Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
gringoCMAS***

BLACKFOOT in Köln, hat INSOLVENZ* am 1.09.2013 angemeldet

FRAGE: die Fa. BLACKFOOT in Köln, hat INSOLVENZ* am 1.09.2013 angemeldet, ohne "Vorwarnung" an Kunden, obwohl bei jeder Verkauf oder Event Aktion haben Emails gesendet, aber hier habe ich es ein Monat später erfahren, das die Insolvenz beantragen haben, als ich meine Tauchflasche da füllen wollte - Ich habe vor Wochen ein "Tauchfüllkarte" gekauft, so wie andere Tauch Freunde. Was könnte man machen? Am wenigstens will ich es Publik machen.

*
http://www.indat.info/insolvenzen_gerichte/Köln.html
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03.10.2013 13:32

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
03.10.2013 15:50
Was kostete die Tauchfüllkarte? Lohnt sich da die Aufregung und der Ärger?
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
04.10.2013 12:50
Na ja, mit Negativmeldungen wirft man halt nicht so um sich, wie mit Events etc. ..

Eine Füllkarte für i.d.R. unter 100 Euronen zur Forderungstabelle anmelden (s.o. Link von thomys) lohnt das Porto nicht.
Insolvenz kann ja durchaus bedeuten, dass der Betrieb weiterläuft...unter Aufsicht sozusagen...also fleißig tauchen und füllen lassen/Karte abarbeiten...sie dürften dir als Einzelkunden nichtmal das Geld zurückzahlen (Stichwort: Gläubigerbegünstigung)

Nur wenn der Kauf deiner Füllkarte bereits in einer Zeit erfolgt ist, wo der Geschäftsführung objektiv klar gewesen sein muss, dass nichts mehr geht, dann wäre dies strafrechtlich als "Leistungs"betrug zu werten...bringt dich persönlich aber auch nicht weiter.

Ergo: Geld abhaken und ggf. neue Füllstation suchen
easydiver_michaelStaff-Instructor
04.10.2013 13:40
Es liegt Masseunzulänglichkeit vor (06.09.2013). Mehr dazu unter §§ 208 bis 210 InsO. Da wird nichts zu holen sein. Da aber am 15.7. bereits eine vorläufige Verwaltung angeordnet wurde, könnte eine strafbare Handlung vorliegen, wenn die Tauchfüllkarte erst danach verkauft wurde. Aber trotzdem wird es sich nocht lohnen, da noch Zeit und Geld zu verschwenden.
gringoCMAS***
04.10.2013 13:41
Lieber "mario-diver"bevor man was sagts, bitte: RICHTIG LESEN und HIER INFORMIEREN...OK?
http://www.indat.info/insolvenzen_gerichte/Köln.html
gringoCMAS***
04.10.2013 14:00
Lieber easydiver-Michael, ich weiss, ich weiss, die Frage "was kann man machen" war rein philosophisch formuliert und gegen die attitude gegenüber uns Taucher-Kunden von die Leute die da gearbeitet haben, und auch "Taucher" sind.
04.10.2013 17:18
Die Tauchbasis im Blackfoot Camp wurde/wird doch gar nicht von Blackfoot selbst betrieben, oder? Dann müsste sich doch evtl. eine vernünftige Regelung mit dem Basenbetreiber finden lassen, wenn der ggf. der Umstände wegen gerade einfach nicht in die Räumlichkeiten darf.
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
06.10.2013 18:31
@gringo:
Was sitzt dir denn quer?
Ich gab dir allgemeine Handlungsmöglichkeiten und du meinst, ich sollte erst richtig lesen???
Folgt man deinem Link, dann ist das Verfahren am 01.09. eröffnet, nicht erst der Antrag gestellt worden ...schon deine Fragestellung ist neben der Rechtschreibung fehlerhaft
easydiver geht doch kompetent und klar für dich auf die Fragetellung ein, wenn am 15.07. bereits die vorläufiger Verwaltung angeordnet wurde, dürfte der eigentliche Antrag reichlich Tage bis Wochen davor gestellt worden sein...

Deine Reaktion hier ist schon etwas merkwürdig Wenn du´s nur verblasen wolltest, hätte auch der Link ohne Text gereicht
gringoCMAS***
06.10.2013 19:25
mario-diver...sorry, mea culpa!!!
Ich hätte vorher "Richtig Lessen" mußen und danach Antworten...sorry! ...es folgt Email zu dir mit erklärung...
gringoCMAS***
06.10.2013 19:26
mario-diver...sorry, mea culpa!!!
Ich hätte vorher "Richtig Lessen" mußen und danach Antworten...sorry! ...es folgt Email zu dir mit erklärung...
Antwort