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Foren - Tauchmedizin - ERSTE HILFE Bescheinigung ???




  

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ERSTE HILFE Bescheinigung ???
Abgesandt von bufi516 Registriertes Mitglied am 24.04.2006 - 09:49:

Hallo erstmal
Kann mir jemand sagen wo ich ein Vordruck für eine Erste Hilfe bzw.HLW-Kurs Bescheinigung herbekomme? Am besten zum downloaden oder kann mir das jemand per mail schicken.
Vielen Dank schon mal !



Antwort von Monsta (ne) am 24.04.2006 - 11:25
Na klar, den Vordruck bekommst Du nach jedem Erste Hilfe Kurs bei einer Hilfsorganisation. Das tolle ist, die haben sogar schon Deinen Namen und Geburtsdatum eingetragen, so dass Du das gar nicht mehr selbst machen musst.

Ich hoffe nicht, dass Du hier plumpe Urkundenfälschung betreiben willst.
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 24.04.2006 - 12:48
Hi bufi516,
wofür benötigst Du diesen Vordruck?

Grüße
Gunther
Antwort von bufi516 Registriertes Mitglied am 24.04.2006 - 13:43
Sorry aber wenn mann nach so einem Vordruck fragt wird einem Gleich unterstellt mann hätte vor URKUNDENFÄLSCHUNG zu betreiben

@Monsta(ne) : Ob du es glaubst oder nicht aber es gibt noch ehrliche Bürger in diesem Land,
das was du zum Besten gegeben hast hab ich schon lange gewußt und mit solchen Antworten kannst mich gern verschonen ! Trotzdem Danke

@gunther : Der Onkel meiner Freundin ist Arzt mit eigener Praxis und der würde für uns einen HLW-Kurs machen. Er besitzt diese Vordrucke allerdings nicht und hat gesagt wenn wir solche hätten würde er sie uns nach einem Kurs unterschreiben. Meiner Meinung nach ist der Kurs bei einem Arzt sowieso besser und gründlicher wie bei irgend so einem Zivi
Das ist alles und meiner Meinung ist da auch nichts schlimmes dabei
Antwort von D-32 Registriertes Mitglied am 24.04.2006 - 14:51
1. HLW-Kurse macht nicht "irgend so ein Zivi".

2. Jeder Arzt verfügt über Stempel, Computer und Fachwissen bezüglich der Inhalte des Kurses. Ob eine Annie hat ist eine andere Frage.
Antwort von Grögi Registriertes Mitglied am 24.04.2006 - 15:06
Hallo,

egal ob Arzt, Professor, oder Bundeskanzler... Auisstellen DARF die Scheine nur ein entsprechend Ausgebildeter und Geprüfter Ausbilder einer Hilfsorganisation, die auch dafür zugelassen ist. Nicht jeder Arzt kann HLW, was jetzt nicht heißen muss, dass es Deiner nicht kann. Er darf es nur nicht. Wenn er die entsprechende Qualifikation hätte, dann wüsste er auch wo er die Urkunden herbekäme. Zudem werden die Bescheinigungen mit einer laufenden Nummer bei der jeweiligen Ortsgruppe der Hilfsorganisation registriert (zumindest bei der DLRG ist das so, bei anderen denke ich jedoch auch), so dass immer nachvollzogen werden kann wer wann von wem ausgebildet wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Hilfsorganisation, die mit den Kursen im Sanitätswesen zugegebenermaßen ihre eigentlichen Kernaufgaben (Land- und Wasserrettungsdiest) finanziert die Orkunden (auf denen meistens noch irgendwelche "Hoheitsabzeichen" sprich Logos drauf sind) an irgendeinen Arzt rausgibt ud sich somit am eigenen Ast sägt, auf dem sie sitzt.

mfg
Michael Gröger
Antwort von Monsta (nE) am 24.04.2006 - 16:52
@bufi516: Ich wollte Dir hier gar nichts unterstellen, schon gar nicht Unehrlichkeit.
Auf einer Bescheinigung für einen Erste Hilfe Kurs steht drauf:
#######################################
Hilfsorgaisation

Nummer des Kurses (weil anerkannte Kurse beim Land registriert sind (glaube Sozialministerium))

Laufende Nummer der Bescheinigung

Herr/Frau XY geboren am xx.xx.xxxx hat am bzw. von bis an einem 16 Doppelstunden umfassenden Erste Hilfe Kurs teilgenommen.
Musterstadt, den xx.xx.xxxx
#############################################

