Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Flaschen Prüfung

Hallo Miteinander,

ich bin neu hier und möchte mich ersteinmal Vorstellen. Ich bin OWD mit 25 Tauchgängen und komme aus der schönen Oberpfalz. Ich plane mit eine eingen Flasche zu kaufen woraus sich auch schon meine Frage ergibt.

Ich bin auf der Suche nach den Rechtsgrundlagen für eine Flaschenprüfung und konnte auch nach längerer Suche nichts passendes finden

In der Betriebsmittelsicherheitsverordnung kann ich keinen Rechtsgrund für Privatleute und Tauchflaschen finden. "Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. ... usw."

Es wäre nett wenn mir jemand einmal die gültigen Vorschriften (wenn möglich mit §§) erleutern könnte.

Ich weiss ist bisschen viel fürn anfang

Grüße
Dominik
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18.08.2014 14:41
http://www.tuev-sued.de/wohnen-freizeit/sport-freizeit/tauchen/pruefungen-fristen-kennzeichnung
18.08.2014 14:58
Vielen dank für die schnelle Antwort,

aber in deinem Link sind aufgeführt:

Betriebsmittelverordnung (Nur für Arbeitgeben und Arbeitnehmer ?!?!?!)

Europäische Druckgeräterichtlinie (97/23/EG) (nur für Hersteller ?!?!?!)

Gefahrguttransport(Privatpersonen sind von dieser Vorschrift freigestellt (Allgemeine Freistellung nach
Unterabschnitt 1.1.3.1 ?!?!?!)

also was mir fehlt ist eine eindeutiger Satz, das Privatpersonen Ihre Flasche Prüfen lassen müssen...den finde ich irgendwie nicht...

Danke für die Hilfe
18.08.2014 15:04
Du mußt überhaupt nicht...allerdings muß Dir auch niemand diese Flasche füllen. Die meisten Füllstationen bestehen halt auf gültigen TÜV. Hast Du einen eigenen Kompressor und füllst selbst, dann hast Du das Problem nicht (was nicht heißen soll, dass der TÜV bzw. das prüfen lassen nicht irgendwie Sinn macht!).
18.08.2014 15:08
Wirst du auch nicht und darauf wollte ich hinaus.
Auch der TüV kennt keine Vorschrift, die für Privatanwender gilt.

Dummerweise füllt nur eben keiner Flaschen ohne, denn für ihn als Gewerbetreibenden sind die dann bindend.
18.08.2014 15:12
Hallo,
verstehe die Frage zwar nicht da hinreichend Material vorhanden, aber hier eine Mögliche Antwort zur Rechtsgrundlage.

Du als als Privatperson mußt wenn Du Deine Flasche im Keller stehen hast keine gesetzlichen Vorgaben erfüllen das hast Du gut erkannt. Wenn Du Deine Flasche aber einen Gerwerblichen Anbieter zum Füllen übergibst muss der natürlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (alte Druckgeräteverordnung) handeln. Deine Flasche muss nach den gesetzlichen Fristen geprüft sein.

Tauchst Du selber mit Flasche ohne Prüfung und es passiert was mit der Flasche (z.B. Ventil verstopft wegen Dreck, Flasche zerbirst usw.)werden alle Versicherungen die Zahlung verweigern. Werden Dritte geschädigt wirst Du im vollem Umfang haften.

Das sind natürlich nur Hinweise, Rechtsgrundlagen mit belehrenden Charakter wie Du sie suchts wird Dir ein Fachanwalt oder ggf. eine Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt oder Dein Sach- Leben- und Haftpflichtversicherer geben.

Bitte achte auch immer auf §22 STVO Ladungsicherung.

Grüße Drwave
18.08.2014 16:52
Ah ok, jetzt hab ichs kapiert, vielen dank. Dachte ich hab was übersehen oder falsch verstanden...
BubbleDirkAdv. Trimix OC
Adv. Trimix CCR / JJ-CCR Level 3
19.08.2014 14:59
@drwave
Du behauptest, dass bei nicht getüvten "Privatflaschen" im Schadensfall kein Versicherungsschutz bestehen würde. Woher nimmst du diese Aussage? Ein "Privattaucher", der seine Flasche selbst füllt und taucht verstößt gegen keinerlei Rechstvorschrift, wenn er die Flasche nicht tüven lässt. Genausowenig, wie er seinen Kompressor der 100-Liter-Klasse nicht tüven lassen muss/wird. Gewerbliche Kompressoren müssen hingegen - analog zu den Flaschen - abgenommen werden. Wäre ein Schaden durch einen privaten Kompressor dann ebenso ein Haftungsausschluss weil keine (nicht vorgeschriebene) Abhahme erfolgte???

Ein Haftungsausschluss kann eigentlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich sein.

