Alles was nicht direkt zu den obigen Foren passt, findet hier Platz. Also Fragen zu den Verbänden, Vereinen, oder einfach allem was generell tauchspezifisch ist oder sonst einen Bezug zum Taucher.Net hat.
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2015 - Neue Preise an der Möhne

Juten Tach liebe Tauchfreunde,

nach reiflicher Kalkulation sind wir zu dem Schluss gekommen unsere Preise in 2015 neu gestalten zu müssen.
Eine Tageskarte wird 6,50 Euro und eine 10er Karte 60,00 Euro kosten.
Die gesetzlichen Vorgaben (Mindestlohn) und vor allen Dingen ein erhöhtes Kontrollaufkommen drängen uns in diese Neukalkulation. (Stichwort Solotauchen und das Verhindern eben dieses).

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis:
Aufgrund des Fehlverhaltens einiger weniger müssen dann viele darunter leiden.
Das Solotauchen war, ist und wird auch niemals nach der derzeitigen Gesetzeslage in der Möhne gestattet sein.
Die, die sich an die Regeln halten können ja einmal darüber nachdenken wie sie bei dem nächsten Solotaucher in der Möhne verhalten könnten.

Selbstverständlich behalten ALLE bereits erworbenen 10er Karten ihre volle Gültigkeit.
Ebenso werden die an den Vorverkaufsstellen vorhandenen "alten" 10er Karten zu dem alten Preis abverkauft.

Wir werden zuerst einmal überhaupt Neue drucken müssen und diese dann ab 2015 in die Verteilung geben.
Hat die Vorverkaufsstelle dann noch "alte" Karten, so gilt der "alte" aufgedruckte Preis.
Hat die Vorverkaufsstelle dann nur noch "neue" Karten, so gilt dann dieser Preis.

4 Jahre konnten wir den Preis stabil halten, morgen kommen wir nicht mehr drumrum.
Bitte habt Verständnis aus den o.g. Gründen dafür.

Beste Grüße und immer gut` Luft

Euer ProDive Team.
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habakuktibsehr gut
05.11.2014 18:28
Versteh ich jetzt nicht als Unbeteiligter nicht so richtig? Nicht das ich so häufig Solotauche oder mir die Mühe mache zum Tauchen zur Möhne zu fahren.

Aber, was hat die derzeitige Gesetzeslage mit dem Solotauchen und eurer Nutzungs- also Hausordnung zu tun?
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
05.11.2014 18:55
Ich darf auch um Nenneung von Gesetz und § bitten, aus denen das Verbot des Solotauchens hervor geht.
C_aus_GPADI Bubblemaker i.A
05.11.2014 19:11
Da geht es nicht um §§§§ sondern um die tauchsportliche Nutzung, die Talsperre wird vom Ruhrverband bewirtschaftet.
Der Ruhrverband regelt das Tauchen über Tauchschulen,DLRG etc, werden gewisse Vorgaben nicht erfüllt gibt es ein Tauchverbot.....
habakuktibsehr gut
05.11.2014 19:21
Also geht es hier überhaupt nicht wie behauptet um eine Gesetzeslage, sondern um Vorgaben des Eigentümers. So wie z.B. das Halten von Haustieren ist nicht gestattet, oder keine Herrenbesuche, etc... Aber was hat der Ruhrverband gegen Solotauchen?
05.11.2014 19:33
Nennung von §§?
Gerne:

§6 Nutzungsbedingungen

3. Die Durchführung von Allein- / Solotauchgängen ist nicht gestattet.

Das ist erst einmal der Paragraph in der Nutzungsordnung (welche mit dem Ruhrverband so abgestimmt ist).
vgl.:
http://www.prodive.de/index.php?c=nutzungsordnung&l=22&n=0

Zu dem (gesetzlichem - ja eventuell ein etwas unglücklicher Ausdruck welchen man nur im Konsens sehen kann)eventuell strafrechtlichen Hintergrund:

Aufgrund eines aktuellen Solotauchvorfalles haben wir beispielhaft anhand des nachfolgenden Urteils
http://www.taucher.net/recht/docs/LGDarmstadt14Js35155_95.pdf
einmal auf unserer Facebookseite die Diskussion darüber aufgemacht.

Wir sind dann, nach Rücksprache mit vielen Verbänden und deren "Solobrevets" (Achtung es sind KEINE wirklichen Solotauchbrevets (Einzige Ausnahme könnte TDI/SDI sein)), mit Sachverständigen und Rechtsanwäten zu dem Ergebnis gekommen, dass wir Solotauchen nicht erluben KÖNNEN! (Hierbei geht es nicht um eine pers. Meinung zu dem Solotauchen, sondern vielmehr um die folgen einer offiziellen Erlaubnis).

