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Definition Tauchunfall
Abgesandt von scuba_steffi Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 09:28:

Angeregt durch eine Aussage im Tauchunfallforum habe ich folgende Fragen:
Wie ist die genaue Definition eines Tauchunfalls?
Wenn ich beim tauchen einen Herzinfarkt bekomme, ist es dann nicht dennoch ein Tauchunfall?

Angenommen, der Herzinfarkt erwischt mich an Land, hier ist schnelle Hilfe viel besser möglich und auch die Chance, das zu überleben.
Tauche ich gerade, bzw. wird der Infarkt durch die Anstrengung beim Tauchen ausgelöst, ist es dann als Tauchunfall zu werten, oder nicht?
Oder ist ein Tauchunfall generell per Definition nur ein Tauchunfall, wenn ich Ausrüstungsprobleme habe oder z.B. einen Stimmritzenkrampf durch inhaliertes Wasser erleide und dadurch der Unfall ausgelöst wird? Also durch Bedingungen, die rein durch den durchgeführten Tauchgang entstanden sind und in direktem Zusammenhang mit Wasser/Strömung und/oder Ausrüstung stehen. Und nicht bei gesundheitlichen Problemen, die während des TG mehr oder weniger "zufällig" auftreten. Wobei ich hier der Meinung bin, dass es bestimmt oft durch die körperliche Anstrengung beim tauchen ausgelöst wird und somit eigentlich schon in direktem Zusammenhang damit steht. Weil ich glaube, hätte der Mensch zu dem Zeitpunkt, als ihn z.B. der Herzinfarkt erwischte, eine nicht anstrengende Tätigkeit durchgeführt, wäre es vielleicht nicht passiert.




Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 09:39
Hallo steffi,

Definition "Unfall" : ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis, das einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.

Demzufolge ist ein "Tauchunfall" auf Grund der Funktionsstörung innerer Organe gar kein Unfall im juristischen Sinne, da z.B. Herzprobleme von innen kommen und in der Regel schon vorher da waren. Der Stress beim Tauchen führt dann (irgendwann) zum Unglück, bei dem das Organ versagt.
Antwort von Euregiotaucher Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 09:48
was wäre denn wenn ich mir nach dem Tauchen meine Flasche soo geschickt abstelle das mein Zeh gequetscht ist ?

(mal abgesehen das es sicherlich blöde ist)

Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 10:08
Soweit so gut. Nur das es verschiedene Entscheidungen dazu gibt. DCS und Cassionskrankheit sind vom Unfallbegriff mit umfaßt. Der Herzkasper NICHT.
Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 10:09
ist doch ganz einfach im Sinne der Unfalldefinition: plötzlich und von außen. also "Tauchunfall". So steht es auch in den Versicherungsbedingungen der Tauchunfallversicherer: alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Tauchen passieren, beim Anziehen, Tauchen und wieder ausziehen.
Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 10:13
der herzkasper nicht? warum nicht? Definition "Unfall" : ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis, das einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.

von außen: kalt, naß, dunkel. Erzeugt Schaden am Leib: Herzversagen.

Wobei da noch die Sache mit dem "unfreiwillig" im Raum steht. Tauchen geht jeder "freiwillig"! Und ob Kälte oder Dunkelheit als "unfreiwilliges" Ereignis anzusehen ist??

Sind wir einfach froh, wenn die Tauchversicherung uns und den anderen Tauchern alle "Unfälle" bezahlt.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 10:21
Ich würde dies für mich so deffinieren:
Schäden, die Nur durch Ausüben des Tauchsportes auftreten können gelten als Tauchunfall.
Herzinfarkt, Schlaganfall usw. können überall und in jeder Situation auftreten und würden daher nicht als Tauchunfall gelten.

Es ist ja auch immer die Frage, was zuerst war und was es ausgelöst hatte ...

