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Tauchplätze Deutschland - Bayern Ilsesee, Augsburg
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| Anfahrt/Anreise: | Aus Richtung Norden:
Von der BAB A8 kommend an der Anschlussstelle Augsburg-West/Gersthofen auf die B2 in Richtung Süden (Landsberg, Augsburg) ausfahren; aus der autobahnähnlich ausgebauten B2 wird die B17. An der Anschlussstelle Königsbrunn-Nord abfahren, immer geradeaus, mehrere Kreuzungen passieren, bis man am östlichen Ortsende ist. Hier ist auch schon linker Hand der Ilsesee mit der Zufahrt zum Parkplatz. |  | |
| Örtlichkeit/Einstieg: | Der Ilsesee grenzt nördlich des Parkplatzes gelegen fast unmittelbar an die asphaltierten Fahrzeugstellflächen, lediglich getrennt durch eine Liegewiese. Ein Kiosk bietet in der Sommersaison guten Service.
Das Tauchen ist derzeit noch kostenlos, aber stark reglementiert, vor allem zeitlich und was den Einstieg betrifft. Dieser ist nur im südöstlichen Uferbereich zulässig: Wenn man vom Parkplatz aus auf den See sieht, muss man sich rechts orientieren. Über eine Wiese und einen unbefestigten Weg führt der Weg an die Einstiegstellen. Diese sind flach und kiesig, also problemlos. |  | |
| Wasser: | Süßwasser | Erreichbarkeit: | Landtauchgang |  | |
| Max. Tiefe: | 12 m | Schwierigkeit: | Anfänger-TG |  | |
Wrack-TG | Strömung |  | |
Höhlen-TG | Bergsee |  | |
| Füllmöglichkeit: | Akwa Tauchsport, Königsbrunn (http://www.taucher.net/edb/Akwa_Tauchsport__Koenigsbrunn_b6784.html) und weitere in Augsburg ...
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| Tauchregulierung: | Verordnung über die Zulassung des Tauchens mit Atemgerät als Gemeingebrauch im Ilsesee in Augsburg
(Amtsblatt der Stadt Augsburg Nr. 26 vom 27. Juni 2008, Seite 196)
Die Stadt Augsburg erlässt auf Grund von § 23 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666) i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Satz 3, Art. 22, Art. 23 Abs. 2 und Art. 75 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 969) folgende Verordnung:
Präambel
Die Stadt Augsburg strebt an, dass das Tauchen mit Atemgerät weiterhin in der Region möglich sein soll. Der Ilsesee im Süden der Stadt Augsburg bietet sich als Gewässer an, in dem das Tauchen mit Atemgerät ermöglicht wird. So kann das Tauchen mit Atemgerät bereits derzeit in diesem Gewässer ausgeführt werden und zudem ist der Ilsesee in der Region als Gewässer bekannt, in dem das Tauchen mit Atemgerät zulässig ist. Daher strebt die Stadt Augsburg an, das Tauchen mit Atemgerät auch künftig im Ilsesee zu ermöglichen.
Durch die nachfolgende Verordnung werden die teilweise gegenläufigen Interessen der Erholungsnutzung, der Tauchausübenden, der Badegäste, der Grundstückseigentümer, der Fische sowie sonstiger Lebewesen und des Naturschutzes möglichst gerecht ausgeglichen. Allerdings sind die Grundstückseigentümer bestrebt, die Ausübung des Tauchens mit Atemgerät im Rahmen des (abgeleiteten) Eigentümergebrauches selbst auszuüben und einer privaten Nutzung zuzuführen. So planen die Grundstückeigentümer die Ausübung des Tauchens mit Atemgerät zu verpachten bzw. in Form einer eigenen Gesellschaft selber auszuüben. Dieser Bestrebung der Grundstückseigentümer will sich die Stadt Augsburg nicht verschließen. Aus diesem Grunde erfolgt der Neuerlass dieser Verordnung lediglich bis zum 31.10.2009. Eine Verlängerung bzw. ein Neuerlass dieser Verordnung ist derzeit von der Stadt Augsburg nicht vorgesehen. Vielmehr geht die Stadt Augsburg davon aus, dass im Anschluss an das Auslaufen der Verordnung die Grundstückseigentümer das Tauchen mit Atemgerät weiterhin ermöglichen, wenn auch im Wege des (abgeleiteten) Eigentümergebrauches.
