Ausrüstungsverlust durch Revisionsfehler Abgesandt von ET-Taucher am 15.08.2011 - 11:22:
Hi,
durch schlampige Revision habe ich Teile meiner Ausrüstung verloren. Deßweiteren wurde fahrlässig mein Lebenriskiert. Was tun?
Hier die Langform:
Habe vor ca. 3Wochen mein Atemregler aus der Revision zurück erhalten (statt wie angegeben nach 2Wochen dauerte die Revision 3Monate -> keine Grundangabe). Damit konnte ich mich noch abfinden, auch noch damit das der Preis sich verdoppelt hatte, da beim ersten mal angeblich vergessen wurde die 2te Stufe mit einzuplanen.
Allerdings geht es so weiter. Als ich vor 3Wochen nun wieder mit dem Atemregler tauchen wollte fehlte ein Propfen (an dem z.B. der Inflatorschlauch angeschloßen wird). Somit lieh ich mir von einem bekannten den Atemregler. Da am nächsten Tag der Tauchladen mir einen neuen Propfen gab, sah ich auch darüber noch hinweg.
Beim nächsten Tauchgang wirkte auch alles noch vernünftig. Doch beim letzten (1Tauchgang später / 2ter mit dem Atemregler nach Revision) stellte sich das nächste Problem heraus. Mein Atemregler (vereisungssicher) schien vereist zu sein. Also Notaufstieg aus 10Meter tiefe. (Konnte keine Wechselatmung machen, da ich gerade eine Übungsicherte und die anderen beiden Taucher eine Bergungsimulierten. (Sicherheitsvorschriften eingehalten).
Nach dem Aufstieg ließ ich mir meine Flasche abdrehen und bließ mein Jacket mit dem Notfallschlauch auf. Dabei verlor ich eine integrierte Bleitasche.
Am Land stellte sich heraus das der Atemregler nicht vereist war, sondern das die 2Stufe während der Revision nicht wieder wirklich fest geschraubt wurde und sich somit von alleine halb aufgedreht hatte.
Nun werde ich beim Tauchladen die Probleme schildern und Ersatz für die verlorene Ausrüstung fordern. Sollte diese nicht gewährleistet werden, werde ich Anzeige erstatten.
Allerdings stellt sich mir nun noch die Frage, ob ich generell nicht verpflichtet bin Anzeige zu erstatten (fordern einige aus meinen Bekanntenkreis). Da die nächsten Revisionsfehler des Ladens nicht nur Lebensgefährdernd sein könnten, sondern sogar sind.
Auch ob eine weitere Revision eines anderen Fachgeschäfts nötig ist frage ich mich. Und ob ich in diesen Fall die letzten Revisionskosten erstatt bekomme.
Vielen Dank für die baldigen Ratschläge.
mfg.
ET-Taucher
Antwort von Stephan K. am 15.08.2011 - 11:51 Normalerweise hat eine Firma das Recht nachzubessesrn, bevor eine Wandlung oder Kostenerstattung fällig wäre.
Die verlorene Bleitasche ist dein Pech.
Wenn du Anzeige erstatten wolltest, dann berate dich erstmal mit einem Anwalt. Ich denke das mehr als eine Nachbesserung der Reversion nicht möglich ist.
ET-Taucher Deine Schilderung erscheint mir absonderlich. Wieso Notaufstieg?? Man dreht die angeblich vereiste Stufe ab und nimmt den Reserveregler. Lernt bei jeder vernüftigen Tauchausbildung.
Was hat ein Atemregler mit dem Verlust einer Bleitasche kausal zu tuen?? Für mich persönliches Unvermögen des Handling eines Problems.
Anzeigen würde ich Dir empfehlen, dann verdient wenigstens der Anwalt. Erfolg wohl nahe Null. Ohne kausalem Schaden kein Strafrecht. Was soll Deine Anzeige? Steuergelder verschwenden?
Shop hat grundsätzliche Nachbesserungsmöglichkeit.
Shopwechsel kostet ausschließlich Dein Geld.
Glückauf
Antwort von Mark W. am 15.08.2011 - 12:35 Hallo,
als höchst ärgerlich würde ich die ganze Situation an Deiner Stelle auch bewerten. Einen Shop, der mir meine Regler 3 Monate vorenthält, würde ich steinigen! Die fehlene Verschlussschraube passt auch zum Bild des shops, wie auch die Preisgestaltung...
Aber: Letztendlich bist Du alleine für Deine Ausrüstung verantwortlich! Du hättest das Fehlen des Stopfens allerspätestens bei der Sichtkontrolle beim Zusammenpacken Deiner Ausrüstung feststellen müssen! Auch dass der MD-Schlauch an der zweiten Stufe nicht fest verschraubt war, hätte auffallen können (ich prüfe soetwas zumindest, wenn ich meinen Regler aus der Revi zurückbekomme...)
In einem Shop arbeiten auch nur Menschen. Manche eben gründlich, andere weniger. Deshalb sieht der Gesetzgeber ja auch die Nachbesserungsmöglichkeit vor. Ob das auch für solche Gegenstände (persönliche Schutzaurüstung!) zutrift, weiß ich jedoch nicht. Das musst Du mit Deinem Anwalt klären... Den Nachweis, dass dieser "Fehler" schon bei der Revision passiert ist, oder erst in Deinen Händen, den wirst Du wahrscheinlich selber führen müssen...
Die verlorene Bleitasche ist in jedem Fall eigenes Verschulden und steht in keinem kausalen Zusammenhang mit einem abblasenden Automaten und einem Notaufstieg (aus 10m??)
Den Shop würde ich aber auch nicht weiterempfehlen! Grüße
Mark
Antwort von ET-Taucher am 15.08.2011 - 12:45 "Wieso Notaufstieg?? Man dreht die angeblich vereiste Stufe ab und nimmt den Reserveregler. Lernt bei jeder vernüftigen Tauchausbildung."
-> kein Reserveregler vorhanden
-> Notaufstieg unter einhaltung der Sicherheitsvorschriften (max. Aufstiegsgeschwindigkeit eingehalten, Luft beim Aufsteigen ausgeatmet, ect.)
"Was hat ein Atemregler mit dem Verlust einer Bleitasche kausal zu tuen?? Für mich persönliches Unvermögen des Handling eines Problems. "
-> Verlust entstand als Folge einer nicht korrekten Wartung (eines Fachbetriebes).
-> Flasche an der Oberfläche zugedreht, per Mund Jacket gefüllt (für bessere Schwimmlage) dabei hat sich eine Bleitasche gelöst
"Was soll Deine Anzeige? Steuergelder verschwenden?"
