Airlines haften für verlorenes Gepäck Abgesandt von Neptun am 05.04.2005 - 15:17:
Hallo Taucher,
für uns dürfte die folgende Nachricht interessant sein, derweil wir oft mit teurem Tauchgepäck und evtl. UW-Kameras unterwegs sind.
Den nachfolgenden Beitrag habe ich heute (5.4.2005) im Internet bei www.n-tv.de gefunden. Er könnte evtl. als "Argumentationshilfe" für betroffene Reisenden dienen.
Grüße vom Neptun
Dienstag, 5. April 2005
Wenn Gepäck verloren geht
Fluggesellschaft haftet
Eine Fluggesellschaft haftet unbeschränkt für verloren gegangenes Gepäck aus einem aufgebrochenen Koffer. Dies geht aus einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts hervor.
Das gelte nur dann nicht, wenn die Airline für den Schaden eine Ursache nachweise, die sie nicht zu verantworten habe, urteilten die Richter. Dabei sei es unerheblich, ob der Koffer durch einen Sturz oder absichtlich mit Gewalt geöffnet worden sei.
Ein Passagier hatte geklagt, weil nach seinen Angaben aus einem Koffer, den er nach dem Flug geöffnet und beschädigt ausgehändigt bekam, Gegenstände im Wert von 4.000 Euro verschwunden waren. Die Fluggesellschaft wollte lediglich 930 Euro erstatten, nachdem sie diese Summe aus dem Gewicht des Koffers ermittelt hatte.
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