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Vercingétorixold school

007 Watson sitzt in Haft

http://www.spiegel.de/panorama/sea-shepherd-chef-paul-watson-in-frankfurt-verhaftet-a-833113.html
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14.05.2012 22:07
Schockierend. Den Mann sollte man auszeichnen und nicht verhaften. "Internationaler Haftbefehl" einer durch und durch korrupten Bananenrepublik...

Da fehlen einem die Worte!
Tariernixi.d.R. ausreichend
14.05.2012 22:48
Absurd - haben die nicht gerade genug Salafisten an der Backe, die Behörden?
Frank Z. ich tauch halt
15.05.2012 07:31
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen - unfassbar.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
15.05.2012 08:08
deep_downCMAS ***
15.05.2012 08:53
Ach wie süüüüß - Klein-Paulie rächt die Biber...



Was soll denn die Polizei/Staatsanwalt machen?
Einfach die Augen zu?
Quasi nach eigenem Gusto entscheiden, ob sie einen Haftbefehl / richterliche Festhalteanordnung (welche übrigens vom AG Frankfurt kam) anerkennt?
Also auf bestehende Gesetze in BRD, wie das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, pfeifen?
Wäre dann die BRD nicht auch eine "Bananenrepublik"?

Und auch, wenn es am Stammtisch nicht gern (an)erkannt wird:
Das Prinzip der Gewaltenteilung, wonach die vollziehende Gewalt (Polizei, Staatsanwalt) an Recht und Gesetz gebunden ist (Art. 20 GG), sollten sich vielleicht einige mal vor Augen halten.

Und für die Frage der Strafbarkeit einer Tat sind andere gute Taten, die der Betreffende erbrachte - na ja - irgendwie irrelevant. Diese Aufwiegung findet nämlich erst am Ende aller Tage statt, wenn es um die Frage geht, ob man "oben" oder "unten" landet.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
15.05.2012 09:15
deep_down: Am Beginn der Kette stand kein Haftbefehl (ein "internationaler Haftbefehl" ist nicht wirklich einer, sondern ein Rechtshilfebegehren, geregelt im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)). Dieser "Haftbefehl" wurde von der Interpol dem Vernehmen nach ausgesetzt.
"Was soll denn die Polizei/Staatsanwalt machen?
Einfach die Augen zu?" -> Die Polizei kann nicht anders, klar. Die Staatsanwaötschaft, ja, sie kann wie die Staatsanwälter der anderen EU und nicht EU Staaten tatsächlich im Eigenermessen prüfen, ob sie das Rechtshilfebegehren in einen ordentlichen Haftbefehl / Festsetzung zur Prüfung eines Auslieferungsbegehren wandelt oder nicht.

"wenn es am Stammtisch nicht gern (an)erkannt wird" -> da befindet sich der Stammtisch in guter Gesellschaft vieler Rechtsexperten in vielen Demokratien, die durchaus das Begehren Costa Ricas als nicht verfolgungswürdig erachten (seit 10 Jahren)
Vercingétorixold school
15.05.2012 09:16
Nun das AG also der Haftrichter kann eine Festhalteanordnung aussprechen, muss es aber nicht. Es obliegt durchaus dem richterlichen Ermessen, festzustellen ob der Tatvorwurf in dem internationalen Haftbefehl hinreichend plausibel ist. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, ob Watson in Costa Rica ein faires Verfahren erwartet (Wohl kaum). Im Übrigen pfeift Costa Rica bei vielen internationale Abkommen über die Fischerei auf deren Gültigkeit. Man hätte den Erlass einer Festhalteanordnung auch ablehnen können!
Die andere Seite ist natürlich, das man sich des Riskos bewußt ist, wenn man so wie Watson agiert. Er meckert ja nicht.
Und vielleicht sollte man sich in dieser Republik nicht soweit aus dem Fenster lehnen, sonst fällt man schnell raus. Man kann durchaus von eine politischen Strafjustiz in dieser unserer Republik sprechen, auch wenn man das nicht gerne hört.
peterunderwaterPADI Master Instr.
15.05.2012 10:02
Es ist schon sehr speziell, dass die deutsche Justiz in diesem Fall sich nicht an interpol orientieren muss, denn sonst tut sie das doch immer....