-> Bis jetzt habe ich keine erstattet, sondern lieber hier Rat geholt
-> Nach meinen Rechtsempfinden sollte die Fachgerechte-Überprüfung eines Gegenstandes nicht zu Gefährdung des Nutzers führen, sondern seine Sicherheit gewährleisten. Wird diese durch exact diese Wartung gefährdet und erleidet der Nutzer Verlust ist die zu Prüfung hinzugezogene Organisation für den Schaden verantwortlich, bzw. mindestens teilschuldig.
"Shop hat grundsätzliche Nachbesserungsmöglichkeit"
-> Wie oft soll ein Wartungsunternehmen Nachbessern dürfen? Bis jetzt sind 2Fehler bei der Revision aufgetaucht. Schon einmal Nachgebessert. Darf solange Nachgebessert werden, bis wirklich ein ernsthafter Unfall passiert?
-> Ist nach mehrfachiger Gefährdung durch das Dienstleistungsunternehmen nicht das Vertrauensverhältnis der Vertragspartner zunichte gemacht worden und somit der abgeschloßene Vertrag nichtig machbar?
-> Ist eine Anzeige evtl. notwendig, da diese den Entzug der Zulassung, bzw. die Zukünftige Verbesserung der angebotenen Dienstleistung nach sich ziehen könnte? (was meiner Meinung nach sinnvoll wäre)
-> Persöhnlich habe ich kein Interesse den Tauchladen zuschaden. Daher habe ich diesen hier auch nicht namentlich genannt. Es geht mir vorallem um die Frage was theoretisch Rechtlich möglich ist und ob evtl. Schritte sinnvoll sind.
-> ob mir nun der entstandene Schaden von ~60€ erstatter wird ist mir unwichtig.
-> ich denke der hier geleistete Service ist mangelhaft, wenn die Leistung überall auf ein solchen Neveau stattfinden - Prost Mahlzeit - Andernfalls sollte dieses Dienstleistungsunternehmen entweder ihre Serviceleistung verbessern, oder die Prüfungszulassung verlieren (dafür denke ich sind Steuergelder wie Privategelder keine Verschwendung, sofern soetwas überhaupt realisierbar ist).
Vielen dank für die schnellen Antworten.
Gruß
ET-Taucher
Antwort von ET-Taucher am 15.08.2011 - 12:55 @Mark W.:
"Du hättest das Fehlen des Stopfens allerspätestens bei der Sichtkontrolle beim Zusammenpacken Deiner Ausrüstung feststellen müssen! Auch dass der MD-Schlauch an der zweiten Stufe nicht fest verschraubt war, hätte auffallen können (ich prüfe soetwas zumindest, wenn ich meinen Regler aus der Revi zurückbekomme...) "
-> Habe das fehlen bei der normaligen Ausrüstungskontrolle vor dem TG bemerkt.
-> das allerdings später die 2Stufe nicht fest genug angeschraubt sein könnte wäre mir bei keinen Test in den Sinn gekommen
"Die verlorene Bleitasche ist in jedem Fall eigenes Verschulden und steht in keinem kausalen Zusammenhang mit einem abblasenden Automaten und einem Notaufstieg (aus 10m??)
Den Shop würde ich aber auch nicht weiterempfehlen!"
-> Notausstieg vielleicht die falsche Begrifflichkeit von mir? Bin schließlich normal ausgetaucht, nur ohne Benutzung des Atemreglers.
Antwort von mario-diver am 15.08.2011 - 12:59 Tja, wie schon geschrieben:
Mangels kausalem(r) Zusammenhang/Abhängigkeit zwischen lockerem MD-Schlauch, Abblasen=>Notaufstieg=>Bleitaschenverlust wirst du sowohl straf- wie auch zivilrechtlich Schiffbruch erleiden.
Die Beweislast liegt bei dir, du wirst es nie schaffen, gerichtsfest nachzuweisen, dass die schlurigen Schrauber im Shop die 2. Stufe nicht festgezogen hatten...gehst du von aus? JA...beweisbar? NEIN
Dass die Bleitasche verloren ging, ist ja nun deine Sache bzw. die der korrekten Arretierung im Jacket...oder dortiger Fehlfunktion...
btw., ich würde dir zuraten, im Shop der Amateure die Revision (freundlichst) nachbessern zu lassen und mit der Geschichte evtl. Nachlass für neue Bleitasche rauszuschinden. Wenn du auch "am Platzen" bist, ohne Freundlichkeit/Ruhe wirst du im Shop nicht weit kommen.
Danach würde ich dann dem Shop auf ewig den Rücken kehren und nen neuen suchen....
"Am Land stellte sich heraus das der Atemregler nicht vereist war, sondern das die 2Stufe während der Revision nicht wieder wirklich fest geschraubt wurde und sich somit von alleine halb aufgedreht hatte. "
zweite Stufen werden üblicherweise nur handfest mit der Schrube vom MD Schlauch verschraubt. Wo ist also das Problem? Im Zweifel selbst bei einer ersten Stufe: die kurz zu drehen, Schraube von Hand wieder Handfest drehen, Stufe aufmachen. Dauer selbst ohne Apnoe Künstler zu sein durchaus akzeptabel. Ansonsten besteht bei ner Übung die Möglichkeit diese *ABZUBRECHEN* und dort Luft zu "leihen".
-> Echter "Störfall" geht immer vor Übung.
Also kurz Anzeige: ziemlich aussichtslos - wenn überhaupt dann Nachbesserung und selbst dafür gibt`s kaum nen richtigen Grund (Stopfen wurd ja nachgereicht).
Bleitasche: ja nur weil Du die erst nach Deinem Aufstieg verloren hast, besteht kein unmittelbarer Zusammenhang mit diesem. Bleitaschen gehen verloren, wenn sie nicht richtig fixiert waren. Ist sie so verloren gegangen wäre es in D an Dir nachzuweisen, dass ein Fehler vorlag, dieser (da schreibst nur von ner Reglerrevision, ich unterstell mal dass auch das Jacket mit revisioniert wurde) zum Zeitpunkt der Revision vorlag und im Rahmen normaler Prüfungen als Fehler hätte auffallen müssen.
Naja und auch dann bestünde wenn überhaupt die Möglichkeit mit dem Shop über eine neue Bleitasche zu reden. Vermutlich besser über normale Kommunikation als über Anzeige handhabbar.
Mein Vorschlag: schlaf nochmal ein, zwei Nächte drüber und überleg ob Dein Ärger wirklich zu 100% dem Shop zu zuschreiben ist. . .
Antwort von inspired am 15.08.2011 - 13:23 achja und zum Thema "vereisungssicher" streich bitte dieses Wort aus Deinem Vokabular. So etwas existiert einfach nicht
Antwort von Euregiotaucher am 15.08.2011 - 14:44 Wechsel den Shop ... Einmalig höhere Kosten dafür vielleicht sicherers Tauchen (wenn auch viell. nur im Kopfe) ... dafür dann auch hoffentlich vernünftig gewartete Automaten (beide Stufen) ...
