Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Anzugkauf um drei Ecken/Garantie/Gewähr...

Moin.
Tauchanfänger A. kauft über seinen OWSI im Versandgeschäft Pazifik in B (mit eigenem Laden) ein Günstigangebot, neu, Overall+Jacke.
Nach 10 TG Auflösungserscheinungen an Nähten und Kaschierung.
Der Anzug geht über den OWSI zu Pazifik zurück, die versprechen, ihn zum "Hersteller" zuückzuschicken. Im weiteren Verlauf kommt es anscheinend zu Verschleierungsversuchen des Mangels durch den Laden (Behauptung, der Mangel sei nicht Ernst zu nehmen, etc. pp)
Was ist dem Käufer zu empfehlen, wer ist überhaupt sein Vertagspartner?
Meine Spontideee wäre, den Qualitätsbeauftragten der Fa. mit dem Dollarzeichen zu kontaktieren...
Gruß,
Matthias
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EuregiotaucherTaucher i.R.
12.11.2009 16:38
Günstigangebot

(Nur gefragt: GÜNSTIG oder BILLIG ?)

Was ist dem Verkäufer zu empfehlen:

Mein Tip:
Schreibe 100 mal auf einem Blatt Papier:

Wer billig kauft - kauft zwei Mal ....

Der Qualitätsbeauftragte der Firma mit dem Dollarzeichen wird auf die Frage wohl antworten:

Nicht sachgerechter Umgang ....


(Ich hatte mal ne Wrangler Jeans - die war 12 Jahre alt - jepp - und passte noch - und die Hose war vollkommen in Ordnung - als plötzlich eine Naht am Oberschenkel riss - ich bin der Meinung gewesen das es sich um einen Material Fehler handeln muss - der Rest der Hose war OK - Wranger folgte meinen Ausführungen nicht ... Seither versuch ich´s mit Levis)
12.11.2009 17:09
Immer den fragen, der die Rechnung stellte
12.11.2009 17:10
Handelte der OWSI als Bevollmächtigter des A und in seinem Namen oder in eigenem Namen und auf eigene Rechnung?
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
12.11.2009 17:16
Tjaaaaaa,

Neuware, aber eigentlich schon etliche Jahre alt?
Ausstellungsware, die auch schon gealtert ist?

Die $ - Firma wird dir bei den Ausbildungsqualitäten helfen können, aber weniger bei Ausrüstungsqualitäten.

Eigentlich hat man auch Herstellergarantie.
Ruf doch einfach mal beim Hersteller an und frage dort nach.
12.11.2009 17:45
Die genauen Rollen sind mir noch unbekannt (Vermittler/Käufer) etc. Es soll sich um ein Overall aus dem Modelljahr 2009 handeln, ich weiß nicht, woran man dass erkennen kann. Im Tauchernet 2007 stehen über den Anzug schlechte Kritiken ( RV löst sich, Kaschierung löst sich)

Mit dem Argument unsachgemäße Behandlung hätte man bei mir sehr schlechte Karten. Anzug ist PSA Kl.3, und die sachgerechte oder unsachgerechte Behandlung muss in der Bedienungsanleitung spezifiziert sein.
Kontakt mit Hersteller aufnehmen wird wohl kommen, der Anzug soll jetzt auf dem Rück(um)weg sein.
Mal sehen, ob es bei $pro eine Bearbeitungsnummer gibt.
cmas3cmas 3*
14.11.2009 16:15
Nur soviel zur Firma mit dem $ - Zeichen,
habe das selbe Problem mit Kaschierung und Nähten bei Model 2009. Gewährleistun wurde seitens des Herstellers abgeschmettert, mit dem Hinweis auf falsche Handhabung!!
Tolle Gewährleistung.
EuregiotaucherTaucher i.R.
14.11.2009 17:13
mit dem Hinweis auf falsche Handhabung!!

Aha ...
cmas3cmas 3*
14.11.2009 19:47
Ja, so einfach machen die sich das.

Schon sind Sie aus dem Schneider.

Der Anzug war in 5 Monaten 15x im Wasser
EuregiotaucherTaucher i.R.
14.11.2009 19:53
wie kannste den auch ins Wasser mitnehmen ... man man man ...
15.11.2009 23:24
"Kaufen um drei Ecken?" So etwas kennt das BGB nicht.

