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Ab wann darf man zu zweit alleine tauchen?
Abgesandt von veri Registriertes Mitglied am 19.05.2005 - 11:37:

Stimmen die Aussagen, daß

ein CMAS* Taucher der 3 zusätzliche Brevets absolviert hat sich einen PADI AOWD-Schein ausstellen lassen kann der ihn wiederum berechtigt mit einem 2. CMAS* Taucher+3 Brevets alleine zu tauchen?

Wie wird ein AOWD PADI nach CMAS eingestuft? CMAS* oder **? Weil 2 CMAS ** Taucher dürfen ja auch alleine tauchen gehen...

Wenn das so wäre könnte man sich ja "einfach" entsprechende Scheine ausstellen lassen und los gehts... Kann das sein?!



Antwort von tauchgeist Redaktionsmitglied am 19.05.2005 - 11:41
@ veri,

ein PADI AOWD wird überhaupt nicht "umgeschrieben" oder nach CMAS anerkannt, seine bisherige Ausbildung wird lediglich als Grundlage für eine weitere CMAS-Ausbildung herangezogen !

Details hier:

Hier klicken

Wie PADI das bei CMAS Tauchern handhabt ..., keine Ahnung

tg
Antwort von Knorpel Registriertes Mitglied am 19.05.2005 - 11:50
Als AOWD kannst Du mit einem OWD allein tauchen - aber ich bin auch als OWD unguided tauchen gegangen. Die übliche Antwort: wenn Du dich dafür bereit fühlst...
Antwort von Steffen 124 am 19.05.2005 - 12:00
Ab wann DARF man allein tauchen?

Also wenn ich ohne Basis tauchen gehe, dann kann ich sogar theoretisch ganz ohne Brevet und Solo ins Wasser springen. In Deutschland gibt es dazu kein Gesetz, welchen eine bestimmte Stufe eines Verbandes vorschreibt. Bist Du in einem Urlaubsland, bestimmt die Basis (und die dortigen Gesetze - Thema Solotauchen) wie getaucht wird. In der Karibik hab ich schon erlebt, dass ALLE (auch TL) dem Guide hinterher tauchen mussten. In Kroatien wiederum erlebte ich, wie zwei OWD allein bis auf knappe 40 Meter neben uns hertauchten.

Allgemein gilt das, was Knorpel bereits geschrieben hat: wenn Du Dich dafür bereit fühlst ...

gruß
Steffen 124
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 19.05.2005 - 12:41
Privat ohne Tauchschein. Ist nur ein versicherungsrechtliches Problem. Bei einem Dienstleister (Basis, gewerblicher Club, Verein) als autonomer Taucher iSd. der EU-Norm. Das Verbandsgeschwafel führt hier nicht weiter und hat sich ab Gültigkeit der EU-Normen ehe erledigt, sie haben es nur noch nicht gemerkt.
Antwort von MartinW Registriertes Mitglied am 19.05.2005 - 22:19
Wie Detlef schon sagte, privat kannst du tun was du willst.

Gemäß EN 14153-2 "Autonomous Diver" bist du befähigt mit einem Tauchpartner des mindestens gleichwertigen Ausbildungslevels eigenverantwortliche Tauchgänge bis auf 20 m Tiefe zu unternehmen.
Laut EUF-Zertifizierung sind sowohl der OWD von PADI als auch der CMAS* (Bronze) Taucher des VDST als "Selbstständige Taucher" (nach EN 14153-2) eingestuft und somit befähigt selbstständig zu tauchen.
Trotz EUF-Zertifizierung (auf Basis der EN 14153)des VDST steht jedoch in der aktuellen VDST-DTSA-Ordnung, dass man als *-Taucher an TG`s teilnehmen kann die von einem mindestens ***-Taucher geführt werden (defacto die altbekannte ****-Regel).
Hier muss der VDST endlich einmal Stellung beziehen und eine eindeutige Aussage treffen welche Regelung den nun gilt. Die DTSA ist in diesem Punkt nicht normkonform.

PADI-OWD konnten schon immer gemeinsam tauchen (bis 18 m), hier ist die Norm "PADI-konform".

In welcher Kombination und unter welchen Rahmenbedingungen getaucht werden kann hängt einzig und allein vom jeweiligen Veranstalter ab. Er bestimmt nach welchen Regeln er seinen Tauchbetrieb durchführt. Hier hat man sich als Kunde unterzuordnen.

Deshalb zuerst die Rahmenbedingungen klären bevor man sich zu einem Tauchgang oder gar zu einer Bootstour anmeldet.