Z.b.: Ein Taucher ertrinkt weil er unter Wasser einen Herzinfarkt hatte ... - Tauchen war also hier nicht die Ursache für das ableben sondern das Ertrinken wäre ja nur eine Folgeerscheinung (wäre beim Schwimmen wahrscheinlich ebenso passiert), der eigentliche Auslöser wäre ja der Herzinfarkt.
Selbst zb. ein Lungenriß wäre nicht immer auf den Tauchsport umzulegen, bei sehr großen Personen kann dies auch von alleine in "normaler" Umgebung passieren ... (ein Kollege von mir ist 203cm groß, bei dem ist vor einigen Jahren im Schlaf ein Lungenriß eingetreten - lt. Ärzten bei seiner Körpergröße nicht so ungewöhnlich ...)

Darum sind ja bei "Tauchunfällen" nachher auch immer Fachleute am Werk um den Unfall und dessen Folgen einzuordnen
Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 10:41
(aus dem Sport-Versicherungsvertrag zwischen VDST Tauchsport-Service GmbH und GERLING Allgemeine Versicherungs-AG)

1. Versicherte Tätigkeiten

Die Versicherung umfasst Unfälle, die den Versicherten bei VDST-, Landesverbands- und Vereinsveranstaltungen sowie bei Einzelunternehmungen zustoßen
a) bei der Ausübung des Tauchsports unter Wasser (einschließlich Schnorcheln);
b) bei der Ausübung des Apnoe-Tauchens (siehe aber Ziffer 6 e);
c) während des Aufenthaltes in oder auf dem Wasser, sofern dieser im Zusammenhang mit einem Tauchgang oder Tauchversuch (z.B. zur Gewässererkundung oder zur Vorbereitung des Tauchgangs/-versuchs oder Einholung des Gerätes) steht;
d) bei der Rettung von Menschenleben während des Aufenthaltes in oder auf dem Wasser;

4. Deckungserweiterungen

a) Tauchtypische Unfälle
In Erweiterung von Ziffer 1.3 GKA AUB gelten auch als Unfälle
– der Ertrinkungs- bzw. Erstickungs-Tod unter Wasser,
– tauchtypische Gesundheitsschäden (wie z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung, Barotraumata), ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis festgestellt werden kann.

b) Technisches Tauchen
Versichert ist auch das „Technische Tauchen“ (Kreislaufgeräte-, Trimix-, Nitrox-Tauchen), wenn der Versicherte im Besitz eines gültigen Brevets des VDST oder einer vom VDST anerkannten Institution (Verband) ist.

6. Ausschlüsse

Versicherungsschutz besteht nicht,
a) wenn der Versicherte den Tauchgang (Tauchversuch) ohne einen brevetierten Begleiter alleine vornimmt;

gekürzt. Originaltext Hier klicken

Bei den anderen Versichern sicherlich ähnlich nachzulesen.
Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 11:01
Ich benutze im Rahmen des SK "Tauchsicherheit und Rettung" gerne die folgende Definition in Ergänzung zu der ureigentlichen Definition eines allgemeinen Unfalles, die Telemar-king weiter oben postete:

"Ein Mißverhältnis zwischen einem während des
Tauchgangs entstandenen Problem und den
Fähigkeiten der beteiligten Taucher, dieses
angemessen zu lösen!"

Zitat: Pavlovic
Antwort von scuba_steffi Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 15:00

Wenn doch der Herzinfarkt zum Tauchunfall führt?
Irgendein Ereignis führt doch immer zum Tauchunfall.

Wenn ich beim Skifahren, Autofahren oder sonstiger Tätigkeit einen Schlaganfall oder Herzinfarkt o.ä. erleide, so ist es doch trotzdem ein Auto- oder Skiunfall, weil es mich halt bei der Tätigkeit erwischte. Sozusagen ein Autounfall, aufgrund des Herzproblems, da ich dann nicht mehr in der Lage bin, das Auto zu steuern.

