Feuerwehrtauchlehrer verurteilt
Gerhard R. X., geb. am x. x. x, (zum Tatzeitpunkt Tauchlehrer der Freiwilligen Feuerwehr X/Deutschland), wurde am 7. Juni 2010 im Landesgericht Wels wegen Fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen zu 4 Monaten Haft mit 3 Jahren Bewährung verurteilt.
(das Urteil war am Montag noch nicht rechtskräftig; er erbat sich Bedenkzeit)
Es geht um den TU vom 2. August 2009 (Attersee)
30 m Tiefe beim ersten Freiwassertauchgang!
Einen Bericht dazu kann man hier nachlesen
http://www.elve.at/Recht/TU9Aug09.html
(ich habe es hier reingesetzt, da es zum Thema Recht zu passen scheint, auch wenn es sich dabei um keine Frage handelt; zumindest habe ich keine mehr dazu).
(das Urteil war am Montag noch nicht rechtskräftig; er erbat sich Bedenkzeit)
Es geht um den TU vom 2. August 2009 (Attersee)
30 m Tiefe beim ersten Freiwassertauchgang!
Einen Bericht dazu kann man hier nachlesen
http://www.elve.at/Recht/TU9Aug09.html
(ich habe es hier reingesetzt, da es zum Thema Recht zu passen scheint, auch wenn es sich dabei um keine Frage handelt; zumindest habe ich keine mehr dazu).



