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Beratungsfehler
Abgesandt von Rainerc123 Registriertes Mitglied am 10.10.2011 - 12:20:

Hallo Forum ;)

ich habe mir vor ca. einem Monat einen Tauchanzug in einem Namhaften Geschäft in Wien gekauft. Nach einer Beratung habe ich einen Tauchanzug gekauft. Dieser ist sehr eng gewesen doch von mehrern Modellen wurde mir dieser vom Verkäufer nahegelegt. mittlerweile ist mir der Anzug an den Armen eingerissen und nicht mehr tauchtauglich....
Nun meine Frage: befinde ich mich im Recht wenn ich einen kostenlosen Austausch des Anzuges fordere? (natürlich ein größeres Modell).

Vielen Dank,...
rainer




Antwort von mario-diver Registriertes Mitglied am 10.10.2011 - 12:57
Wien/Wiener..das impliziert zwar auch in Ösiland einen gewissen Sonderstatus, aber allgemeine Garantieregelungen einschließlich Wandlung etc. dürften aus EU-Recht auch dort gelten...

Ich würde sehr freundlich im Shop fragen bzw. den kaputten Anzug vorlegen samt Kaufbeleg. Kaufentscheider des (zu) engen Modells warst letztendlich du, ggf. müsstest du dich zunächst mit Reparaturmaßnahmen zufrieden geben (bis zu 3 Nachbesserungen). Trifft deine Freundlichkeit auf fruchtbaren Boden, könnten die Betreiber/Verkäufer durchaus auch kulant bereit sein, ein größeres oder gar anderes Modell kostenneutral oder zumindest auf dem Verrechnungswege zu dem ursprünglich gezahlten KP anzubieten...das liefe dann unter Kundenpflege

Lange Rede gar kein Sinn: Nein, du wärst nicht im Recht
Antwort von Euregiotaucher Registriertes Mitglied am 10.10.2011 - 13:23
dieser ist sehr eng ...

Ja - Tauchanzüge liegen "eng" an ... je passgenauer die sind umso weniger Wasser läuft hinein (Halbtrocken) und je weniger Wasser in den Anzug läuft umso weniger kühlt der Körper aus - grad bei kalten Wassertemperaturen.

Im Umkehrfaktor würde ein zu grosser Tauchanzug mehr Wasser reinlassen -w eil halt nicht passgenau usw. usw.

Beratungsfehler - hm ... ich weiß nicht. Immerhin kannst du ja beim anprobieren immer noch sagen das der zu eng ist und einen grösseren anprobieren - vor dem Kauf ... darüber hinaus werden die Anzüge mit der Zeit eh ein bisserl weiter ... und ich behaupte mal ganz vorsichtig - wenn ein Anzug so eng ist das er an den "ARMEN" ausreißt (vom an und ausziehen) wärest du wahrscheinlich schon im Geschäft nicht wirklich hinein gekommen ...

Oder aber auch in Frage käme: Unsachgemässe behandlung des Tauchzeugs ... dran reissen ist einfach kein sachgerechter Umgang mit Tauchsachen ...

Also ich kann´s jetzt noch so ne Stunde weiter schreiben - ich seh einfach nicht wo du im Recht sein solltest ...

