Tauchausbildung Foren

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CMAS*

Hallo,hab im Internet gelesen dass der CMAS* nur bis eine Tiefe vun 10 Meter geht!Stimmt das?kann das nicht glauben.kann mir jemand dies erklären
Vielen Dank
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18.04.2006 23:18
Cool, gibts dazu nen Link?
18.04.2006 23:23
Du warst ja sicher auf den offizielen Seiten.
Hier mal ein weitere Infoquelle.
http://www.vdst.de/fachbereich/ausbildung/fachbereich-ausbildung/inhalt/vdst-downloads/vdst_empfehlungen_dtsa_tauchgruppen.pdf

Gruß,
D3
IzorgSSI AOWD + Nitrox II
19.04.2006 00:44
Durch die Regel wird immerhin effizient verhindert, daß zu viele Leute einen zweiten Stern bekommen:
Für Silber ist eine gewisse Anzahl an Tauchgängen unter 15 Meter Pflicht. Wenn man die nicht machen darf, darf man klar auch kein Silber machen.
19.04.2006 07:48
@Izorg
lies zuerst mal den Link von Doppeldreier und dann kannst du immer noch unqualifizierte Kommentare abgeben

@all
Europa und seine vielen EN Normen machen einfach alles möglich! Gott sei Dank handelt es sich bei den Tiefenangaben nur um eine Empfehlung und um keinerlei max. Vorgabe

Gruß BulbBlub
IzorgSSI AOWD + Nitrox II
19.04.2006 08:20
@BulbBlub: Vielleicht hätte ich meinen Beitrag für Dich in Ironie-tags setzen sollen. Manchmal kommt es mir aber genau so vor, wie oben beschrieben. Wenn zum Beispiel an einem See die Vier-Sterne-Regel gilt... okay, da kann CMAS jetzt nur bedingt was für.
19.04.2006 09:20
Bei Barakuda (der CMAS angeschlossen) gibt es folgende Empfehlungen:

TG 1 bis 4 der Ausbildung in eine Tiefe von 6-15m
TG 5 unter erschwerten Bedingungen (Nacht, Strömung, Tiefe)

Für den Tieftauchgang werden 15-25m empfohlen.
19.04.2006 15:37
http://www.cmas.ch/de/ausbildung/ hier steht sowas
19.04.2006 23:57
ich sehe , ihr kommt wie immer alle klar mit euch ! ! !
leute,informiert euch,bevor ihr dinge ins netz setzt , von denen ihr keinen blassen habt.
sind wir wieder beim persönlichen level angelangt!?!
20.04.2006 15:53
Falls die Gefahr besteht, dass eine Deiner (z.B. private) Versicherungen im Unfallfall nicht zahlt, dann solltest Dich ggf. an solche Tiefenregeln halten.
Andernfalls vergiss diesen Quark! Es gibt keine gesetzlichen, verbindlichen Vorschriften was Du privat bei der Ausübung Deines Hobbys machst. Ausgenommen private Seen, aber das hat ja nix mit dem Brevet zu tun.
Ein CMAS* kann 10Tg haben oder auch 500... Das Tiefenlimit hat also einzig und allein mit der Erfahrung zu tun. Alles andere ist Auslegungssache (z.B. vor Gericht gegen nicht zahlende Versicherung oder so)...
Du kannst als CMAS* genauso beruhigt bis 40m gehen wie alle anderen auch - vorausgesetzt die Erfahrung stimmt.
20.04.2006 17:35
@Schnecke
Genau alles ist auslegungssache. Das Dumme daran ist das Richter in der Sache Versicherung gegen Verunfallten Taucher in der Regel keine Taucher sind. Was macht ein Richter in dem Fall? Genau er zieht Normen zu Rate oder Sachverständige. Sachverständige werden oder müssen sich auch an die Normen halten. Also wird der Blick in die o.g. Liste den Richter dazu neigen lassen das Urteil in die Richtung "selbst dran schuld, grob fahrlässig" zu fällen. Bei der Versicherung blickst du oder deine Familie in die Röhre. Kann also jeden der Familie, Hypotheken, usw. hat, raten sich an die Norm zu halten. Wer möchte schon auf Sozialhilfe angewissen sein, wenn er im Rollstuhl sitzt. Aber es soll ja auch schon Taucher gegeben haben, die waren so gut, die konnten nicht nur auf 40 Meter tauchen, nein die waren so gut die haben sogar eine **-Prüfung bestanden.
Gruß,
D3
20.04.2006 17:48
Hallo D3,

dies ist eine pauschale Aussage, die so einfach nicht stimmt! Egal ob Tieftauchen, Trockenbrevet, oder sonstige strittige Themen, es wird immer von einigen Leuten gepostet, dass man wenn man tiefer taucht als die Verbände vorgeben oder kein Trockibrevet hat den Versicherungsschutz verliert.

