Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Condor wg. Verstoß d. Grundrechte verklagen?

Hallo liebe Tauchergemeinde.Nachdem ich mich jetzt überall umgeschaut habe und leider noch kein Forum für genauso verärgerte Kunden der Condor gefunden habe.Möchte ich euch um eure Mithilfe bitten.

Wie ihr bestimmt alle mitbekommen habt.Haben die großen Reiseveranstalter bis 15.09. die Reisen nach ganz Ägypten gecancelt.Klar argumentieren jetzt alle aufgrund unserer Sicherheit etc.Aber Fakt ist auch,dass die einfach unsere Grundrechte damit erheblich beschnitten haben.Immerhin gibt das AA immer noch keine Reisewarnung im wirklichen Sinn einer Gefahr für Leib und Leben raus.

Ich Suche Reisende denen es wie mir ergangen ist und deren Flug einfach gestrichen wurde.Auch wenn man kostenlos die Reise storniert bekommen hat,haben sie dennoch gegen grundlegende Grundrechte(pers.Freiheit etc.) verstoßen und müssen m.M. nach auch für entgange Urlaubsfreuden aufkommen.

Ich würde gern dazu eine Sammelklage bei dem BGH einlegen und suche dafür euch,die es auch so sehen und dafür entschädigt werden wollen.
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shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
22.08.2013 08:30
"15. Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen/Flugzeitänderungen, Passagierrechte


15.1.

Condor ist berechtigt .... Solche außergewöhnlichen Umstände können insbesondere bei POLITISCHER INSTABILITÄT .... "

Ende der Geschichte ....

"grundlegende Grundrechte(pers.Freiheit etc.)"

.... Junge, Junge ....
22.08.2013 08:33
Was schreibstbDu da?Ist das Bier schon voll am fließen?
TaucherleinWozu Ausbildung? ;-)
22.08.2013 08:50
Moin!
Mir ist es ergangen wie Dir.
Aber: Siehe Post von Shuttle (Auszug aus dem Beförderungsvertrag).
Das Recht zur Beförderung ist nun wirklich kein Grundrecht.
Du hast natürlich das Recht nach Ägypten zu reisen. Mach doch! Ich mache das ja auch...

22.08.2013 08:51
Nemo...

zu viel an der Anemone geschnueffelt

Auch wenn meine Vorlesungen zum BGB etc. etwas laenger her sind: Grundrecht auf einen Urlaub in Aegypten?
Den Paragraphen darfst du mir gerne zeigen

Wie Shuttle schon schrieb: alles im Rahmen der AGB
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
22.08.2013 08:53
Man sollte unbedingt noch das Luftfahrt-Bundesamt einschalten. Die sind ja für die Überwachung der entsprechenden EG-Verordnungen zuständig und können nachgewiesene Verstöße ordnungsrechtlich gegenüber den Unternehmen verfolgen.

..... und außerdem lachen die auch gerne mal
22.08.2013 09:05
Hier wird bisher gern alles verdreht.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
22.08.2013 09:19
@Nemotaucher

"Was schreibstb Du da?" ->

1) ich zitierte (auszugsweise) den Wortlaut des Vertrages, den du als voll handlungsfähiger Mensch (davon geh ich zumindest mal aus ) eingegangen bist.
2) ich wies auf den entscheidenden Terminus hin (extra in Großbuchstaben), den auch der EuGH (Gerichtshofs der Europäischen Union) als ußergewönlichen Umsstand (der nicht durch den Beförderer beeinflussbar ist), ansieht.

Wie kann ich es noch erklären? dass derzeit in EGY eine gewisse politische Instabilität zu beobachten ist, könnte man bejahen. Stabilität ist an und für sich gekennzeichnet dadurch, dass die öffentliche Sicherheit im normalen Umfang gewährleistet ist. Wenn ein Militär die Regierung absetzt und es Unruhen und nahezu tägliche Ausschreitungen mit erheblichen Todesopfern git. könnte man aus hiesiger Sicht von einer gewissen Instabilität sprechen.