Wir haben als Tauchbasis udn Tauchschule eine so genannte Garantenstellung hier in Deutschland.
Da alle Verbände mehr oder weniger vom Solotauchen abraten, wir es dann aber wider besseren Wissens erlauben würden, stünden wir bei einem möglichen tödlichen Unfall mit vor dem Stafrichter. Und genau DAS ist es für 6,50 nicht Wert.
Vgl. z.B. die uns gemailte, zitierfähige Aussage des VDST (hier federführend für Deutschland)
Zitat:" Auch, wenn VDST-Taucher so ausgebildet werden, dass sie einen Solotauchgang durchführen könnten, gilt bei uns die Regel „Tauche nie allein“. Denn für den VDST steht die Sicherheit beim Sporttauchen an erster Stelle.“
Theo Konken, Bundesausbildungsleiter VDST

So, bevor die Diskussion wieder aufkommt, das wollten wir mit unserem Posting nicht erreichen, Ja, jeder hat hier in Deutschland das Recht sich selber zu gefährden, darum geht es aber gar net, es geht vielmehr um unsere Garantenstellung und die Empfehlungen der führenden Verbände (in D. der VDST) zu dem Solotauchen.

So, ich hoffe ein wenig erklärt zu haben....

Immer gut Luft und nichts für Ungut

Alex

EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
06.11.2014 07:43
So ist es nachvollziehbar, danke. Es ging auch niemandem um den Inhalt sondern lediglich der Hinweis auf ein Gesetz wurde - zu Recht - in Frage gestellt.
06.11.2014 08:02
Nu ja.... ich habe ja auch nicht "nach Gesetz" geschrieben, sondern "nach Gesetzeslage"

Weitere entsprechende Gesetze sind hier §230 StGb, §222 StGb, §13 StGb StgB usw, usw....
Alles in Zusammenhang mit den Stichworten der "Garantenstellung" und der "Garantenpflicht"...

Daraus ergibt sich, nicht nur für den Betreiber einer Tauchbasis sondern durchaus auch für den "privaten" Taucher eine ziemliche rechtliche Grauzone. Hier muss/kann/sollte jeder Taucher selbstverständlich für sich selber entscheiden in wie weit er sich in diese Grauzone begibt. (vgl. o.a. Urteil)

Für uns als Unternehmen.........ein "no go" !

Nichts für Ungut und immer gut` Luft

Alex vom ProDive Team
Mike.hadv. Schnitzelesser
06.11.2014 08:29

§ 230
Strafantrag

§ 222
Fahrlässige Tötung

§ 13
Begehen durch Unterlassen
(Bei Straftaten!!) Solotauchen ist keine Straftat!


alles völliger Blödsinn von dem ProDingsda.

Nicht anwendbar weil es kein Gesetzt gibt das Tauchen ohne Ausbildung verbietet.

06.11.2014 08:41
Ähhhhh.....Mike.h....

mag sein, dass du das so meinst

Bitte LESE richtig und VOLLSTÄNDIG:
Alles in ZUSAMMENHANG mit der Garantenstellung / Garantenpflicht (vgl. o.a. Urteil)
06.11.2014 08:55
Nachtrag Mike h. ....

Du bist ha nach eigenen Angaben TL**, mit 650 Tauchgängen....
Gehst du nun mit z.B. einem * Taucher (25 TG) als Buddy ins Wasser so bildest du eine Gefahrengemeinschaft und hast dem * Taucher aufgrund deiner höheren Ausbildung und deiner Anzahl deiner Tauchgänge eine Garantenstellung....

Kommt ein Taucher zu uns als Kunde, so haben wir eine Garantenstellung.

Triffst du dich mit einem Kumpel (ein 2 Sterne Taucher (50 TG z.B.) am Tauchplatz und ihr beschließt beide Solo ins Wasser zu gehen, so hast du eine Garantenstellung eben diesem gegenüber.

Bezüglich des Solotauchens greifen die Gerichte dann auf die Empfehlungen / Aussagen der Verbände zurück (federführend in D. der VDST, siehe oben) und zack....bist du wieder mit dabei.....vgl. o.a. Urteil)

Also du siehst.....soooooooooo einfach ist es leider net......