Sofern die Grundstückseigentümer eine Verpachtung des Tauchens mit Atemgerät im Rahmen des (abgeleiteten) Eigentümergebrauches oder eine Ausübung durch eine eigene Gesellschaft vor dem Auslaufen dieser Verordnung glaubhaft nachweisen, kann die Verordnung durch die Stadt Augsburg auch vor Ablauf der Geltungsdauer der Verordnung aufgehoben werden.
§ 1 - Tauchen mit Atemgerät als Gemeingebrauch
Das Tauchen mit Atemgerät im Ilsesee ist als Gemeingebrauch in der Zeit vom 15.03. bis 31.10. eines Jahres nach Maßgabe der unter § 2 folgenden Bestimmungen zulässig. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2 - Regelung des Gemeingebrauchs
Das Tauchen mit Atemgerät darf nach folgenden Maßgaben ausgeübt werden:
- Die Ausübung des Tauchens mit Atemgerät ist an Samstagen von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen generell verboten.
- Das Tauchen ist an den anderen Tagen von Sonnenaufgang bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang zulässig.
- Für die Tauchgänge darf nur die in der Bucht im Südosten des Sees liegende Einstiegsstelle, die im beiliegenden Lageplan bezeichnet ist, benutzt werden.
- Die Tauchgänge sind so zu gestalten, dass der Badebetrieb nicht behindert wird.
- Auf die Fischereiausübenden, deren Einrichtungen und Gerät ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Es sind ausreichend bemessene Sicherheitsabstände einzuhalten.
- Die Taucher haben sich unter Wasser so zu verhalten, dass Fische und Kleinlebewesen wie Krebse nicht unnötig oder mutwillig gestört werden. Zu bestehenden Brutplätzen von Wasservögeln ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.
- Flachwasserbereiche und Bestände von Wasserpflanzen und sonst für den Artenschutz wichtige Bereiche dürfen weder betreten noch darf in ihnen der Tauchsport ausgeübt werden.
- Mit Ausnahme der Tauchausrüstung dürfen andere feste oder flüssige Stoffe nicht in das Gewässer eingebracht werden.
- Das Lagern von Ausrüstungsgegenständen auf den Liegewiesen und Badestränden ist nicht zulässig.
- Das Betreiben von Kompressoren im Uferbereich und im Bereich der Anliegergrundstücke ist nicht zulässig.
- Eine Beschädigung oder Entnahme der Unterwasservegetation ist nicht zulässig. Vorhandene Vegetationsbestände dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Grabungen, Erdbewegungen aller Art, sowie Sohlveränderungen sind unzulässig.
- Eine Veränderung des Seegrundes durch Anbringen von künstlichen Orientierungspunkten, Hinweistafeln oder ähnliches ist unzulässig.
- Durch den Tauchbetrieb verursachte Schäden an den Seeufern sind unverzüglich der Stadt Augsburg, Tiefbauamt, Abt. Wasser- und Brückenbau anzuzeigen und auf eigene Kosten fachgerecht zu beheben oder beseitigen zu lassen.
- Gewerbliche Nutzungen sowie organisierte Veranstaltungen liegen nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauchs und bedürfen der Genehmigung der Stadt Augsburg, Umweltamt, Untere Wasserrechtsbehörde.
§ 3 - Erlaubnisfreie Benutzungen nach § 17a WHG
Auf erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen im Sinne von § 17a WHG finden die Einschränkungen nach §§ 1, 2 Nr. 1, 2 dieser Verordnung keine Anwendung.
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 26 – 27. Juni 2008, Seite 202
§ 4 - Befreiungen
Von den Regelungen des § 2 dieser Verordnung kann die Stadt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde auf Antrag Befreiung erteilen, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Die Befreiung ist widerruflich, sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
§ 5 - Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 a BayWG kann mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt.
§ 6 - Geltungsdauer
Die Verordnung tritt am 01.07.2008 in Kraft und gilt bis zum 31.10.2009.
