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Datenbank - Tauchplätze - Deutschland - Hessen - Mönchwaldsee, Kelsterbach



Tauchplätze Deutschland - Hessen

Mönchwaldsee, Kelsterbach

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  - Mönchwaldsee Kelsterbach
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 Datenbank - Tauchplätze - Deutschland - Hessen - 5 Berichte zu diesem Eintrag!

Datenbankeintrag 13806
Mönchwaldsee, Kelsterbach
geschrieben am 23.12.2002 von White Shark [VDST***, 360 TG]

1 von 11 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 5 von 13 Usern stimmten diesem Bericht zu.

Hallo zusammen,
für mich bleibt und ist der Mönchsee der beste See hier in der Umgebung.
Dieser fällt aber sehr wahrscheinlich in den nächsten Jahren der Fraport zum Opfer (neue Startbahn).
Zählt da etwa der Naturschutz ? kann sich jeder sein Reim selber machen.

Als dann gut Luft

    Bewertung : ( 6 von 6 Flossen )

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Datenbankeintrag 13367
Mönchwaldsee, Kelsterbach
geschrieben am 24.03.2002 von Mario

71 von 72 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 59 von 62 Usern stimmten diesem Bericht zu.

Mönchwaldsee und Tauchclub Hecht in Kelsterbach !

Nach meiner letzten Erfahrung mit dem Tauchclub Hecht aus Kelsterbach, habe ich mich entschlossen, das Erlebte öffentlich zu schildern. Man kann sich gar nicht vorstellen wie schlimm Menschen doch sein können....

Vor einiger Zeit suchte ich im Internet nach einem Tauchverein in meiner Nähe, schnell fand ich die Homepage des Tauchclub Hecht ( www.tc-hecht.de ) und war sofort begeistert.
Ich fragte bei dem ersten Vorsitzenden per E- Mail an, ob der Verein mich aufnehmen könnte. Einige Zeit später bekam ich eine Antwort; „Wir haben unsere Mitgliedergrenze erreicht, es tut mir leid...“
Ich konnte diese Haltung zwar nicht verstehen, aber fand mich letztendlich damit ab.

Ich habe meinen Tauchschein im August 2001 mit meiner Freundin und einem Freund zusammen, hier in Deutschland gemacht. Seit dieser Zeit war ich ca. 20 mal im Wasser und meine Freundin genau ein mal und danach nie wieder...
Sie hat sich dazu entschlossen mit mir im Schwimmbad noch mal einige TG zu machen, um wieder ein wenig sicher zu werden.
Leichter gesagt als getan, nach etlichen Versuchen ein Schwimmbad zu finden in dem man mal eine Stunde Tauchen kann, fand ich das Kelsterbacher Schwimmbad.
Die Frau am Telefon sagte mir das der Tauchclub Hecht heute seine Übungen mache und es sicherlich kein Problem ist da mit zu Tauchen.
Schnell besorgte ich noch eine zweite Flasche und dann ging es los.
Wir kamen so gegen 18.00 Uhr an und wollten vorher noch etwas schwimmen, also ließen wir das Gerödel noch im Auto. Als gegen 20.00 Uhr der erste des Tauchvereins eintraf ging ich auf Ihn zu und schilderte ihm die Situation, er sagte auch gleich zu und hat sich wirklich noch sehr nett mit uns unterhalten. Er war zweiter Vorsitztender des Vereins.
Ich war aber dann sehr verwundert als er uns fragte, ob wir Lust hätten in den Verein einzutreten. Mit einem grinsen im Gesicht erzählte ich ihm von der E- Mail. Er winkte ab und meinte das ist bei allen Anfragen aus dem Internet so, weil Leute aus etlichen Teilen Deutschlands nur im Mönchwaldsee Tauchen wollen und nicht die Vereinsinteressen vertreten wollen usw. ...
Wir waren positiv überrascht und hatten schon fast ja gesagt.
Ich zog mich um und holte die zwei kompletten Ausrüstungen aus dem Auto.
Wir wollten gerade anrödeln, als mich einer aus der Gruppe ansprach.
Es war der erste Vorsitzende und er fragte wer ich wäre. Ich stellte mich vor und merkte wie er anfing nachzudenken. Um seinem Gedächtnis etwas auf die Sprünge zu helfen, erzählte ich ihm von der E- Mail und das ich mit dem 2. Vorsitzendem gesprochen habe, um mit meiner Freundin einige Kacheln zu zählen...
Er war von der Idee nicht begeistert und fragte mich erst mal was mir einfallen würde, ihn so zu hintergehen, er habe mir doch ganz klar gesagt das der Verein niemanden mehr aufnimmt, usw. Ich versuchte ihm den eigentlichen Grund unserer Anwesenheit zu schildern und bekam zu hören, daß unsere Blasen ihr Schnorcheltraining stören würden.
Hilflos schaute ich zu dem netten Mann rüber der aber nur Ratlos aus der Ferne mit den Schultern zuckte.
Meine Freundin hielt mich gerade so vom schlimmsten zurück und wir haben wortlos das Schwimmbad verlassen.
Scheinbar haben in diesem „Verein“ die Krümel zu schweigen, wenn der Kuchen redet....
Wer vorhat bei denen einzutreten, der sollte sich das lieber zweimal überlegen. Das war wirklich das letzte.
Was den See angeht, kann man nur sagen; DER HAMMER, man kann vom hochgelegenem Ufer aus den Grund sehr gut sehen, was sehr gute Sichtweiten verspricht...
Anscheinend hat der Verein auch einen guten Draht zur Stadt, denn der TC-Hecht darf dort Tauchen !!!
6 Flossen für den See, 0 für den Verein !

