Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Feuerwehrtauchlehrer verurteilt

Gerhard R. X., geb. am x. x. x, (zum Tatzeitpunkt Tauchlehrer der Freiwilligen Feuerwehr X/Deutschland), wurde am 7. Juni 2010 im Landesgericht Wels wegen Fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen zu 4 Monaten Haft mit 3 Jahren Bewährung verurteilt.

(das Urteil war am Montag noch nicht rechtskräftig; er erbat sich Bedenkzeit)

Es geht um den TU vom 2. August 2009 (Attersee)

30 m Tiefe beim ersten Freiwassertauchgang!

Einen Bericht dazu kann man hier nachlesen
http://www.elve.at/Recht/TU9Aug09.html


(ich habe es hier reingesetzt, da es zum Thema Recht zu passen scheint, auch wenn es sich dabei um keine Frage handelt; zumindest habe ich keine mehr dazu).
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10.06.2010 21:19
Danke für das Reinstellen. Ich hatte davon ncoh gar nicht gehört.
Ist ja die reinste Horrorgeschichte. Könnten die vom ARD mal einen Tatort basteln
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
10.06.2010 23:25
Es handelt sich um diesen Vorfall

http://www.taucher.net/unfall/Toedlicher_TU_Attersee__02.08.09_tu509.html
10.06.2010 23:31
Danke für die Info über diesen Ausgang der Anklage !
kein Kommentar...
Ich habe die Spuren Tags darauf beim Aufstieg zwischen 30 und 20m am Tauchplatz F. gesehen.
11.06.2010 08:03
Guten Morgen!

Ja, es ist hier exemplarisch hilfreich, einen derartigen Unglücksfall zum zum Urteil nachvollziehen zu können. Der Verurteilte dürfte bei diesem m.M. nach sehr milden Urteil von 4 Monaten auf 3 Jahre kaum mehr Rechtsmittel einlegen wollen, eine nächste Instanz kann durchaus auch "erhöhen"...

Ich hoffe, dass der betreffende Verband die TL-Lizenz aber auf Lebenszeit entzieht, hier darf es m.M. nach keine Chance auf einen 2. solch folgenschweren Fehler geben.
11.06.2010 08:24
Es gab für den Verurteilten bisher (Stand 7. Juni 2010) keinerlei Konsequenzen bei der Feuerwehr.

Um Missverständnisse bezüglich Rechtssprechung zu vermeiden:
Dies ist die Höchststrafe für solche Fälle.
Vercingétorixold school
11.06.2010 09:28
Gut den gerichtlichen Ausgang haben wir, aber weder das Urteil noch die Anklageschrift im Original. Nur BlaBla aus Dritter Hand.
Fahrlässige Tötung ist aber billig in Austria........
11.06.2010 09:36
Danke für die Aufklärung bzgl. Höchststrafe @ bestof34

Hab´s mehr mit Vorsatzdelikten...
StrunzowGUE Tec 1 / Cave 1/ Protec ADV TMX / Gasblender 570 TG
11.06.2010 09:53
Warum hätte es auch Konsequenzen geben sollen ?

Bis zur eindeutigen Feststellung der Schuldfrage gilt immer noch das Unschuldsprinzip.

Vorgreifende berufliche Konsequenzen kämen ja einer Vorverurteilung seitens des Arbeitgebers gleich.

Die Konsequenzen werden hoffentlich jetzt nach Rechtskräftigkeit des Urteils kommen.
El_Dudovorhanden...
11.06.2010 10:20
"Warum hätte es auch Konsequenzen geben sollen ?

Bis zur eindeutigen Feststellung der Schuldfrage gilt immer noch das Unschuldsprinzip.

Vorgreifende berufliche Konsequenzen kämen ja einer Vorverurteilung seitens des Arbeitgebers gleich."

Ob dies einer Vorverurteilung gleich käme, wäre wohl abhängig von der Art der Konsequenz.

Ich verstehe unter keinerlei konsequenz, dass der Herr bei der Feuerwehr weiter ausbilden durfte (keine Ahnung ob erdas tatsächlich tat). Eine Aussetzung einer solchen Erlaubnis bis zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes durch das Gericht, wäre wohl kaum als Vorverurteilung zu verstehen sondern geböte m.E. die Sorgfaltspflicht der Vorgesetzten des Herrn!
hketTL CMAS
11.06.2010 15:39
... sollte die Leitung der Tauchausbildung übernehmen ...
Freiwillige Feuerwehr ?
knapp 20TG pro Jahr, die meisten im Pool ?

als Konsequenz sollte sich der Leiter der Feuerwehr überlegen, den Bereich Einsatztauchen komplett aufzugeben.

