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Foren - TEK-Diving - Ärger beim Scootern




  

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Ärger beim Scootern
Abgesandt von Franz Mühlbauer am 01.10.2004 - 21:26:

Hai,

hatte vielleicht schon jemand Ärger beim scootern??? Am Walchensee (als Beispiel) soll der Einsatz von Scootern verboten sein.

Gruß Franz



Antwort von Eric S. am 01.10.2004 - 22:36
@Franz:

Versuche es doch mal hier: Hier klicken unter dem Menüpunkt Dienstleistung/Bürgerservice und weiter zu Wasser und Boden. Ich denke mal, dass das Thema am besten bei den Boots-/Schiffsbefahrungen aufgehoben sein sollte, da motorbetriebenes Wasserfahrzeug (=Scooter).
Antwort von µ-mike Registriertes Mitglied am 02.10.2004 - 08:58
Ich mache im Zweifel (also fast überall) einfach nicht viel Wirbel um die Sache. Prinzip: kein Kläger, kein Richter. Nach Ankunft am Tauchplatz wird der Scooter umgehend ins Wasser geschmissen, da liegt er eh am besten und fällt nicht so auf. Nach dem TG abrödeln und die Kiste wieder ins Auto verfrachten. Nutzt jemand seinen Scooter primär dazu um über Wasser damit anzugeben, wird es u. U. früher oder später mal (vermeidbare) Probleme geben. Ich würde allerdings auch nicht versuchen in offenen Foren schlafende (neidische) Hunde zu wecken. Das gleiche gilt für Behörden.

Gruss

Mike
Antwort von Gregor am 03.10.2004 - 15:44
In der Schweiz gilt ein Scooter als Wasserfahrzeug. Diese müssen immatrikuliert sein, damit sie ins Wasser dürfen. Das ist jedoch nicht möglich, also sind sie verboten. Es wurden schon Bussen ausgesprochen. Ganz extrem ist es im Zürichsee. Die Stadtzürcher Seepolizei duldet die Dinger, die Kanton Zürcher Seepolizei nicht. Man muss also höllisch aufpassen, wo man damit rein geht. u-mike hat Recht: nicht fragen, nicht auffallen.
Antwort von Franz Mühlbauer am 03.10.2004 - 18:21
Hai,

normaler Weise werfe ich das Teil, früh am Morgen ins Wasser. Man kommt sich dabei aber wie ein Umweltsünder vor der sein Müll im Wasser versenkt
Ich glaube das ist in Deutschland die bessere Methode.
Die ober Anschwärzer am Walchi sollen die Angler sein, da sie auch keine E-Außenborder verwenden dürfen...

Gruß F.Mühlbauer

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