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Datenbank - Ausrüstungsteile - Signalgeber - Nico Pyrotechnik NicoSignal



Ausrüstungsteile Signalgeber

Nico Pyrotechnik NicoSignal

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 Datenbank - Ausrüstungsteile - Signalgeber - 3 Berichte zu diesem Eintrag!

Datenbankeintrag 24961
NicoSignal, Nico Pyrotechnik
geschrieben am 02.08.2004 von pedi [bin Segler, ? TG]

3 von 3 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 0 von 0 Usern stimmten diesem Bericht zu.

Hallo Taucher!

Achtung das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal) ist kein waffenscheinfreier Signalgeber!

Auf eine Anfrage beim BMJ hat mir Herr Papsthart vom BMI am 22. Juli 2004 mitgeteilt, dass das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal), deren Erwerb und Besitz nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 des Waffengesetzes (WaffG) zwar erlaubnisfrei ist, jedoch deren Führen im Sinne der Begriffsbestimmung in Anlage l Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 in Verbindung mit §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG des Kleinen Waffenscheins bedarf.

Für bestimmte Fallgestaltungen trifft das WaffG selbst Ausnahmen von der Erlaubnispflichtigkeit des Führens, hier also vom Kleinen Waffenschein. Diese Fälle sind in §12 Abs. 3 WaffG aufgelistet; darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit der Einzelfallausnahme nach §12 Abs. 5 WaffG.

In §12 Abs. 3 WaffG steht: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese… eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt…

Das Ordnungsamt der Stadt Freiburg im Breisgau erteilt keine Einzelfallausnahme z.B. für Crewmitglieder auf Segelbooten nach §12 Abs. 5 WaffG und verlangt für das Notsignalschießgerät Kaliber 6 / 16x45 mm (Nicosignal), einen kleinen Waffenschein (Kosten € 50).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hahne

    Bewertung : ( 5 von 6 Flossen )

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Datenbankeintrag 24587
NicoSignal, Nico Pyrotechnik
geschrieben am 29.06.2003 von Ben

1 von 2 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 1 von 2 Usern stimmten diesem Bericht zu.

Um hier dem einen oder anderen einen Haufen Arger zu ersparen:

Wer mit Sprengstoff oder Munition im Gepäck erwischt wird, muß zuallererst mal damit rechnen, daß er von keiner Fluggesellschaft in der IATA (also faktisch allen) mehr transportiert wird. Kommt es zu wirtschaftlichen Schäden, auch nur durch einen verzögerten Abflug, fallen sehr schnell erhebliche Schadensersatzforderungen an. Und in den meisten Ländern drohen auch noch erhebliche Geld- oder Haftstrafen (in Deutschland laut Par.315 StBG bis zu zehn Jahre).

Wer glaubt, daß ihn ja eh keiner erwischt, sollte sich über die Folgen des elften Septembers 2001 in New York in Bezug auf Flugsicherheit Gedanken machen.

Es gibt meines Wissens vier Möglichkeiten, dieses Problem "sauber" anzugehen:

- Im Reisebüro oder direkt bei der Fluggesellschaft nachfragen, was die für Möglichkeiten haben. Vielleicht läßt sich die Munition nach Vorankündigung doch mitnehmen oder per Frachtflieger vorschicken. Auch wer nur den leeren Signalgeber ohne Munition mitnehmen will, sollte sicherheitshalber so verfahren.

- Das Zeug rechtzeitig vorher per Post (nicht Luftpost sondern "Surface Mail"!) zu seiner Tauchbasis oder notfalls postlagernd an das Reiseziel schicken. Dazu sollte man nur berücksichtigen, daß sowas einige Monate unterwegs sein kann.

- Munition vor Ort kaufen -- so teuer ist die nun auch nicht und in den großen Städten mit internationalem Flughafen sollte das Zeug zu bekommen sein.

- Mit der Tauchbasis abklären, ob die was zur Verfügung stellen kann. Zu dem Argument, daß man der Leihmunition nicht vertraut, kann ich nur sagen: Wenn eine Tauchbasis nicht mal so viel Kompetenz hat, mit Munition vernünftig umzugehen, will ich von denen auch sonst nichts benutzen, egal ob Signalmunition, Reg oder Tauchboot.

Zu guter Letzt: Signalraketen sind ziemlich brisante Dinger, die erheblich kritischer als normale Silvesterraketen sind. Und auch die sind schon gefährlich genug; wer`s nicht glaubt, soll`s mal im Wohnzimmer ausprobieren...

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Datenbankeintrag 24257
NicoSignal, Nico Pyrotechnik
geschrieben am 05.05.2002 von Mario [PADI RESCUE, 248 TG]

6 von 10 Usern fanden diesen Bericht hilfreich, 8 von 16 Usern stimmten diesem Bericht zu.

Dieses Notsignal ist meiner Meinung nach das einzig Wahre, insbesondere, wenn es auf eine Fernreise geht. Die vom Hersteller mitgelieferte Metalldose ist im unteren Bereich mit einer Zinkverkleidung ausgestattet und gewährleistet neben 3 Abschußsicherungen eine zusätzliche Sicherheit. Dennoch empfiehlt es sich, das Signal unauffällig im Tauchgepäck zu verstauen, da es ansonsten zu Problemen beim Check-In führen wird. Bestimmungen der Fluggesellschaften besagen, daß keine pyrotechnischen Geräte transportiert werden dürfen. Hierfür gibt es absolut keine Ausnahmen! Ich reise mit diesem Signalgeber seit nunmehr 4 Jahren, war an 6 verschiedenen Tauchzielen weltweit und hatte noch nie ein Problem, da ich es nicht angebe. Falls es doch einmal entdeckt wird, kann man sich immer noch unwissend zeigen. Nun aber zur Handhabung. Bei jedem Tauchgang im Meer und besonders auf Tauchsafaris, wo vorwiegend an Aussenriffen getaucht wird, empfiehlt sich generell folgende Sicherheitsausrüstung: eine vernünftige Signalboje mit Ventil, damit die Luft nicht unabsichtlich entweichen kann und ein Leuchtsignal, mit dem aus größerer Entfernung auf sich aufmerksam gemacht werden kann. Da ich bei einem Drift-Dive selbst schon erlebt habe, daß sich Strömungsrichtungen besonders an Aussenriffen manchmal recht schnell ändern können, musste ich dieses Signal schon persönlich einsetzen. Die Erfahrung war absolut positiv, das Signal erreichte eine Höhe von ca. 80 m und blieb einige Sekunden lang gut sichtbar in der Luft.
Fazit
Zusätzlich zur Signalboje dient das NICOSIGNAL als ideale Ergänzung, um auf eine Notlage aufmerksam zu machen.

    Bewertung : ( 6 von 6 Flossen )

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