Partner sind immer der Käufer und der Verkäufer und der Hersteller.

Gewährleistung = gesetzlich festgelegt im BGB für zwei Jahre - ist immer vom Käufer beim Verkäufer (= Vertragspartner) geltend zu machen. Bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten nach dem Kauf geht das BGB davon aus, dass der Mangel (der nach 10 TG zu den beschriebenen Auflösungserscheinungen führte) bereits beim Kauf bestand und der Käufer kann diese Ansprüche geltend machen: Nacherfüllung, Rücktritt vom Kauf, Minderung, Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Ist der Kauf länger als sechs Monate her, wird es für den Käufer schwierig. Denn dann muss er gegenüber dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Und das zu machen, ist meistens fast unmöglich.

Deshalb gibt es die Garantie, die eine freiwillige (!!!) Sache der Hersteller gegenüber dem Käufer ist und für Schäden aufkommt, die während der Nutzungszeit entstehen. Das kann für den Käufer bedeuten, dass Schäden, die plötzlich im siebenten Monat nach dem Kauf auftreten vom Hersteller ohne viel nachzufragen repariert werden. Dazu ist der Gegenstand vom Käufer selbst zum Hersteller einzuschicken und nicht zum Verkäufer zu bringen. Die Dauer der Garantiezeit legt der Hersteller fest, da es ja eine freiwillige Sache von ihm ist. Meistens trifft man auf zwei Jahre Garantie, es können aber auch fünf Jahre sein (z.b. bei Sony-Fernsehern), auch sieben Jahre (z.B. bei Autos der Marke Kia) oder gar 30 Jahre (bei Sherwood-Atemreglern). Jedoch können die Hersteller dann an ihre freiwillige(!!) Garantie bestimmte Bedingungen knüpfen. Bei Autos und auch bei Atemreglern meisten die regelmäßige Durchsicht bei einer entsprechenden Vertragswerkstatt. Hält man sich nicht an diese Bedingungen, dann verfällt der Garantieanspruch automatisch.

@MatV, Dein Partner ist in Deinem Fall zuerst der Verkäufer. Der steht mit Namen und Anschrift auf der Rechnung. Dort musst Du zuerst die "Nacherfüllung" verlangen (Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines neuen Anzugs, siehe auch BGB §439). Ob der Verkäufer den kaputten Anzug dann zum Hersteller einsendet oder nicht, kann Dir schnurzegal sein. Denn den Anspruch der gesetzlichen Gewährleistung hast Du gegenüber dem Verkäufer einzufordern. Am besten ist es, wenn Du dem Verkäufer schriftlich(!!) eine angemessene Frist (= 14 Tage) zur Nacherfüllung setzt. Als nächstes käme dann das Rücktrittsrecht, falls eine Nachbesserung auch nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen anzusehen ist (BGB §440). Fehlgeschlagen wäre es dann, wenn man Dir einen neuen Anzug gibt, der dann wieder die gleichen Mängel hat, dann nochmals einen neuen mit wiederum den gleichen Mängel (also zweimal umgetauscht).

Aus falscher Freundschaft zum OWSI solltest Du es jedoch vermeiden, auf Deine Ansprüche und auf die schriftliche Fristsetzung gegenüber dem Verkäufer zu verzichten. Außer Du hast zu Hause `nen Dukatenkacker und der Umtausch oder die Rückabwicklung des Kaufs sind Dir egal.
16.11.2009 17:40
@JB: gutes posting!!!
MalteSpecial OWD
17.11.2009 13:19
Jasmin hat es 100% beschrieben!

Wieder mal typisch Tauchsport ... Kumpelgeschäfte um ein paar Euros zu sparen, aber ohne Probleme Kilometerweise zum See fahren!

@Euregio:
"Wer billig kauft - kauft zwei Mal .... "
Du bist gemein! Wo Geiz doch soooo geil ist!
Ich gebe dir 100% Recht, aber wenn ich mal so Hemmoor, Einstieg 1, im Hinterkopf habe, dann ist 2x kaufen ein richtiger Trend (Habe super Fotos von etlichen Cäptn. Schrottis gemacht!).

IgL
Malte
22.11.2009 22:04
Der Anzug ist "zurück", und nagelneu! Vielleicht hat ja die Diskussion hier im Forum geholfen!
Antwort