Dem ist aber nicht automatisch so! Als ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe, fragte ich ausdrücklich nach den Einschränkungen beim Tauchen. Antwort: Ich brauche ein Brevet. Nachfrage bzgl. Fortbildung oder Tiefengrenzen, Antwort: Ich brauche 1 Brevet zum generellen Nachweis meiner Tauchfähigkeiten, mehr nicht. Tauchtiefe egal, solange angemessene Atemgase verwendet werden, dh. ab allgemein akzeptierter Luftgrenze wg. O2-Toxidität muss auf ein angemessenes Atemgas umgestellt werden. Nachfrage: Brauche ich dafür ein Brevet. Antwort: Nein, aber der Nachweis, dass ich weiß was ich tue sollte zu erbringen sein. Das geht entweder durch ein entsprechendes Brevet oder aber durch eine sonstige Einweisung in diese Atemgase.

Ich kann daher nur jedem raten, seine Versicherungbedingungen mal zu checken!

Gut Luft,

Andreas
20.04.2006 17:59
@Nowotaucher
genau lesen.
ich habe ausdrücklich gesagt, Zitat "Richter dazu neigen lassen das Urteil in die Richtung "selbst dran schuld, grob fahrlässig" zu fällen". Also nichts pauschal gesagt, sondern nur auf die Möglichkeit hingewissn dass da was passieren kann. Das kann also auch so ausgehen das der Taucher recht bekommt. Wir kennen aber wohl alle das Szenario jahre langer Rechtsprozesse gegen Versicherungen, wenn es wie bei einer Unfallversicherung, um richtig viel Geld geht. Zum Beispiel, lebenslange Rente oder so. Sowas kann man in der Situation dann wirklich nicht gebrauchen.
Gruß,
D3
20.04.2006 18:05
Hallo D3,

ich habe mich konkret auf diesen Satz bezogen:
"Kann also jeden der Familie, Hypotheken, usw. hat, raten sich an die Norm zu halten."
Das ist pauschal so halt nicht richtig. Außerdem kommt ja noch eine ganz andere Dimension hinzu: Muss ich mich denn auch an die Norm halten, wenn ich nicht nach ihr ausgebildet wurde? Wenn ich also meinen Tauchschein von x Jahren gemacht habe und Sachen gelernt habe, die ich jetzt nicht mehr dürfte, wenn ich erst jetzt meine Ausbildung machen würde. Alles nicht so einfach!

Gut Luft,

Andreas
20.04.2006 18:23
@Nowotaucher
Du musst. Es gibt eine ganz einfache Regel die da heist "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". So wie du Argumentierst würde jeder Autofahrer nur nach den Regeln fahren die es am Tag seiner Führerscheinprüfung gab. Da aber jedes Regelwerk ständigen Veränderungen unterzogen ist, die sich einfach aus neuen Erkenntnissen und neuen Entwicklungen ergeben MUSS ich mich informieren und mich dann an die neuen Regeln halten. Ich glaube in den 50´er gab es keine Promillegrenze, trotzdem schlepp sich kein Opa sturz betrunken zum Auto mit den guten Gewissen das er nicht belangt werden kann, da die 0,5 Promillegrenze für ihn ja nicht zählt. Diese Schema kann analog auf alle Bereiche des Lebens übernommen werden.
Wenn du eine Satz in den steht "ich rate" als Pauschales Aussage ansiehst, bist du aber ein ganz sensibler.
Gruß,
D3
KurtCMAS**
20.04.2006 19:15
Der Knackpunkt liegt doch schon im Grundsatz.

Hier kann das Tauchen nicht mit dem Autofahren verglichen werden; und zwar aus folgenden Gründen:

Zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist aufgrund gesetzlicher Regelungen eine Fahrerlaubnis zwingend vorgeschrieben. Für bestimmte Fahrzeuge (LKW, Bus) sogar noch zusätzliche Qualifikationen.