Was die Verlustmeldung über "BLEITASCHEN" angeht ... ähm: Wie tief isset denn da ??? Kann man da nicht mal nach "Tauchen" wenn man in etwas weiß wo´s war ?
Über den Shop und die Erstattung ... hm ... ich vermute mal das es eher nicht funktioniert.
Was du machen kannst ist bei dem Hersteller deines Automaten mal nachzufragen ob der Shopbetreiber da ein Recht hat die Automaten warten zu dürfen ... soweit ich weiß muss man regelmässig da irgendwelche "Technik" Seminare belegen. Wenn der nun da nicht tätig werden darf - und trotzdem gemacht hat .. wa würde ich mir ausmalen das du dem zumindest an die Karre pissen kannst ... Ob das ganze nun oder nun nicht strafrechtlich ... relevant ist - ich weiß es nicht ... aber dir steht es natürlich frei eine Strafanzeige bei der Polizei wegen - versuchter fahrlässiger Totschlag oder so - zu machen ... wenn nicht - nehms mit Humor - Lehrgeld zahlen und gut ... Du musst den Shop ja ab sofort nicht mehr weiter empfehlen ...
Antwort von Stephan K. am 15.08.2011 - 15:27 Bei einer Strafanzeige solltest du natürlich den Atemregler mitnehmen (Beweismittel)
Der Atemregler müsste dann von einem Sachverständigem oder Gutachter überprüft werden.
Ggf. wird der Atemregler zum Herstelller geschickt.
Dann wird das Ganze zu Gericht gehen und irgendwann verhandelt werden.
Und wenn das Verfahren irgendwann abgeschlossen ist, dann bekommst du auch irgendwann deutlich später vermutlich deinen Atemregler wieder.
Kurz gesagt. Machst du eine Strafanzeige, dann kauf dir direkt einen neuen Atemregler.
Allerdings würde ich eine gesalzene Shopbewertung hier in die Datenbank stellen.
Antwort von MrNice am 15.08.2011 - 15:45 Kannst doch eh` nicht beweisen, dass der Laden den Schlauch nicht richtig festgemacht hat. Und wieso verliert man bei einem undichten MD-Schlauch seine Bleitasche? Wenn mir jemand ein kaputtes Radio ins Auto baut, ich daran rumstelle und vor einen Baum fahre, ist es auch net die Schuld des Händlers.
"-> kein Reserveregler vorhanden"
Selber schuld.
Antwort von schwob am 15.08.2011 - 16:12 Hallo ET,
ich würde erst einmal mit dem Shop Besitzer reden. Das bringt dir 100% mehr als gleich mit einem RA anzukommen, zumal auch ich die Chancen gegen 0 ansehe.
Wobei es einen deutlichen Unterschied macht, o man in einem Laden rumbrüllt oder sachlich aber bestimmt Mängel und Vertrauensverlust anbringt und eine kulante Regelung fordert, denn diese Tauchbude hätte meinen Regler das letzte Mal in der Hand gehabt.
Deine Schilderung, daß da eine Schraube gefehlt hat, ist aber auch ein Indiez dafür, daß die Tauchbude deinen Regler vielleicht revidiert hat, aber getestet, bzw. den Mitteldruck einegstellt, geht ohne Schraube nicht, denn dann ist ja die erste Stufe offen.
Von daher würde ich den Regler noch einmal zu einem anderen Laden bringen, der ihn vielleicht wenigstens mal kurz anschaut, ob da überhaupt Teile gewechselt wurden.
Üblicherweise bekommt man nach einer Revision auch die gewechselten Teile (Sinterfilter, Dichtungen usw.) in der Tüte der neuen Teil mitgeliefert. Waren diese Teile dabei?
So wie Euregiotaucher vermutet, muß in der Regler alle 2 Jahre ein Technikkurs bei der Herstellerfirma besucht werden, sonst darf man nicht schrauben, ich kenne aber viele Tauchbuden, die die Regler nur annehmen und diese dann an einen Schrauber schicken.
Deine Bleitasche? Ich vermute mal, daß du so ein neumodisches Dingens hast, daß Flightcontrol heist oder so. Ist natürlich blöd für dich, aber ichfürchte, daß das bei dir hängen bleibt.
Antwort von QRM am 15.08.2011 - 16:12 Sorry - aber mal eine Frage:
In deiner Userinfoseite steht, dass du DLRG-Ausbilder bist...
....und da tauchst du ohne Reserveregler (bzw. sicherst eine Bergungssimulation ab)???
Antwort von Wurmelwutz am 15.08.2011 - 16:16 @ET
kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
DU mußt dein Equipment bei Übergabe kontrollieren
DU bist verantwortlich
DU mußt für deine Sicherheit selbst Sorge tragen (2er Atemregler, oder besser zwei getrennte Systeme, wenn man schon als Sicherungstaucher fungiert)
Damit ist wohl alles gesagt!!!
Antwort von Wurzelzwerg am 15.08.2011 - 16:34 @ET
das mit dem nicht vorhandenen Stopfen kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Wenn man den Regler im Geschäft nach der Revision abholt gehört es eigentlich zum normalen Geschäftsgebaren den Kunden den Regler unter Druck probeatmen zu lassen.
Mich würde es auch interessieren, ob Du die ausgetauschten Teile mitbekommen hast.
Antwort von Stefan G. am 15.08.2011 - 19:11 Wenn ich meinen Regler mit fehlenden Blindstopfen an der 1. Stufe aus der Revision zurückbekäme, würden bei mir die Alarmsirenen losgehen.
Was fehlt da wohl noch alles im inneren?
Dafür 3 Monate gewartet und Preis verdoppelt?
Den Laden würde ich sachlich meine Meinung sagen und da nie wieder hingehen.
Rechtliche Schritte wären unter dem Stichwort "Persönliche Schutzausrüstung" überlegenswert.
Die Nummer mit der Bleitasche vergiss mal, oder wurde das Jacket von dem Shop auch revisioniert und an den Bleitaschen rumgebastelt?
Antwort von musher am 15.08.2011 - 22:47 Hallo ET,
weshalb bist Du eigentlich ohne Verwendung des "vereisten" Reglers aufgetaucht.
Alös Tauchausbilder solltest Du doch wissen, daß wenn ein Regler eine Fehlfunktion hat immer Luft geben müßte.
Deiner Meinung nach (noch unter Wasser) war es ja eine Vereisung/abblassen. Und in diesem Fall ist es ja normallerweise jederzeit möglich, trotzdem weiterzuatmen.
Gut, wäre dann Wasser mitgekommen, dann hättest Du gleich gewußt, es ist ein anderes Problem, wie hier die lockere Befestigung.
