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Tauchplätze Deutschland - Bayern Ilsesee, Augsburg
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| Anfahrt/Anreise: | Aus Richtung Norden:
Von der BAB A8 kommend an der Anschlussstelle Augsburg-West/Gersthofen auf die B2 in Richtung Süden (Landsberg, Augsburg) ausfahren; aus der autobahnähnlich ausgebauten B2 wird die B17. An der Anschlussstelle Königsbrunn-Nord abfahren, immer geradeaus, mehrere Kreuzungen passieren, bis man am östlichen Ortsende ist. Hier ist auch schon linker Hand der Ilsesee mit der Zufahrt zum Parkplatz. |  | |
| Örtlichkeit/Einstieg: | Der Ilsesee grenzt nördlich des Parkplatzes gelegen fast unmittelbar an die asphaltierten Fahrzeugstellflächen, lediglich getrennt durch eine Liegewiese. Ein Kiosk bietet in der Sommersaison guten Service.
Das Tauchen ist derzeit noch kostenlos, aber stark reglementiert, vor allem zeitlich und was den Einstieg betrifft. Dieser ist nur im südöstlichen Uferbereich zulässig: Wenn man vom Parkplatz aus auf den See sieht, muss man sich rechts orientieren. Über eine Wiese und einen unbefestigten Weg führt der Weg an die Einstiegstellen. Diese sind flach und kiesig, also problemlos. |  | |
| Wasser: | Süßwasser | Erreichbarkeit: | Landtauchgang |  | |
| Max. Tiefe: | 12 m | Schwierigkeit: | Anfänger-TG |  | |
Wrack-TG | Strömung |  | |
Höhlen-TG | Bergsee |  | |
| Füllmöglichkeit: | Akwa Tauchsport, Königsbrunn (http://www.taucher.net/edb/Akwa_Tauchsport__Koenigsbrunn_b6784.html) und weitere in Augsburg ...
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| Tauchregulierung: | Verordnung über die Zulassung des Tauchens mit Atemgerät als Gemeingebrauch im Ilsesee in Augsburg
(Amtsblatt der Stadt Augsburg Nr. 26 vom 27. Juni 2008, Seite 196)
Die Stadt Augsburg erlässt auf Grund von § 23 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666) i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Satz 3, Art. 22, Art. 23 Abs. 2 und Art. 75 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 969) folgende Verordnung:
Präambel
Die Stadt Augsburg strebt an, dass das Tauchen mit Atemgerät weiterhin in der Region möglich sein soll. Der Ilsesee im Süden der Stadt Augsburg bietet sich als Gewässer an, in dem das Tauchen mit Atemgerät ermöglicht wird. So kann das Tauchen mit Atemgerät bereits derzeit in diesem Gewässer ausgeführt werden und zudem ist der Ilsesee in der Region als Gewässer bekannt, in dem das Tauchen mit Atemgerät zulässig ist. Daher strebt die Stadt Augsburg an, das Tauchen mit Atemgerät auch künftig im Ilsesee zu ermöglichen.
Durch die nachfolgende Verordnung werden die teilweise gegenläufigen Interessen der Erholungsnutzung, der Tauchausübenden, der Badegäste, der Grundstückseigentümer, der Fische sowie sonstiger Lebewesen und des Naturschutzes möglichst gerecht ausgeglichen. Allerdings sind die Grundstückseigentümer bestrebt, die Ausübung des Tauchens mit Atemgerät im Rahmen des (abgeleiteten) Eigentümergebrauches selbst auszuüben und einer privaten Nutzung zuzuführen. So planen die Grundstückeigentümer die Ausübung des Tauchens mit Atemgerät zu verpachten bzw. in Form einer eigenen Gesellschaft selber auszuüben. Dieser Bestrebung der Grundstückseigentümer will sich die Stadt Augsburg nicht verschließen. Aus diesem Grunde erfolgt der Neuerlass dieser Verordnung lediglich bis zum 31.10.2009. Eine Verlängerung bzw. ein Neuerlass dieser Verordnung ist derzeit von der Stadt Augsburg nicht vorgesehen. Vielmehr geht die Stadt Augsburg davon aus, dass im Anschluss an das Auslaufen der Verordnung die Grundstückseigentümer das Tauchen mit Atemgerät weiterhin ermöglichen, wenn auch im Wege des (abgeleiteten) Eigentümergebrauches.