Mario ( www.pressluftflasche.de )

    Bewertung : ( 6 von 6 Flossen )

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Datenbankeintrag 12329
Mönchwaldsee, Kelsterbach
geschrieben am 11.11.2000 von Oli

14 von 17 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 6 von 11 Usern stimmten diesem Bericht zu.

Aktuelle Satzung zum Mönchwaldsee :

Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Kelsterbach, Nr.23 / Jahrgang 9, vom 11.06.1999. In Kraft getreten am 12.06.1999.

Satzung über die Benutzung der Erholungsanlage ,,Mönchwaldsee" innerhalb des Stadtwaldes der Stadt Kelsterbach. Aufgrund der §§ 5, 20 und 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung [HGO] vom 25.02.1952 [GVBl. S.11] in der Fassung vom 01.04.1993 [GVBl. 1992 I S.534] zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.06.1998 [GVBI. 1 S.214] hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 07.06.1999 folgende Satzung über die Benutzung der Erholungsanlage "Mönchwaldsee" innerhalb des Stadtwaldes Kelsterbach beschlossen:

§1

Gebiet des ,,Mönchwaldsees"

Das Gebiet des Mönchwaldsees wird begrenzt

im Norden durch die Verlängerung des nördlichen Wegeverlaufs der Mainschneise im Stadtwald Kelsterbach,

im Osten durch den westlichen Wegeverlauf der Gelben-Grund-Schneise im Stadtwald Kelsterbach,

im Süden durch den nördlichen Wegeverlauf der Klarabergschneise im Stadtwald Kelsterbach

und

im Westen durch den südöstlichen Straßenverlauf der Stockstraße.

Die Wasserfläche des Mönchwaldsees wird von dem zuvor beschriebenen Gebiet umfaßt.

§2

Recht auf Benutzung I Benutzungsbeschränkungen

1. Jedermann hat grundsätzlich das Recht, das unter § 1 bezeichnete

Gebiet ,,Mönch-waldsee", mit Ausnahme der Wasserfläche, zum Zwecke der Erholung zu benutzen.

2. Ausgenommen hiervon ist die sich auf der Westseite des Sees an dem vorhandenen Rundwanderweg anschließende Landzunge sowie die östlichen, an der Gelben--Grund-Schneise gelegenen, und südlichen, an der Klarabergschneise gelegenen, Bö-schungsbereiche.

Diese Bereiche [lt. anliegender Planskizze schraffiert dargestellt] gelten ausschließ-lich als Ruhezone zum Schutz für die Tier- und Pflanzenwelt.

§3

Benutzungsmodalitäten

1. Das Lagern, Zelten, Einrichten offener Feuerstellen oder Grillen im Gebiet des ,,Mönchwaldsees" ist verboten.

2. Das Befahren der Wege durch Kraftfahrzeuge jeglicher Art ist verboten.

Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge des Forstbetriebes und der Ordnungsbehörde der Stadt Kelsterbach.

3. Das Baden, Tauchen, Surfen, Angeln, Befahren mit Booten - mit und ohne Motorbetrieb - einschließlich Modellbooten im Gebiet des ,,Mönchwaldsees" ist verboten.

4. Der Zutritt zum sowie die Benutzung des Gebietes des ,,Mönchwaldsees" ist nur an den vorhandenen, für die Allgemeinheit geöffneten Zugangstoren und auf den ange-legten und ausgebauten Wegen gestattet.

§4

Ausnahmen von der Benutzungsbeschränkung des § 2, Abs. 1., sowie den Benutzungsmodalitäten des § 3, Abs. 3. und 4.