Augsburg, 13.06.2008, Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister
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| Notruf/Kammer: | Rettungsleitstelle +49 (821) 19222
Polizeinotruf 110
Feuerwehr 112
Nächste Krankenhäuser:
Augsburg-Haunstetten
Zentralklinikum Augsburg |  | |
| Letzte Änderung: 29.06.2008 | Hier klicken um die Daten zu ändern |
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Datenbank - Tauchplätze - Deutschland - Bayern - 25 Berichte zu diesem Eintrag!
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 28.06.2008 von Bauli78 [CMAS**, 175 TG] |
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1 von 1 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 0 von 0 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Die Allgemeinverfügung wurde ab 01.07.2008 bis zum 31.10.09 verlängert.
Es gibt keine Veränderung zur bisherigen Allgemeinverfügung.
Näheres ist im Amtsblatt Nr. 26 der Stadt Augsburg vom 27.06.2008 enthalten:
Amtsblatt (pdf)
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 07.12.2005 von aisi [Rescue Diver, 120 TG] |
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Hallo, wollte Ende Oktober noch einen Saisonabschluss-TG hier in Deutschland machen (bin aus FFM) und da ich Bekannte in Koenigsbrunn habe, bin ich schliesslich am Ilsesee gelandet - das einzige Problem war nur, an einem Samstag Nachmittag eine offene Tauchbasis zu finden... Da meine Freunde gerade am Umziehen waren, war`s insgesamt etwas doof, denn ich wollte von Samstag bis Montag bleiben. Bin dann erst mal so an den Ilsesee gefahren, um mich umzugucken, fand den See dann auch sehr anziehend, die Einstiegsstelle ist leicht, einfach vom Kiesstrand rein. Habe dort auch 2 Taucher getroffen, die mich dann an das Tauchsportzentrum Augsburg verwiesen, da koennte ich auch am WE Luft und ev. sogar eine Uebernachtungsmoeglichkeit bekommen. Das hat dann auch alles super geklappt, habe neben einem guenstigen Bett mit Fruehstueck auch Luft und sogar noch einen Buddy (!!!) fuer insgesamt dann 5 TGs bekommen. Wir sind Samstag dann gleich noch 3mal rein, u.a. mit dem Club Freak Divers zu einem Nachttauchgang - super spannend, was sich trotz nicht allzu toller Sicht in der Nacht zeigte - ich hatte sogar einen dicken Barsch vor der Linse!!! Als es noch hell war, sind wir mal quer durch den See und dank meines ortskundigen Buddys von dem oertlichen Club habe ich einen grotesken LKW-Reifen unter Wasser gesehen. Sonntag darf man leider nicht im Ilsesee tauchen, sind dann mit dem Tauchsportzentrum nach Dillingen gefahren und haben dort 2 TG gemacht. Die Gegend um Augsburg lohnt sich wirklich zum Tauchen, werde mich auf alle Faelle im naechsten Fruehjahr puenktlich zur Eroeffnung des Ilsesees am 15.3. wieder dort sehen lassen! Ergaenzung des Users vom 14.12.05: Sorry, hatte mich mit den Tagen vertan - ich meinte Freitag, nicht Samstag - genau das war ja das Problem, dass der Ilsesee am WE so gut wie nicht betauchbar war, eben nur Samstag Vormittag... Deswegen die Fahrt nach Dillingen.
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 18.09.2005 von Bianca [PADI Rescue , 61 TG] |
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 01.06.2005 von ksc [PADI Rescue, 90 TG] |
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3 von 3 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 0 von 0 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Der Wasserstand des Ilsesee´s wird/ist für einen Versuch um ca. 1.50 m mit großen Pumpen abgesenkt. Der Versuch dauert bis ca. Ende Juni.
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 21.05.2005 von kub0815 [AOWD, 113 TG] |
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 03.09.2004 von Karl [CMAS **, 350 TG] |
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1 von 4 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 2 von 6 Usern stimmten diesem Bericht zu.
