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TimechenCMAS* 40TG

Druckkammerfahrt nach Verletzung der gesetzlichen Tauchtiefe - Versicherungsschutz

Hallo,

mal eine hypothetische Frage die mir vor kurzem kam, als ich auf den Malediven war.

Die gesetzliche Tauchtiefe ist 30 Meter, nach meinem Ausbildungsstand darf ich 40 Meter tauchen (CMAS**). Der Guide erklärte, dass durch die maledivischen Gesetze die Kosten für eine Druckkammerfahrt selbst zu tragen sind und die Malediver da auch recht rigoros sind.

Besteht somit durch das 30 Meter Gesetz und einem Tauchunfall auf z.B. 35 Meter mit anschließender Druckkammer, kein Versicherungsschutz mehr oder hat sich der Guide nur falsch ausgedrückt?

Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass trotz der Verletzung der maledivischen Gesetze ist Versicherungsschutz genießen würde.

Gruß Martin
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Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
29.01.2013 11:41
Hast du denn überhaupt eine eigene Versicherung während des Tauchurlaubes?
Wenn ja, welche?
Was steht in dieser Versicherung den bei den Vertragsbedingungen?

Ansonsten musst du selber zahlen.
ramklovApnoeTL, TL**
29.01.2013 11:51
Was soll denn heißen dass "die Malediver da auch recht rigoros sind"? Dass DAN, Aquamet oder VDST zu Hause nichts bezahlen darf? Geben die Malediver bei Tauchunfällen ab 35m keine Quittungen raus?

Versicherungsschutz hast Du bei Deiner Versicherung. Vertragsbedingungen kannst Du nachlesen

gruß ramklov
29.01.2013 12:30
Diese Frage kann dir am besten deine eigene Taucherversicherung beantworten.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Regelung die Uralubs-Versicherung (welche bald bei jeder basis angeboten wird) betrifft.
TimechenCMAS* 40TG
29.01.2013 12:58
Ich zB bin beim VDST Versichert.

Die Frage die sich mir halt stellt. Wenn die Versicherung trotzdem zahlen, wozu gibt es dann das Gesetz mit 30m Tauchtiefe? Hierbei kann natürlich Toblerones Ausführungen sinn ergeben.

@Ramklov, mir nützt eine Quittung nichts, wenn sie 20000$ Cash für die Fahrt verlangen. Soviel Geld hätte ich nicht
ramklovApnoeTL, TL**
29.01.2013 13:47
@ Timechen,

im Nachbarthread http://www.taucher.net/forum/Dekounfall_cash_bezahlen___recht425.html geht es gerade um die Frage, ob Du die Kosten evtl. auslegen müsstest. Das könnte eigentlich immer und gerade in der dritten Welt Dein Problem werden, dass Du die Kosten auslegen sollst. Übrigens eine Druckkammerfahrt ist zwar richtig teuer aber 200000$ sind wohl Komplettkosten incl. Rücktransport.

Du hast eine Versicherungsfrage gestellt und die wird in Deinem konkreten Fall von den Versicherungsbedingungen beantwortet.

"Wenn die Versicherung trotzdem zahlen, wozu gibt es dann das Gesetz mit 30m Tauchtiefe?" -> die Straßenverkehrsordnung könnte man eingentlich auch abschaffen, schließlich zahlt die Versicherung auch bei 120 km/h auf der Landstraße

gruß ramklov
TimechenCMAS* 40TG
29.01.2013 13:56
Wenn dich die Polizei mit 120 erwischt musst du ein Bußgeld zahlen. gibt es einen Strafkatalog für sowas beim Tauchsport? :D

Spaß bei Seite, habe mal den VDST eine Anfrage diesbezüglich geschrieben. Kann ja mal den Inhalt sinngemäß hier reinschreiben, sobald ich eine Antwort habe.
29.01.2013 15:50
Ja, bei Verletzung einer *gesetzlich* begrenzten Tauchtiefe wird bestraft: Der verantwortliche Leiter - und das ist im Urlaub meist das Basenpersonal oder der Kapitän.
29.01.2013 18:52
Weshalb warst Du denn dann tiefer?

Vielleicht ja auch erst wg etwas, was mit dem unfall zu tun hat?

Also evtl hat Dich ja auch der Auslöser des Unfalles auf diese tiefere tiefe gebracht???
sharky58Padi-RD / 1000+ TG
29.01.2013 19:32
@ musher
War er ja nicht,ist " ...mal eine hypothetische Frage..." von Martin .
Die 30m werden seit ein paar Jahren wirklich von allen Tauchbasen auf den Malediven - mehr oder weniger streng - kontrolliert .
Interessant wäre wirklich die Antwort der Versicherung .