1. Zur Förderung des Sport- und Freizeitangebotes für die Bewohner der Stadt Kelsterbach können befristete Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Wasser-fläche des Mönchwaldsees über das in § 2, Abs. 1., festgelegte Benutzungsrecht so-wie die Benutzungsmodalitäten des § 3, Abs. 3. und 4., hinaus erteilt werden.

2. Organisationen der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes können, zur im Rahmen der Erhaltung und Verbesserung ihrer Einsatzbereitschaft erforderlichen Übungseinsätze sowie zur Personalschulung, befristete Ausnahmegenhmigungen zur Benutzung der Wasserfläche des Mönchwaldsees über das in § 2, Abs. 1., fest-gelegte Benutzungsrecht sowie die Benutzunasmodalitäten des § 3, Abs. 3. und 4.,hinaus erteilt werden.

3. Ortsansässigen, wassersporttreibenden Vereinen können sowohl befristete als auch unbefristete Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Wasserfläche des Mönch-waldsees über das in § 2, Abs. 1., festgelegte Benutzungsrecht sowie die Benut-zungsmodalitäten des § 3, Abs. 3. und 4., hinaus erteilt werden.

4. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Abs. 1. - 3. ist der Magistrat der Stadt Kelsterbach.

5. Ausnahmegenehmigungen nach Abs. 1. - 3. sind schriftlich beim Magistrat der Stadt Kelsterbach zu beantragen.

6. Die Ausnahmegenehmigungen nach Abs. 1. - 3. sind widerruflich und nicht übertragbar. Sie können unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

7. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Abs. 1. -3. ist gebührenfrei.

§5

Vorübergehende Benutzungssperre

1. Aus Gründen der Verkehrssicherung, des Naturschutzes sowie der Forstwirtschaft kann das in § 1 festgelegte Gebiet, oder Teilflächen davon, vorübergehend für die Benutzung gesperrt werden.

2. Die räumliche Abgrenzung der für die Benutzung gesperrten Gebiete hat durch Be-schilderung, Einzäunung oder sonstige geeignete Absperrvorrichtungen, wie z. B. Folien-Absperrband, Absperrkette, etc., zu erfolgen.

3. Während der vorübergehenden Benutzungssperre ist das Betreten dieser Bereiche verboten.

§6

Anordnungen

1. Den im Vollzug dieser Satzung ergehenden Anordnungen der Ordnungsbehörde der Stadt Kelsterbach sowie der zuständigen Forstbehörde, ist Folge zu leisten.

2. Anordnungsbefugte nach Abs. 1 sind Bedienstete der Ordnungsbehörde der Stadt Kelsterbach sowie der zuständigen Forstbehörde.

§7

Verweisung aus dem Gebiet "Mönchwaldsee"

Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung erlassenen Anordnung zuwiderhandelt oder Handlungen vornimmt, die mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen aus dem in § 1 bezeichneten Gebiet ver-wiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten des Gebietes für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.

§8

Ordnungswidrigkeiten

1. Ordnungswidrig gemäß § 5, Abs. 2., HGO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) ohne eine entsprechende Genehmigung die Wasserfläche des

Mönchwaldsees in Anspruch nimmt;

b) die gemäß § 2, Abs. 2., genannten Gebiete betritt oder in einer Art und Weise auf diese einwirkt, welche dem Schutzzweck als Ruhezone für die Tier- und Pflanzenwelt, entgegensteht;

c) im Gebiet des ,,Mönchwaldsees" lagert, zeltet, offene Feuerstellen einrichtet oder grillt;

d) die Wege im Gebiet des ,,Mönchwaldsees" mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art befahrt;

e) ohne eine entsprechende Genehmigung gemäß § 4 im Gebiet des ,,Mönchwaldsees" badet, taucht, surft, angelt oder die Wasserfläche mit Booten - mit oder ohne Motorbetrieb - einschließlich Modellbooten befährt;

f) ohne eine entsprechende Genehmigung gemäß § 4 das Gebiet des ,,Mönchwaldsees" nicht an den vorhandenen, für die Allgemeinheit geöffneten Zugangstoren und außerhalb der angelegten und ausgebauten Wege betritt;

g) gegen etwaige Bedingungen und Auflagen einer nach § 4 erteilten Genehmigung verstößt;

h) Gebiete betritt, welche vorübergehend für die Nutzung gesperrt wurden.

2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 5 Abs. 2 HGO i. V. m. § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [OWiG] mit einer Geldbuße von mindestens DM 5,00 und höchstens DM 1.000,00, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von höchstens DM 500,00 geahndet werden.

§9

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kelsterbach, den 08.06.1999

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach (Engisch) Bürgermeister

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Datenbankeintrag 12314
Mönchwaldsee, Kelsterbach
geschrieben am 12.07.1999 von Roberto Olivieri

11 von 11 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 8 von 8 Usern stimmten diesem Bericht zu.