Sofern die Grundstückseigentümer eine Verpachtung des Tauchens mit Atemgerät im Rahmen des (abgeleiteten) Eigentümergebrauches oder eine Ausübung durch eine eigene Gesellschaft vor dem Auslaufen dieser Verordnung glaubhaft nachweisen, kann die Verordnung durch die Stadt Augsburg auch vor Ablauf der Geltungsdauer der Verordnung aufgehoben werden.
§ 1 - Tauchen mit Atemgerät als Gemeingebrauch
Das Tauchen mit Atemgerät im Ilsesee ist als Gemeingebrauch in der Zeit vom 15.03. bis 31.10. eines Jahres nach Maßgabe der unter § 2 folgenden Bestimmungen zulässig. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2 - Regelung des Gemeingebrauchs
Das Tauchen mit Atemgerät darf nach folgenden Maßgaben ausgeübt werden:
- Die Ausübung des Tauchens mit Atemgerät ist an Samstagen von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen generell verboten.
- Das Tauchen ist an den anderen Tagen von Sonnenaufgang bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang zulässig.
- Für die Tauchgänge darf nur die in der Bucht im Südosten des Sees liegende Einstiegsstelle, die im beiliegenden Lageplan bezeichnet ist, benutzt werden.
- Die Tauchgänge sind so zu gestalten, dass der Badebetrieb nicht behindert wird.
- Auf die Fischereiausübenden, deren Einrichtungen und Gerät ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Es sind ausreichend bemessene Sicherheitsabstände einzuhalten.
- Die Taucher haben sich unter Wasser so zu verhalten, dass Fische und Kleinlebewesen wie Krebse nicht unnötig oder mutwillig gestört werden. Zu bestehenden Brutplätzen von Wasservögeln ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.
- Flachwasserbereiche und Bestände von Wasserpflanzen und sonst für den Artenschutz wichtige Bereiche dürfen weder betreten noch darf in ihnen der Tauchsport ausgeübt werden.
- Mit Ausnahme der Tauchausrüstung dürfen andere feste oder flüssige Stoffe nicht in das Gewässer eingebracht werden.
- Das Lagern von Ausrüstungsgegenständen auf den Liegewiesen und Badestränden ist nicht zulässig.
- Das Betreiben von Kompressoren im Uferbereich und im Bereich der Anliegergrundstücke ist nicht zulässig.
- Eine Beschädigung oder Entnahme der Unterwasservegetation ist nicht zulässig. Vorhandene Vegetationsbestände dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Grabungen, Erdbewegungen aller Art, sowie Sohlveränderungen sind unzulässig.
- Eine Veränderung des Seegrundes durch Anbringen von künstlichen Orientierungspunkten, Hinweistafeln oder ähnliches ist unzulässig.
- Durch den Tauchbetrieb verursachte Schäden an den Seeufern sind unverzüglich der Stadt Augsburg, Tiefbauamt, Abt. Wasser- und Brückenbau anzuzeigen und auf eigene Kosten fachgerecht zu beheben oder beseitigen zu lassen.
- Gewerbliche Nutzungen sowie organisierte Veranstaltungen liegen nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauchs und bedürfen der Genehmigung der Stadt Augsburg, Umweltamt, Untere Wasserrechtsbehörde.
§ 3 - Erlaubnisfreie Benutzungen nach § 17a WHG
Auf erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen im Sinne von § 17a WHG finden die Einschränkungen nach §§ 1, 2 Nr. 1, 2 dieser Verordnung keine Anwendung.
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 26 – 27. Juni 2008, Seite 202
§ 4 - Befreiungen
Von den Regelungen des § 2 dieser Verordnung kann die Stadt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde auf Antrag Befreiung erteilen, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Die Befreiung ist widerruflich, sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
§ 5 - Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 a BayWG kann mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt.
§ 6 - Geltungsdauer
Die Verordnung tritt am 01.07.2008 in Kraft und gilt bis zum 31.10.2009.
