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100% Sauerstoff
Abgesandt von Reddel am 20.05.2008 - 22:09:

Hallo zusammen, ich habe da mal folgende frage:
Ich würde gerne mal wissen, wann man 100%igen Sauerstoff geben darf, wann nicht und was man dabei beachten sollte, wegen O²-Intoxikation und so....

Danke schon mal im vorraus....



Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 20.05.2008 - 22:28
Sauerstoffgabe ist das Maß der Dinge bei Verdacht auf DCS und Lungenüberdehnungsverletzungen und zwar bis der Rettungsdienst eintrifft. Die 20-30 Minuten brauchst du dir keine Gedanken über "Intoxikationen" machen. Rechne mal aus, wie hoch der Partialdruck an der OF ist und was du gelernt hast, ab welchem Druck O2 toxisch wirkt ... und die Einwirkzeit, bis die kritisch wird, ist das Fläschle leer.
Antwort von Deichgeist Registriertes Mitglied am 20.05.2008 - 22:47
shuttle, aber bitte lebensrettende Maßnahmen (O2, HLW, Schockbehandlung, etc) so lange fortführen, bis der eintreffende Rettungsdienst sagt "Ich übernehme!". Nicht einfach aufhören nur weil der Wagen auf den Hof fährt.

Deichi
Antwort von Deichgeist Registriertes Mitglied am 20.05.2008 - 22:52
ansonsten gilt reiner O2 in Deutschland als Medikament.
Daher: Wenn die zu behandelnde Person noch bei Bewustsein ist, muss sie "ausdrücklich!!!" ihre Einwilligung zur Verabreichung geben. Ist sie bewustlos oder nicht ansprechbar kann die Einwilligung stillschweigend vorausgesetzt werden.

Deichi
Antwort von RichiH Registriertes Mitglied am 21.05.2008 - 04:25
Um nochmal konkret zu antworten: Es gibt ja Einiges an Krankheiten/Verletzungen, was man beim Tauchen kriegen/verstaerken kann. Aber bei de facto Allem (ausser Gewebeschaeden durch O_2) was du kriegen kannst ist reiner Sauerstoff hilfreich oder zumindest nicht schaedlich. Wenn du keinen Kreisel oder ne Speicherflasche zur Erstversorgung einsetzt kommst du auch nicht mal in die Naehe der Zeiten, wo O_2 wirklich schaedlich wird. Und dann hast du noch das Problem, dass es meist verdammt schwierig ist mit normaler Ausruestung wirklich reinen Sauerstoff zu geben, was in deiner Fragestellung ein Vorteil ist.


Richard
Antwort von chrisP42 Registriertes Mitglied am 21.05.2008 - 11:05
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Antwort von Deichgeist Registriertes Mitglied am 21.05.2008 - 11:35
@ChrisP42: Der zweite Link von dir umschifft ganz geschickt die Frage danach, wann die Gabe von O2 eine lebenserhaltende Maßnahme ist und wann von der Gabe abgesehen werden muss. Deshalb noch mal ganz ausdrücklich:

Die Gabe von O2 darf an Verunfallte, die bei klarem Verstand sind in Deutschland nur auf deren ausdrückliche Einwilligung hin erfolgen. Das man da Spielraum hat die Person von der Sinnhaftigkeit der Gabe zu überzuegen ist klar. Bei Personen die unter Schock stehen oder anderweitig desorientiert, aber bei Bewustsein sind, ist eine Einzelfallentscheidung und psychologisches Geschick vom Helfenden notwendig.

Bei Bewustlosen greift wieder der von dir angegebene Link. Dann ist Sauerstoffgabe ein Muß, sofern vorhanden, Ausbildung absolviert und nach bestem Wissen und Gewissen angewendet, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung nach ³323c STGB strafbar machen könnte.

Aber genau das lernt man eigentlich in einem guten O2-Kurs.

Deichi
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 21.05.2008 - 11:50
Deichgeist: sehr gut
... und um hiermit den Bogen zur Ausgangsfrage zu spannen, die da lautet ".... wann ..., wann nicht und was man dabei beachten sollte..." empfiehlt sich für Reddel genau dieser Kurs.
Antwort von chrisP42 Registriertes Mitglied am 21.05.2008 - 14:10
@Deichgeist
Solange jemand bei Bewußtsein ist, ist es sowieso angebracht, für alle Massnahmen nach dem Einverständnis zu fragen. Und da man ja eh nicht wortlos an einem Unfallopfer rumfriemelt ist das in der Praxis auch gar nicht wirklich schwierig ("Ich gebe Dir jetzt Sauerstoff, ist das ist in Ordnung?", "Ich lege jetzt einen Druckverband an, ok?"). Widerspricht der Behandelte, so ist das zunächst bindend.
Wichtig ist vielleicht noch das: Lehnt der Behandelte eine Massnahme zunächst ab und wird dann bewußtlos, darf man - so hab ich das jedenfalls gelernt - die Maßnahme dennoch durchführen. Der Zustand ist ja nun deutlich schlechter als zu dem Zeitpunkt, als der Behandelte sich geäußert hat. Wäre spannend, dazu mal nen Juristen zu hören.
Antwort von Deichgeist Registriertes Mitglied am 21.05.2008 - 14:30
Dafür brauchst du keinen Juristen, denn Bewußtlosigkeit ist ein lebensbedrohender Zustand.

Da ist in jedem Falle Hilfe mit allen dir zur Verfügung stehenden Mitteln angesagt... auch Sauerstoff; selbst wenn dieser zuvor abgelehnt wurde.
Antwort von chrisP42 Registriertes Mitglied am 21.05.2008 - 14:35
Ich brauch den Juristen nicht, aber vielleicht die Umstehenden . Ich hab das bis jetzt in jedem EH-Kurs so gelernt und das Beispiel war immer Motorradhelm und diese leidigen "Helm drauf lassen" Aufkleber.

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