Das fahren auf öffentlichen Straßen ist auch gesetzlich geregelt (Verkehrsregeln z.B. StVO).

Und jetzt zeigt mir bitte mal einer die gesetzlichen Grundlagen, die ein Brevet (Tauchschein, Grundschein, *, OWD oder was auch immer) zum betauchen eines öffentlichen, zum Tauchen mit Atemgeräten freigegebenen Gewässers vorschreibt.

Es gibt keine. Was die Versicherungen sagen, interessiert hier erstmal nur zweitrangig. Auch was die Verbände "vorschreiben", sind nur Richtwerte.

Für den einzelnen Taucher ist es wichtig, wie für mich auch, sich weiterzubilden, egal welchem Verband er angehört (oder auch nicht) oder was er dann für Kärtchen in der Hand hält. Es geht dem Taucher an sich nur um seinen Sport und sein Können, denn es hängt ein klein wenig daran, so was wie das eigene Leben zum Beispiel.

Aber woran sich hier jeder Aufhängt, weil ja alles Reglementiert und "ich brauch ein Gesetz" usw. sein muss, da haben die Verbände ein leichtes Spiel. Sie führen immer mehr Kärtchen ein. Machen allen klar, dass diese natürlich "vorgeschrieben" sind und verkaufen die denjenigen, die ja ohne diese Karte gar nicht wissen, was sie können (oder nicht).

Was spricht denn dagegen, dass ein Taucher vor 15 Jahren seinen Schein gemacht hat, sich fleißig weiterbildete in Theorie und Praxis, xxx Tauchgänge hinter sich brachte, aber äquivalent zu heute nur ein +, Bronze OWD und was weis ich noch ist?

Um wieder zum Führerschein zu kommen, selbst da, wo es ja gesetzlich geregelt ist, darf ein "Opa", der 1930 seinen Schein machte, immer noch auf die Autobahn. Er muss nicht nachweisen, dass er irgendwann mal das "über-100km/h-fahr-Brevet" gemacht hat.

Überspitz will ich damit sagen, es ist nicht mal ein Grundschein erforderlich, um tauchen zu gehen. Kein Gericht kann mich belangen, wenn ich ohne "Kärtchen" tauchen gehe.

Ausgeschlossen die privaten Regelungen an Seen. Aber selbst da kommt nur Hausfriedensbruch in Betracht, wenn ich ohne Kärtchen "erwischt" werde.

Es ist nur so, dass die Verbände natürlich eine Daseinsberechtigung brauchen und Geld verdienen wollen. Sollen sie auch. Und irgendwo muss man sich ja auch das Wissen aneignen, wenigstens teilweise.

Aber ich wehre mich gegen die Meinung, dass nur eine Karte mich zu tauchen in irgendeiner Art berechtigt. Wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen (See zum tauchen freigegeben), dann kann ich tauchen. Ohne wenn und aber und ohne jegliche Karte und ohne Beschränkungen in Tiefe und Zeit.

Wie gesagt, Versicherungen sind ein anderes Thema. Die lehnen sich natürlich und gerade wegen der nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung an die Normen der Verbände. Aber das sind nur Normen oder besser gesagt Vorschläge der Verbände.

Gruß Kurt
Vercingétorixold school
20.04.2006 19:43
Um das ganze mal auf den Punkt zu bringen. Richtschnur im Falle eines Falles sind gültigen EU-Normen, mit folgender Einschränkung. Sie bziehen sich ausschließlich auf die Inhalte der Ausbildung und die gewerbliche Dienstleistung, wobei das auch den Idealverein meint. Von daher wird es wohl auf die Erfahrung/Ausbildung des Einzelnen ankommen. Aber und das muß man auch klar und deutlich sagen, die Versicherungen werden die Normen dankbar aufnehmen und die Leistungen ggf. zurückfordern. Ob das geht werden wir sehen. Bis zum BGH ist ein langer Weg. Von daher kann die Empfehlung nur lauten, sammele Erfahrungen und dokumentiere diese.
20.04.2006 19:50
genau und von mir aus kann jeder Tauchen wo und wie er will. Ich besitze leider keine Versicherungs AG. Aber bitte nicht im Rollstuhl zum Sozialamt rollen und von meinen Steuergeldern 20 Jahre lang auf Armenrecht beim BGH gegen irgendeine Versicherung klagen.
Bis dann,
D3
Vercingétorixold school
20.04.2006 20:06
Wenn du ein Problem hast, rede mit deinem Therapeuten. Was soll das Gesabbel. Im übrigen nennt sich das Prozeßkostenhilfe, gehört zur Rechtswegegarantie des Grundgesetzes und beinhaltet eine sumarische Prüfung der Erfolgsausichten des Verfahrens.
21.04.2006 09:31
@D3
"@Nowotaucher - Du musst. Es gibt eine ganz einfache Regel die da heist "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"."
Nein ich muss nicht - ich muss mich an keine Norm halten, weil sie nur für die Ausbildung zutreffend sind. Es gibt keine Gesetze die das Tauchen regeln, nur welche die den Zugang zu Gewässern regeln und Regelungen/Verordnungen, die lokal z.B. die Tiefe beschränken.