Augsburg, 13.06.2008, Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister
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| Notruf/Kammer: | Rettungsleitstelle +49 (821) 19222
Polizeinotruf 110
Feuerwehr 112
Nächste Krankenhäuser:
Augsburg-Haunstetten
Zentralklinikum Augsburg |  | |
| Letzte Änderung: 29.06.2008 | Hier klicken um die Daten zu ändern |
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Datenbank - Tauchplätze - Deutschland - Bayern - 26 Berichte zu diesem Eintrag!
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 05.04.2004 von Hego [PADI AOWD, 290 TG] |
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1 von 5 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 2 von 6 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Was soll dieser schwachsinnige Bericht von Volker vom 18.03.2004. Er kündigt dort die Anzeigeerstattung gegen Taucher an, die sich nicht an die Regeln halten und droht mit einem Bußgeld von mindestens 5.000,- Euro. Der davor stehende Bericht, unterzeichnet vom Bürgermeister von Augsburg, droht eine Geldbuße von höchstens 5.000,- Euro an, die aber wirklich nur bei schwerwiegenden Verstößen verhängt werden wird. Auch ich bin der Meinung, dass sich alle Taucher an die Vorschriften zu halten haben, um vor allem sich selbst, die Natur, andere Badegäste, usw. zu schützen und nicht zu belästigen. Aber bleibt doch bei der Wahrheit und kommt nicht mit utopischen, schwachsinnigen Strafandrohungen daher, die dann noch nicht eingehalten werden. Ich glaube die Vernunft solle hier die maßgebliche Rolle spielen und ein angemessenes Bußgeld kann so manchen unvernünftigen Taucher sicherlich auch mal nicht schaden.
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 18.03.2004 von Volker |
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8 von 10 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 6 von 9 Usern stimmten diesem Bericht zu.
betauchbar ist der see nun wieder seit dem 15.03.04 mit den neuen regelungen, sonntags und feiertags generelles tauchverbot 0-24 uhr und samstags nach 11 bis 24uhr tauchverbot nur noch ein einstieg erlaubt (einstieg 2 am südöstlichen ufer). einstieg 1 an der großen bucht beim kiosk ist bis 2008 gesperrt und tauchgang muß zwei stunden nach sonnenuntergang enden, sowie tauchbeginn bei sonnenaufgang. generelles tauchverbot ebenfalls vom 1. november bis 14. märz. es herrschen strenge kontrollen und die einheimischen taucher [auch ich] melden jeden übertritt bei der polizei, was mit einer geldbuße von min. 5000 € geandet wird. wenn sich die leute nicht an diese regelungen halten, droht eine vollständige sperrung des sees. hier nun aber die details zum see: außentemperatur am 17.03.04 gegen 16.45 uhr: 16°C wassertemperatur zwischen 5° - 11°C sichtweiten: klare sicht bis ca. 3 m, bis ca 5/6 m trübe sicht und dann war es keine sicht mehr sondern nur noch trübste brühe und mit viel fantasie kann man von einer maximalen sicht von bis zu "8" m träumen.