Sorry ...
Antwort von Philipp001 Registriertes Mitglied am 10.10.2011 - 13:41
Wo ist der Anzug her? Lorenc oder SeaStar vermutlich, da du von einem namhaften Shop gesprochen hast. Sind beide eigentlich sehr verständnisvoll und recht kulant. Wenn du ihnen den Sachverhalt erklärst und ganz nett fragst und auf keinen Fall auf irgendein Recht bestehst, lässt sich das Ganze bestimmt zur Zufriedenheit aller lösen!
Antwort von Tümpi Registriertes Mitglied am 10.10.2011 - 15:59
Warum Beratungsfehler? Materialfehler und Gewährleistung liegen doch vor.
Antwort von wräggel Registriertes Mitglied am 10.10.2011 - 16:21
Tümpi
Klarer Gewährleistungsfall der Verkäufer ist Momentahn in der Beweispflicht
Antwort von Strohalmatmer Registriertes Mitglied am 10.10.2011 - 21:10
Hallo Rainer,
wie die Vorredner schon sagen, Gewärleistung liegt vor, Beweißpflicht in den ersten 6 Monaten liegt beim Händler. Der Händler kann Nachbessern.
Bei der Beratung kann ich meinen Vorredner nur bedingt zustimmen. Gemäß EU Recht ist ein Beratungsmangel einem Sachmangel gleich zu setzten. Aber wichtig ist was hat der Händler genau gesagt auf deinen Hinweiß du meinst der Anzug ist zu eng (vorraus gesetzt du hast es gesagt) und gibt es Zeugen dafür.
Ich hab mit solchen Dingen bei mir im Möbel Kundendienst täglich zu tun.
Grüße
Mario
Antwort von mandi Registriertes Mitglied am 11.10.2011 - 17:28
Hallo,
Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe auf, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand und die Beweislast liegt beim Händler.
Eine Sache ist dann mangelhaft, wenn diese nicht den ausdrücklich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften entspricht. Dies gilt auch für Probe und Muster.
Die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand tritt jedoch nicht ein, wenn dies mit der Art des Mangels (z.B. Unfallspuren, typischer Verschleiß oder Gebrechen durch Gebrauch [An-oder Ausziehen....?],...) nicht vereinbar ist. Dies führt dann zu einer sogenannten Beweislastumkehr, im Zuge derer der Händler sagen wird, dass der Anzug ja sogar anprobiert wurde.
So, und dann wird es schwierig.....

Ich denke einmal, am Besten ist es sicherlich zum betreffenden Händler zu gehen, mit diesem offen zu sprechen.....und auf Bestes hoffen. Dort auf den Tisch zu knallen wird meiner Meinung nach wenig Sinn haben, da die Chance nicht sehr groß ist, wirklich einen Gewährleistungsanspruch zu erheben. Zumal es einiges an mutwillig eingesetzter Kraft bedarf einen neuen Anzug zu "zerreissen".

dive safe and have fun
mandi
Antwort von hajvaz Registriertes Mitglied am 12.10.2011 - 11:34
Hallo,

bin der Buddy vom Rainer, hier muss man sagen das der Anzug wirklich eng ist, ohne Hilfe kommt er da kaum rein, und es braucht wirklich Kraft von zwei Leuten ihn da rein zu quetschen. Diese Problem habe ich überhaupt nicht mit meinem Anzug.

Mann sollte auch beachten das der Angestellte der ihn beraten hat mitlerweile nicht mehr in diesem Geschäft angestellt ist und das ganze ist grad mal par Wochen her.

Wenn er 2-3 kg zunimmt, kommt er da gar nicht mehr rein
Antwort von Euregiotaucher Registriertes Mitglied am 12.10.2011 - 12:21
jaaaaa - mag ja auch alle sein ...

Aber er hat nicht gesagt das der nicht passt und im Geschäft hat er den ja wohl auch anprobiert ... mit 2 Verkäufern um rein zu kommen ??? Oder wie stell ich mir das vor ... und dann nach dem rausklettern hat er gesagt: Ja klar - recht haste - der passt ... oder was ?

Also ehrlich ... es geht doch kein Mensch hin und legt ... 200 Euro oder mehr aus - für einen Tauchanzug der offensichtlich wesentlich zu klein ist - und lässt sich dann vom Verkäufer einreden - DOCH ... der passt ...

Im Schuhgeschäft kaufste Schuhe für 20 Euro - und achtest darauf das die sitzen - aber beim Tauchen ist halt alles anders ????

Sorry Freunde - nix für ungut ... aber das verstehe ich beim allerbesten Willen und Wollen nicht ...

Jetzt setze ich noch einen drauf ...