Wurde Dein Jacket UND die Bleitaschenaufnahme auch revidiert?
Hamndelt es sich um Deine private Ausrüstung, oder um Ausrüstung der DLRG?
Antwort von Poldi23 am 16.08.2011 - 06:14 hmmm, Ihr braucht aber dieses Mal lange , um einen Troll zu bemerken.............
Antwort von _Matthias_ am 16.08.2011 - 08:16 Ich bewundere die Apnoefertigkeiten die hier geschildert werden. "unter Einhaltung der max Aufstiegsgeschwindigkeit ohne Regler aus 10 m aufgetaucht". Bei max 10 m / min. und auf den letzten Metern deutlich langsamer mit 3 m Sicherheitsstop dürfte die Aktion ca. FÜNF Minuten gedauert haben. Und das Wort Buddycheck VOR dem TG scheint uch ein Fremdwort zu sein.
Antwort von WV-Antidogmatikerin am 16.08.2011 - 10:27 Ich versuche mir seit gestern ein Bild zu machen, es passt aber irgendwie alles nicht.
Ein engagierter 18 jähriger, sportlicher Mann, der DLRG Einsatztaucher Stufe 2 ist, kann sich bei kleiner Fehlfunktion des Systems nicht helfen?
Ein laut DLRG-Seite 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehender ET hat seinen einzigen(!) Regler drei Monate(!) in Revision und merkt hinterher nicht, dass was nicht passt?
Ich habe mal nach ET ** gegoogelt. dort steht u.a.:
Lernabschnitt 15:
der Taucher muss
*die Taucherausrüstung und das Leichttauchgerät vollständig und in richtiger Reihenfolge anlegen können
*dies auch unter erschwerten oder einsatzmäßigen Bedingungen beherrschen
Übungen:
*Leichttauchgerät auf Funktionsfähigkeit prüfen
- Verbindungen, Verschraubungen und verstellbare Teile
- Tragegestell und Begurtung
- ...
- Atemluftabgabe
Lernabschnitt 16
Wartung und Pflege der Ausrüstung
*der Taucher muss
− die Ausrüstung pflegen, warten und instandhalten können
− Fehler und Mängel an der Ausrüstung lokalisieren
Dazu gehört:
*Leichttauchgerät
- ...
- Hochdruckdichtprüfung
- Niederdruckdichtprüfung
- Funktion des Lungenautomaten
- Funktion der Warneinrichtung
- ...
- äußerer Zustand und Vollständigkeit des Gerätes
*Unterstützung des Sachkundigen bei den gemäß GUV-R 2101 vorgeschriebenen Wartungen, Prüfungen und Instandhaltungen
Dazu kommen noch diverse Bad- und Freiwassertauchgänge, wo Geräte ab- und angelegt werden und mit dem Partner getauscht werden und allerhand andere Tauchfertigkeitsübungen.
Fazit:
Erstens sollte beim ET regelmäßig geübt werden und das heißt nicht, alle drei Monate ein Tauchgang.
Zweitens ist eine Grundvoraussetzung eines ET ein sicherer Umgang mit der Ausrüstung, zu der auch der Regler gehört. Einmal mit der Hand an den Schlauchanschlüssen gedreht reicht, um zu wissen, ob die fest genug sitzen, einen fehlenden Stopfen hättest Du auch schon vor dem TG bemerken müssen.
Drittens hättest Du Dir mit Deinem Wissen und Können unter Wasser selber helfen müssen. Wie Musher schon sagte, ein Automat, der bläst, taucht noch zum Aufstieg. Wenn es nicht aus der 2. Stufe bläst, sondern aus der ersten, dann kann ein einigermaßen geschickter Mensch auch mal sein Jacket ausziehen und nachsehen, was da los ist. Das schaffe sogar ich als alte, übergewichtige Arthroseoma noch, ohne außer Atem zu kommen.
Und selbst, wenn Du das nicht schaffst (was die Qualli als ET allerdings in Frage stellt), kannst Du doch die Übung der anderen unterbrechen und Dir helfen lassen.
Mensch, durch so viel Dummheit passieren doch erst die Tauchunfälle.
Den Bleverlust hast Du Dir übrigens selber zuzuschreiben, dafür kommt keiner auf.
Die nächste Revision würde ich an Deiner Stelle nicht mehr in einem Garagenladen machen lassen, sondern von einem Fachmann, der nach Herstellerangaben arbeitet und eine ordentliche Werkstatt sein eigen nennt.
Sorry, wenn das nicht dem entspricht, was Du hören wolltest, aber das musste mal raus.
Antwort von boesewicht am 16.08.2011 - 13:35 Man bedenke - auch beim DLRG gibt es gute und schlechte Taucher ... DLRG Deutsche Lebens Rettungs Gesellschaft - die retten ja notfalls halt auch die eigenen Mitglieder ... (wäre ja dann auch Übung für die anderen ... )
Antwort von Kein_Nick_eingefallen am 16.08.2011 - 13:48 Wenn Druck auf der Verschraubung ist, dann löst die sich von alleine nicht mehr. Es sei denn, die war schon total locker. Dann aber dichtet der O-Ring nicht mehr und die Luft strömt dauernt. Für mich ist das ein Spinner.
Und wenn seine taucherischen Kenntniss in etwa denen der deutschen Sprache entsprechen, au weia.
Na ja, zur DLRG habe ich meine eigene Meinung.
Antwort von QRM am 16.08.2011 - 14:01 Es ist schon auffällig, wie oft seltsame Threads von Personen eröffnet werden, die sich erst am selben Tag hier registriert haben und die ziemliche Rechtschreibprobleme (mit den immer gleichen Fehlern) haben....
...was das wohl bedeuten mag?
Antwort von eddi_kroko am 16.08.2011 - 17:37 Ich hätte auch noch etewas beizutragen.
Am besten verklagst du den Shopbesizer wegen Diebstahl.
Der hat nicht den Stopfen an der ersten Stufe vergessen sondern gleich den ganzen Oktupuss.
Antwort von law am 16.08.2011 - 17:56 Jahrgang `93, fühlt sich ungerecht und reagiert hier etwas über...
Antwort von sharky58 am 16.08.2011 - 21:19 @WV-Antidogmatikerin
LG sharky
Antwort von yobabe am 16.08.2011 - 22:57 Ich würde hier den Tauchshop öffentlich dizzen. Alles andere ist nur Geschwafel und führt zu nichts.
Antwort von boesewicht am 17.08.2011 - 13:40 "Ich würde hier den Tauchshop öffentlich dizzen. Alles andere ist nur Geschwafel und führt zu nichts. "
Bei dem, was und wie der TO hier alles beschreibt, bleiben auch Fragen hinsichtlich der Glaubhaftigkeit des TO und seiner Story ...
