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Foren - Biologie - Bestimmungen zum Schutz von Korallen




  

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Bestimmungen zum Schutz von Korallen
Abgesandt von AndyG Registriertes Mitglied am 27.01.2006 - 07:09:

Hallo,
weiß jemand über die gesetzl. Bestimmung zum Schutz von Korallen Bescheid?
Sind z.B. rote Korallen generell geschützt oder gibt es Länder, in denen die Entnahme erlaubt ist?

Danke einstweil

Andy



Antwort von christina Registriertes Mitglied am 27.01.2006 - 09:55
Das ist ja wohl ein Scherz! Alleine der Gedanke sollte bestraft werden.
Ob geschützt oder nicht geschützt, Entnahme heißt für mich gleich zerstören. Ich habe in meiner Ausbildung gelernt, Neptuns Reich zu bewahren.Als verantwortlicher Taucher läßt Du sie Finger von allem.
Antwort von _Tom_ Registriertes Mitglied am 27.01.2006 - 12:03
Hi Andy,
zu einem Artikel über Handel mit bedrohten Arten mit Links zu mehr Infos Hier klicken;
Interessierst du dich speziell für rote Korallen (Corallium rubrum)? - Dann hätt ich vielleicht eine Ansprechperson für dich.
lg,
Tom
Antwort von Andrej Registriertes Mitglied am 27.01.2006 - 12:16
Nein, nein. Nicht falsch verstehen. Ich bin nicht daran interessiert irgendwas aus dem Meer zu holen, es sei denn es ist Müll.
Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin genau deiner Meinung, Christina.
Mich interessiert die Gesetzeslage, um ein weiteres Argument eben gegen diese "Zerstörung" zu haben.
Und die Frage nach den roten Korallen kommt aus folgendem Grund: Ich habe ich Griechenland einen Freund, der eine Tauchbasis betreibt. Der wiederum geht ab und an mit einem Bekannten von ihm zum Korallentauchen. Und um hier mehr sagen zu können, als einfach nur den Finger zu heben: Nana, das macht man nicht, hätte ich gern mehr Informationen darüber.

Vielleicht habe ich das in der Fragestellung nicht zum Ausdruck gebracht.

So long & take care

Andy
Antwort von Andrej Registriertes Mitglied am 27.01.2006 - 12:18
@Tom
da haben wir uns überschnitten. Ich schau mir den Artikel gleich mal an.

Ansprechperson? Na klar.

So long

Andy
Antwort von do am 27.01.2006 - 15:51
Da hätt ich noch eine Zusatzfrage:
Ich verfolge seit längerem den Boom von rotem Korallenschmuck bei unseren hiesigen Juwelieren. Wo kommen diese Korallen her, wieso fällt der nicht unter Artenschutz? Endangered art? Rote Liste? Cities? Zoll?
Ich werde theoretisch verhaftet und verdonnert, wenn ich ein Muschelchen oder Korallenstückchen im Gepäck hab, die dürfen das?
Neugierig
Do
Antwort von D-32 Registriertes Mitglied am 27.01.2006 - 23:37
@ do

Beispiel Badeschwamm: Wo du ihn noch findest, darfst du ihn kaum anfassen, aber jede Parfümerie verkauft ihn.

Beispiel Muscheltütchen im Küsten-Souvenirladen: Wenn du eine Muschel davon mitnimmst, gibts Ärger, wenn Fa. Filipino-Export davon einen Container voll nach DE schickt, ist das OK, solange die nicht auf der CITES-Liste stehen. Und wenn da 5 % CITES-Arten untergemischt sind, merkt das der biologisch schlecht geschulte Zoll auch nicht, dem Exportland ist es ohnehin egal.

Wie sagten schon die alten Römer? Quod licet iovi non licet bovi. (Was Gott darf, das darf das Rindvieh noch lange nicht).

Was der Zoll kennt, sind Krokodilhäute, Elfenbein, Tigerfelle ...
Antwort von nrwid am 01.02.2006 - 21:42
Hallo,
wir habe dieses Jahr vor, Urlaub in Ägypten zu machen. Da ich auch ein Seewasseraquarianer bin, würde mich interessieren, ob es verboten ist Korallen aus dem Urlaub mitzubringen?
Antwort von D-32 Registriertes Mitglied am 02.02.2006 - 08:59
Moin,

als Tourist darfst du de facto noch nicht mal ein Stückchen tote Koralle mitnehmen, geschweige denn eine aquariumgereche Größe lebende Koralle. Interessierte Frage: Wie würde man die eigentlich verpacken, damit sie zu Hause lebend ankommt?

Andernfalls müsstest du bei der zuständigen Behörde eine Sammel- und Ausfuhrgenehmigung beantragen, die du als Privatmensch wohl nicht bekommst. Ich habe es mal für totes Material für Kurszwecke versucht - Fehlanzeige.
Antwort von whaleshark Registriertes Mitglied am 02.02.2006 - 10:23
D-32
verpackungstechnisch ist das kein Problem.
In Tüten mit einer bestimmten Menge Wasser evtl. unter O2 Zugabe und gegen Auskühlung geschützt. Deshalb werden die Tiere wenn man Importiert auch in Styroporboxen versendet evtl. mit Thermopacks.

nrwid
Es gibt in den -manchen- Ländern kein absolutes Verbot aber die Ein und Ausfuhr ist oft sehr unterschiedlich. Was dort raus darf, darf bei uns nicht unbedingt rein.
Wenn du das schon lange machst mit Meerwasser kennst du bestimmt noch die Einschränkungen oder Probleme bei Arten wie Centropyge, Pomacanthus, Chaetodon etc. Arten.

