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Berechtigung Abgesandt von fundiver84 am 27.01.2006 - 09:33:
Hallo Tauchfreunde
Ist man als Tauchlehrer berechtigt privat auszubilden?
Oder muss man bei einer Tauchschule angestellt sein?
lg
fundiver84
Antwort von pklaffenbach am 27.01.2006 - 09:39 bei PADI schon, liest mal die Statuten Deines Verbandes, da sollte das drinstehen.
Allerdings hast Du als Privatmann zumindest in D ein paar logistische Probleme (z.B. Schwimmbad, Leihausrüstung, etc.).
Peter
Antwort von manne am 27.01.2006 - 09:59 Hallo Fundiver84
Der vorschreiber hat Recht.
Bei PADI brauchst du nicht einer Tauchschule angeschlossen zu sein.
CMAS und Barakuda auch nicht.
Bei denen reicht es wenn du einen Aktiven Status hast.
Das heißt du kannst eine Haftpflicht Versicherung vorweisen (extra für TL) und hast deinen Mitgliedsbeitrag entrichtet an deinen Verband.
Wenn es ein SSI TL ist sieht die Welt etwas anders aus.
Dort muss auch die Versicherung bestehen und genauso der Aktive Status.
Hier kommt allerdings hinzu das du einem Shop angeschlossen sein mußt.
Dieser bestätig dem Verband das du im Aktiven Status bist.
Sollte der TL sich vom Shop trennen, warum auch immer, muss der Besitzer direkt dem Verband melden, dass du im Inaktiven Status bist.
Sobald du einen neuen gefunden hast, erhälst du den aktiven Status.
Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Sollte ich allerdings einen Fehler haben, bitte um kurze und Sachliche erklärung.
Antwort von Tauchteufel am 27.01.2006 - 11:12 Moin, moin
@ Manne
im Prinzip hast Du fast alles richtig beschrieben, aber eine Kleinigkeit möchte ich verbessern. Beim VDST/CMAS brauch ich als TL keine extra TL-Haftpflichtversicherung, um ausbilden zu können.
Als Vereinsmitglied eines VDST-Vereins bilde ich andere VDST Vereinsmitglieder aus, das geht dann auch privat
Versicherungsschutz über VDST/Gerling ist für beide Seiten gewährleistet, solange eben auch die Schüler Mitglieder VDST sind.
Viele Grüße
Peter
Antwort von manne am 27.01.2006 - 12:16 In der Regel ist doch das Vereinsmitglied eh über den Verein beim VDST gemeldet oder nicht?
Wie ist denn dann, wenn du privat ausbildest und keine Versicherung extra hast und deinem Schüler passiert etwas im schlimmsten Fall?
Musst du dann fein aus eigener Tasche löhnen oder?
Ich zu meinem Teil habe die Privat abgeschlossen und bin Zeitgleich über den Shop in der Ausbildung oder wenn ich Excursionen durchführe versichert.
Bin zur Info einem SSI Shop angeschlossen.
Antwort von EX-VDST-Member am 27.01.2006 - 13:34 VDST und Gerling, war das nicht diese Kombination "Autom versichert wenn VDST-Mitglied"???
Deshalb bin ich (wieder/noch) bei DAN, weil auf Anfrage wurde mir von Gerling mitgeteilt, ich müsste als Tauchlehrer in jedem Falle ne extra Vers. abschliessen, weil die VDST-Mitgliedschafts-Vers. ist NUR für Freizeittaucher.
Und ob ein TL. der nen Kurs durchführt, bei denen, im Falle eines Falles, als Privatmann durchgeht, dürfte an der notwendig werdenden Rechtsprechung des Richters liegen. Und dies gilt auch für "nur" selber verunglückt, ohne Schülergefährdung.
Bis auf SSI kannste als TL ausbilden, ohne nem Shop oder nem Verein anzugehören, aber ne entsprechende Haftpflicht, die lehren abdeckt, sowie ne (Tauch)Unfallvers. fürs eventuelle, ist im eigenen Interesse, zumindest innerhalb Europas!
Antwort von Tauchteufel am 27.01.2006 - 13:41 Moin, moin
@Manne
Was heisst denn in Deinen Augen privat?