In diesem Jahr war ich mehrmals an und in diesem Gewässer. Da ich eine längere Anfahrt habe (100km) wollte ich eben auch mehrere Tauchgänge machen. Als in nun das erste Mal an einem Samstag Vormittag gegen 10.00 Uhr angekommen bin mußte ich nach 2 stündiger Autofahrt feststellen, daß in einer Stunde das Tauchverbot beginnt. Genervt bin ich und mein Buddy heimgefahren. Eine Woche später wieder hingefahren und um 6.30 Uhr angekommen, wegen dem bestehenden Parkverbot ist ja parken bis 6 Uhr in der Früh verboten... . Also wir angekommen und was mußten wir sehen, Scharen von Tauchern trafen ein. Gefrustet sind wir dann nach dem ersten Tauchgang heimgefahren, eine Sicht von 1m war schon Top. Aber was soll´s, weichen wir eben den Tauchermassen aus und gehen unter der Woche tauchen. Wieder angekommen und siehe da, kein Taucher da, also Glück gehabt. Ausrüstung zusammengebaut und dann... kommt ein Mensch auf uns zu und erklärt uns, daß heute Tauchverbot ist, wegen einem Feiertag. Wir genervt, wollten ins Wasser und er zückt gleich das Handy und droht mit der Polizei... . Dann ein neuer Versuch, ein Nachmittag im August sollte unser Tag sein. wir kommen gegen 12.00 Uhr an und was müssen wir feststellen, alle Parkplätze belegt und im Auto eine Glühhitze. Dann endlcih einen Parkplatz gefunden, angezogen und ab ins Wasser, jedoch waren auch wieder Scharen von Tauchern da und etliche Tauchschulen, das Resultat: Null Sicht und keine Fische! Fazit: Dank der vielen Regeln mit Tauchverboten und Parkverboten und den an Sommertagen extrem knappen Parkplätzen, sowie den extrem vielen Badegästen, man gelangt schier nicht zum Einstig für die Taucher, da hier lauter Handtücher und Badegäste liegen, ist der See eigentlcih uninteressant. Durch den hohen Badebetrieb ist die Sicht wohl nahezu Null. Mag es ja ein so hochgelobter See sein, jedoch wirklich interessant ist er wohl nur für die heimischen Taucher, die schnell mal Zeit haben und mit Glück in einen See springen können wenn wenig los ist. Hat man eine weite Anreise ist der See uninteressant, da man eventuell so wie ich nur gefrustet von den teils unbekannten Regelungen ist.
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 08.08.2004 von Onrap [Padi AOWD, 53 TG] |
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0 von 1 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 1 von 2 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Für spontane Ausflüge fahre ich gerne zur Ilsesee. Wenn ich mit anderen ´künstlichen´ bayerischen Seen vergleiche, ist dieser See am interessantesten! 1. Sehr abwechslungsreiche Seelandschaft (´Unterwasserwälder´, ´Mini-Grand Canyon´, ´Fisch-Paradiese´, ´Bergspitze´ usw.) 2. Jede Tauchgang findet mindestens Hechte, Karpfen uvm. 3. Sichtweite ist sehr unterschiedlich: Im Werkswoche Sicht besser und Fischreicher! Am Samstag, falls Badebetrieb und ´Massen´ Taucher Sichtweiter eher schlechter! Zu empfehlen, wer zu viel Urlaubstage (oder auch von Überstunden Freizeitsausgleich) übrigbleiben, auf jeden Fall ein- oder zwei Tage freinehmen und unter Woche (MO-Fr) zur Ilsesee tauchen! 4. Parkplätze gibt es genügend, und der Weg zwischen Auto und Ufer ist oft nicht sehr weit (meist ca. 50 m)
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 21.07.2004 von Robert [CMAS**, ? TG] |
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2 von 2 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 4 von 4 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Anbei mein Erfahrungsbericht zum Ilsesee Königsbrunn bei Augsburg: Ein kleinerer See mit einer - vom Hören-Sagen erfahrenen - maximalen Tiefe von 15m, wobei wir diese Stelle leider noch nicht gefunden haben. Muss wohl im nördlichen Bereich sein, in den wir nicht so oft ´vordringen´. Einstieg ist mittlerweile nur noch am Südost-Ufer erlaubt, da der Ilsesee einer ´scharfen´ Verordnung unterliegt. Die wichtigsten Infos dazu: - Tauchverbot an Sonn- und Feiertagen sowie im Zeitraum vom 1.11. bis 