Hier nun also einen Shop madig zu machen, nur weil da einer wirre Gedanken hat und in einigen Punkten rein alleine schudhaft ist ??
Nicht wirklich - oder ?
Alleine wenn schon die Geschichte mit dem Blindstopfen stimmen sollte - wer geht dann in so einem Fall nicht hin und schaut sich das Ergebnis genauer an ??
Alleine schon der Zusammenhangsversuch zw. Reglerrevision und eigener Dummheit mit der Bleitasche machen den TO nicht glaubwürdiger ...
Bei der ganzen Story passt einiges nicht zusammen ...
Antwort von Shaw am 17.08.2011 - 15:36 Ich denke, yobabe´s Kommentar ist ironisch zu verstehen!
...und der ganze Thread eher unterhaltsam statt ernsthaft.
Antwort von musher am 17.08.2011 - 21:19 Weshalb schweigt den unser SUPER DLRG-Ausbilder ET-Taucher plötzlich?????
Antwort von Krokus am 18.08.2011 - 09:54 @ muscher:
Kann ich gut verstehen.
Wieso ist dieser Thread eigentlich dermaßen ausgeartet? Nach den ersten halbwegs vernünftigen Antworten ging ab Freitag Abend, pünktlich zum Wochenende, die Prügelei auf den Themenersteller los.
Wenn ich’s richtig erfasst habe war der Schlauch der zweiten Stufe nicht richtig festgeschraubt. Entweder direkt an der zweiten Stufe oder seitens der ersten. Jedenfalls so, dass Luft abblies, der Regler aber noch funktionierte. Wieso „_Matthias_“ den Notaufstieg mit Apnoe gleichsetzt, ist mir ein Rätsel. ET ist einfach nur unter Einhaltung einer gewissen Aufstiegsgeschwindigkeit aus 10m an die Oberfläche (weil der Regler ja scheinbar noch Luft gab).
Der fehlende Stopfen wurde bemerkt. Zwar erst am See, aber immerhin. Ein lockerer Mitteldruckschlauch, behaupte ich jetzt mal, fällt einem nicht unmittelbar auf, sondern erst, wenn’s irgendwo „zwischt“ oder man den Sitz der Schläuche von oben bis unten überprüft. Schließlich war er ja nicht so locker, dass die Zweite Stufe unter Wasser abgefallen ist.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mir von der Forengemeinde jetzt Dresche abhole, aber ich behaupte mal, dass die Mehrzahl der Taucher nicht vor jedem TG den Regler von oben bis unten überprüfen, sondern erstmal anschrauben, anatmen und dann erst feststellen, dass ein Problem existiert… wenn’s dann überhaupt schon bemerkbar ist.
Ein locker sitzender Schlauch kann anfangs sehr wohl noch gut abgedichtet sein. Durch Bewegungen beim Tauchen dreht er sich dann vielleicht weiter im Gewinde, und dann dichtet’s nicht mehr. Finde die Story daher keineswegs absurd.
Und Bleitasche verlieren ist auch nicht ungewöhnlich. Manchmal sind die Sicherungen der Teile nicht gerade die „sichersten“ und mal eine hektische Bewegung an der Schnalle und plumps, sind sie weg. Hektik in einer Notsituation kann ja wohl niemand zur Gänze ausschließen.
ET hatte keinen Reserveregler … OK, nicht schön. Als Ausbilder oder Einsatz-/Sicherungstaucher unverzeihlich… wurde nun auch zur Genüge durchgekaut. Aber Kernfrage war doch der Umgang mit dem Shop.
Aber zur Diskussionskultur:
Es muss einem im T-Net ja schon peinlich sein, die eigenen Probleme/Erfahrungen zu schildern. Die Gefahr, nachher als Idiot, Depp, Spinner oder sonst wie darzustehen, ist leider sehr groß.
Mich würde mal interessieren wie viele unserer (erfahrenen) T-Net-User auch schon einmal Notsituationen erlebt haben, in denen sie aus welchen Gründen auch immer nicht Herr der Lage waren, und daraufhin irgend eine „Dummheit“ passiert ist. Schätze die Dunkelziffer ist hoch. (man beachte so manche Suchanzeigen von verlorener Ausrüstung). Wer hat schon Bock auf Prügel von der Forengemeinde.
Die Dresche auf den Themenersteller ging pünktlich zum Wochenende los (Freitag Abend). _Matthias_ hält die geschilderte Art des Aufstiegs für unmöglich. Die „übergewichtige Arthroseoma“ hätte in so einer Situation wohl erstmal das Jackets ausgezogen um das Problem unter Wasser zu lokalisieren.
Dann wird die Rechtschreibung von ET kritisiert und dadurch wohl auf dessen Bildungsniveau geschlossen. Der, dem kein Nick eingefallen ist, bezeichnet ihn als „Spinner“.
… So dass dieser Thread, wie leider so mache hier im T-Net, mal wieder ein sehr niedriges Niveau erreicht haben.
Sorry, aber das finde ganz schön …
(und wo sind eigentlich die Moderatoren?
Antwort von Franziskus144 am 18.08.2011 - 09:58 Nebenbei:
Zitat: "Am Land stellte sich heraus das der Atemregler nicht vereist war, sondern das die 2Stufe während der Revision nicht wieder wirklich fest geschraubt wurde und sich somit von alleine halb aufgedreht hatte. "
Wenn die 1. Stufe vereist wäre steigt doch idR. der Mitteldruck -> der Automat bläst ab
Ist eine Verschraubung locker so strömt die Luft entweder an der 1. oder an der 2. Stufe heraus, es sollte jedoch ein klarer Unterschied zum Vereiser erkennbar sein (Atemregler versucht nicht "mich aufzupusten")
Wieso dachte der gut ausgebildete DLRG-Taucher an einen Vereiser?
Ausserdem: Solange der Schlauch noch halb im Gewinde eingeschraubt ist dürfte die entweichende Luftmenge eher gering ausfallen, da sie sich durch die Gewindegänge "quetschen" muss. Das dort vorhandene Spiel ist eher gering.
Demnach sollte der Luftvorrat mindestens noch für einen kontrollierten Aufstieg mit Reglerbenutzung reichen.
3te Anmerkung: ein Gewinde unter Druck dreht sich nicht schlagartig halb heraus, demnach müsste der Vorgang selbst bei viel Bewegung eher schleichend beginnen und langsam immer stärker werden.
Grüße von Adrian,
Wasserwacht Utting,
kein Einsatztaucher
Antwort von musher am 18.08.2011 - 13:24 @ Krokus,
also wenn ich meine Regler von der Revision holle, prüfe ich dort schon den Atemwiederstand - ein fehlendes Stück wäre also schon IM Laden aufgefallen.