Paul Watson ist ein Held. Wenn es nach mir ginge sollten Walfänger, illegale Fischtrawler und Fischerboote die Haie finnen versenkt werden...
ramklovApnoeTL, TL**
15.05.2012 10:07
@ shuttle,

ob einem eine Festnahme in einem konkreten Fall nun gefällt oder nicht. Haftbefehl bleibt Haftbefehl und nur in Bananenrepubliken legt man "Eigenermessen" als Gutdünken aus. Ließ auch die Meldung der Diveinside "Im wurde ein gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr vorgeworfen, zu dem wohl ein Haftbefehl bestand."

Ansonsten eine ausführliche Meldung aus einem neutralen Land: http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/bekannter-umweltschuetzer-in-frankfurt-festgenommen_1.16888141.html

Wenn im Auslieferungsverfahren in Deutschland der Schuss nicht mal für Costa Rica nach hinten losgeht. Nur so meine Vorahnung.

gruß ramklov
deep_downCMAS ***
15.05.2012 10:09
@shuttle
Die Staatsanwaltschaft kann also selbst prüfen, ob sie der richterlichen Anordnung des AG Frankfurt Folge leistet? Ich glaube, Du verwechselt da was. Auch kann ein Staatsanwalt ein solches Rechsthilfeersuchen nicht einfach abtun. Was ist mit "Strafvereitelung im Amt"?

"guter Gesellschaft vieler Rechtsexperten in vielen Demokratien, die durchaus das Begehren Costa Ricas als nicht verfolgungswürdig erachten"
Lies einfach nochmal meinen Beitrag - und Dir wird sich eröffnen, dass Deine Antwort nichts mit meiner Aussagen zu tun hat.

@Vercingetorix
"Dabei wäre auch zu berücksichtigen, ob Watson in Costa Rica ein faires Verfahren erwartet "
Auch Du verwurschtelst die Frage der Festhalteanordnung (des AG Frankfurt) mit der zu klärende Frage des weiteren Vorgehens (durch das OLG Frankfurt). Gerade Dir sollte die Reihenfolge und die unterschiedlichen Sanktionierungsebenen nicht völlig unbekannt sein.

"Im Übrigen pfeift Costa Rica bei vielen internationale Abkommen über die Fischerei auf deren Gültigkeit."
Eine Argumentationskette i.S.v. "Na der hat aber auch..." greift wohl kaum durch, oder? Oder besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht?

Darüber hinaus erkenne ich gern an, dass die Ausführung des GG nicht immer perfekt ist. Schließlich handeln hier auch nur Menschen. Aber das dem zugrunde liegende System, der Ansatz, ist perfekt.

Ich finde es eben nur befremdlich, wenn bereits das System "gebeugt" werden soll. Wo fängt es an. U.v.a. wo hört es auf?

Was sind die Fakten?
Ein Rechtshilfeersuchen liegt vor. Das AG Frankfurt hat eine Festhalteanordnung ausgesprochen. Das OLG prüft und entscheidet das weitere Vorgehen. Fertsch.

Wenn irgendwelche Personen, die in D mittels Haftbefehl gesucht werden, in Costa Rica auftauchen, erwarten wir ein ähnliches Vorgehen doch auch.

Und seien wir doch mal ehrlich. Irgendwelche 100-150 Tage in einem costaricanischen Knast würden dem Märtyrer-Status eines Paul Watson doch mehr nützen, als schaden. Oder sieht er lieber seine "Soldaten" hinter "schwedischen Gardinen" (Stichwort: Bethune)?

Was hier wohl nur so aufstößt ist, dass es in der moralisch-ethischer Verklärung jemanden getroffen hat, den viele hier für einen selbstlosen Robin Hood halten. Da könnte man doch mal ein Auge zudrücken....
Vercingétorixold school
15.05.2012 10:42
Nix wurschteln Deep Down § 22 II Satz 2 IRG ist unter Berücksichtigung des Art 2 S. 2 iVm Art 104 GG auszulegen, wobei nach einhelliger Meinung das AG nicht einfach die Argumenation übernehmen darf sondern eigenständig prüfen muss. Und dabei sind alle relevanten Gesichtpunkte im Rahmen des richterlichen Ermessens zu berücksichtigen. Das System wird nicht gebeugt. Es stellt sich nur die Frage ob das System funktioniert und das prüft richtigerweise das OLG FFM.
Und die Gutmenschenscheißargumentation lassen wir bitte, die ist mir zuemotional.
PS
Costa Rica lieferte in den meisten Fällen übrigens ned aus.......
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
15.05.2012 10:50
@ ramklov "Haftbefehl bleibt Haftbefehl und nur in ... " -> bitte nochmals lesen ->"Am Beginn der Kette stand kein Haftbefehl (ein "internationaler Haftbefehl" ist nicht wirklich einer, sondern ein Rechtshilfebegehren, geregelt im ...."