Antwort von robert Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 08:25
Hallo MartinW,

warum muß der VDST hier "endlich einmal Stellung beziehen"? Hat er doch schon längst.

4 Sterne.

Die DTSA Ordnung ist normkonform.
Eine Norm definiert immer eine MINDESTANFORDERUNG. Jede strenger ausgelegte Anforderung ist normkonform da sicherer.

Ein Hochdruckschlauch für, sagen wir mal, 350bar muß laut EN250 das vierfache des Betriebsdruckes aushalten. Ist der jetzt nicht mehr normkonform wenn er das fünffache aushält?

Gruß
Robert
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 09:23
Martin W hat Recht. Die Auslegung durch den VDST ist gelinde gesagt abenteuerlich. Durch die Certifizierung ist die vier Sterne Regel eindeutig aufgehoben. Zumal sich mir immer die Frage stellt, auf welcher Rechtsgrundlage der VDST die Verein verpflichten will sich an den Unfug zu halten. Der VDST * TL ist übrigens nach der Certifizierung in der Lage alle Leistungsstufen auszubilden. Was zur Folge hat, das die Ausbildungsordnung nicht der Norm entspricht und ich mich auf die Norm als Rechtsgrundlage stützen kann. Der Bundestheo sollte wirklich Stellung nehmen. Aber so sind sie unsere Sportfunktionäre. Ob MV oder Bundestheo, alle gleich.
Antwort von robert Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 10:41
Hallo Detlef,

Deine Interpretation ist abenteuerlich.
Die Rechtsgrundlage sind die Satzungen und Ordnungen des VDST. Wems nicht passt der kann sich bei den Wahlen zur Vorstandschaft des VDST aufstellen lassen und dann ggf. etwas daran ändern oder er kann auch austreten.

Zum TL1 hat Theo auf der BAT in Stuttgart ganz eindeutig Stellung bezogen.

Gruß
Robert
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 11:07
So So,
der VDST * soll als autonomer Taucher gelten. Die Norm setzt jedoch voraus, das HWL, Kompaß und Orientierung absolviert sind. Das hat der VDST * nach der bisherigen Prüfungsordnung nicht. Richtig ist allein der Weg den Barakuda eingeschlagen hat. * + die Brevets ergibt den autonomen Taucher. Nichts anderes. Daraus ergibt sich die Frage was PADI und der VDST wohl an Unterlagen vorlegt haben?

Was den TL angeht, ist es nunmal so das die EU-Normen nicht nur den Mindeststandart angeben, sondern als Rechtsnorm gelten. Der EU-Bürger kann sich darauf als unmittelbar geltendes Recht berufen. Verschärfungen durch Verbände haben nicht wirklich Gültigkeit. Günstigkeitsregel!
Ich bin gespannt wann der erste es mal ausprobiert.

Wenns mir nicht paßt, werde ich nicht austreten. Das ist die "geh doch nach drüben Mentalität". Auf die kann ich verzichten, ich versuch lieber die Leute abzuwählen.

Und nur weil ich Mitglied im VDST bin, muß ich nicht alles Glauben was der Vorstand erzählt.

Was die Rechtgrundlage angeht, zeig mir doch bitte mal den Abschnitt in der Satzung des VDST, der mich als Verein verpflichtet die vier Sterneregel umzusetzten. Die EU-Normen haben vorrang.

In freudiger Erwartung einer sachlichen Diskusion.
Antwort von robert Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 11:53
Hallo Detlef,

sachliche Diskussion gerne und jederzeit.

Ich hab gerade mal gesucht nach Barakuda und der EUF Zertifizierung, alles was ich gefunden habe ist daß der Barakuda * als autonomer Taucher gilt.

Auch auf der Barakuda Website ist nichts zu finden, nur daß ich Tauchreisen kaufen soll

Wenn Du genaueres gefunden hast nenne doch bitte den URL.

Ich hab nicht gesagt daß Du austreten musst oder sollst. Versuche es zu ändern, aber auf sachlicher Basis. Das was Du geschrieben hast lese ich als rumgenöhle und das bekomme ich im Verein (ich war auch mal Vorstand) immer nur von denen zu hören die selbst sowieso nichts machen wollen und engagieren kommt schon überhaupt nicht in Frage nur an allem meckern und selbst nichts machen wollen.

Die Viersterneregel --- mich kotzt dieser Begriff eigentlich an. Ist ein Vorschlag des VDST wie bei Vereinsaktionen das Tauchen gestaltet werden sollte. Sprich Anfänger sollen von Erfahrenen Tauchern aus sicherheitsgründen begleitet werden. Leider ist das ganze ziemlich pervertiert worden weil der Deutsche an sich hier ohne Verstand das wort REGEL nachplappert ohne kapiert zu haben worum es eigentlich geht. Und jetzt haben wir den Salat.