Mit der Kritik an Mathias hast Du Recht, da ja der ET-Taucher schrieb, daß er unter Einhaltung der max. Aufstiegsgeschwindigkleit einen sogenannten Notaufstieg machte, also OHNE Sicherheitsstop.
Und laut der GUV R-2101 ist diese Geschwindigkeit auch nicht 10m pro Minute, sondern 18m pro Minute - also sicher keine enormen Apnoefertigkeiten gefragt.
@Franziskus144, egal, was es dann wirklich war, ob nun Luft am Gewinde verlorenginmg oder über den Automaten, auch bei einem Vereiser kann man noch aus dem Automaten atmen
UND falls es sich um einen GUV-TG handdelte (was allerdings so Niergends geschrieben wurde), dann gehört eine Dichtheitsprüfung vor dem TG dazu
Antwort von Franziskus144 am 18.08.2011 - 13:59 @musher
Ich habe nicht bezweifelt das man bei einem Vereiser aus dem Regler atmen kann, lernt man ja sogar (theoretisch) im OWD.
Ich habe nur die Frage aufgeworfen ob man den Unterschied zwischen Vereiser und lockerem Schlauch nicht schon UW merken hätte können, da sowohl Luftmenge als auch Austrittsort sich doch stark unterscheiden.
In beiden fällen ist der kontrollierte Aufstieg möglich und nötig, keine Frage
lg
Adrian
Antwort von schwob am 18.08.2011 - 20:44 Ich verstehe das alles nicht so ganz.
Da schildert ein 18 jähriger seine Probleme und dann wird er verrissen, weil er halt in seinem Profil ein paar Dinge drin stehen hat.
Ok, als PADI´aner lästere ich auch immer über die DLRG´ler, wenn sie in Meersburg ihre Übungen abhalten, unterm Strich bin ich aber froh, daß die Jungs ihren Job machen.
Nun hat ein 18jähriger Bub seinen Atemregler aus der Revision geholt und zu Hause festgestellt, daß eine Schruabe fehlt, hmmm. Ich habe noch nie eine Dichtigkeitsprüfung im Laden gemacht. Ich glaube mein Shopbesitzer würde mich auslachen, wenn ich von ihm verlangen würde, daß er zu Öffnungszeiten erst einmal eione Flasche holen soll um ein Testszenario aufzubauen. Und dann noch die Prüfbank anschliessen, damit der Atemwiderstand getestet werden kann? Uiuiui, das würde ich mir nicht trauen.
Nun ist der Bub bei einer Übung mit einer ersten Stufe getaucht, wohl gemerkt in 10 meter Tiefe im Sommer, wenn ich das richtig erfasst habe und sicher war doch da ein OberDLRGMufti dabei, der ihn so reingelassen hat, warum auch nicht, da sehe ich noch nicht eine Todsünde, wohlgemerkt 10 meter und Sommer.
Auch bei mir hat sich der Anschluß an der ersten Stufe schon von selber gelöst und es hat abgeblasen, nun gestehen wir einem jungen Bub, sorry jungen Mann, doch einfach mal zu, daß er viele Bubbles gesehen und einfach die falschen Schlüssen gezogen hat, na und?
Aus 10 Meter mit 10 mMeter pro Minute, sprich 1 Minute bis Erreichen der Oberfläche ist doch nicht schlecht?
Und wie lange muß man auf 10 Meter sein, damit ein Sicherheits Stopp verpflichtend wäre?
Natürlich hätte der junge Mann vieles besser machen können, aber vielleicht benötigt er mit 18 Jahren einfach noch die eine oder andere Erfahrung! Was ein junger Taucher sicher nicht braucht ist hier im T-Net wegen seiner Fehler, die er selber schildert so gnadenlos verrissen zu werden.
Dies hat aber sicher nichts mit der elenden Murkserei des Tauchshops zu tun ......
ich kann mich nicht erinnern, verbale Dresche verteilt zu haben. Lediglich das, was in meinen Augen hinten und vorne nicht passt habe ich zusammengezählt.
Was halt in solchen Foren auch immer wieder vorkommt ist, dass sich einer falsch behandelt fühlt und anstatt die Sache(n) erst mal da zu klären versucht, wo sie aufgetreten sind, wird alles erst mal breitgetreten,in der Hoffnung auf Bestätigung durch die Internetgemeinde. Die Krönung wäre dann noch das öffentliche bloßstellen des Shops.
Das finde ich zum
Wir haben hier lediglich die Angaben von ET, wenn das im Shop genau so merkwürdig abgelaufen ist, wie bei der Übung, weiß ich nicht, was da alles noch so war.
ET:
"Nach dem Aufstieg ließ ich mir meine Flasche abdrehen und bließ mein Jacket mit dem Notfallschlauch auf. Dabei verlor ich eine integrierte Bleitasche.
Am Land stellte sich heraus das der Atemregler nicht vereist war, sondern das die 2Stufe während der Revision nicht wieder wirklich fest geschraubt wurde und sich somit von alleine halb aufgedreht hatte.
Nun werde ich beim Tauchladen die Probleme schildern und Ersatz für die verlorene Ausrüstung fordern. Sollte diese nicht gewährleistet werden, werde ich Anzeige erstatten."
Bleitaschen mögen schon viele verloren haben, ich habe aber noch niemanden getroffen, der die Verantwortung dafür an seinen Tauchladen abtreten wollte und kostenlosen Ersatz verlangt, wenn nötig auch gerne vor Gericht.
Antwort von kwm am 19.08.2011 - 12:46 Der von Dir geschilderte Sachverhalt ist zweifelsfrei sehr ärgerlich.
Vieles was Andere hier bereits geschrieben haben, findet meine Zustimmung. Also jetzt das noch ...
... Du kannst daraus lernen, das zur Tauchausrüstung ein Redundantes System der Luftversorgung gehört. Das Menschen (auch Techniker) Fehler machen und manchmal auch richtig übel bei der Arbeit schlappen.
Letztlich nur Du selber für Deine persönliche Schutzausrüstung verantwortlich bist.
Oder Du lässt das Tauchen und suchst Dir eine andere Freizeitbeschäftigung.
Antwort von Scapegoat am 22.08.2011 - 19:13 Einfach unglaublich, was ein abblasender Regler für ein Chaos verursachen kann
Die fehlende Verschlussschraube ist sicherlich ärgerlich, auch sollte der Schlauch so fest an der zweiten Stufe angezogen sein, dass er sich nicht von alleine löst, aber Fehler machen ist menschlich und kommt nunmal vor.
Das schlimmste an der Sache ist, dass du als Einsatztaucher nicht in der Lage bist, mit so einer Situation umzugehen.
Lernt man da nicht, seine Ventile selbstständig unter Wasser abzudrehen und auf die redundante Luftversorgung umzusteigen?