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 18.06.2003 von Jessica |
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27 von 28 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 5 von 8 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Tauchverordnung Ilsesee, gueltig ab 01.07.2003 Verordnung über die Zulassung des Tauchens mit Atemgerät als Gemeingebrauch im Ilsesee veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 24 - 13. Juni 2003, Seite 138 Verordnung Die Stadt Augsburg erlässt auf Grund von § 23 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245) i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Satz 3, Art. 22, Art. 23 Abs. 2 und Art. 75 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140) folgende Verordnung: § 1 Tauchen mit Atemgerät als Gemeingebrauch Das Tauchen mit Atemgerät im Ilsesee ist als Gemeingebrauch in der Zeit vom 15.03. bis 31.10. eines Jahres nach Maßgabe der unter § 2 folgenden Bestimmungen zulässig. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. § 2 Regelung des Gemeingebrauchs Das Tauchen mit Atemgerät darf nach folgenden Maßgaben ausgeübt werden: 1. Die Ausübung des Tauchens mit Atemgerät an Samstagen von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen generell verboten. 2. Das Tauchen ist an den anderen Tagen von Sonnenaufgang bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang zulässig. 3. Für die Tauchgänge darf nur die in der Bucht im Südosten des Sees liegende Einstiegsstelle, die im beiliegenden Lageplan bezeichnet ist, benutzt werden. 4. Die Tauchgänge sind so zu gestalten, dass der Badebetrieb nicht behindert wird. 5. Auf die Fischereiausübenden, deren Einrichtungen und Gerät ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Es sind ausreichend bemessene Sicherheitsabstände einzuhalten. 6. Die Taucher haben sich unter Wasser so zu verhalten, dass Fische und Kleinlebewesen wie Krebse nicht unnötig oder mutwillig gestört werden. Zu bestehenden Brutplätzen von Wasservögeln ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. 7. Flachwasserbereiche und Bestände von Wasserpflanzen und sonst für den Artenschutz wichtige Bereiche dürfen weder betreten noch darf in ihnen der Tauchsport ausgeübt werden. 8. Mit Ausnahme der Tauchausrüstung dürfen andere feste oder flüssige Stoffe nicht in das Gewässer eingebracht werden. 9. Das Lagern von Ausrüstungsgegenständen auf den Liegewiesen und Badestränden ist nicht zulässig. 10. Das Betreiben von Kompressoren im Uferbereich und im Bereich der Anliegergrundstücke ist nicht zulässig. 11. Eine Beschädigung oder Entnahme der Unterwasservegetation ist nicht zulässig. Vorhandene Vegetationsbestände dürfen nicht beeinträchtigt werden. 12. Grabungen, Erdbewegungen aller Art, sowie Sohlveränderungen sind unzulässig. 13. Eine Veränderung des Seegrundes durch Anbringen von künstlichen Orientierungspunkten, Hinweistafeln oder ähnliches ist unzulässig. 14. Durch den Tauchbetrieb verursachte Schäden an den Seeufern sind unverzüglich der Stadt Augsburg, Tiefbauamt, Abt. Wasser- und Brückenbau anzuzeigen und auf eigene Kosten fachgerecht zu beheben oder beseitigen zu lassen. 15. Gewerbliche Nutzungen sowie organisierte Veranstaltungen liegen nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauchs und bedürfen der Genehmigung der Stadt Augsburg, Umweltamt, Untere Wasserrechtsbehörde. § 3 Erlaubnisfreie Benutzungen nach § 17a WHG Auf erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen im Sinne von § 17a WHG finden die Einschränkungen nach §§ 1, 2 Nr. 1, 2 dieser Verordnung keine Anwendung. § 4 Befreiungen Von den Regelungen des § 2 dieser Verordnung kann die Stadt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde auf Antrag Befreiung erteilen, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Die Befreiung ist widerruflich, sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. § 5 Ordnungswidrigkeiten Gemäß Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 a BayWG kann mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt. § 6 Geltungsdauer Die Verordnung tritt am 01.07.2003 in Kraft und gilt fünf Jahre. Augsburg, 30.05.2003 Dr. Paul Wengert Oberbürgermeister
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 13.06.2003 von Jürgen [DM, 420 TG] |