Es gibt zwei Sichtweisen:
- Zum einen schaut eine Basis sich den Taucher an und entscheidet aufgrund von Brevetierung und Können wohin sie den Taucher einteilen kann.
Z.B. T1 als Erfahren einstufen. Das hat jetzt aber den Nachteil daß im Falle eines Unfalles gesagt werden könnte "der war ja gar nicht dafür ausgebildet" Denn wenn er tot ist kann man ihn ja nicht mehr vortauchen lassen. Es steht also Aussage ds Guides/TL gegen Brevet.
Auch ist bei nur einem Tauchgang ein Einschätzen des Tauchers nur grob möglich (meine Meinung).

- zweite Sichtweise, die Basis hält sich strikt an Vorgaben/Brevets und Regeln des Verbandes.
Was wir hier haben. Einige Taucher werden sich nun gegängelt fühlen, anderen ists egal. Denjenigen die sich gegängelt fühlen kann man nur sagen mach die nächste Ausbildungsstufe und Du hast damit keine Probleme mehr.

Die EU-Normen haben Vorrang. Das stimmt nur eingeschränkt, da die EU-Normen oder normen überhaupt einen Mindeststandard vorgeben.
Es ist Richtig, daß sich ein anderer Verband (CMAS) jetzt hinstellen kann und sagen kann "mein TL1 darf jetzt auch T2 und T3 abnehmen". Der VDST sagt nein, darf er nicht.

Gruß
Robert
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 12:21
Robert,
klar kannst du bei Barakuda Tauchreisen kaufen. Du mußt auf der Homepage unter Ausbildung nachschauen, ansonsten war hier unter Aktuelles eine Mitteilung von Reiner Briem.

Ich mach selber Vereinsarbeit und darf daher nach meinem Verständnis auch meckern.

Bei der sog. Viersterneregel gehen wir konform. Nur ein sinnvoller Vorschlag. Auch das die meisten Vereine eine Wissenschaft daraus machen ist klar. Der VDST behauptet immer die Verletzung im Falle eines Tauchunfalls führt zwangslos zu einer Haftung ist eine m.E. unzulässige Vereinfachung und trifft nicht zu.

Was die Einstufung angeht, haben wir jetzt den autonomen Taucher der nach der Norm allein mit einem autonomen tauchen darf. Und im Zweifel haben wir zwei *, die das dürfen. Wo bleiben da die vier Sterne. Davon würde ich die Einschätzung der Basis trennen, den das ist eine haftungsrechtliche Frage. Gegängelt fühle ich mich von den Karten immer. Aber das ist meine persönliche Empfindung. Ich habe was dagegen, daß meine Freizeit von Verbänden bestimmt wird. Erfahrung und Aus/Weiterbildung kann man auch ohne sowas sammeln.
EU-Normen sind geltendes Recht. Du kannst sie verschärfen, aber der einzelnen kann sich auf die günstigere Regelung innerhalb der EU berufen. Das erfährt die BRD immer leidvoll bei der 6. EG Richtline zur Umsatzsteuer. Das müßte also auch bei der EU-Norm geltend. Was im Ergebnis bedeutet, das der TL 1 alles abnehmen darf und der VDST die Karten ausstellen muß. Denn der TL hält sich an die Norm. Der VDST nicht.
Antwort von robert Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 13:54
Detlef,

interpretiere ich es richtig, daß auch Barakuda un seiner Zertifizierung den Barakuda * als Autonomen Taucher stehen hat aber dann in einer Internen Mitteilung geschrieben hat daß das nur gilt wenn die SK`s OT und GF absolviert wurden?

Bei Barakuda finde ich auch unter Ausbildung nichts in dem steht daß für den AutoTaucher OT und GF absolviert werden müssen.

Dann halte ich mich, so wie Du, auch an die Norm und sage der Barakuda* OHNE OT und GF ist ein Autonomer Taucher, da es in der Norm so steht.

Ach ja, eine Norm ist eine Norm und kein Recht. Ich glaube Du Interpretierst da was hinein.

