Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
Gibt es hierzu eine offizielle Regelung zum Tauchen im Bodensee: Tauchen mit kaltwassertauglichem Equipment, 2 Abgänge...? Oder ist das nur "guter Brauch"?
Gruss, Eps
@MF, wieso "nein"? Hast Du noch nichts von der Tauchverordnung am Bodensee gehört oder gar gelesen? Pappnase Du.
@Eps, mal hier klicken http://www.vd-bw.de/__c125708d0068eefe.nsf/weblink/9501-5-13_02.b_inhalt!OpenDocument&Click= . Da steht alles über die Bestimmungen im Zusammenhang mit Tauchen im Bodensee. Ein "Muss" für kaltwassertaugliches Equipment gibt es allerdings nicht.
Hallo,
es gibt keine gesetzliche Vorschrift, was Ausruestung angeht, also ist es Deiner Vernunft ueberlassen, kaltwassertaugliche Auruestung, Doppelabgang, getrennte erste Stufen, Lampe ersatzlampe usw usw zu verwenden.
Die oben bereits erwaehnte BodenseeSchiffahrtsOrdnung (BSO) schreibt allerdings vor, dass u.a. eine blau/weisse Taucherflagge zu setzen ist, wie sich Boote gegenueber Tauchern zu verhalten haben und das Taucher und Schwimmer an Bruecken und Hafenanlagen nicht tauchen duerfen.
Ausserdem gibt es die Verordnung ueber das Tauchverbot an der Steilwand vor Wallhausen/ Teufelstisch.
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