Merkwürdig, ein Sporttaucher der in heimischen Gewässern unterwegs ist sollte das können, ein Einsatztaucher nicht?!
Sorry, aber das hast du wohl selbst gründlich versaut, und die Bleitasche vermutlich nicht richtig befestigt, oder es ist ein bescheidenes System.
Antwort von tiefenbetrüger am 23.08.2011 - 08:34 Hallo Zusammen,
was ist mit euch verkehrt?
Die Frage "durch schlampige Revision habe ich Teile meiner Ausrüstung verloren. Deßweiteren wurde fahrlässig mein Lebenriskiert. Was tun?" ist doch eindeutig, oder?
Anstatt einem Mittaucher gegen einen unseriösen Tauchshop zu helfen, schreibt ihr solch einen Unsinn!
Egal welche Art von Taucher im Wasser ist, man unterbricht den Tauchgang wenn man es für richtig hält. Eine individuelle Handlung!
Warum ist es für alle nicht interessant den Tauchshop Betreiber zu erfahren?
Unglaublich...
--------------------
Hallo ET-Taucher,
ich habe ein ähnliches Problem wie du, Atemregler mangelhaft revidiert und unterwasser ist es zu einem Tauchunfall gekommen, wobei ebenfalls Tauchausrüstung verloren ging.
Der Tauchshop reagierte mit Beleidigungen und einem Anschreien auf meine Aufforderng eine erneute kostenlose, vernünftige Revision durchzuführen und für den Schaden aufzukommen.
Den Namen werde ich noch nicht nennen, da der Fall vor 3 Wochen dem Gericht zugegangen ist.
Wenn du möchtest schreib mir einfach mal eine PN Nachricht!
MfG
tiefenbetrüger
Antwort von musher am 23.08.2011 - 15:52 @ Scapegoat
Ein Einsatztaucher muß nach gültigen Vorschriften NICHT mit einer zweiten ersten Stufe tauchen - außer es sind (nach extra Freigabe) TG zwischen 20m und 30m geplannt
Und da hier ja nur von einem 10m TG geschrieben wurde, ist also eine zusätzliche erste Stufe nicht erforderlich gewessen.
Und die Hilfsorganisationen wollen ja meistens sparen und geben deshalb oft keine zweite erste Stufe den Tauchern - dies ist also nicht dem ET-Taucher anzulasten
Antwort von boesewicht am 24.08.2011 - 01:14 " Deßweiteren wurde fahrlässig mein Lebenriskiert. "
Könnte sogar stimmen - aber nur durch Ausstellung eines Tauchbrevets ...
Jeder Taucher soll sich seine Ausrüstung genau anschauen und prüfen ...
Wie gesagt, wenn schon ein Blindstopfen nach einer Revision fehlt, dann wäre es ein leichtes für Dich gewesen, sich die Stufe von außen mal genauer anzuschauen und dann wäre der "angeblich" lockere Schlauch auch sicherlich aufgefallen ...
Ich habe mir heute mal aus Interesse einen Mitteldruckschlauch wirklich nur leicht gelockert und die Flasche dann wieder aufgedreht ...
Komisch, der war dann irgendwie nicht dicht ...
War an Land hörbar und beim eintauchen in Wasser kamen da auch Bubbels raus ...
Den Schlauch dann aber auch mal soweit angedreht, das man es weder hörte und auch keine Bubbels rausgekommen waren und ich konnte unter Druck da dann auch nichts mehr drehen ...
Daher ist das ganze irgendwie schwer nachzuvollziehen ...
Antwort von Poldi23 am 24.08.2011 - 13:17 Zitat "Nach dem Aufstieg ließ ich mir meine Flasche abdrehen und bließ mein Jacket mit dem Notfallschlauch auf. Dabei verlor ich eine integrierte Bleitasche. "
Ich stell mir seit Tagen die Frage, wie man den Taschenverlust im kausalen Zusammenhang bringen kann mit dem Jacketaufblasen an der Oberfläche??
Antwort von Bodensee_CH am 24.08.2011 - 13:26 Und warum nicht zu erst das Jacket aufblasen vor dem Flasche zudrehen ?
Schön`s Tägli
Antwort von ogroeten am 24.08.2011 - 15:36 Insgesamt ist die ganze Geschichte recht durcheinander.
Ok, Fehler können passieren. Auch bei Revisionen. Deshalb nimmt man nen Regler nicht einfach nur entgegen sondern prüft diesen im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Abholung. Das heisst. Anschliessen, probeatmen. An der Stelle fallen fehlende Blindstopfen schonmal auf. Da könnte man dann nochmal auf die Wiederholung der Endkontrolle drängen (sollte der Laden aber von sich aus machen). Dabei sollten die Verschraubungen geprüft werden.
BTW: In der Sekunde fällt auch auf, ob einem der Atemwiderstand zusagt oder nicht! Den kann man dann auch nochmal nachstellen lassen ...
Fehler bei der Revision sind unschön, können mit dieser Prüfung aber auffallen und eliminiert werden. (Genauso lass ich mir die ausgebauten Teile zumindest zeigen, ggf. nehme ich sie mit und entsorge sie selber).
Dazu überprüfe ich meine Ausrüstung rudimentär VOR jedem Tauchgang. Flasche öffnen, Probeatmen, Inflator testen. (Noch bevor ich das Gerät anlege). Wenn dann was zischt, bekomm ich das mit. Wenn ich dann nicht sicher bin was das ist, frag ich und lass mir helfen. Alternativ lass ich den TG ausfallen oder nehme mir Reserveausrüstung. (Das lernen schon unsere Tauchschüler ab der ersten Lektion).
Ist alles dicht, sollte sich bei einem Sicherungstaucher in 10m Tiefe nicht plötzlich eine Verschraubung lösen. Es entsteht in Gewinderichtung schlichtweg keine Belastung. Aber nun gut, Pferde und Apotheken ... es passiert halt.
Dann geht ein reales Problem immer vor einem virtuellen. Sprich: Du hast eine Luftnot-Situation (sehe ich zwar noch nicht wirklich, der Tauchgang wird nur gerade durch den Luftverlust gekürzt, bei 10m Tiefe kommt man aber eigentlich immer hoch.) Also: Entweder bleibst Du hocken, bis die Luft knapp wird und zeigst dann `habe keine Luft mehr`, oder Du tauchst direkt zum überwachenden TL und signalisierst Dein Problem. Signalisieren solltest Du das Problem auf jeden Fall. Dann bleibst Du entweder hocken bis Deine Luft knapp wird (dann sollte geholfen werden) oder Du tauchst dann auf.
Denn: Auch ein plötzlich entschwindender Sicherungstaucher ist ein Sicherheitsproblem. Du wirst nämlich so Deiner zugewiesenen Aufgabe nicht gerecht.