Gruß
Robert
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 14:19
Ich kann nur das wiederholen, was ich gelesen habe. Einführung eines Sonderdingsbums bestehen aus HWL,OT GF mit dem Ziel den * zum autonomen Taucher zu machen. So wie es der Originaltext der Norm verlangt. Der setzt die entsprechenden Kenntnisse voraus. Im Barthmann wird demnächst ein Beitrag dazu veröffentlicht. Wir werden sehen.
Was die Norm angeht,
schlage ich vor, du schaust mal unter dem Stichwort "Methodenlehre des Rechts" dort "Norm" nach.
Antwort von robert Registriertes Mitglied am 20.05.2005 - 18:42
@detlef,
Es gibt auf der einen Seite die EN Norm auf der anderen Seite eine "Unabhängige Zertifizierungsstelle European Underwater Federation" die einem Verband sagt Du Verbanad bildest nach der Norm aus und teilt die Ausbildungsstufen der Norm zu.
Die EUF ist nichts richtig Ofizielles, nur eine Organisation. Daraus etwas rechtliches ableiten zu wollen könnte schwierig werden. Denke ich.
Korrigiere mich wenn ich mich irre.

Gruß
Robert


Antwort von kandy3 Registriertes Mitglied am 21.05.2005 - 09:50
Hi
bei all diesen VDST oder CMAS Regeln sträuben sich mir die Nackenhaare, das ist doch deutscher Bürokratismus wie er im Buche steht.
Da könnte man sich doch wieder bei Padi wohler fühlen, dort darf man wenigstens tauchen, auch ohne irgendwelche Sterne und sonstwas Regeln.

Grüße
K3
Antwort von steffis_schwager Registriertes Mitglied am 22.05.2005 - 14:14
genau kandy3! man fragt sich, ob diese Vereinsmeier und Bürokraten überhaupt noch Zeit zum tauchen haben... und selbst dann sind die wahrscheinlich hauptächlich damit beschäftigt, ihre neuesten Ausrüstungs-Erungenschaften oder ihre Logbücher (Sichtweiten <0m!) zu vergleichen..
wieauchimmer: bloss den Humor nicht verlieren, gelle?
Antwort von micbu Registriertes Mitglied am 23.05.2005 - 09:38
@robert,

hallo, ich arbeite selbst in einem Labor in dem wir auf Norm-Konformität prüfen. Was du da so vo dir gibst ist Quatsch. Die EN Norm gibt ganz klar die Mindestvoraussetzungen an Punkt. Natürlich darf dann jeder 3 und 4 Stern Taucher auch noch mit einem 1* Taucher tauchen, das ist dann immer noch Norm-Konform, aber es dürfen halt auch 2 1* Taucher zusammen tauchen und daher steht die Satzung des VDST ganz klar im Widerspruch zur Norm.

Gruß, Michael
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 23.05.2005 - 09:49
@micbu
So sieht das aus.
@zucker und Schwager
Sehr qualifizierte Beiträge. Nur für euren Hintergrund, es geht bei der Frage um versicherungsrechtliche Auswirkungen für Dienstleister (Verein, Club, Basis) also auch für die PADI-Tauchbude, die geführte Tauchgänge anbietet. Wobei die Jungx mit am Tisch waren, bei der Zusammenstellung der Normen.
@robert
Die EUF hat sowohl PADI als auch dem VDST bescheinigt, das ihre Ausbildungssysteme der Norm entsprechen. Damit kann ich mich als TL 1 auch darauf berufen. Als rechtliche Grundlage.
Antwort von robert Registriertes Mitglied am 23.05.2005 - 11:21
@micbu,

hallo, versuche doch mal zu lesen und zu verstehen was ich geschrieben habe bevor Du mit Quatsch anfängst.

Die EN gibt die Mindestvoraussetzungen an, richtig. Steht in der NORM irgendwo daß der VDST * dem Autonomen Taucher entspricht?

WER sagt Dir denn daß der VDST * ein Autonomer Taucher ist? Die Norm NEIN, ein UNABHÄNGIGES INSTITUT. Da habe ich die erste Frage aufgeworfen wie hier die rechtliche Relevanz ist, da ich diese nicht kenne.
Ein anderes "Unabhängiges Institut" könnte das Gegenteil zertifizieren. Und nun?

Ich habe lediglich zur Diskussion gestellt daß die Zertifizierung eines Unabhängigen Institutes warscheinlich nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann.

Wer was darf sagt immer noch der Hausherr. Wenn ich einen See besitze und dort sage Du (*) Darfst hier nur mit einem TL tauchen gehen dann ist das so. Du hast keine Rechtliche Grundlage hier mit einem anderen * zu tauchen.

Wenn der VDST nun die Lage strenger auslegt und sagt ein T1 darf nur mit einem T3 tauchen wenn es um Vereinsausflüge geht also alles innerhalb des Vereinsrahmens, dann denke ich wirst Du nichts dagegen unternehmen können.

