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Wichtiger Hinweis: Bei Fragen zur Gesundheit und Tauchen ist es dringend empfohlen, einen fachmännischen Rat bei einem Tauchmediziner einzuholen.
Dauer der Tauchfähigkeitsbescheinigung Abgesandt von Adischi am 20.11.2005 - 15:02:
Hallo Leute,
ich war immer der Meinung, dass die Tauchfähigkeitsbescheinung ab einem Alter von 40 Jahren nur noch eine Gültigkeit von einem Jahr hat. Nun sagt mir ein Tauchkumpel, dass dies erst ab 50 Jahre gilt. Verwirrung ?!?
Wer kann mich da ein bischen aufschlauen ?
Antwort von D-32 am 20.11.2005 - 15:27 Klare Sache nach GTÜM:
Alter bis 40 - Gültigkeit 2 Jahre
Alter ab 40 - Gültigkeit 1 Jahr
Tauchlehrer egal wie alt - 1 Jahr
Antwort von Adischi am 20.11.2005 - 15:32 Vielen Dank für die Info.
Gruss
Andreas
Antwort von Stephan K. am 20.11.2005 - 17:17 Nach GTÜM:
Hier klicken Alter bis 40 - Gültigkeit 3 Jahre
Alter ab 40 - Gültigkeit 1 Jahr
Je nach Basis darf die TTU nicht älter wie ein Jahr sein, sonst lassen die dich nicht tauchen.
Antwort von Isartaucher am 21.11.2005 - 15:41 Hallo Adischi,
für eine Tauchtauglichkeituntersuchung für Sporttaucher gibt es weder national noch international irgendwelche bindenden Vorschriften.
Zur TTU gehören daher grundsätzlich drei Beteiligte:
1. der sie machen lässt (oder auch nicht): Taucher
2. der sie macht (qualifiziert oder nicht): Arzt
3. der sie akzeptiert (oder auch nicht): Tauchbasis, Tauchsportorganisation
Keinem der drei werden dabei irgendwelche verbindlichen Vorschriften gemacht. Wenn sich jemand bzgl. der TTU an Regeln halten will (z.B. die der GTÜM), erfolgt dies rein freiwillig.
Wenn Du also ein Attest hast und willst damit auch tauchen, dann frage bei der jeweiligen Tauchbasis oder Tauchsportorganisation nach, ob diese Dein Attest auch akzeptiert, und wenn ja, wie lange.
vg
Andi
Antwort von clownsfish am 01.12.2005 - 13:21 Hai,
solange nicht in Frankreich getaucht wird....
Dort brauchst du, um die "Lizenz" (Genehmigung inkl.Versicherung) zu erwerben, eine gültige TTU, nicht älter als 1 Jahr !
Andreas
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