsere neuen Polizisten gern mit einem lauten Willkommensgruss zur Taufe, ins Wasser befördern. Wir und unsere Polizisten lieben das kühle Nass. Das ist eine Tradition und hat nichts mit körperlicher Gewalt zu tun. Hier ein weiterer Auszug aus einer etwas älteren Mitteilung, für die auch die selbsternannten Tauchpolizisten verantwortlich sein könnten: Anschlag am Eingang des Parkhauses Überlingen. Auch hier muss es den Verantwortlichen entgangen sein, auf diesem Anschlag zu erwähnen, dass diese Weisung für Mitglieder des WLT / AST USW, USW, handelt und für die Gesamtheit der Taucher keinerlei Pflicht zur Befolgung besteht. Für all diejenigen, welche beim Lesen dieser Regeln mit ihrer individuellen Bequemlichkeit Probleme haben, muss ich ergänzen, dass das Tauchen vom Parkhaus in Überlingen aus derzeit ausschließlich auf einer wohlwollenden kommunalen Duldung beruht. Die Zufahrt zum Parkhaus kann sofort aufgrund bestehender Rechtslage für Taucher (mit Druckgasbehältern) gesperrt werden. Deshalb appelliere ich an alle Taucher - beachtet diese Regeln - sonst verursacht ihr zwangsläufig weitere Tauchverbote an beliebten Tauchplätzen. Gerd Haga 1. Vorsitzender des Württembergischen Landesverbandes für Tauchsport e.V. Antwort, Parkhaus Überlingen Sehr geehrte ...... herzlichen Dank für Ihre Mail und dem damit verbundenen Interesse an unserem Haus. Wir, als Betreiber der Parkhäuser in Überlingen, waren sehr überrascht über die ´Einschränkungen für Taucher´ im Parkhaus Post. Ihren Ärger über die angebliche Verordnung können wir durchaus nachempfinden. Durch Ihren Hinweis konnten wir auf der Homepage der ATS ´Sicheres Tauchen´ eine Empfehlung, die u.a. auch das parken im Parkhaus Post betrifft, lesen. Dies ist eine Empfehlung der ATS. Eine Verordnung wie sie in Ihrer Mail beschreiben existiert, nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung der Swü, Herrn Mattausch, dem Ordnungsamt Frau Hauke und dem Ehepaar Lutsch (Parkhausaufsicht), nicht. Bei unserem Kundenklientel ist es unwichtig, ob diese als Touristen, Ortsansässige oder Taucher in das Parkhaus einfahren. Eine Parkhausverordnung, die für einen geregelten Ablauf im Hause sorgt, schränkt keine der o.g. Gruppen, in der Wahl des Parkdecks oder anderweitig, ein. Ausnahmen sind die Stellplätze im EG für Mutter- und Kind, Frauenparkplätze und Behindertenstellplätze. Wir freuen uns, Sie und Ihre Tauchpartner und Tauchpartnerinnen weiterhin im Parkhaus Post begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Überlingen GmbH Es wird sich nun sicher erübrigen, darauf hinzuweisen, dass diese Regeltreiber auch einen etwa gleich „heissen Draht“ zu den örtlichen Behörden unterhalten. Auch wir, liebe Regeltreiber, kämpfen wirklich hart, für die Rechte der Taucher und was Sie bei uns gerne dürfen…. Taucher sind gerngesehene Touristen die willkommen sind am Bodensee. Wir können in Zukunft ganz gut, auch ohne Eure Vergraulungsaktionen leben.
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Tauchplätze Bodensee Bodenseeschifffahrtsordnung, Allgemeinverfügungen, Tauchplätze Seit 01.01.2006 gilt die neue Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), deren Artikel 11.04 folgenden Inhalt hat: Siehe Bericht
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Bodensee geschrieben am 21.02.2006 von Tauchklaus [CMAS**, 289 TG] |
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Wichtiger Hinweis für alle Tauchplätze am Bodensee: Mit Änderung der Bodenseeschifffahrtsordnung zum 01.01.2006 besteht im Umkreis von 100 m um Landestellen und Hafeneinfahrten, die von Fahrgastschiffen (auch kleine und private) benutzt werden, ein absolutes Tauchverbot. Weitere aktuelle Informationen auf der Hompage des Wüttembergischen Tauchverbands http://www.wlt-ev.de/ Für die bayerische Seite gilt, dass nur mit Genehmigung getaucht werden darf. Es gibt eine Ausnahmeverordnung für die sogenannten ´Berge´, die allerdings nur mit einem Boot erreicht werden könnne.
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26.07.2008 03:00 Taucher Online : 42 Heute 802, ges. 27764073 Besucher
 
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Wie viele schon vermuteten handelte es sich bei dieser Meldung natürlich um einen Aprilscherz. Viele Anrufe erreichten Barakuda, SSI und unsere Hotline, viele Mails trudelten zu diesem Thema (mehr)

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