deep_down "Die Staatsanwaltschaft kann also selbst prüfen, ob sie der richterlichen Anordnung des AG Frankfurt Folge leistet " ... dachte, ich hätte mich verständlich ausgedrückt, anscheinend nicht, na ja ..... Aber kleine Gegenfrage: wie kam die richterliche Anordnung des AG denn zu Stande? Und wer genau schreibt dem Richter was vor ? ... Und warum hat bei den bisherigen Besuchen von Paul niemand einen Haftbefehl erlassen

"Was ist mit "Strafvereitelung im Amt"? -> ja, ja ...

Egal, ich hätte anders gehandelt und ruhig und gut geschlafen (wie viele andere Richter, Staatsanwälte und Rechtsexperten auch). Warten wir mal ab, wie es weitergeht, bin ja gespannt (ich hab da so eine Vorahnung )

ramklov: "Ließ auch die Meldung der Diveinside " .... heute besonders lustig drauf? ... der gag ist gut

"Ansonsten eine ausführliche Meldung aus einem neutralen Land: Hier klicken " -> ... da steht nix Neues.

@verzinker: so, Negativstrich in die Akte, das hast du jetzt Hansi (deep_down) zu verdanken. Und das wars dann mit der "Befähigung zum Richteramt". ... Na ja, kannst ja auf deine alten Tage noch mein Tauchgerödel schleppen ...
Vercingétorixold school
15.05.2012 10:56
Gut dass man bestimme Dienstgrade ned aberkannt bekommt und wenn du dein Zeug ned mehr schleppen kannst, Hans..............
GoRalledarf tauchen
15.05.2012 11:18
Bravo, endlich mal einer der den Ökuterroristen nicht alles durchgehen lässt.
Gesetzesbrecher bleiben nun mal Gesetzesbrecher. Egal welche Motivation hinter ihrer Tat steckt.
Und das hier der dringende Tatverdacht besteht zeigt ja der int. Haftbefehl.
Nun ist es Aufgabe des Gerichts festzustellen ob Herr Watson wirklich gegen geltenes Recht verstoßen hat. Und das unterscheidet uns halt in Deutschland von einer Bananenrepubklik.
In einer Bananerepublik hätte man kurzen Prozeß ohne ein rechtstaatliche Gericht mit Herrn Watson gemacht.
Vercingétorixold school
15.05.2012 11:39
welches Gesetz soll er den gebrochen haben.......
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
15.05.2012 11:53
Aus aktuellem Anlass hier das Statement der Interpol zur Festnahme Paul Watsons:

Interpol stellt darin klar, dass der Kapitän weder mit einem internationalen Haftbefehl noch mit einer Roten Notiz in der Datenbank der Behörde erfasst ist.

Interpol hat am am 2.März 2012 an alle einhundertneunzig Mitgliedsländer eine schriftliche Mitteilung gesandt in der deutlich gemacht wurde, dass die Behörde keine ausreichende Begründung zur Festnahme von Paul Franklin Watson sieht.

Zur Begründung: “das Büro für Rechtsangelegenheiten war nicht davon überzeugt, dass sich der Antrag zur Festnahme in Übereinstimmung mit der Verfassung und Satzung von INTERPOL befindet."

Quelle: Interpol http://www.interpol.int/en/News-and-media/News-media-releases/2012/N20120514
ramklovApnoeTL, TL**
15.05.2012 12:56
Und welcher komische Vogel hat dann den Bericht in der diveinside geschrieben?

@ GoRalle,

wir haben hier wohl wirklich eine Bananenrepublik, wenn hier jeder einen anderen als Terroristen (=Straftäter) bezeichnen darf

Wenn jetzt wenigstens die SPON-Meldung stimmt, wonach das Oberlandesgericht Frankfurt die Voraussetzungen für eine Auslieferung prüfen muss, dann wird mal geprüft werden, was ihn für welche Tat in Costa Rica erwartet und ob das ganze verhältnismäßig ist und ob er in Costa Rica ein faires Verfahren zu erwarten hat. Schaun wir mal.