06.11.2014 09:03
Tja, das ewige Dilemma in Deutschland mit irgendwelcher Juristerei...
Schade, dass es oft keine Gesetze gibt, und aufgrund dessen die Juristen nichts entscheiden können/wollen und stattdessen lieber irgenwas verbieten - "wenn was passiert..."
Es gibt ja nichteinmal ein Gesetz in Deutschland das das Tauchen regelt: niemand braucht einen Tauchschein um zu tauchen (im Gegensatz zum Führerschein z.B.) aber seltsamerweise werden irgendwelche "Gesetzeslagen" herangezogen...
egal.

@all: egal ob`s da ein Gesetz gibt oder nicht: es gibt in diesem Gewässer ein Hausrecht - und das verbietet z.B. Solotauchen. Punkt.
Der Hausrecht-Inhaber könnte auch schwarze Tauchanzüge verbieten, und niemand kann was dagegen machen.

Aktzeptiert diese Regelung oder taucht woanders.

H2Co3

P.S. mein Beitrag oben ist nicht sehr produktiv, aber das musste ich mal loswerden
06.11.2014 09:09
hahaha...aber gut .....

ja, schade , wir haben uns ernsthaft und ausgiebig (Gespräche /Mailverkehr von und mit Verbänden , Sachverständigen und Justuziaren) mit der Möglichkeit des Solotauchens (da von einigen Kunden immer wieder verstärkt gewünscht) beschäftigt, aber da würden wir un, wie geschrieben, zu sehr in einer Grauzone (in einer für uns sehr gefährlichen) bewegen und das sind 6,50 Euro einfach nicht wert.....
Vercingétorixold school
06.11.2014 09:57
a) es keine Entscheidung eines Obergerichtes zu dem Thema. Sprich, bislang ist keiner Verurteilt worden, weil er Solotauchen in seinem Gewässer nicht ausdrücklich verboten hat
b) ich halte das auch für fragwürdig, weil eine Garantenstellung durch ein unterlassenes Verbot eines althergebrachten Grundsatzes der Sportausbildungsverbände eigentlich nicht begründet werden kann
c) was deine Betriebshaftpflicht und der Verpächter möchte wird man wohl erfüllen müssen
d) Hausrecht ist Hausrecht
e) Kohlensäure , ist jetzt nicht war, S. Palinstyl.......
06.11.2014 10:30
a+b) ging es um die "offizielle Erlaubnis", weiter geht es um "billigend in Kauf" genommen.
Richtig ist: Der Eigentümer des See`s möchte eine Regelung dieses Themas (keine Regelung bzgl. ausdrückliches Verbot oder Erlaubnis ist eben "keine" Regelung.



z) geht es um die "rechtliche Grauzone"....und wir möchten eben kein "Präzidenzfall" werden.....wer möchte das schon
06.11.2014 10:35
Zusatz: in dem o.a. Urteil, Seite 8, Abs.c) "...Daraus musste er (der Angeklagte) den Schluss ziehen, dass Monika...das volle Risiko eines Alleintauchganges...nicht wirklich überschaute....".

Ja, das ist eine Einzelfallentscheidung, aber ich weise noch einmal auf das "z" oben hin
Vercingétorixold school
06.11.2014 11:09
Das du, oder Eigentümer das nicht will ist vollkommen legitim und in Ordnung! Ich will das auch nicht ausprobieren, insoweit ist Solotauchen in unserem Gewässer auch ausdrücklich untersagt!
Nur ist der gezogene Schluss des Justiziar des VDST mit Verlaub nicht haltbar! Er ist politisch motiviert, weil innerhalb des VDST keine hinreichende Auseinandersetzung mit dem Thema Sologauchen erwünscht ist. Es handelt sich um ein Gedankenverbrechen!
06.11.2014 11:21
)

tja....... wie gesagt, es war nicht nur der VDST sondern auch einige andere (siehe oben) ....spielt aber auch keine Rolle, es wurde um Erklärung gebeten, ich habs versucht und bin nu raus....

Ansonsten muss jeder Taucher und jeder Betreiber selbst wissen was er tut.....ich will nicht hoffen, dass wir irgendwann einen Präzidenzfall haben

Nichts für Ungut und tschö zusammen
GarfiSchnorchelabzeichen
06.11.2014 16:09
Hallo,

also ich habe mich auch gefragt, was die aktuelle Gesetzeslage mit Solotauchen zu tun haben soll. Macht nicht denselben Fehler wie viele ausländische Basen vor allem am roten Meer, die mit nicht vorhandenen Gesetzen viele Gängeleien begründen.