Gruß
Robert
Antwort von robert Registriertes Mitglied am 23.05.2005 - 11:24
@Detlef,

ketzerische Frage,
wer ist denn die EUF, daß Du aus einer Zertifizierung derselben was rechtliches ableitest?

Korrigiere mich wenn ich mich irre.

Gruß
Robert
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 23.05.2005 - 11:43
Fangen wir anderes rum an. Die EUF ist ein Zertifizierer. Der hat im Auftrag des VDST (nicht freiwillig) nach Prüfung der Unterlagen bescheinigt, das der T * nach der Ausbildungsordnung = autonomer Taucher iSd. der EU-Norm ist. Weiterhin hat er bescheinigt, das der TL * als TL iSd. der Norm gilt. So jedenfalls der Zettel (Zertifikat) den der VDST veröffentlicht hat. Soweit im Boot?
Damit ergibt sich unter Berücksichtigung der Norm folgende Konzequenz:
Der TL 1 darf alle Ausbildungsstufen abnehmen. Der T 1 darf allein mit einem anderen T 1 alleine tauchen (Auch Minderjährige). Die internen Einschränkungen des VSDT entsprechen weder der Norm noch dem Zertifikat, so daß m.E. ich mich auf die günstigere Regelung berufen kann. Es kann doch nicht sein, das offiziell was bescheinigt wird, was intern nicht geltend soll. Oder war das nur Reklame?
Was den See angeht, handelt es sich um ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis. Als Betreiber darf ich tun und lassen was ich will. Wenn ich jedoch als TL 1 was abnehmen darf (Normkonform), kann mir das doch intern keiner verbieten oder?
Was die Vereinausflüge angeht, würde ich unterscheiden zwischen Nutzungsverhältnis (Taucher/Verein) und Versicherung. Keine Versicherung kann dem Vorstand und dem CVD einen Strick daraus drehen, wenn zwei T 1 allein tauchen. Der VDST hat sich ja bescheinigen lassen, das beide autonome Taucher sind.
Antwort von robert Registriertes Mitglied am 23.05.2005 - 12:22
legen wir das mit der Zertifizierung mal kurz beiseite, da muß ich mir noch ein paar Informationen einholen.

Thema 2x T1:

-beim Tauchen im See einfach so. Kein Problem.
-auf einer Basis die für organisierte TG festlegt
"bei mit darf der T1 nur mit TL ins Wasser"
dürftest Du ein Problem bekommen.
-jetzt der VDST ist eine Verband der
festlegt "T1 nur mit T3 bei Tauchgängen die von
mir und angeschlossenen Vereinen organisiert
werden". Öffentlich sind diese Veranstaltungen
auch nicht oder? Ist es da nicht ähnlich wie
beim privatrechtlichen Nutzungsverhältnis?

Was den TL angeht, der Verband kann einem TL der für ihn tätig ist die Ausbildungserlaubnis entziehen, auch partiell und das wurde getan.
Wenn Du nun gleichzeitig bei einem anderen Verband TL wärst der Dir die Ausbildungserlaubnis für T2-T3 zugesteht, kannst Du für diesen Verband die Ausbildungen abnehmen.

So sehe ich das im Moment. Hast Du denn da schon rechtliche Schritte eingeleitet?
Würde mich wirklich interessieren was dabei herauskommt.

Gruß
Robert
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 23.05.2005 - 13:22
Wieso sollte ich rechtliche Schritte einleiten, ich bin kein TL, ich bin nur Mitglied im VDST und habe mir die Frage gestellt ob ich jetzt keine TL ** und *** für meinen Verein brauche, wenn der TL * alles kann.
Basis, privatrechtlich ok
Tauchen allein, ok
Vereinsausflug?
Frage: Wieso muß ich mich an die vier Sterne halten. Nachwievor die Frage nach der Verpflichtung durch den VDST. Und daneben, kann mir eine Versicherung im Falle eines Unfalls was, wenn ich mich an die Norm aber nicht an die Vier Sterne halte?
TL, die Frage ist ob mir der VDST die Karte entziehen kann, wenn ich mich an die bescheinigte Norm halte?
Antwort von micbu Registriertes Mitglied am 24.05.2005 - 09:43
@Detlef

Wenn du einen Vereinsausfug machst mußt du du di, solange du mit diesem unterwegs bist, auch an dessen Satzung halten. Gehört der Verein dem VDST an auch an dessen Satzungen. Bei einem Vereinsausflug ist immer eine Person zur Aufsicht verpflichtet. Dessen Weisungen ist Folge zu leisten. Verläßt du den Vereinsausflug, dann bist du verpflichtet dies der Aufsichtsperson mitzuteilen. Ab diesem Zeitpunkt bist du nicht mehr über den Verein versichert oder kannst sonstige Leistungen in Anspruch nehmen. Der VDST kann dir jederzeit deine TL Karte entziehen wenn du dich nicht an die Satzung hälst. Der VDST ist ein privater Verein und keine Behörde. Jeder Verein kann bestimmen ob er jemanden beauftragt in seinem Namen Ausbildung zu machen ode nicht. Dazu gehört selbstverständlich auch das Recht bestehende Berechtigungen wieder zu entziehen.