"Ist das Bier schon voll am fließen? " -> ne, um die Uhrzeit noch nicht. Deswegen kann ich die Dinge auch nüchtern sehen (im Gegensatz zum TO )
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
22.08.2013 09:23
"Hier wird bisher gern alles verdreht" -> daher kommt ja der Begriff Rechtsverdreher

Jetzt komm mal wieder runter. Ober geh tatsächlich zu einem Anwalt und gib Geld dafür aus, dass er dir erklärt, dass die chancen Richtung 0,0 gehen. Das mit der persönlichen Freiheit lass mal, wenn du ernst genommen werden willst. Bezieht euch einfach auf die Beförderungsbedingungen, zulässige Annulierungsfristen (die an und für sich durch die außergwöhnlichen Umstädne gar nicht so entscheidend sind, aber trotzdem eingehalten wurden) etc.pp.

Steck deine Energie in sinnvolle Unterfangen. Lassen wir das hier mal als guter Morgengag stehen.
MalloniTG > 900
22.08.2013 09:30
@shuttle
"... Ober geh tatsächlich zu einem Anwalt und gib Geld dafür aus, dass er dir erklärt, dass die Chancen Richtung 0,0 gehen. ..." - ich fürchte er wird sogar einen finden, der der selben Auffassung wie der TO ist.
Gruß Malloni
22.08.2013 09:31
@Shuttle
Dann sind es hält noch die Nachwirkungen von gestern!

Ich suche hier Verbündete und keine Condor Mitarbeiter.
Aber lass Du Dich mal immer schön in Deinen Grundrechten beschneiden und bevormunden.

Da Lufthansa und andere weiterhin fliegen.Airberlin bisher gebuchte Passagiere nach Egy(HRG etc.) fliegt wird es wohl sehr schwierig sein für Condor die politische Instabilität wirklich zu beweisen!
22.08.2013 09:35
Im übrigen stehen die Chancen nicht schlecht für entgangene Urlaubsfreuden ca. 5-10% vom Preis pro Tag zu erhalten.Nur das bringt für einen Mandanten nicht viel für den Aufwand den man betreiben muss.

DAHER HIER DER AUFRUF
22.08.2013 09:38
Und komm mir nicht mit Reisewarnung.

Bisher und bis jetzt nur TEILREISEWARNUNG für Kairo etc. NICHT ROTES MEER..Hier nur Sicherheitswarnung!
22.08.2013 09:49
Nemo...

da wir ja alle sachlich bleiben wollen:
Welches Grundrecht (mit Angabe des paragraphen, bitte!) wurde bei dir verletzt?
- Menschwuerde?
- freie Entfaltung der Persoenlichkeit?
oder gar
- Recht auf koerperliche Unversehrtheit?

niemand verbietet dir nach EGY zu reisen, aber eben nicht mit Condor....

du hast aus freiem Willen (unterstelle ich jetzt einfach mal) einen Vertrag mit Condor geschlossen und Condor hat nun nach einem Absatz dieses Vertrages den Flug gestrichen

ich versteh ja deinen Aerger und Unmut, aber gleich mit "Verletzung der Grundrechte" zu kommen ist doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen

Urlaubsfreue: bevor der Urlaub angetreten wurde? und Absage im Rahmen der Ruecktrittsfristen? nee sorry (auch als nicht-Jurist und definitiv nicht Condor Mitarbeiter!) rein aus GMV -> das wird schwer...
sorry fuer dich!
22.08.2013 09:58
Grunderecht auf eine Reise?



selten so gelacht.

Politische Instabilität "beweisen"??

*MUAHAHAAA*

Was hat der denn geraucht?
22.08.2013 10:01
Puh, hier kann man nicht mal einen ordentlichen Tread schalten ohne auf Leute zu treffen denen es Spaß macht diesen zu versauen.Ihr seid ja echt großartig!

Warum bettelt ihr eigentlich so darum d ich aufhöre?
Warum habt ihr nicht aufgehört ehe ihr angefangen habt hier nur zu dissen?