Fraglich ist somit, ob man die Nichtbeachtung einer nicht zutreffenden Rechtsvorschrift als grobe Fahrkässigkeit einstufen kann.
19.08.2014 16:07
Das Versicherungsargument wird leider zu allen Gelegenheiten benutzt, um ein "Argument" für vermeintliches Wissen zu haben. In Taucherkreisen anscheinend besonders beliebt...
19.08.2014 16:48
@kwolf1406

Interessant ist, das der Privatmann da vollkommen aus der Haftung raus ist und gar nicht grob fahrlässig handel kann und trotzdem immer solche Gerüchte umgehen.
Als ob sich bei nem Tauchunfall irgendwer darum kümmern würde, oder eine Flasche ohne TüV leichter völlig unwahrscheinlich platzt als eine mit.
20.08.2014 16:38
@kwolf1406 …mit dem Versicherungsargument lässt sich halt gut verkaufen. #kaputtebranche
MühliTauchausbildung nach ISO 24801
20.08.2014 19:33
Mir wurde glaubhaft versichert, dass das einzige No-Go wäre, alleine zu tauchen. Alles andere mag zwar ein Verstoß etc. sein, aber einfach so "nicht zahlen"...soo einfach is es auch wieder nicht, obwohl die Versicherer das gerne so hätten.

Ich werde meine (neue gebrauchte) Flasche jedenfalls demnächst zum Tüven bringen. Im Grunde genommen ist das nicht soo tragisch, sind halt 14€ im Jahr. Und solange es nur eine oder zwei Fläschchen sind, ist das erträglich.
Das passt irgendwie auch nicht, man gibt tausende Euros für sein hochwertigstes Gerümpel aus und dann wird wegen der paar Euros groß rumgemacht.
Und leider sind die 1800€ für die Sachverständigenzertifizierung auch nicht ganz ohne.

Gruß
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
20.08.2014 19:56
"Mir wurde glaubhaft versichert, dass das einzige No-Go wäre, alleine zu tauchen. " -> ????? Was soll das denn? Wer sagt so was?
MühliTauchausbildung nach ISO 24801
20.08.2014 21:18
Das steht hier:
http://www.vdst.de/uploads/media/VDST-Tauchsportversicherung.pdf

Auf Seite 6 kann man das nachlesen...

Ist also ein Fakt, wenn man (so wie ich) über den VDST versichert ist. Damit kann ich leben.
20.08.2014 21:31
@Mühli Diese Einschränkung gibt`s bei DAN (https://www.daneurope.org) nicht.
21.08.2014 00:18
@shuttle, solo tauchen und technisches tauchen ohne anerkannte Ausbildung sind die einzigen Ausschlusskriterien der VDST- Versicherung beim Gerätetsuchen. Bei Apnoe kommt noch die Hyperventilation dazu.
Intetessamt ist, dass im Umkehrschluss dann tauchen außerhalb der Grenzen des Brevets beim übrigen Sporttauchen versichert ist. Das hören viele nicht gern, aber es bleibt letztlich, dass nur grobe Fahrlässigkeit als kausale Ursache eines Unfalls von der Zahlungspflicht - teilweise - entbindet.
War zwar jetzt teilweise OT, aber mir ein Bedürfnis
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
21.08.2014 01:20
Interessant: Wenn Solotauchen nicht ursächlich für das Schadensereignis ist, ist ein Ausschluss eigentlich unverständlich. Na ja, etwas politisch gefärbt ... stammt ja wohl nicht aus den AUB sondern eine Zusatzbedingung des Verbandes. Wäre interessant, die rechtliche Haltbarkeit im Falle eines Falles ... na ja, lassen wir das

"solo tauchen und technisches tauchen ohne anerkannte Ausbildung sind die einzigen Ausschlusskriterien" -> "einzig" würde ich so jetzt nicht mit fester Stimme sagen. Dazu müsste man die AUB, die ja nicht vollständig in dem verlinkten Papier enthalten sind (oft nur auszugsweise), genau lesen. Legst du die Hand dafür ins Feuer?

"Das Versicherungsargument wird leider zu allen Gelegenheiten benutzt, um ein "Argument" für vermeintliches Wissen zu haben. In Taucherkreisen anscheinend besonders beliebt... " -> das unterschreibe ich ... Eventuelle Minderung einer Leistungspflicht sind jeweils Einzelfallbetrachtungen/ Würdigungen und eine Kausalität zum Schadenereignis sollte gegeben sein. Aus diesem Grund versteh ich das mit dem Solotauchen auch nicht .... Ich denke z.B. an Dekompressionsunfälle/ Kammerbehandlung trotz unauffälligem TG-Profi, ein Schadenereignis also, das rein gar nichts damit zu tun hat, ob man alleine oder mit Partner taucht. Das soll ausgeschlossen werden, sagenhaft .... Na ja, ich muss ja auch nicht alles verstehen, schon gar keine Verbandspolitik
21.08.2014 09:00
" Dazu müsste man die AUB, die ja nicht vollständig in dem verlinkten Papier enthalten sind (oft nur auszugsweise), genau lesen. Legst du die Hand dafür ins Feuer? "
--> Ich gehe davon aus, dass die verlinkte Broschüre die ausführlichen Versicherungsbedingungen enthält-trotz des werberischen Dekblatts. Mehr kenne ich jedenfalls nicht.