Es ist ja z.B. bei Herzkranken so (sofern sie wissen, dass sie herzkrank sind), dass bestimmte anstrengende oder aufregende Tätigkeiten vermieden werden sollen, um z.B. den Herzinfarkt zu vermeiden. Ist mir jetzt nicht bekannt, dass ich ein Herzproblem habe und bekomme einen Herzinfarkt aufgrund der Anstrengung oder Aufregung, so ist doch diese Tätigkeit im Grunde der Auslöser.

Ein Beispiel wären die öfter auftretenden Herztodesfälle beim Fußball. Vermutlich hätte es die Sportler nicht erwischt, wenn sie sich nicht so angestrengt hätten. Also ist die Ursache doch der Sport und somit wäre es ein Sportunfall?

Gerade bei Herzversagen ist ja häufig Überanstrengung eine Ursache.

Versichert bin ich auf jeden Fall, wenn ich das oben gelesene richtig interpretiere.

Oder liege ich jetzt völlig daneben?


Ich frage deshalb, weil es ja öfter vorkommt, dass Taucher plötzlich versterben beim Ausüben ihres Sportes und es meist ein (vermutlich vorher nicht erkanntes) Herzproblem ist.
Da irritiert mich dann schon, wenn es heißt, das ist kein Tauchunfall.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 15:14
@Scuba_Steffi

Einem selber ist es dann meist egal woran man verstorben ist.

Versichert ist man aber in den meisten Fällen - wenn nicht über eine Tauchunfallversicherung (falls die behaupten, es sei kein Tauchunfall) dann aber meist über die normale Unfall- oder Krankenversicherung.

Im Todesfall ist das Finanzielle nicht so das Problem (irgendeine Versicherung wird schon zahlen), Probleme mit den Versicherungen bekommt man ja meist erst dann, wenn man einen Unfall hat und diesen übrlebt - hier geht es dann ins Geld wegen den anfallenden Heilungskosten (Dekokammerbehandlungen usw.)
Aber auch da werden die Versicherungen erst einmal einspringen und nach dem Heilungsprozess evtl. versuchen, die Kosten wieder zu erlangen.

Was einen dann aber auch nicht stören sollte, da erst mal die Genesung das wichtigste ist - danach kann man sich mit den Versicherungen (sollte es nötig sein) rumärgern ...
Wobei ich noch keinen Fall gehört habe, wo eine der bekannten Versicherungen (AquaMed, DAN usw.) da irgendwo großartige Probleme gemacht hätten ...
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 15:25
Nachtrag:

Es geht hier ja um grobe Fahrlässigkeit - das ist eines der Ausschlusskriterien ...

Ein Rettungstaucher der Wasserwacht im Einsatz zb. handelt schon grob Fahrlässig, wenn er seine vorgegebene max. zugelassene Tauchtiefe von 20 bzw. 30mtr. überschreitet.

Bei Freizeittauchern ist die Sporttauchgrenze bei 40mtr.
Dies könnte selbst ein OWD`ler eigentlich machen - das währe Fahrlässig, aber nicht unbedingt grob Fahrlässig - die Versicherungen müßten also eigentlich einspringen ...
(wenn der OWD`ler seinen ersten Tauchgang auf diese Tiefe machen würde, dann würde das evtl. etwas anders aussehen, wenn er aber zb. schon 50TG`s hat und sich langsam an diese Tiefe herangetastet hat, vernünftige Ausrüstung verwendete usw. dann wäre es nur eine Fahrlässigkeit)

Die Empfehlungen lauten ja : OWD 18 bzw. 20mtr., jedoch Sporttauchgrenze 40mtr. - und ein Sporttaucher ist gesetzlich nicht verpflichtet überhaupt im Besitz eines Tauchscheines zu sein ...
Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 15:43
@scuab_steffi, ein Herzversagen im Auto wird zwangsläufig zum "Autounfall", bei dem der Versicherer ein (mindestens das des Kranken) oder mehrere kaputte Autos zu bezahlen hat, ein Herzversagen beim Skifahren wird jedoch nicht zwangsläufig zum Versicherungsschaden, wenn ich mich ganz allein in den Schnee lege. Genauso wie ein Herzversagen auf dem Bürostuhl noch lange kein Arbeitsunfall ist, bei dem die Berufgenossenschaft an den Kranken oder gar die Hinterbliebenen zahlen muss.