Du brauchst die Kraft von zwei Leuten um ihn da rein zu bekommen (Sachgerechter Umgang quasi) und dann nach dem Tauchgang - wenn du ne halbe Stunde oder länger im Wasser gewesen bist - das Gerödel vom Tauchplatz zum ... UMZIEHPLATZ geschleppt hast - der Körper also noch etwas ... expandiert ist ... wie issn der da raus gekommen ?? Wieder mit der Kraft der 2 Herzen ??? (du merkst - ich will immer noch auf den Sachgerechten Umgang hinaus)

Oder um es plump zu sagen:
Wenn ich nur lang genug vor einen PANZER trete hat der irgendwann ooch ne Beule
Antwort von hajvaz Registriertes Mitglied am 12.10.2011 - 12:33
@ Euregiotaucher, Was istn das für eine Antwort bitte. Hier wurde nirgends die Frage gestellt ob das jemand glaubt oder nicht und ich werd jetzt sicherlich nicht versuchen dich zu überzeugen, sondern hier wurde um Tips gebeten ob Rainer Recht auf einen Umtausch hat.

Rainer hat bereits im Geschäft gemeint das der Anzug ihm zu eng scheint und ist auch mit Hilfe des Verkäufers da rein. Und der Verkäufer meinte das es so passt.


Antwort von Euregiotaucher Registriertes Mitglied am 12.10.2011 - 13:04
@hajvaz
es wurde oben die Frage gestellt:

Nun meine Frage: befinde ich mich im Recht wenn ich einen kostenlosen Austausch des Anzuges fordere? (natürlich ein größeres Modell).


Dazu die Info:
mittlerweile ist mir der Anzug an den Armen eingerissen und nicht mehr tauchtauglich....

und meine Einschätzung der Lage
(ich hab nie behauptet ich wäre nett ... oder sonstwas ... ich hab lediglich meine Bedenken bei DER Schilderung geäussert)


Und dazu meine Antwort in BEZUG auf den UMTAUSCH. Wo ist dein Problem ??

Wenn DU etwas verkaufst und jemand kauft das und macht es kaputt und er kommt dann zu dir und du sollst das austauschen - dann würde mich deine Antwort interessieren ...

ICH WÜNSCHE IHM ALLES GLÜCK DER ERDE DAS ER DAS AUF KULANZ UMGETAUSCHT BEKOMMT ... ganz ehrlich .. nur ich glaub nicht dran ...

Grund kannste ja oben nachlesen - und da ist´s auch egal ob da ne Gewährleistungspflicht oder sonstwas besteht - wenn der erzählt: Ich musste mit 2 MANN da rausgeholt werden ...

Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 02:28
"Wenn er 2-3 kg zunimmt, kommt er da gar nicht mehr rein "

Komme ich in meinen - mir passenden Anzug - dann aber auch nicht mehr ...

Irgendwo scheint also doch ein Knick in der ganzen Geschichte zu sein ...
Antwort von JochenG Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 09:00
Beratungsfehler..... Verkäufer hätte ja wohl in diesem Fall ein Stretch-Neo verkaufen müssen )

Wahrscheinlich wird es so laufen, daß der Verkäufer den Anzug zum Hersteller schickt und dieser prüft, ob es Materialfehler oder Handhabungsfehler ist. Dementsprechend wird auch die Reaktion des Shopbetreibers ausfallen.... Aber ganz ehrlich? Ich verstehe den Käufer nicht, wenn er bei der Anprobe nicht sicher war, warum probiert er keinen größeren Anzug zum Vergleich? Oder ein anderes Modell (->anderer Schnitt...)?

Kopfschüttel

Jochen
Antwort von hajvaz Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 09:14
@boesewicht, ich bin ja Tauchanfänger, keine Ahnung wieviel man da zunehmen darf, dachte mir nur logisch, 2-3kg rauf,runter sollten schon drin sein. Zur selben Zeit hab ich mir auch meinen ersten eigenen Tauchanzug gekauft, ich komm da aber vieel leichter rein.