Sagt es einfach wie es ist. Ihr (oder auch der Eigentümer) habt dort das Hausrecht und im Rahmen dessen ist es nicht gestattet. Das kann jeder akzeptieren und damit ist der Käse gegessen.

Viele Grüße
06.11.2014 16:30
hach melde ich mich doch noch einmal zu Wort:
Es ging
a) nicht um Gängeleien,

b) habe ich die Gesetzeslage begründet (jaaaaa, es gibt KEIN Gesetz GEGEN das Solotauchen, aber man kann durch die Garantenstellung und den u.a. zitierten §§ sowie die Wörtchen "billigend in Kauf" genommen eine Grauzone ersehen. ---< Genau DAS ist mit Gesetzeslage gemeint, siehe (auch da wiederhole ich mich) das Urteil in Zusammenhang mit dem oben erwähnten Zitat "...Daraus musste er (der Angeklagte) den Schluss ziehen, dass Monika...das volle Risiko eines Alleintauchganges...nicht wirklich überschaute...."

Hey Leute, hier ist ein Angeklagter STRAFRECHTLICH belangt worden (u.a. wegen des Alleinlassens der Solotaucherin)...

Mann Mann Mann ist das wirklich sooooo schwer?
06.11.2014 16:42
Hai

>>Die, die sich an die Regeln halten können ja einmal darüber nachdenken wie sie bei dem nächsten Solotaucher in der Möhne verhalten könnten.
06.11.2014 16:43
upps zu schnell. Ist das ein Aufruf zum denunzieren?denk?
06.11.2014 17:28
Ach herrje....

Vorhang auf für die Verschwörungstheoretiker....

Nein, das was dort steht ist"....können darüber nachdenken...."

Genau DAS ist der Aufruf, der Aufruf zum Denken.

Was für Schlüsse dann der einzelne daraus zieht, das bleibt jedem selbst überlassen. Deswegen stehen die Schlüsse ja auch im Konjunktiv.

Möglich Schlüsse sind (um nur ein paar zu nennen, es sind aber undenkbar viele möglich):

Von Whaleshark: Ein Aufruf zum denunzieren.
b) den Solotaucher einfach mal ansprechen...
c) sich zu freuen wenn er erwischt wird und Tauchverbot in allen Seen des Ruhrverbandes bekommt....
d) ihren Anfängerschülern versuchen zu erklären was derjenige gerade dort macht
e) sich zu freuen das nichts passiert ist
f) nichts zu tun und sich ärgern, das die Preise nächstes Jahr wieder steigen weil weitere Kontrollen vom Ruhrverband gefordert werden und die Kosten auf die Tauchgemeinschaft umgelegt werden

undundundundund....
Vercingétorixold school
06.11.2014 20:13
Naja mein Bester, du machst als Pächter die Regeln. Darfst du. Ist dein Recht. Auch wenn die Begründung fragwürdig ist.
Aber Meldung machen, wird wohl keiner......hoffe ich mal.....
06.11.2014 20:35
Wie jetzt? Welche Begründung?
Die Begründung, dass es der Eigentümer des Sees nicht will, ich das Kontrollaufkommen erhöhen muss und dadurch die Kosten steigen?

oder

Die Begründung über das Verbot und der rechtlichen Grauzone in der wir uns bewegen würden?

oder

Die Aussage der Justiziare mehrerer Verbände oder die Aussage 2er Sachverständiger oder die Aussage von insgesamt 4 Rechtsanwälten (einer unseres Unternehmens und 3 Unternehmensanwälte des mittelständigen Unternehmens eines Freundes welcher er netterweise mit der Aufgabe betraut hat die rechtliche Grauzone zu beurteilen), welche allesamt die rechtliche Grauzone bestätigen.

Also was genau ist "fragwürdig" ?
GarfiSchnorchelabzeichen
07.11.2014 09:09
Hallo nochmal,

zum Thema:
"Es ging
a) nicht um Gängeleien, "

Sorry meine Fehler.
Ich wollte NICHT zum Ausdruck bringen, dass das Solotauchverbot eine Gängelei sei.
Ich hab mich da etwas missverständlich ausgedrückt. Ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass vielerorts mit nicht vorhandenen Gesetzen diverse Gängeleien begründet werden (z. Bsp. max. Tauchtiefe etc.). Das wollte ich schreiben und das ist vielleicht auch der Grund, weswegen hier gleich ein wenig dramatisch reagiert wird.

Daher auch mein Tipp mit dem Hausrecht. Da ist alles eindeutig und das versteht jeder...
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