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6 von 6 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 1 von 1 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Hallo, so wie es scheint, wird es für den Ilsesee ab 01.07.2003 eine neue gültige Allgemeinverordnung geben (ohne Gewähr!!). In mir bisher bekannten Auszügen: 1. Tauchen im Ilsesee ist nur noch erlaubt vom 15.03. bis 31.10. eines jeden Jahres 2. Wintertauchverbot aus Fisch- und Umweltschutzrechtlichen Gründen vom 01.11. bis 14.3. eines jeden Jahres 3. vom 15.3. bis 31.10. ist Tauchen nur erlaubt von Montag bis Freitag ohne zeitliche Beschränkung und Samstag nur noch bis 11.oo Uhr Sonn- und Feiertag ist TAUCHVERBOT 4. Diese Verordnung soll bis zum 01.07.2008 gelten 5. Ordnungswidrigkeiten sind mit EUR 5.000,-- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung beziffert. Gruß Jürgen
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 19.04.2003 von Fisch [OWD, 16 TG] |
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 22.02.2003 von Dieter [Master Sc Diver, 250 TG] |
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8 von 8 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 8 von 9 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Hallo, der Ilsesee ist mein Haussee. Ich tauche dort recht viel zu allen Tages- und Nachtzeiten innerhalb der Tauchplatzverfügung. Obwohl ich sicher schon über 150 TG dorg gemacht habe ist es jedesmal wieder aufs neue ein Erlebnis. Im Frühjahr sieht man wie dei Fische wider munter werden, Laiche überall im See verteilt sind und bald schon die ersten Schwärme von frisch geschlüpften Fischchen zu bewundern sind. Die wirklich sehr abwechslungsreiche UW Landschaft und der extrem hohen Anzahl von Fischen von 1 cm bis 1,5m (Barsche, Schleien Graskarpfen, Hechte!!, Sterlet, Waller, Aale!! usw.) die man bei einem aufmerksamen TG sehen kann, machen für mich diesen See zum schönsten Tauchplatz mind. in ganz Bayern. Die Sicht ist gerade in den kalten Jahreszeiten meist recht gut und oft über 15m. Im Sommer, wenn sich das Wasser verändert (Sprungschicht etc.) und auch viele Badegäste und vor allem hunderte von Tauchern im See aufhalten muß man mit Sichtweiten unter 2 mtr. leben können um Spass im See zu haben. Aber auch das geht und man sollte sich dann auf die Beobachtung der Fische konzentrieren. Da der See doch eine beachtliche Größe hat sollte man im Sommer versuchen möglich weit in den nördlichen Bereich vorzustoßen. Meist ist die Sicht dort besser als im Einstiegsbereich im süd-osten. Wie auch schon einige zuvor, empfehle ich unbedingt einen Nachttauchgang und Tauchgänge am Tag auf dei Wochentage zu legen. Abschließend möchte ich an alle Taucher appelieren sich 1. strikt an die mittels großen Tafeln beschriebene tauchverfügung zu halten, 2. sich unter Wasser so zu verhalten wie es sich für einen ordentlichen Taucher gehört und 3. weder Pflanzen zu beschädigen noch Fische zu stören und möglichst etwas Abstand zum Boden zu halten. Alle nachfolgenden Taucher werden es danken. Gruß Dieter
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 28.11.2002 von Jochen |
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 04.11.2002 von Jürgen [PADI DM, 380 TG] |
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 03.05.2002 von scubahoo [CMAS**, 50 TG] |
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12 von 13 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 15 von 16 Usern stimmten diesem Bericht zu.
Hallo Taucherfreunde! Ich bitte Euch alle, ab MITTE MAI unbedingt die Regelung mit dem Einstieg zu beachten( Einstigs-stellen sind auf einer Tafel am Parkplatz deutlich gekennzeichnet), sonst ist der See für uns irgendwann nicht mehr zugänglich! Leider ist der Ilsesee inzwischen wieder ziemlich voll, das kommt daher, dass er im Raum Augsburg DER Ausbildungssee ist. Auch trifft man hier oft große Gruppen an, die teilweise sogar mit dem Bus anreisen. Ideal ist daher ein TG am frühen Morgen oder unter der Woche. Die maximale Tiefe liegt bei ca. 15 m, das ist für einen normalen TG völlig ausreichend. Wenn man sich unter Wasser in Richtung Wasserwacht bewegt, dann bekoomt man neben einer schönen grünen Unterwasserwelt auch einiges an Fischen geboten: große Hechte, jede Menge Barsche, große Gruppen von Karpfen und - mit etwas Glück - Schleien und Aale. Der See ist darüberhinaus groß genug, um ihn mehrmals zu betauchen, in einer Stunde kann man nur einen Teil erkunden. Zudem ist in den Sommermonaten ein Kiosk in Betrieb, wo man sich mit Getränken und kleinen Mahlzeiten versorgen kann (bereits geöffnet). Fazit: nicht nur für einen Ausflug oder zum Üben bestens geeignet. Wir sehen uns!
Bewertung :
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Ilsesee, Augsburg geschrieben am 29.04.2002 von wrack-uli [TL*, 700 TG] |
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