@JochenG, Rainer hatte ja auch andere anprobiert und größere die nicht so eng waren, der Verkäufer hat ihn aber zu diesem geraten. Das Problem war ja nur das er extrem schwer reinkommt, erstmal drin gewesen hatte er nicht das Gefühl das ihn der Anzug einengt.
Antwort von Rainerc123 Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 09:30
Also zuerst mal danke dass ihr euch so zahlreich mit meinem Problem auseinandersetzt...

Also zuerst mals ich bin Tauchanfänger und habe ein Tauchgeschäft aufgesucht, dass ich ma einen passenden Anzug kaufe und keinen im Internet bestelle (wo man bekanntlich ja auch alles günstiger bekommt).
Natürlich habe ich mehrere Anzüge anprobiert,... auch in verschieden Größen,...
Der verkäufer sagte dass er mir mit Pressluft die Arme aufbläst,... dann kann man besser in den Anzug gleiten.--> er meinte dass ich dann in echt einfach wasser nehme...
Wenn ich mal in dem Anzug drin bin, dann passt er in meinen Augen 1a... er liegt überall an und beengt mich nicht in meiner Bewegungsfreiheit...

Übrigens das herauskommen aus dem Anzug ist kein Problem... auch trocken hinein ist noch einigermaßen vernünftig möglich gewesen... jedoch nass war das nicht mehr so einfach... ;)

Ich hätte von meiner Seite her sicherlich sagen können dass ich in den Anzug zu schwer hinein komme und dass ich den nicht will,.. aber wenn dir der Verkäufer dann nahelegt dass du den nehmen sollst, weil der so perfekt sitzt dann muss ich zu meiner Verteidigung sagen dass ich dem "Fachmann" dann als Tauchanfänger (es war das erste mal, dass ich einen halbtrockenanzug an hatte) Glauben geschenkt habe.

Derzeit warte ich noch auf eine Antwort vom Chef des Tauchshops.... sobald ich euch die Endgültige Entscheidung weiss, werd ichs euch auch wissen lassen... ;)

Gut Luft,
Rainer
Antwort von JochenG Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 09:35
Komisch - nach Deinem Posting von 09:30 würde ich sagen: Der Anzug sitzt perfekt.

Jochen
Antwort von Tauchbiene Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 11:12
Manche Taucher kommen echt schwer in ihren Neopren rein. Von Plastiktüten über Damenstrumpfhosen habe schon einiges an "Einstiegshilfen" gesehen.

Antwort von Robbenklopper Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 14:25
Du musst die Manschetten vorher einseifen, so kommste besser rein und der Anzug hält auch länger
Antwort von Rainerc123 Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 15:12
Hey...
So ich kann die Lage jetzt entspannen,...
Also das ganze ist zu meinem Gunsten ausgegangen und ich kann mir morgen einen neuen (eine nummer größeren) Anzug holen... ;)
Danke für eure Meinungen (werde mich in zukunft öfters an euch wenden wenn ich fragen habe)...

Gut Luft
Rainer
Antwort von Tauchsalat Registriertes Mitglied am 13.10.2011 - 16:24
Da hast du aber Glück gehabt!
Antwort von ZyanCarlos Registriertes Mitglied am 22.10.2011 - 23:12

Und wer war jetzt der kulante Händler ?
Schließlich gebührt ihm ja ein Lob, seiner Kulanz.

Mit Gruss
Antwort von Rainerc123 Registriertes Mitglied am 24.10.2011 - 19:18
Hey,...
Ja es handelte sich wie bereits von einem anderen vermutet um Lorenc.
Bin froh dass ich meinen neuen Anzug nun habe,... jedoch bin ich im allgemeinen nicht sehr zufrieden mit dem Service dort,...
Dies werd ich bei der nächsten Investition sicherlich zuvor bedenken.....

Gut Luft,
Rainer
Antwort von kwolf1406 Registriertes Mitglied am 15.11.2011 - 14:59
Um in einen nassen Anzug hineinzukommen, darf man es nicht machen, wie in seine Jeans zu steigen. Ggf die Ärmel und Beine halb links stülpen oder andere Tricks.
Faustregel: der Reißverschluss darf geöffnet 1/2 bis max 1 Handbreit auseinanderklaffen.

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