Gruß, Michael
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 24.05.2005 - 10:27
micbu
Wo steht in der Satzung des VDST (§, Abs., Satz) das ich verpflichtet bin mich an die Vier Sterne zu halten? Die Mitgliedschaft als solche verpflichtet mich nicht die Lehrmeinungen des Vorstands oder der Sachabteilungen zu befolgen. Ich brauche eine Rechtsgrundlage.
Richtig ist, das der VDST die Karte einziehen kann. Aber nicht so ohne weiteres und immer mit Rechtsschutzmöglichkeit. Aber kann er das auch, wenn ich mich an die Norm halte und nicht an die Prüfungsordnung? Es wird ja die Normkonformität des TL * bescheinigt. Spannende Frage!
Antwort von micbu Registriertes Mitglied am 24.05.2005 - 11:46
Hi,

sorry, es steht in der DTSA-Ordnung für * nicht in der Satzung. Die Ordnung ist aber genauso verbindlich für dich bei Vereinsveranstaltungen wie die Satzung. Der Unterschied zwischen beidem ist, daß eine Ordnung leichter geändert werden kann als eine Satzung. Da der VDST ein privater Verein ist kann und darf er ,innerhalb der Gesetze, soviel Selbst-Reglementierungen einführen wie er will. Mit deinem Beitritt zum VDST hast du diesem zugestimmt. Also darf man dir auch deine private(das ist es nun einmal, es ist KEIN behördliches Dokument) TL-Lizenz wieder entziehen wenn du gegen die Verbands Richtlinien verstößt. Die Richtlinien müssen nur Gesetzestreu sein, sie dürfen sehr wohl auch strenger als die Gesetze sein.

Gruß, Michael
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 24.05.2005 - 13:54
Moin,
wo in der DSTA Ordnung. Sie regelt die Ausbildung nicht die Vorgaben für einen Ausflug. Hier gilt zunächst die EU-Norm für Dienstleister. Allein die ist zunächst binden.
Klar kann der VDST mir die Karte entziehen, aber nicht ohne die Möglichkeit zunächst das Schiedsgericht anzurufen und danach die Rechtmäßigkeit gerichtlich klären zu lassen. Und dann sind wir wieder bei der spannenden Frage. Ist die Verschärfung durch einen Veband überhaupt möglich, wenn er offiziell sich was hat zertifizieren lassen?
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 24.05.2005 - 14:27
Ich will das mal konkret machen mit der TL * Einstufung. Der VDST hat ein Zertifikat veröffentlich in dem der TL * als Ausbilder Stufe 2 iSd. EU-Norm bescheinigt wird. Dieser darf EU Norm Level 1 bis 3 (bisher DSTA *,**,***)ausbilden. Für diese Einstufung muß der Vorstand die entsprechenden Unterlagen vorgelegt haben. Sonst hätte es das Zertifikat nicht gegeben. Nun erfolgt die Rollerückwärts auf der Bundesausbildertagung, alles wie bisher nur im neuen Kleid. Wenn aber der TL * = Ausbilder Stufe 2, dann darf er alles abnehmen und der VDST kann weder die Bevetierung verweigern noch den TL * rausschmeißen. Wenn DSTA Gold = Level 3, dann kann das auch der TL *. Er müßte auch eine entspechende Plastikkarte bekommen, auf der Ausbilderstufe 2 iSd. EN-Norm vermerk ist.
Ich bitte mich zu berichtigen!
Antwort von micbu Registriertes Mitglied am 24.05.2005 - 15:02
Hallo Detlef,