Wenn dort schon die Ausbilder quasi keine Taucherfahrung haben, wie sieht es dann mit den normalen Einsatztauchern aus ?

m.E. wäre es hier sogar möglich, den Arbeitgeber (Feuerwehr) zur Verantwortung zu ziehen.

Helmut
HomerSCMAS 3*
11.06.2010 22:10
möchte mich dem Posting von hket anschließen und bestof34 - der anscheinend den Fall sehr gut kennt - fragen, welche Art TL der Verurteilte war? Ist er ausgebildeter Instructor eines gängigen Verbandes, oder kocht hier die Feuerwehr ein eigenes Süppchen und derjenige, der halt am liebsten taucht, wird dann der Ausbildner? Denn der Tauchpraxisnachweis aus den Jahren 2008 und 2009 gibt ja wirklich nicht viel her (ca. 16 TG im Freiwasser bis max. 6 m...).
11.06.2010 23:23
Es handelt sich um „eine“ freiwillige Feuerwehr.

Der TL ist „TL bei der freiwilligen Feuerwehr“; man nennt das in seinem Fall Lehrtaucher der Stufe 2; für die Ausbildung gelten folgende Vorschriften:
Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 8 – Tauchen.

Der „Feuerwehrtauchlehrer“ ist sonst bei keinem Sporttauchverband TL. Seine Lehrtätigkeit und Ausbildung ist also nur „intern“ anerkannt.

Ich darf aber weder die freiwillige Feuerwehr, noch den gesamten Namen des Herrn Gerhard X. öffentlich hier nennen.
Der Fall wurde im Landesgericht Wels (Aktenzeichen 11HV212-09d-1) verhandelt.
12.06.2010 06:38
diese Link gibt Zusatzinformationen.

http://www.innsalzach24.de/waldkraiburg/kraiburger-tauchunfall-attersee-ertrunken-is24-431363.html
12.06.2010 07:13
Somit dürfte nun auch klar sein um welche freiwillige Feuerwehr es sich handelt.

Ein wenig Googeln und man erhält folgende Meldung auf der Seite der FFW:
Die Tauchergruppe ist bis auf unbestimmte Zeit nicht im Einsatzbetrieb!
keepcoolFortgeschrittener
12.06.2010 10:04
@mario-diver
@vercingetorix

Fahrlässige Tötung im Strassenverkehr ist in Deutschland sogar noch billiger, denn da bekommt man unter Umständen nicht einmal den Führerschein entzogen.

Mit dem lauten Geschrei *Entzug auf Lebenszeit* solltet Ihr vorsichtiger sein, als nicht betroffener hat man natürlich leicht reden.

Die Anschuldigung *Vorsatz* klingt ebenfalls nach null Ahnung, weil es dann Mord wäre.

Das habt Gottseidank nicht Ihr beiden zu entscheiden, sondern ein Gericht.
12.06.2010 14:54
Kann man die Feuerwehrdienstvorschrift bezüglich Tauchen auch nachlesen?

Kann mir kaum vorstellen, daß sie von der Art her so viel Anderst ist als die der anderen Rettungsorganisationen?

Und bei den anderen Organisationen ist zum Beispiel Leine Pflicht
thüringen-diverkann Tauchen
12.06.2010 15:07
@musher

"Kann man die Feuerwehrdienstvorschrift bezüglich Tauchen auch nachlesen?"

ja gibst bei Googl ein und kannst sie lesen
HomerSCMAS 3*
12.06.2010 16:46
Danke bestof34 für die Erklärung! Also gut - die Feuerwehr kocht hier ein eigenes Süppchen. Ist auch nicht verwerflich - denn die Ausbildung zum "Feuerwehrtaucher Stufe 1" hat es - sofern richtig und den Vorgaben entsprechend durchgeführt - eh in sich! Also hier wird anscheinend mehr verlangt, als bei der Ausbildung zum OWD.
Ich zitiere mal:

Praktische Ausbildung:
5.3.1 Tauchanwärter haben für die Stufe 1 mindestens zehn Stunden praktische Ausbildung
und 25 Tauchgänge abzuleisten. Ein Ausbildungstauchgang dauert mindestens 20 Minuten.
Mindestens die ersten fünf Tauchgänge sind in sichtigem Wasser und bis zu fünf Meter Tiefe
durchzuführen.
Mindestens zehn Tauchgänge sind unter Einsatzbedingungen in Tauchtiefen von mehr als
fünf Metern durchzuführen.