Aber sei es drum, manchmal reagiert man auch irrational. Jetzt tauchst Du auf, bist (ggf. zu recht) sauer, weil die Verschraubung nicht vernünftig zu ist. Aber: Der Verlust der Bleitasche ist allein Dir zuzuschreiben. Ich kann mir nichtmal vorstellen, warum sich diese entfleuchen sollte. Selbst bei einem Indeflator-Jacket mit Notschlauch kann ich mir nicht vorstellen, warum beim notbefüllen des Jackets das Blei abschwirrt.
Es sei denn, Du warst, aus welchem Grund auch immer, gnadenlos überbleit. Dann macht es nämlich ggf. Sinn, dieses wegzuwerfen. Obwohl das die Kollegen die da unten ihre Berge- (Rettungs-?) Übung abhalten nicht lustig finden dürften, wenn da 5-15kg Blei von oben angesegelt kommen. Ist aber ne Notsituation, also falls es die Jungs trifft: Murphy und Darwin!
Aber (und wir sind ja im Forum `RECHT`).
- Haftung für die Bleitasche, weil der Regler nicht tut? Wohl kaum, der kausale Zusammenhang kann nicht getroffen werden.
- Haftung für die gelöste Verschraubung? Ehrlich gesagt: Da dürfte der Nachweis, das diese nicht nachträglich herbeigeführt wurde nicht zu führen sein. In Dubio pro Reo. Also: Thema abhaken.
- Veröffentlichen des Basennamens: Schwierig. Könnte zu einer Beweisforderung bzgl. der Schadensursache und aus Ermangelung derselben zu einer Gegenklage wg. Geschäftsschädigung und übler Nachrede führen ...
Nun bin ich juristischer Volldepp. Das ist alles nur ein wenig gesunder Menschenverstand. Ausser einem Semester Jura für Ingenieure bin ich juristisch ziemlich unbelastet.
Ich halte Dein Ansinnen und Deine Anforderungen jedenfalls für wenig erfolgversprechend. Auf den Shop zugehen, das Problem sachlich schildern und fragen: "Wie gehen wir jetzt dami um", ist sicherlich ne andere Möglichkeit. Wenn man den Verlust dann immerhin zum EK ersetzen kann, hat man schon viel gewonnen. Das wird aber kaum klappen, wenn man dem Shopbetreiber gleich die Pistole auf die Brust setzt und ihn zusammensch...t
Antwort von Langer am 26.08.2011 - 23:24 Also, ich sehe hier
1.) ein arges Sorgfalts-Defizit auf beiden Seiten,
2.)ein arges Ausbildungs-Defizit auf Deiner Seite.
Wenn ich was in fremde Hände gebe -egal ob verliehen oder Werkstatt- dann schau ich mir an, was ich zurück bekomme! Einen Regler frisch aus der Revi probiere ich SOFORT sobald mir ´ne Buddel gefüllt zur Verfügung steht. Es geht ja schon z.B. darum ob der Atemwiderstand stimmt... Spätestens da hättest Du was bemerken sollen.
Falls aber was nur halbfest ist - und sich später lockert - Pech gehabt. dafür gibt es
Punkt 2.) * Hast DU nie gehört, das man aus einem abblasenden Regler lang genug atmen kann um zB ein Ventil abzudrehen und den 2. Automaten in den Schnabel zu stecken ... oder aber um einen Notaufstieg aus lächerlichen 10m zu vermeiden
* Wieso verläßt Du Dich auf PSA, wenn es an deren einwandfreier BEschaffenheit Zweifel gibt ? = grob fahrlässig!!! Wenn da ´ne Schraube fehlt, könnten auch Schmutzkörnchen hineinfallen die eine Reglerfunktion -ähm-beeinflussen
* Schlamperei, wenn Du nicht Deine Ausrüstungsteile (Bleitaschen) richtig festmachst!
* wieso läßt Du Deine Kameraden unten im Stich??? Ein abblasender Regler hat genug Zeit für einen Buddybesuch auf Sichtweite, Zeichen geben und notfalls kontrollierter Aufstieg. Solche Buddys gefallen mir: einfach hoch und weg, der andere unten braucht das nicht wissen... da geh ich lieber wieder "mit Herrn SOLO" tauchen.
Preis: m.E. gibt es für Handwerksleistungen eine sog. 15% Klausel... wenn der Händler sich verkalkuliert aber ein Vertrag rechtskräftig ist (Annahme) dann ist das DEM SEIN Problem.
Menschen machen Fehler, auch Du, auch Deine Werkstatt. Klär das mit denen vernünftig und wenn Du viel Glück hast, gibt es so eine idiotische Bleitasche mit Rabatt / Kulanz. Oder überleg Dir was besseres für´s Blei.
lg. Thomas
PS. ich kontrolliere auch nicht jedesmal meine Schlauchverbindungen!
Antwort von ZeKik am 30.08.2011 - 16:26 TROLL-THREAD TROLL-THREAD TROLL-THREAD
Oasis, Marsa Alam (16.05.2012) Waren im April als ruhesuchendes Paar 2 Wochen im Oasis. Schon der von D aus über das Hotel gebuchte Flughafentransfer hat hervorragend funktioniert, wir wurden per PKW abgeholt und direkt ins Oasis (mehr) Yunost Accord Hotel, Odessa (13.05.2012) Aufenthalt: 5.-11. Mai 2012 Das Hotel liegt im Süden von Odessa am Ende des „französischen Boulevard“ in der Nähe des Strandes. Mit dem Auto/Taxi sind es in das Stadtzentrum etwa zehn Minuten. Aber (mehr) Three Corners Fayrouz Plaza,.. (12.05.2012) Ich war vom 04.05.2012 bis 11.05.2012 im Three Corners Fayrouz Plaza. Gebucht hatte ich das Hotel aufgrund der Tauchbasis Extra Divers und den guten Bewertungen bei Holiday Check. Das Hotel liegt (mehr)
Forum Foto / Video
Auszug aus diesem Forum:
Canon Powershot vom 23.05.2012 : Hallo zusammen!
Kann mich grad zwischen:
- Canon Powershot s100 mit Ikelite Ultra Compact S100 und
- Canon Powershot G12 ... [mehr] Was tun wenn gehäuse immer anläuft vom 22.05.2012 : Hallo
habe die Sealife DC 1400
Ich komm gleich mal zur frage!
Hatt jemand an guten tipp was mann da machen kann dass die ... [mehr] Olympus XZ-1 plus PT-050 was nun vom 21.05.2012 : Hallo Gemeinde,
Ich habe mir die in der Ueberschrift gennnte Kamera und Gehaeuse gekauft.
Gibts irgendwo eine zusammenfassung ... [mehr]