in der DTSA Ordnung steht in der Überschrift der jeweiligen Ausbildungsstufe wozu der jeweilige Ausbildungsstand berechtigt. Mit deiner Unterschrift auf dem Aufnahmeformular hast du dieser Ordnung zugestimmt. Wenn ein Verein eine Veranstaltung organisiert dann greift das Vereinsgesetz, dort wird genau beschrieben welche Rechten und Pflichten ein Mitglied in solch einem Fall hat, nämlich sich den Regularien des Vereines zu unterwerfen. Das gilt für alle Vereine. Ein Verein ist eine private Organisation.
Wenn ich dir mein Auto zum fahren überlasse und das ganze schriftlich verfasse, dann darf ich natürlich die Klausel einbringen, daß ich dir das Auto wieder wegnehmen darf wenn du schneller als 120km/h fährst. Ich darf auch eine Klausel aufnehmen, daß ich dir das Auto jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder wegnehmen darf. Und das ganze gilt! Du hast diese Art von Klausel ja auch gelesen und unterschrieben, also was ist daran so missverständlich? Der VDST hat die gesetzlichen Vorgaben der EN nur noch verschärft, das ist durchaus zulässig, aber halt eben nur solange, wie du Ausbildung im Rahmen des VDST durchführst oder an einer seiner Veranstaltungen teilnimmst. Als TL* kannst du nach der EN Norm alles abnehmen, o.k. Aber dein Verband sagt dir ganz klar: "Hier beschränke ich dich gemäß unseren Bestimmungen" und akzeptirt deine Ausbildungen nur bis zu einem gewissen Punkt. Du hast den Bestimmungen ja zugestimmt. Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann darfst du gerne austreten und deinen eigenen Verband gründen, es wird dich niemand daran hindern.
Eine Zertifizierung legt immer nur eine Mindestanforderung fest, die Aber jede Organisation für sich verschärfen darf, getreu dem Motto:" Wenn du damit nicht einverstanden bist, auch gut, dann geh doch woanders hin."

Gruß, Michael
Antwort von phuket Registriertes Mitglied am 03.06.2005 - 06:56
is ja suuuper was ihr so an spezialwissen drauf habt .
es lebe der bürokratismus und die vereinsmeierei.
der verein ist ja sooo gemeinnützig und würde niemals nach der kohle schauen (so wie es die böösen verbände) tun. und natürlich ist man aus diesem grunde vereinsmitglied (gemeinsam ist man stark) aber man muß sich ja nicht an die statuten halten sondern man kann ja auch gegen den verein klagen wenn er nicht duldet daß man sein eigenes süppchen kocht. da kommen mir echt die . ich weiß bloß nicht ob vor lauter lachen oder weils so traurig ist.
paragraphen oder nicht, für mich (tl3)machts durchaus sinn wenn die 4-sterne-regel angewendet wird. ihr solltet euch mal die frage stellen was sicherer ist und nicht was norm, vorschrift oder gesetz ist .
übrigens gibts bei barakuda den autonomen 1*. das brevet ist ziemlich neu und entstanden um der norm (cmasG)gerecht zu werden. 1* + gf + orient. heißt jetzt aowd (:o) was man sich dabei spart sind die kosten zur 2*-prüfung. deshalb ist man aber noch lange kein t2. seht doch endlich mal ein daß die großen die kleinen fressen (und da gehts ganz einfach um das liebe geld) und sicherheit nicht unbedingt immer im vordergrund steht. und glaubt jetzt nicht daß der vdst oder irgend ein anderer verein da eine ausnahme machen. wenn sich was lockert dann bestimmt nicht weil es vorher mist war sondern weil man nachziehen muß um nicht all zu viele taucher (zahlende mitglieder oder verkaufte brevets) an eine organisation mit einer besseren verkaufsstrategie zu verlieren.
macht man sein brevet um sich aus eigeninteresse weiterzubilden oder um damit angeben zu können?
macht es sinn, daß jemand der bisher nur anfänger ausgebildet hat (tl1) ohne weiteres auch t3 ausbildet? da kommen wir doch genau da hin worüber sich sonst jeder das maul zerrissen und es für unsinn gehalten hat. ein owsi, der sofort nach der brevetierung einen divemaster brevetieren kann . doch plötzlich, weils ja so einfach geht macht man das selbe und findets auch noch gut . wo bleibt denn da die quallität und ists dann wirklich so schlecht wenn intern gebremst wird?? übrigens hats für mich den anschein daß sich hier nur vereinstaucher aufregen. tretet doch aus wenns euch nicht paßt oder habt ihr angst daß ihr sonst nirgendwo fuß fassen könnt. wir nichtvereins-tl haben da anscheinend weniger probleme
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 03.06.2005 - 08:45
Das hat nix mit e.V ja oder nein zu tun. Das ist mir auch egal. Fakt ist das der TL 1 als Level 2 Ausbilder zertifiziert wurde aber das nun nicht gelten soll. Sinn oder Unsinn, mehr Kohle ja oder nein, mal dahin gestellt. Was macht es für einen Sinn damit zu werben aber es gleichzeitig nicht zu zulassen? Und warum sitzen alle Verbände brav bei der EU, basteln Normen und unterlaufen die dann sofort?
Das alle nur das eine wollen, mein Geld, ist schon klar. Deshalb sinken die Anforderungen an die Ausbildung auch beständig.
Antwort von phuket Registriertes Mitglied am 03.06.2005 - 18:29
hallo detlev, freut mich daß du das mit den sinkenden anforderungen an die ausbildung auch erkannt hast .
was mich aber grade dann wundert ist warum du so um deinen level-2-ausbilder kämpfst. die ausbildung hört beim sporttaucher nicht auf sondern auch weiterbrevetierende tl benötigen eine weitere ausbildung. und ich gehe davon aus daß du die nicht genoßen hast . egal wie du es drehst und wendest, mehr berechtigung bei gleichbleibender ausbildung bedeutet einen rückschritt was qualität und sicherheit betrifft.
möchte dich mal hören wenn der assistent-instructor auf einmal den anfänger brevetieren dürfte. bin mir sicher du würdest sagen "der ist doch gar nicht dazu ausgebildet". oder hast du das gefühl daß ein assi das gleiche drauf hat wie du ??