14.3. jeden Jahres - Samstag nur bis 11 Uhr vormittags - Unter der Woche tauchen bis 2h nach Sonnenuntergang - Einstieg eben wie besagt nur Südostufer - Keine Badegäste, Fischer und v.a. keine Wasserlebewesen (Fische, Krebse als auch Seevögel etc.) bedrängen oder gar stören - kein Betreiben eines Kompressors - Nichts mitnehmen aus dem/ums Wasser - Strafe bis 5.000 Euro bei Nichtbeachtung von den vorgeschriebenen Regeln So, nun wieder zurück zum tauchen im Ilsesee: Er besticht durch sehr schöne UW-Vegetation und seine Fischvielfalt - Sonnenbarsche, Karpfen, Hechte (habe beim letzten TG 2 zutrauliche, mittelgroße Karpfen und doch tatsächlich 12 Hechte gezählt, davon 9 Juvenile). Die Tiefe im Süden des Sees bis etwa zur Mitte beträgt max. 9m. Zu den Sichtweiten: Im Sommer über 3m bis max. 5m, Wassertemperatur war im Juni 18 Grad an der Oberfläche, nahm aber gleich bei 3m ´Tiefe´ auf 13 Grad ab. Also Kopfhaube und Handschuhe waren bei mir schon angesagt. Umziehen ist am naheliegenden Parkplatz möglich. Am See sollt ihr nichts rumliegen lassen. Und nun viel Spaß beim tauchen dort. 4 Flossen für Bewuchs und Fischreichtum, doch mein Favourit ist und bleibt der kleine Echinger.
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 01.05.2004 von TheScubaDiver [PADI RESCUE, 346 TG] |
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4 von 4 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 4 von 5 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Hallo, nun habe ich ja so manchen Artikel über den Ilsesee gelesen und bin mit der Problematik dieses Gewässers vertraut. Hier nun noch ein Aufruf: Haltet Euch an die bestehende Verordnung, sonst ist der See noch mal völlig gesperrt! Jeder Taucher, der an diesem See ein Interesse hat, sollte sich einmal Fragen ob es soweit kommen muß? Fällt dieser See weg, dann stellt sich die Frage welche Alterativen es in dieser Gegend gibt? Auch muß ich dem Artikel von Volker zustimmen und heiße es für gut, wenn jemand Farbe bekennt und für etwas eintritt. Jeder Taucher, dem etwas an dem See liegt sollte Verstöße melden oder zur Anzeige bringen. Es kann ja nicht sein, daß hier einige wenige durch Verstöße einen See zur Sperrung bringen können! Ob das Strafmaß nun min. oder max. XXX € ist, das finde ich nun wirklich nicht diskussionswürdig. Recht hat er, wenn mal etwas Tacheles geredet wird. Acuh ich würde keine "wilde" Taucherei dulden, niemand kann sagen, daß er von einem Tauchverbot nichts weiß, da am See Sichtbare Schilder hängen. Wer nicht lesen kann muß eben spüren, anders geht es nun mal nicht. Gut Luft TheScubaDiver
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 05.04.2004 von Hego [PADI AOWD, 290 TG] |
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1 von 5 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 2 von 6 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Was soll dieser schwachsinnige Bericht von Volker vom 18.03.2004. Er kündigt dort die Anzeigeerstattung gegen Taucher an, die sich nicht an die Regeln halten und droht mit einem Bußgeld von mindestens 5.000,- Euro. Der davor stehende Bericht, unterzeichnet vom Bürgermeister von Augsburg, droht eine Geldbuße von höchstens 5.000,- Euro an, die aber wirklich nur bei schwerwiegenden Verstößen verhängt werden wird. Auch ich bin der Meinung, dass sich alle Taucher an die Vorschriften zu halten haben, um vor allem sich selbst, die Natur, andere Badegäste, usw. zu schützen und nicht zu belästigen. Aber bleibt doch bei der Wahrheit und kommt nicht mit utopischen, schwachsinnigen Strafandrohungen daher, die dann noch nicht eingehalten werden. Ich glaube die Vernunft solle hier die maßgebliche Rolle spielen und ein angemessenes Bußgeld kann so manchen unvernünftigen Taucher sicherlich auch mal nicht schaden.
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25.07.2008 12:52 Taucher Online : 201 Heute 7766, ges. 27752037 Besucher
 
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