ICH SUCHE REISENDE DENEN ES MIR ERGANGEN IST UND DIE SICH GEGEN SOLCHE WILLKÜR WEHREN WOLLEN.NICHT SOLCHE TO`s WIE IHR,
GarfiSchnorchelabzeichen
22.08.2013 10:03
"Ich würde gern dazu eine Sammelklage bei dem BGH einlegen"

Das wird schwierig werden!
Erstens gibt es in D keine Sammelklagen.
Zweitens kannst Du nicht direkt zum BGH. Du musst erst alle unteren Instanzen auskosten...
brokenJCMAS TL
22.08.2013 10:26
Hi Nemotaucher,
wie die anderen dir damit eigentlich sagen wollen, bist du nicht in deinen Grundrechten verletzt worden.

Weiterhin gehst du bei der Buchung einen Vertrag mit Condor auf Basis der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ein. Diese enthalten unter anderem auch die von "shuttle" zitierten Bedingungen. Somit war dir bei Vertragsabschluss bewusst, dass du die AGBs akzeptierst (hast du durch deine Unterschrift getan). Weiterhin wirst du eine identische Klausel in so ziemlich jeder AGB von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften finden.

Ich verstehe deine Wut und deine Enttäschung über deine abgesagte Tauchreise, aber leider bist du in diesem Fall, nach geltendem Recht, machtlos.

Wenn du dich hiervon nicht überzeugen lässt und dich auch die erheiterten Antworten der anderen nicht abschrecken, rate ich dir, einen Gesprächstermin bei einem Anwalt für Reiserecht (spezialisiert auf §§ 651a bis 651m BGB) aufzusuchen und dich beraten zu lassen. Dieser wird dir aber auch ziemlich sicher den Wind aus den Segeln nehmen.

Liebe Grüße
brokenJ
DorisMittelschule (damals)
22.08.2013 10:53
Eigentlich dachte ich, dass hier jemand die Condor anzeigen möchte wegen deren Sitzabstände auf Langstreckenflügen (das wäre ein echter Verstoß gegen die Grundrechte ), sonst hätte ich den Thread gar nicht gelesen.

Nemo, ich schätze mal, dass ein Teil der "Überreaktionen" daher rühren, dass Du in Deiner Emotionalität ein paar Schritte zu weit gegangen bist.

Eine Grundrechtsverletzung liegt erst dann vor, wenn ein Grundrecht verletzt wurde und das ist hier ganz klar nicht der Fall.
Die Grundrechte sind ein sehr hohes Gut und es gibt sicherlich viele hier, denen alle Haare zu Berge stehen, wenn für einfache Vertragsgeschichten, noch dazu durch die ABG der zu verklagenden Partei gedeckt, das Verfassungsgericht bemüht werden soll.

Egozentrik ist auch ein Weltbild.

Durch das von Dir gezeigte mangelnde Verständnis von der Verhältnismäßigkeit der ganzen Sache hast Du die Reaktionen zusätzlich angeheizt, falls Dir das entgangen sein sollte.

Fakt ist, die Condor ist im Recht und Du hast schlechte Karten. Wenn Du unbedingt nach Ägypten willst flieg mit einer anderen Gesellschaft. Den Lärm außenrum kannst Du Dir sparen, denn Du hast mit dem Ticketkauf den AGB zugestimmt.
ag2908PADI Staff Instr.
22.08.2013 11:02
Ich bin mir sicher, dass du bei einer Klage ausgelacht wirst
Buche einfach einen Flug über Sun Express, Egypt Air etc. und du kannst hier ganz normal Urlaub machen
Die Menschen hier brauchen Touristen die trotz der Panikmache in deutschen Medien kommen
Dass der Tourismus vollends zusammen bricht unterstützt nur die Muslimbrüder
Mursi und die schlimmsten Führungsmitglieder sind momentan gut aufgehoben, aber man darf auch den Rest dieser Leute nicht unterschätzen. Sie haben es immer verstanden Menschen denen es schlecht geht zu manipulieren.
Die Armee kann dieses Pack von der Strasse räumen
Die Touristen können dafür sorgen, dass die Menschen hier wieder Mut schöpfen und überleben können.
Beides zusammen wird uns vor Mursi und einem Schritt zurück in iranische Verhältnisse schützen.
Wer einmal hier mit den einfachen Menschen gelebt hat und mitbekommt, wie speziell ägyptische Frauen davor Angst haben dass sich wieder Muslimbrüder durchsetzen würden, der weiss wovon ich rede