Hier wird immer wieder Halbwissen verbreitet, das einfach nicht stimmt!

Gut Luft

Andreas
21.04.2006 13:04
1. Zur Anfandgsfrage: Es gibt keine Tiefenbegrenzung bei CMAS von 10m. Das ist eine Ente.
2. In den Versicherungsbedingungen stehen alle formale Auflagen drin. Wenn eine Norm gefordert sein sollte, muss sie drin stehen. Beim Gerling gibt es nur eine Einschränkung bzg. Apnoetauchen und Solotauchen.
3. Leistungsverweigerung greift imho nur bei grober Fahrlässigkeit. Die liegt hier nicht bei formalen "Verstößen" vor (hat nur OWD und taucht auf 25m) sondern wenn grob Unfug getrieben wird (sowas wie geplanter TG mit Nitrox 32 auf 60m Tiefe).
Grüße Klaus
21.04.2006 13:20
so langsam habe ich das gefühl das eine ganze menge leute froh sind das es regularien gibt. da spart man sich wenigstens das nachdenken und kann immer auf gesetze und verordnungen verweisen.
21.04.2006 14:52

So ist es, nightdiver!
Die Richtung, die der Thread nimmt, ist ja schon ein paarmal ausdiskutiert worden. Z.B. http://www.taucher.net/forum/ausbShow.html?messageNummer=586
(mit D-32s schöner Illustration über Fahrlässigkeit).

kwolf1406 hat eigentlich alles gesagt. Die IRL als auch in diversen Foren gern benutzte Killerphrase: `Wenn Du Dich nicht an <die Regeln> hälst, verlierst Du den Versicherungsschutz` wirkt ja auch so schön beeindruckend.
Allzeit gute Luft!
21.04.2006 16:10
@all
Egal welcher Verband, alle haben Standards an die sich die Tauchlehrer oder ASSI’s halten müssen.

Bei den meisten Verbänden die ich kenne, dürfen Prüfungsabnahmen im Freiwasser (und ich spreche von den 5 Ausbildungstauchgängen bei einer CMAS* / OWD - Ausbildung) von einem Tauchlehrer abgenommen werden oder halt in Supervision! Jedenfalls muss hier immer ein Abnahmeberechtigter TL im Wasser sein!!

Bei fast allen Verbänden sind für Weiterbildungskurse wie bspw. (CMAS** / AOWD oder spez. Sonderbrevets) eine höhere Qualifikation dafür gefordert.

Kurz gesagt die TL-Assi oder Divecons dürfen ausschließlich im Rahmen Ihrer Standards Ausbildungen selbstständig durchführen und Brevetieren. Das bei den meisten Verbände Schnorchelkurse, Schnupperkurse usw.! Jedoch keine CMAS* oder OWD – Ausbildung!

Trainingstauchgänge im Rahmen einer Tauchausbildung, wie es bspw. in Tauchclubs durchgeführt wird, darf von TL-Assis oder ÜL selbstständig durchgeführt werden. Diese gelten aber nicht als Abnahmen!

Gruß Wallin
21.04.2006 16:13
Bitte überlesen!!

Hab meinen BEitrag ins verkehrte Thread kopiert!

Schande über mich

Wallin
Mike.hadv. Schnitzelesser
24.04.2006 18:49
@ Beno

Mach einfach den OWD von Padi

Da darfst du gleich auf sagenhafte 18m

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