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(21.11.2008) Ich war vom 6.11 bis 20.11.08 im Akassia. Familienurlaub mit kleiner Tochter und 10 Tauchgängen. Organisation: Klasse Freundlichkeit: Werner und sein Team standen stets sehr nett und kompetent mit (mehr)

Tubarao Diving, Funchal, Mad..
(21.11.2008) Hallo, was soll ich, nachdem ich alle berichte gelesen habe, jetzt noch hier hinzufügen :) Die Basis is wirklich sehr Familiär eingestellt, sehr vielsprachig (deutsch,france, portogiesisch, (mehr)

Aktuelle Tauchplätze:

Aquarium -Ocean Dream Divers
(18.11.2008) Der wohl bekannteste Tauchplatz liegt unweit des Strandes Beau Vallon. Fahrzeit etwa 5 bis 10 Minuten - Die Tiefe beträgt 10 bis 16 Meter. es handelt sich um zwei große Korallenbolder, an denen sich (mehr)

Sorpe, Sauerland
(18.11.2008) Nach dem Bericht von pommes war ich gespannt, was für ein Neppladen mich bei meinem ersten Tauchgang in der Sorpe erwartet. Aber wir fanden einen schönen Tauchplatz mit hervorragenden (mehr)

Alabardia, S. Nazzaro
(16.11.2008) Dieser Tauchplatz lohnt sich zu jeder Jahreszeit anzufahren. Von Vira aus kommend am Ortseingang von S. Nazzaro befinder sich der Tauchclub ´Salvataggio Sub Gambarogno´. Anfahrsweg unter folgendem (mehr)

Taucher.Net News:


Taucher.Net startet Umfrage ..
(29.10.2008) Einträge in Datenbänken, unzählige Beiträge in den Foren, Berichte auf SPIEGEL ONLINE: Das Thema Sicherheit auf Tauchsafaris ist zurzeit in aller Munde. Und auch uns als größter deutschsprachiger (mehr)

Kurzbewertungen in der Produ..
(22.05.2008) Ab sofort ist es möglich in unserer Produkt-Datenbank Kurzbewertungen zu Ausrüstungsgegenständen abzugeben. Es würde uns freuen wenn möglichst viele unserer User ihre eigene Ausrüstung hier kurz (mehr)

DiveInside mit Rekordauflage!
(10.04.2008) DiveInside mit Rekordstart! Der Frühling beflügelt nicht nur Taucher und deren Hormone, er sorgt auch dafür, dass DiveInside – das authentische Onlinemagazin von Taucher.Net – mit einer (mehr)



Der Dachverband der Tauchorganisationen.

Europas führende Tauchorganisationen wie ACUC, BARAKUDA, NASDS, SNSI, IDD, Idea Europe, PADI, SSI und DAN-Europe haben sich als Mitglieder des RSTC Europe verpflichtet die Erhaltung der Gewässer durch die entsprechende Ausbildung der jetzigen und künftigen Tauchergenerationen zu gewährleisten.

RSTC Europe
Aus unseren Tauchfotos:


 Royal Island (Baa Atoll)
(15.01.2007, 12 Fotos)

   

 Safaga
(17.01.2007, 10 Fotos)

   

 Pielach NÖ
(17.01.2007, 5 Fotos)

   




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