Der Knackpunkt liegt doch schon im Grundsatz.
Hier kann das Tauchen nicht mit dem Autofahren verglichen werden; und zwar aus folgenden Gründen:
Zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist aufgrund gesetzlicher Regelungen eine Fahrerlaubnis zwingend vorgeschrieben. Für bestimmte Fahrzeuge (LKW, Bus) sogar noch zusätzliche Qualifikationen.
Das fahren auf öffentlichen Straßen ist auch gesetzlich geregelt (Verkehrsregeln z.B. StVO).
Und jetzt zeigt mir bitte mal einer die gesetzlichen Grundlagen, die ein Brevet (Tauchschein, Grundschein, *, OWD oder was auch immer) zum betauchen eines öffentlichen, zum Tauchen mit Atemgeräten freigegebenen Gewässers vorschreibt.
Es gibt keine. Was die Versicherungen sagen, interessiert hier erstmal nur zweitrangig. Auch was die Verbände "vorschreiben", sind nur Richtwerte.
Für den einzelnen Taucher ist es wichtig, wie für mich auch, sich weiterzubilden, egal welchem Verband er angehört (oder auch nicht) oder was er dann für Kärtchen in der Hand hält. Es geht dem Taucher an sich nur um seinen Sport und sein Können, denn es hängt ein klein wenig daran, so was wie das eigene Leben zum Beispiel.
Aber woran sich hier jeder Aufhängt, weil ja alles Reglementiert und "ich brauch ein Gesetz" usw. sein muss, da haben die Verbände ein leichtes Spiel. Sie führen immer mehr Kärtchen ein. Machen allen klar, dass diese natürlich "vorgeschrieben" sind und verkaufen die denjenigen, die ja ohne diese Karte gar nicht wissen, was sie können (oder nicht).
Was spricht denn dagegen, dass ein Taucher vor 15 Jahren seinen Schein gemacht hat, sich fleißig weiterbildete in Theorie und Praxis, xxx Tauchgänge hinter sich brachte, aber äquivalent zu heute nur ein +, Bronze OWD und was weis ich noch ist?
Um wieder zum Führerschein zu kommen, selbst da, wo es ja gesetzlich geregelt ist, darf ein "Opa", der 1930 seinen Schein machte, immer noch auf die Autobahn. Er muss nicht nachweisen, dass er irgendwann mal das "über-100km/h-fahr-Brevet" gemacht hat.
Überspitz will ich damit sagen, es ist nicht mal ein Grundschein erforderlich, um tauchen zu gehen. Kein Gericht kann mich belangen, wenn ich ohne "Kärtchen" tauchen gehe.
Ausgeschlossen die privaten Regelungen an Seen. Aber selbst da kommt nur Hausfriedensbruch in Betracht, wenn ich ohne Kärtchen "erwischt" werde.
Es ist nur so, dass die Verbände natürlich eine Daseinsberechtigung brauchen und Geld verdienen wollen. Sollen sie auch. Und irgendwo muss man sich ja auch das Wissen aneignen, wenigstens teilweise.
Aber ich wehre mich gegen die Meinung, dass nur eine Karte mich zu tauchen in irgendeiner Art berechtigt. Wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen (See zum tauchen freigegeben), dann kann ich tauchen. Ohne wenn und aber und ohne jegliche Karte und ohne Beschränkungen in Tiefe und Zeit.
Wie gesagt, Versicherungen sind ein anderes Thema. Die lehnen sich natürlich und gerade wegen der nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung an die Normen der Verbände. Aber das sind nur Normen oder besser gesagt Vorschläge der Verbände.
Gruß Kurt