Man bekommt evtl. schon Genehmigungen aber der Aufwand würde sich für den einzelnen nicht lohnen. Kaufe die Litophyton oder was auch immer hier.Denn regulär ausgeführt wird diese mit Sicherheit teurer.
Ich weis, dass da jede Käferschnecke lockt aber hier kaufen ist besser.

Gruss
Antwort von do am 23.02.2006 - 10:19
Auch wenn´s schon länger her ist:
Habe am 13.2.2006 beim Zoll die Chat-Seite angegeben, Sie sollen sich mal melden und uns aufklären:
Antwort vom Zoll:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre E - Mail vom 13.02.2006 erhalten.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir werden uns sobald wie möglich mit Ihnen
in Verbindung setzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Zoll - Infocenter




>
> Fachliche Frage:
> Hier klicken
>
> Könnt Ihr uns vielleicht weiterhelfen in unserer Diskussion?
> Wieso gibt´s Muscheln in der Klobrille?
> Wieso dürfen Rote Korallen zu Schmuck verarbeitet werden? Wo kommen
> diese her?
>
> Herzlichen Dank für Eure Mühe.
>


Tja, sollt ich mehr hören, werd ich´s weitergeben.
do
Antwort von Andrej Registriertes Mitglied am 23.02.2006 - 19:15
I da bin ich gespannt.

Danke einstweil

Andy
Antwort von do am 02.03.2006 - 18:30
Hallo hier tut sich was:
Anwort vom Zoll nach Anfrage vom 13!2.06:

rechtlicher Hintergrund für die Beantwortung Ihrer Anfrage sind auf
internationaler Ebene das Washingtoner Artenschutzübereinkommen -WA- (CITES)
und die zum WA erlassene EG-Verordnung VO (EG) Nr. 338/97.

Vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind darin unter Schutz
gestellt worden. Der jeweilige Schutzstatus ist vom Gefährdungsgrad der Art
abhängig.

Sowohl das WA als auch die EG-Verordnung enthalten Anhänge, die den
Gefährdungsgrad der einzelnen Art verdeutlichen.
WA: Anhänge I - III (Höchster Schutzstatus: I)
EG-VO: Anhänge A - D (Höchster Schutzstatus: A)

Entsprechend müssen mehr oder weniger strenge Formalitäten eingehalten werden,
die den Handel allgemein und insbesondere Ein- und Ausfuhren der Exemplare
überwachen helfen. Die Vorschriften verwenden hierfür einheitlich nur den
Begriff Handel. Unter Exemplar versteht man nicht nur lebende Tiere oder
Pflanzen sondern auch Erzeugnisse.

Soweit ich feststellen konnte erfordern Ihre allgemeinen Angaben "Muscheln in
der Klobrille" und zu Schmuck verarbeitete "Rote Korallen" noch keine genaueren
Ermittlungen.

Denn nicht immer gilt ein Totalverbot. Teilweise ist der Handel mit
Genehmigungen möglich. Bei der Genehmigungserteilung werden strenge
wissenschaftliche Maßstäbe angelegt. Ausgangspunkt ist üblicherweise die genaue
wissenschaftliche (lateinische) Bezeichnung der einzelnen Art und die
geografische Herkunft.


Die Ein- und Ausfuhrgenehmigungen nach dem Artenschutzrecht werden in
Deutschland von folgender Behörde erteilt:
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon +49 (0) 228 8491-0
Fax + 49 (0) 228 8491-200

Für Einzelheiten zu diesem Rechtsgebiet empfehle ich die Homepage des BfN im
Internet:
Hier klicken

In der Wisia - Datenbank können Sie nach einzelnen geschützten Arten suchen:
Hier klicken

Außerdem können Sie sich auf den Internetseiten der deutschen Zollverwaltung
einen ersten Überblick darüber verschaffen, aus welchen Ländern welche Arten
kritisch sind.
Hier klicken

Leider versäumen es gerade private Reisende oft, sich vorher zu informieren
bzw. sich die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, wenn sie Souvenirs von
einer Reise mitbringen. Die Folge ist dann zunächst die Beschlagnahme bis
Zweifelsfragen geklärt sind und oft später die Einziehung der Exemplare. Dabei
arbeiten die Zollverwaltung und das BfN eng zusammen. Siehe hierzu diese
Informationen:

Hier klicken_
tierwelt/c0_artenschutz/b0_priv_einfuhr/index. html

Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Name habe ich gelöscht, do


- - - - - - - - - - - - - - - - - --------------------------------------------
Zoll-Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49(0)69 469976-00
Telefax: +49(0)69 469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: Hier klicken
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag - Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr

Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich.
- - - - - - - - - - - - - - - - - --------------------------------------------



Zitiere DO>
> Fachliche Frage:
> Hier klicken
>
> Könnt Ihr uns vielleicht weiterhelfen in unserer Diskussion?
> Wieso gibt´s Muscheln in der Klobrille?
> Wieso dürfen Rote Korallen zu Schmuck verarbeitet werden? Wo kommen
> diese her?
>
> Herzlichen Dank für Eure Mühe.
>
> Mit freundlichen Grüßen


Mein Resümee:
Ich lese zwischen den Zeilen:
Du machst mir Arbeit, lass mich in Ruhe und frag nicht so blöd.
Hier hätte der Zoll tatsächlich die Möglichkeit gehabt (da er ja von u n s e r e n Steuergeldern bezahlt wird)uns "Privatpersonen", die zu blöd sind, sich v o r h e r zu informieren, zu schulen.
Tja, verpasst.
Sollte ich woll doch lieber in die Seite des Zolles surfen: Zoll Ski Team
Vielleicht gibt´s auch mal ein Zoll-Tauch-Team?
Enttäuscht und frustriert
Do

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