Als VDST-TL in einem Verein bilde ich doch eigentlich immer privat aus. Es ist nicht der eigentliche Job, ein Vereins-TL bekommt in der Regel auch kein Geld dafür, höchstens eine Aufwandsentschädigung, er ist nirgendwo deswegen angestellt, geschweige denn irgendeinem Shop verpflichtet Und brevetieren kann er direkt beim VDST, indem er einfach ausbildet und prüft und danach eine PIC-Karte ausfüllt, unterschreibt und losschickt.
Versicherungsschutz haben TL und Schüler über den VDST (beide sind als VDST Mitglieder registriert), da muss also nix Privates zusätzlich abgeschlossen werden. "Löhnen" muss ein Vereins-TL also erst mal nix, solange nicht eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Anders sieht das als Mitgliedstauchbasis des VDST aus, also eine "kommerzielle" Tätigkeit als TL ausgeübt wird. Aber jetzt besteht für einen Schüler auch keine Pflicht mehr zur Mitgliedschaft in einem VDST-Verein.
Viele Grüße
Peter
Antwort von Tauchteufel am 27.01.2006 - 14:02 Moin, moin
@Ex-VDST-Member
VDST-Mitglieder sind automatisch über Gerling versichert, das ist richtig, und das gilt auch für TL während ihrer Ausbildungstätigkeit als Vereinstauchlehrer mit VDST Mitgliedern!! So habe ich das vom Gerling schwarz auf weiß!
Bitte wirf auch nicht eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung etc. durcheinander. Beides gilt für den Vereins-TL bzw. VDST-Mitglieder.
Wie Du schon richtig sagst, alles gilt für "Freizeittaucher", so ist das im Verein, also keine kommerzielle Tätigkeit als TL. Wenn ich mit Tauchen als TL Geld verdienen will, z.B. in einer MTI, dann muss eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden, entweder in Eigenregie oder über die MTI, weil der Vereinsversicherungsschutz nicht mehr greift.
"Schülergefährdung" hat mit der Haftpflichtversicherung zu tun und dann mit einem Nachweis einer groben Fahrlässigkeit. Das liegt richtigerweise in der Hand eines Richters. Erst mit einem solchen Nachweis werden Regressansprüche gerechtfertigt, mit anderen Worten: Handele ich als TL während der Ausbildung grob fahrlässig, muss ich wohl auch "löhnen", weil meine Haftpflicht nicht zahlt bzw. von mir das Geld zurückfordern wird. Und das gilt dann wohl in beiden Fällen, egal ob als Vereins- oder als kommerzieller TL.
Viele Grüße
Peter
Antwort von manne am 27.01.2006 - 14:21 Also lag ich doch nicht auf dem Holzweg oder?
Antwort von EX-VDST-Member am 27.01.2006 - 19:54 Und deshalb bin ich eben kein VDST-Einzelmitglied mehr, weil ich nie im Verein sondern in "freier Wildbahn" getaucht habe.
Und der Aufschlag, den Gerling dafür wollte, war, zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag (eh nur zufällig reingerutscht mit dem Taucherpass und der LTU-card) einiges höher, als ne P.-Vers. von DAN!
Und der Punkt II A. II 4.a war auch so ein Hinderungsgrund, zumal das IMMER zutrifft, wenn ein TL. die ersten TG mit OWD, äh, sorry, CMAS*-Kandidaten macht.
Oder??? Hätte mir da also recht wenig weitergeholfen, sorry, habe den Vereinsstatus in der Fragestellung überlesen!
Antwort von manne am 28.01.2006 - 09:48 Du verwirrst mich
Antwort von Tauchlady am 30.01.2006 - 13:51 EX-VDST-Member: ich bin gewerbliche Tauchlehrerin im VDST mit Einzelmitgliedschaft. Ich frage mich wirklich, wie Du Deine Lizenz behalten oder TL2 werden willst? Selbst als gewerbl. TL muß man eine Einzelmitgliedschaft vorweisen können, sonst bekommt man erst gar keine TL-Lizenz, bzw. nach Kündigung keine Verlängerung mehr Durch diese Einzelmitgliedschaft für Mitglieder in Vereinen, die nicht dem VDST angeschlossen sind, wird gewährleistet, daß die Tauchlehrer an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen UND aktiv an der Ausbildung entsprechend den Standards. Ich schließe mich manne an: Du verwirsst mich!
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