@boesewicht, "40 Meter sind genug." ? Wegen der Versicherungen oder wegen der biologischen Zusammenhänge von Körper und Tiefe?
Antwort von Doris Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 15:57
Für mich ist ein Tauchunfall ein Problem, welchen vom erhöhten Umgebungsdruck oder dem alles umgebenden Wasser kommt.

Ein Infarkt z.B. muss nicht so schwer sein, dass man bewustlos wird oder einen Herzstillstand erleidet.
Eventuell fühlt sich der Taucher nur unwohl und kann unter Einhaltung der Regeln austauchen. Dann liegt nach meinem Verständnis auch kein TU vor.
Auch im Straßenverkehr muss es nicht zwangsläufig zum Unfall kommen, oft genug hält der Fahrer an und ruft den Notartz an.
Wenn allerdings schwerwiegendere Probleme vorliegen wird der Aufstieg i.d.R. stark beschleunigt in dann hat man den Tauchunfall oft als Nebeneffekt bzw. beim Helfer/Buddy als Tauchunfall.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 16:30
@Telemar-king

die 40mtr. Empfehlung ist nicht meine Baustelle - das ist die offizielle Deffinition als Sporttauchgrenze - Verbands- und Versicherungsübergreifend ...
Antwort von Doris Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 16:36
@Bösewicht,
ich sage es nicht gerne laut, aber DAN zahlt beim Sporti auch unter 40 m.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 16:58
@Doris - das machen andere Versicherungen auch - aber es ist sehr hilfreich das man einen Grenzwert hat, damit nicht alle auf den Gedanken kommen sich sofort in die Tiefe stürzen zu müssen ...
Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 17:04
Genau, denn eine Tiefenbegrenzung ist (bis jetzt) in noch keiner Versicherungsbroschüre nachzulesen. Oder hat es jemand schon irgendwo gefunden?
Antwort von Doris Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 17:06
Das Problem des in-die Tiefe-stürzens hat mit einer nominellen 40-m-Marke nichts zu tun, sondern mit dem Verantwortungsbewusstsein und des Charakters jedes einzelnen Tauchers.
Leider können viele Menschen heutzutage innere Grenzen nicht mehr akzeptieren oder finden diese langweilig.

Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 29.08.2007 - 17:36
Wir sprechen (bzw. schreiben) jedoch nicht über nominelle Überschreitung innerer Grenzen, sondern über Versicherungsbedingungen, die man den Taucher auferlegt und die sehr oft als "Hören-Sagen" im Raum schweben, jedoch schriftlich nicht fassbar sind.

Definition eines Tauchunfalls und Leistungsumfang und -auschluss wurde bereits oben aus Originalen der Versicherer zitiert, verbandsübergreifende Regelungen (sofern es diese gibt) sind in Versicherungsbroschüren jedoch nicht aufzufinden?!

Man (und frau) liest nur solche schwammigen Sätze wie: "...nach den Regeln international anerkannter Tauchsportverbände..." Wer erkennt Verbände international an? Die Verbände sich selbst oder die Versicherer die Verbände? Kennt Aqua Med alle anerkannten Verbände dieser Welt? Oder auch nur die, die wir durch unsere täglichen Tauchabenteuer im Urlaub kennen zu glauben?

Hilfreich für un dEhnde aller Diskussionen wäre, wenn ein Verunfallter oder dessen Hinterbliebene sich zu Wort melden würden (z.B. im Unfallforum) und über die "Schadensabwicklung" ihrer Versicherer berichten würden. Das zu hoffen ist schwierig, auch ich mit einem Tauchunfall (oder gar einem verstorbenem Tauchangehörigen) hätte besseres zu tun, als die Versicherungssumme im taucher.net auszubreiten.

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