20000$ ...vor 10 Jahren war`s knapp die Hälfte .
( Zum Glück nicht bei mir !)

@ ramklov
Eine Null zuviel ...

LG sharky
30.01.2013 12:20
Also diese regelung hat sicher ihren Sinn. Erstens sind die Malediven halt eine Tauch-Destination, welche viele Taucher anzieht, darunter nicht nur erfahrene Taucher. Wir alle wissen ja, dass wenn nun einige "Profitaucher" tiefer gehen, die Guides Mühe haben, ihre Anfänger auf der sicheren Höhe zu behalten.
Dann, und das leuchtet mir noch viel mehr ein, sind die Distanzen vom Tauchplatz bis zur nächsten Druckkammer zweitweise enorm. Mit der Tiefengrenze und Nullzeit-TG`s lassen sich so etliche Deko-Unfälle und die nachfolgenden Transport-Schwierigkeiten grösstenteils vermeiden.
Ich glaube kaum, dass die anderen Taucher auf dem Schiff freude haben, wenn wegen der "Tiefensucht" einiger Spezies die Tour unterbrochen oder gar abgebrochen werden muss.
TimechenCMAS* 40TG
30.01.2013 13:33
@toblerone: dass ein tiefenlimit vom 30m vollkommen ok ist aufgrund der langen distanzen zur nächsten druckkammer steht außer frage. dies ist übrigens auch der hauptgrund für dieses gesetzt.

ich frage mich halt einfach, was es für rechtliche und versicherungstechnische auswirkungen hat. leider habe ich noch keine rückantwort vom vdst.
30.01.2013 13:59
Dann bin ich mal gespannt, ob der VDST da antworten kann.
Dass ein Guide erzählt, dass man selbst zahlen muss wenn die 30 unterschritten sind, könnte auch sein damit kein Taucher auf "dumme" Gedanken kommt.

Ich war auch einmal ganz kribbelig weil wir schon auf 30M waren unten bei ca. 37M ein schalfender Guitarrenhai lag. Da wäre ich gerne mal kurz runter um den besser zu fotografieren. Aber ich bin dann brav oben geblieben

Wegen der Strafe, ich denka mal, dass eine Basis oder ein Schiffsverantwortlicher einem "bösen" Taucher schnell mal ein Tauchverbot aufbrummt. Das ist ja dann wirklich die schlimmste Strafe die man auf den Malediven haben kann
chrisfussSSI IT, IANTD CCR, TMX Instructor
30.01.2013 19:57
http://www.daneurope.org/web/guest/depth-limits

Steht zwar bei technischem tauchen aber dürfte ein Indiz dafür sein wie sich eine Versicherung verhalten könnte:

"und alle relevanten, lokal geltenden Gesetze und Richtlinien müssen eingehalten werden"
PsychodadCourse Director
31.01.2013 15:56
Vielleicht sollte man die Frage ein wenig anders angehen...
Ein vorsätzlicher Verstoß gegen gesetzliche Regelungen kann sicherlich deutlich anders geahndet werden, als ein fahrlässiger.

Ich denke, dasss 35 Meter, auf denen man aus Versehen war, weil das Riff so schön war und man nicht auf die Tiefe geachtet hat, nicht so gravierend sind, wie 40 Meter in Form einen U-Tauchprofils.

Aber auch das ist sicherlich nur meine Meinung.
28.02.2013 10:35
Lass dir keine Ammenmärchen erzählen. Mit dem Wort "Versicherung" erschreckt man kleine Kinder und nichtsahnende Taucher, mich nicht mehr. Das eine betrifft maledivisches Recht (also z.B. Tauchverbot nach Verstoß - ein TL hat mir erzhählt, dass man sogar als Guide, wenn man einen abgesackten Taucher rettet und dabei unter 30 m taucht und danach bei einer Kontrolle erwischt wird, zwei Wochen Tauchverbot aufgebrummt kriegt), das andere deutsches Versicherungsrecht. Du hast nicht "grob fahrlässig" in Gefahr gebracht, was ja bei einem kurzfristiges Unterschreiten der gesetzlichen Tauchtiefe wohl kaum der Fall sein dürfte, zumal du dafür auch noch ein Brevet hast. Das zählt und sonst gar nichts.
TimechenCMAS* 40TG
28.02.2013 10:37
habe auch leider keine antwort erhalten. naja, schade eigl. aber war zu erwarten
Antwort