gruß ramklov
15.05.2012 12:57
Wenn Interpol kein Interesse hat,warum wird er weiter festgehalten?
peterunderwaterPADI Master Instr.
15.05.2012 13:09
@GoRalle
Was suchst Du denn mit Deiner Einstellung auf einer Taucherplattform? Ich denke Du bist hier massiv fehl am Platz!
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
15.05.2012 13:31
http://www.wallasch-koch.de/sites/default/files/Presseerklärung Watson.pdf

boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
15.05.2012 13:42
"Antwort von peterunderwater am 15.05.2012 - 13:09
@GoRalle
Was suchst Du denn mit Deiner Einstellung auf einer Taucherplattform? Ich denke Du bist hier massiv fehl am Platz! "

Auch auf einer Taucherplattform hat jader das Recht auf freie Meinung und freie Meinungsäußerung, auch wenn sie anderen nicht gefällt.

Nicht alle Taucher haben gleiche Ansichten und Einstellungen - wo liegt also das Problem ?
deep_downCMAS ***
15.05.2012 13:48
@Vercingetorix
"Costa Rica lieferte in den meisten Fällen übrigens ned aus....... "
Na dann ist doch das einzige Problem, dass uns 61-jähriger Paul sein Star-Trek-Trekki-Symposium verpassen könnte (s. § 5 IRG).

OT: Gibt es eigentlich vegane Küche in den Frankfurter JVA`n?

"Das System wird nicht gebeugt."
Sag ich doch. Und das ist auch gut so.

"Gutmenschenscheißargumentation"
Eieiei...


@ramklov
"wenn hier jeder einen anderen als Terroristen (=Straftäter) bezeichnen darf "

Paulilein wird aber mit Wissen und Wollen so genannt...
http://www.amazon.de/Paul-Watson-Bekenntnisse-eines-Öko-Terroristen/dp/B0062Y95RC

"Schaun wir mal."
Nun ja. Verhältnismäßigkeit verlangt ja auch zu prüfen, was denn seinerzeitig in CR vorgefallen ist. Da haben wir nur alle die extrem flachen (also keine objektiven) Infos. Wenn es tatsächlich nur die "Seerechts-Kiste" ist, wäre es wohl unverhältnismäßig.

Nur wundert es mich dann, dass sich die Beteiligten in D bei einer Person des öffentlichen Lebens (mit zu erwartender Medien-Breiten-Wirkung)so weit inkulpieren, wenn es wirklich nur solche Lapalien waren.

Vercingétorixold school
15.05.2012 14:19
Nun es ist schon so, dass handfeste wirtschaftliche Interessen gegen die Tätigkeit von Watson sprechen und insoweit auch mal an Hebeln gezogen und gezupft wird bis es paßt. Ein Anruft und Kavallerie der Justiz galoppiert los. Ob er nun ein Ökoterrorist ist, ist die alte Frage nach dem Widerstandsrecht des einzelnen Individums. Das kann man mal so und mal so argumentativ beantworten. Das ist mit Eieiei sehe ich dir gerne nach, wenn du Ziate aus dem Zusammenhang nimmst. Die spannende Frage ist wirklich ob es im Frankfurter U-Knast vegane Küche gibt. Bei mir jedenfalls nicht.
Veganer- und Zeckenfrei Zone!
GoRalledarf tauchen
15.05.2012 14:27
@peterunderwater

tja peterchen, da denkste halt falsch. kann ja mal vorkommen

@ ramklov

bitte erst schreien, wenn genügend background zum schreien da ist. (siehe link von deep_down)
deep_downCMAS ***
15.05.2012 16:07
"Ein Anruft und Kavallerie der Justiz galoppiert los."
Ich sehe schon die Schlagzeile für den nächsten Henri-Nannen-Preis:
"Justizskandal: Korrupte Staatsanwälte und Richter in unheiliger Allianz mit mittelamerikanischer Haiflossenmafia!"

"Das ist mit Eieiei ..."
bezog sich eher auf den Jargon. Wenn Gossensprache/Abqualifizierung/Fäkalsprache gewünscht ist, kann ich die für Dich auch gern liefern. Ich würde das aber gern vermeiden.

"...Frankfurter U-Knast vegane Küche gibt."
Ich habe nur Sorge um Paulchen. Schließlich müssen sich alle (also auch er?) auf seinen "Äppel-Kähnen" nach eigenem Bekunden streng vegan ernähren.

P.S.
Wobei es mich schon wundert, wie man mit rein veganer Küche in den rauen Bedingungen des Südpolameeres zu so einem Moppelchen werden kann. Da muss er wohl den ganzen Tag am kauen sein...
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