Textlich sollte dem Arzt das ja keine zu grosse Hürde sein. Wenn er dafür einen "Vordruck" braucht, na ja den hat er ja jetzt. Wozu also ein "offizieller Vordruck". Ich finde nicht, dass da meine geäusserte Vermutung so abwegig war! Mir ist zumindest ein Fall bekannt bei dem es eine ziemlich heftige Geldstrafe für eine nachgemachte Bescheinigung gab! Und war selbst mal Erste Hilfe Ausbilder - man bekommt mehr Angebote als man denkt!
Antwort von bufi516 Registriertes Mitglied am 24.04.2006 - 17:00
Ok dann nehm ich das so hin, und mit diesen Antworten kann ich auch was anfangen. Dann muß er eben selbst was schreiben oder wir gehen zu einem der bekannten Organisationen.
@ Monsta(nE) : Nichts für Ungut und DANKE
Antwort von Wikinger Registriertes Mitglied am 24.04.2006 - 17:04
Moin,

wenn der Kurs für eine amtliche Stelle sein soll, muß die Bescheinigung entsprechend ausgestellt sein, also Stempel/Druckvorlage etc einer HiOrg oder einer anerkannten anderen Ausbildungsorganisation (PADI MFA wird z.B. für Führerscheinbewerber anerkannt). Für Führerscheinbewerber interessiert die Ämter auch nicht der Kursinhalt, sondern nur die Kurslänge...
Wenn das Ganze fürs Tauchen sein soll, kann der Kollege doch einfach draufschreiben, was er gemacht hat (z.B. HLW-Seminar, EH-Kurs nach den Richtlinien des DRK (wenn es denn so ist!!!)), Praxisstempel drauf, fertig. Das sollte dann ohne Probleme anerkannt werden. Wenn nicht, kann der TL ja eine Grundsatzdiskussion mit dem Arzt führen
Schönen Gruß
Der Wikinger (dessen HLW-Seminare bisher immer problemlos als Fortbildung für Taucher anerkannt wurden
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 25.04.2006 - 08:45
@ Grögi,
das ist falsch, es gibt auch Aubilder jenseits von den Hilfsorganisationen. Ansonsten hast Du recht.

Gunther
Antwort von Grögi Registriertes Mitglied am 25.04.2006 - 11:11
Hallo Gunter

aber auch der hat eine entsprechende Ausbildung und eine Zulassung, Regelmäßige Fortbildungen, etc.

Gruß
Antwort von roland westphal am 03.05.2006 - 08:18
hallo bufi516,

ich habe hier deinen, sowie auch die anderen beiträge zum thema eh-bescheinigung gelesen.

grundsätzlich kann auch dein hausarzt ein hlw-seminar durchführen und dir die teilnahme attestieren. darüber hinaus gibt es noch eine menge anderer anbieter die div. eh-seminare durchführen. dem spricht eigentlich auch nichts dagegen. es kommt darauf an für welchen verwendungszweck du eine entsprechende bescheinigung benötigst. für verbandinterne oder private zwecke ist dies auch oft ausreichend. in wie weit dies von den tauchverbänden anerkannt wird weis ich leider nicht.

die führerscheinstellen sowie die berufsgenossenschaften und viele andere institutionen akzeptieren jedoch nur teilnahmebescheinigungen welche von einer hierzu anerkannten ausbildungsstelle im sinne der fahrerlaubnisverordnung bzw. der unfallverhütungsvorschriften zugelassen sind. im sinne der qualitätssicherung ist eine zulassung als anerkannte ausbildungsstelle mit nicht unerheblichen auflagen verbunden.

ein ausbilderlehrgang sowie regelmäßige fortbildungen sind obligatorisch. geeigente räumlichkeiten und das equipment müssen vorhanden sein und den auflagen entsprechen. die ausbildungsinhalte und ausbildungsdauer sind bundeseinheitlich festgelegt. die berufsgenossenschaften verlangen darüber hinaus vom ausbilder entsprechende berufspraxis in der ersten-hilfe. ein notarzt, sowie ein rettungsassistent müssen in den ausbildungsbetrieb als interne und verantwortliche fachaufsicht integriert sein. eine anerkennung als ausbildungsstelle wird grundsätzlich zeitlich befristet und nur verlängert wenn die voraussetzungen ( siehe oben, fortbildung usw.) weiter nachgewiesen werden. die berufsgenossenschaften und die hilfsorganisationen haben eigene eh-bescheinigungen entworfen welche sie natürlich nur den zugelassen stellen zur verfügung stellen. andere anbieter sind nicht berechtigt diese vordrucke zu verwenden. die durchgeführten ausbildungen müssen zur überwachung dokumentiert werden um dem missbrauch vorzubeugen (teilnehmerlisten, ort, datum, ausbilder usw.).

haltet euch an diese spielregeln und es dürfte kein problem sein eine offizielle eh-bescheinigung zu erwerben. vielleicht verfügt auch einer der tauchverbände über eine entsprechende zulassung? frag halt mal dort nach.

viele grüsse

roland westphal
notfallseminare
heimeckerstrasse 3
79183 waldkirch
nfs-r.westphal@t-online.de







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