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Erstattung der Mietkosten im Garantiefall bei defektem Lungenautomat

Hallo zusammen,

bestimmt gab es Fragen dieser Art bereits, doch ich konnte sie hier im Forum nicht finden und bitte daher um Hilfestellung:

Im April 2009 kaufte ich meinen neuen Lungenautomat Beuchat Iceberg VRT80, im letzten Urlaub (Feb 10) war noch vor dem ersten TG ein Totalausfall (Fini und Erste Stufe) zu verbuchen. Da ich noch 20 TG vor mit hatte und die Garantie nicht gefährden wollte lieh ich mir einen Lungenautomaten aus. Die Kosten von 104,00 € möchte der Hersteller nicht übernehmen. Habe ich rechtlich darauf einen Anspruch?

Danke im voraus für die Antowrten,

Gruß Karen
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phxCMAS*** (VDST Gold)
01.03.2010 12:41
Ich würd mal sagen: nein. Und kulant will der Hersteller anscheinen nicht sein...
01.03.2010 12:48
ein klares nein .
01.03.2010 18:35
wie kommst Du auf die Idee das der Hersteller für deine Entscheidung einen Leihautomaten zu nehmen verantwortlich ist?

no Chance, sorry

02.03.2010 08:09
Nun, wenn ich mir ein Auto kaufe und dieses in der Garantiezeit defekt ist, zahlt der Händler mir den Leihwagen und holt sich die Kosten beim Hersteller/Importeur zurück. Warum sollte das bei Tauchgerätschaften anders sein?
02.03.2010 08:53
Wir wollen hier doch mal Garantie (eine freiwillige Leistung des Herstellers) und Gewährleistung (die gesetzlich geregelt ist). Wenn jetzt dein Autohersteller dir einen Leihwagen stellt ist das schön und gut, einen rechtlichen Anspruch darauf hast du aus dem Gewährleistungsrecht nicht.
02.03.2010 10:05
@Karen 123

Was für einen Totalausfall hattest Du denn?
Ich kann mir einen Ausfall der 1.Stufe und des Finis nur schwer vorstellen.
02.03.2010 11:22
Hallo an alle,

Danke für die Antworten, dann heißt es jetzt abwarten was die Untersuchung des Lungenautomaten ergibt und ob evtl. ein "freiwilliger" Dienstleistungsgedanke vorhanden ist. Denn 1/4 des Kaufpreises nach noch nicht einmal einem Jahr für einen Lungenautomaten zusätzlich auszugeben ist schon unschön...

@Wurzelzwerg
Ich bin nun keine technische Tauch-Fachfrau daher bitte ich im voraus das "Laien-Jargon" zu verzeihen. Also der Fini blieb bei 160 bar stehen (200 bar waren in Flasche) und aus dem Mundstück blies unablässig Luft ab, Vermutung aller Anwesenden einschl. mir die 1.Stufe ist defekt. Bin für alle Tipps für die Ursachenforschung dankbar.
02.03.2010 12:13
Hallo Karen 123

mein Komentar sollte kein Angriff auf Dich sein, jedoch konnte ich mir nicht vorstellen, was passiert ist.

Geh mit dem Regler am besten zum Händler. Ich glaube jedoch nicht, dass Du den Mietpreis erstattest bekommst.
Das Fini musst Du auf alle Fälle tauschen lassen. (Sollte noch in der Gewährleistung liegen) Reparieren kann man es nicht.

Alle Ratschläge zur 1.Stufe wären reine Spekulation.

Viel Spaß noch beim Tauchen

Der Zwerg
02.03.2010 12:44
Hey Zwerg,

hatte ich auch bei Dir nicht so aufgefasst. Hab bereits schlechte Erfahrungen bei Fragen hier gemacht, daher gebe ich nun immer gleich an dass ich ein Technik-Laie bin, dann wird gnädiger mit einem umgegangen. Der Automat ist bereits eingeschickt.
Dir auch noch viel Spaß beim Tauchen,

Gruß Karen
02.03.2010 18:34
Hai,

und generell gilt: Ansprüche hat man nur gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller. Also wenn überhaupt, frag den Händler, ob er die Leihgebühr übernimmt... aber die Antwort ist an sich klar...
02.03.2010 20:35
@Thommy555,

da irrst Du aber gewaltig. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Meister und Serviceberater in einem größeren Autohaus weiß ich, dass in den meisten Fällen der Händler auf den Mietwagenkosten sitzen bleibt. Ausser Du hast eine zusätzliche Mobilitätsgarantie abgeschlossen, aber auch da gibt es viele Klauseln, so dass der Kunde auch hier oft erst mal auf seinen Kosten sitzen bleibt und der Händler das dann ausbaden kann.
@RogerT,
es stimmt , dass man im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung die Ansprüche nur gegenüber dem Händler hat. Da der Regler ja nun schon über ein halbes Jahr alt ist, gilt auch leider nicht mehr die Beweislastumkehr, nach der der Händler dir nachweisen müsste, dass der Regler bei der Übergabe in einem einwandfreiem Zustand war. Nach über einem halben Jahr muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang (dem Zeitpunkt der Warenübergabe) vorhanden war und wie will er das dem Händler beweisen, ohne dass das den vernünftigen Kostenrahmen sprengt?.

Bei den Ansprüchen aufgrund der Garantie ist es aber anders, da ist der Händler nur der verlängerte Arm des Herstellers. Und hier zählt was in den Garantiebedingungen des Herstellers geschrieben steht.

Viele Grüße
Gerhard
02.03.2010 22:12
Karen123 vorshlag :
Da der Händler nur das Gesicht ist welches du im Namen von Beuchat siehst , empfehle ich dir mach ein nettes Anschreiben an Beuchat mit der entsprechenden Nummer deines Reglers ,schildere deine Sachlage und warum du dich so verhalten musstest. Ich denk dann wirds schon mit dem Nachbarn.
Wenn nicht las dir den Defekten Regler wieder zurückschicken und dann solltest Du selbst ein Gutachten in Auftrag geben zwecks Beweislast.

Denn wie Taucherladen-online bereits schreibt ist die Beweislastumkehr eingetreten heißt Du musst Beweisen nicht der Hersteller !

Übrigens kann dir solch ein Gutachten jeder Sachverständige für Atemregler machen. Du kannst also zu jedem gehen der Beuchat regler Reparieren darf,denn Sachverständiger darf sich jeder nenen ,ist kein geschützter Titel.
Sollte es zum Richter gehen wird ohnehin zu 99% vom Gericht noch ein Gútachter beauftragt .Also keine Angst das es superteuer wird für einen Sachverständigen.

so hoffe es hilft dir weiter
22.04.2010 13:19
Hat eventuell der Knopf der Luftdusche geklemmt? Manche glauben ja, zum Testen da rauf drücken zu müssen. Wen da Schlamp drin ist, heißt es u.U. beim Händler, der den Automaten auf die Prüfbank tut, " haben nix gefunden"
Antwort