Grüsse aus Dahab
brokenJCMAS TL
22.08.2013 11:36
Zitat: "Eine Grundrechtsverletzung liegt erst dann vor, wenn ein Grundrecht verletzt wurde (...)"

Echt? Der Hammer...da wäre er von selbst sicher nicht drauf gekommen...

Aber natürlich hast du Recht, Doris.



DorisMittelschule (damals)
22.08.2013 13:30
Da IST er von selbst nicht drauf gekommen, nicht mal nach zahlreichen Tipps in diese Richtung. Lies einfach noch mal nach.
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
22.08.2013 16:16
@Nemo:

Im vollen Ernst und ohne Bier: Grundrechte dienen dazu, den Bürger vor Eingriffen des Staates zu schützen. Sie sind Abwehrrechte gegen staatliches Handeln.

Dein Verhältnis mit Condor - oder Deinem Reiseveranstalter - besteht aufgrund eines Vertrages, gehört zum Zivilrecht und hat mit der Schutzwirkung, die Grundrechte entfalten, nichts zu tun. Insofern funktioniert Deine Überlegung aus dem Eingangstext nicht.

Ob und unter welchem Gesichtspunkt Schadenersatzansprüche nach Kündigung eines Reise- oder Beförderungsvertrages bestehen, ob Gründe für eine außerordentliche Kündigung überhaupt vorlagen usw., solltest Du für Deinen Einzelfall mit einem Anwalt Deines Vertrauens besprechen.

Sammelklagen - wie oben schon richtig ausgeführt - gibt es in Deutschland im Schadenersatzrecht nicht, ebensowenig eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.

Stefan M.AOWD, Solo, +500 TG
22.08.2013 20:00
Oh Herr, lass es Hirn regnen und gib den Bedürftigen keinen Schirm !!!

Sorry, aber die Frage einfach ignorieren!

boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
23.08.2013 02:59
@nemotaucher

Du suchst Condor-Reisende ?

Stell Dich an den Flughafen

Wegen den Grundrechten (die allerdings hier nicht greifen und die auch für andere gelten - ua auch für Piloten und restliche Crew) wurde ja schon ausführlich geschrieben ...
Aber das hat alles nichts damit zu tun ...
Du willst reisen ?
Tue es, notfalls schwimmen oder Boot chartern - daran hindert Dich ja niemand - auch nicht Condor ...

Lies Dir nochmals das Grundgesetz durch und versuche es auch mal zu verstehen ...
Hast Du ja nach allen Antworten immer noch nicht.

Ps: von den Antwortern arbeitet niemand bei oder für Condor und Verfolgungswahn kann von Ärzten meist gut behandelt werden
23.08.2013 19:47

Lieber Nemo,

ich versuch`s noch mal in einfachen Worten;
was hier einige Vorschreiber sagen wollten ist folgendes:

Du hast bei Buchung die AGB`s der Condor akzeptiert, die da ganz klar besagen, daß sie den Flug bei "politischer Instabilität" im Zielland aussetzen können; und das dem momentan in Ägypten so ist, wird niemand ernsthaft anzweifeln.
Somit hat Condor nichts getan, was Du nicht bei Abschluß der Vertrages eindeutig anerkannt und akzeptiert hast;

Und ganz sicher ist nicht im Entferntesten irgendein Grundrecht verletzt!

Darüber hinaus zeugt Deine Idee, damit direkt zum BGH gehen zu wollen von einer gewissen Naivität.

Bei allem Verständnis für Deinen Frust, aber Du machst Dich lächerlich...

und das ist nicht böse gemeint...

M.B.

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