Ich habe am 10.07.99 versucht, in Kelsterbach zu tauchen. Leider ist dies nun UNMÖGLICH. Der Parkplatz wurde gesperrt, und eine Streife vom Ordnungsamt fährt herum, um parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Wenn diese netten Herren einen Taucher antreffen, der offensichtlich aus dem Wasser kommt, so wird dieser angezeigt. Bei uns waren die Herren so nett, uns auf das Tauchverbot hinzuweisen (wir haben gerade unser Tauchgerödel fertig gemacht). Sollten wir dennoch tauchen gehen (sagten die Herren in grün), so würden wir eine Anzeige wegen Landfriedensbruch erhalten. Des weiteren würde unser Auto (wir hatten es seitlich NEBEN die Straße gestellt) abgeschleppt werden. Wir dankten den netten Herren (schließlich haben sie uns ja vorgewarnt) und sind dann unverrichteter Dinge abgezogen.

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Datenbankeintrag 12248
Mönchwaldsee, Kelsterbach
geschrieben am 21.10.1998 von Markus Lang

8 von 9 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 5 von 7 Usern stimmten diesem Bericht zu.

Ort: Hessen/ Kelsterbach nähe Frankfurte Kreuz/ Flughafen (FH) Anfahrt: Über B43 Flughafenzubringer Richtung Westen parallel zur A3 an derLärmschutzwand des FH entlang Richtung Tor 31 in der nähe der Startbahn West (Tor 27) rechts über Autobahnbrücke A3 weiter nach Kelsterbach (Waldgebiet) nach ca. 1000m Parkplätze auf der linken Seite. Fußmarch bis ans Wasser ca. 150m - 250m. Beschreibung: Offizielles Schwimm- und Tauch Verbot! Aber nicht´s desto trotz durch eine einstweilige Verfügung kann man für das Tauchen nur bestraft werden falls man eine andere Ordnungswidrigkeit begeht, d.h. falsch parkt oder so das ist aber dank der guten Parkplätze nicht möglich. Dieser See war mal ein Baggersee und wird heutzutage häufig als FKK-See frequentiert. Sogar Schlauchboote und Kanus haben sich in diesem Sommer blicken lassen. Genau aus diesen Gründen sollte man den See im Sommer meiden, er wird "brühwarm" und die Sichtweiten nehmen rapide ab. Ansonsten sehr gute Sichtweiten bis zu 10 Metern. Im Uferbereich teilweise recht flach, aber auch oft steil abfallend auf bis zu 12 Metern. Die tiefste Stelle ist ca. 34 Meter tief. Sehr interessant sind die langen Seegrasbüschel (Augenzeugen: bis zu 7m hoch!) und die darin sich versteckenden Flußkrebse, deren es nicht wenige gibt! Der Fischbestand überrascht mich jedesmal aufs Neue! Sehenswert! Selbstgesehen und selbstüberrascht: Es gibt Aale, Quallen und Muscheln! Ein kleines Highlight ist die Steilwand, die vom linken Uferrand auf ca. 270 Grad liegt. Wer dann Richtung Seemitte taucht, verpaßt diese garantiert nicht! Schatzsucher aufgepaßt: Im Süd-Osten liegt ein Autowrack (Austin Mini)! Dies ist allerdings schon fast zugewuchert, also schwer zu finden. Ein Rad schaut noch heraus. Unbestätigten Gerüchten zur Folge gibt es auch eine Straße aus Zeiten der Baggerei. Diese habe ich allerdings noch nicht gesehen. Dafür eine versenkte Tonne, ähnlich einem Ölfaß! Derzeit noch fest verschlossen. Taucht auf 260Grad vom mittleren Einstieg Richtung Halbinsel in ca. 7m Tiefe! Schatzsucher finden Bauschutt im Bereich der Halbinsel. Sehr interessant sind die vielen Drahtseile, die alle in die Tiefe führen...

Ebenso ist das berühmte "Tauchen verboten"-Schild in einiger Tiefe zu finden!

Die tiefste Stelle ist sehr leicht zu finden, 180Grad vom mittleren Einstieg raus. Nach 3-4 Flossenschlägen geht es im Sturzflug steil nach unten. Tief unten ist ein Lehmbrocken, in dem immer das aktuelle Datum "eingraviert" wird. Ca. 34m. Dort gibt es sogar teilweise noch Pflanzen... Schön ist es dann direkt nach Osten, 90Grad, auszutauchen (13-19m).

Eine Karte zum See gibts hier.

    Bewertung : ( 4 von 6 Flossen )

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