Gut, da braucht man gar kein Sachverständiger oder Richter sein, um zu bemerken, daß bei diesem Unglück nicht den Standards entsprechend ausgebildet wurde.

Mir liegt es fern, den Verurteilten anzupatzen oder fertig zu machen. Er muß mit dieser Last leben und das ist hart.
Andererseits könnte ein junger Mensch noch am Leben sein, wenn der Verurteilte sich an die Vorgaben gehalten hätte! Der erste TG im Freiwasser hätte bis max. 5 m gehen dürfen und nicht auf 30 m!

P.S.: die Vorschrift gibt es hier nachzulesen:
http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fwdv8.pdf
GoRalledarf tauchen
12.06.2010 23:24
@ keepcool >

also das kann ja nicht dein ernst sein.
der tl hat ganz eindeutig und mehrfach gegen die richtlinien seines verbandes ( hier Feuerwehrdienstvorschrift ) verstoßen.
schaut man etwas über den tellerrand, ist dieser ausbildungstauchgang in keinster weise auch nur mit irgend einem tauchverband konform.
somit hat er gegen alle vorschriften des tauchens gehandelt.
solche leute gehören aus den verkehr gezogen.
und wenn ich jetzt mal vom tauchen weg gehe und nur den feuerwehr teil sehe, dann hat der tl eine fundierte ausbildung genossen, inkl. gruppenführer und einsatzerfahrung.
hier sollte er gelehnrt haben, das er in erster linie die gesundheit und das leben seiner eigener leute zu schützen hat und die verantwortung für seine leute trägt.
wenn ich der verantwortliche leiter der feuerwehr wäre, dürfte dieser mann zukünftig nur noch schläuche ausrollen.
ag2908PADI Staff Instr.
13.06.2010 17:33
@GoRalle

Dem ist nichts hinzuzufügen.
thüringen-diverkann Tauchen
13.06.2010 18:05
ich frage mich nur wieso der Feuerwehrtauchlehrer so gegen seine Dienst-Tauchvorschrift und auch gegen Grundlegende Tauchvorschriften verstoßen hat

Gültige Vorschriften ("Standards") - Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 8 - Tauchen



13.06.2010 20:59
"ich frage mich nur wieso der Feuerwehrtauchlehrer so gegen seine Dienst-Tauchvorschrift und auch gegen Grundlegende Tauchvorschriften verstoßen hat"

Ja, man wünscht sich irgendwie eine Erklärung, wie so etwas unfassbares passieren kann. Zumal (aus meiner Sicht) zu den Vorschriften auch noch der gesunde Menschenverstand kommt. Gern würde ich etwas über das Gerichtsverfahren oder Urteil aus erster Hand lesen.

Ich fürchte allerdings, dass nicht einmal der TL für sich selbst eine Erklärung hat.
14.06.2010 10:48
Hallo

@ bestof34:
"für die Ausbildung gelten folgende Vorschriften:
Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 8 – Tauchen."

Sicher daß die FwDV8 gültige Dienstvorschrift in Österreich ist? Auch in Deutschland musste der Entwurf erst 16x durch Erlass der Landesinnenministerien eingeführt werden! Was in Österreich gilt konnte ich jetzt auf die Schnelle nicht ergooglen.
14.06.2010 11:12
Es handelt sich um einen deutschen Ausbilder!
Bei der Gerichtsverhandlung wurden diese Dienstvorschriften herangezogen. Weder Anklage noch Verteidigung hatten daran Zweifel!

Immer Gut Luft
14.06.2010 12:11
Hatte mich halt gewundert, daß die FwDV auch für Österreicher gelten soll. Aber bei näherem Hinschauen waren ja die Beteiligten aus Deutschland, nur der Unglücksort lag in Österreich.
Dann passt es natürlich, daß das österreichische Gericht auch die entsprechenden deutschen Dienstvorschriften anwendet.
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