Du hast imho 100% recht: Das "Verbot" des Solotauchens ist sicher Verbandspolitik, denn eine Versicherung richtet sich eher nach den Wahrscheinlichkeiten und damit objektiven Risiken. Ich halte es für ein Zugeständnis an den VDST als großen Kunden.
Interessant, dass die 40m nicht ähnlich behandelt werden. Aber:Psst!
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
21.08.2014 09:27
@Klaus: die Versicherungsbedingungen sind den AUB`s der jeweiligen Teilversicherungen geregelt und die sind in der Broschüre nicht vollständig, sondern nur auszugsweise wiedergegeben (steht ja auch jeweils dabei). Nicht schlimm, aber im Zweifel gilt, was da drin steht

Aber:Psst!-> klar doch
QRMMSD, Full Cave
24.08.2014 12:17
Es stimmt schon, dass es keine verbindliche Rechtsvorschrift gibt, die eine Privatperson zur Einhaltung einer gewerblichen Regelung zwingen.

Bei der juristischen Beurteilung nach einem Schadensfall wird jedoch immer vom so genannten "Stand der Technik" ausgegangen. Das bedeutet, dass die Frage gestellt wird, welche Regeln üblicherweise einzuhalten wären. Bei Druckgasflaschen werden dann eben die entsprechenden Verordnungen als Massstab für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht einer Privatperson herangezogen.

Das gilt nicht nur bei Versicherungsfragen, sondern auch bei der straf- und zivilrechtlichen Beurteilung, wenn eine andere Person zu Schaden kommt (z. B. durch eine beim Füllen wegen Rost geborstene Flasche).

Wer übrigens nicht einsieht, dass eine Druckgasflasche, die laufend mit Wasser in Berührung kommt, hin und wieder auf Rost untersucht werden muss, zeigt wenig Einsicht in drohende Gefahren und sollte seine grundsätzliche Einstellung zum Tauchen überdenken.
Michael FischTMX Cave & CCR
24.08.2014 20:22
"Wer übrigens nicht einsieht, dass eine Druckgasflasche, die laufend mit Wasser in Berührung kommt, hin und wieder auf Rost untersucht werden muss, zeigt wenig Einsicht in drohende Gefahren und sollte seine grundsätzliche Einstellung zum Tauchen überdenken."

Wer seit über 25 Jahren die Schaden sehen muss die von TÜV Dienst verursacht sind, müss denken das nur der TÜV macht Flaschen kaputt. Unsere TÜV Dienst TÜVed ca 4000 Flaschen an eine Donnerstag, kann 24 Flaschen die Stunde trocknen in einschicht Betrieb, und arbeitet nicht am Wochenende. Mit Pech bleiben die Flaschen 5-6 Tage innen nass.

Michael
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
27.08.2014 07:28
@QRM:

Nö. Ist so nicht. Weder zivil- noch strafrechtlich. Hätte es der Gesetz- und Verordnungsgeber so gewollt, hätte er es regeln müssen. Hatta aba nich.

Hast Du eine Quelle, eine Gerichtsentscheidung im Volltext, irgendwas, woraus sich Deine Meinung für das private Tauchen und das Besitzen befüllter Tauchflaschen ergeben soll? Falls ja, bitte ich um Posten der Quelle und gebe ich Dir im realen Leben ein Bier aus!
27.08.2014 08:00
@uboettger
Wobei: Es bleibt, das man bei Defekten an nicht getüvten Gerät weder dem Hersteller, noch dem Prüfer eine Mitschuld zuschieben kann.
Ist das Gerät beprüft gewesen hätte man sicher da Ansprüche.
mandiSSI-DiveCon, SUB-Techn.Nitrox, ÖWR-GS
27.08.2014 10:21
Ich möchte hier noch meinen Senf zur österreichischen Rechtslage abgeben (nachdem wahrscheinlich ein paar Österreicher mitlesen).

In Österreich fallen Tauchflaschen in die Regelung des Kesselgesetzes, welches nicht zwischen Gewerbetreibenden und Privatpersonen unterscheidet, sondern u.a. für alle Druckbehälter >0,5bar gilt.

Aufgrund des Kesselgesetzes wurde die Versandbehälterverordnung erlassen, in welcher u.a. die Prüffristen für Tauchgeräte verbindlich erklärt werden. Auch hier keine Unterscheidung zwischen Gewerbe und Privat, lediglich die Nutzung von Tauchgeräten ist geregelt.

Für den Transport auf der Straße gelten die Bestimmungen betreffend der Wiederholungsprüfungen auch hier in Österreich für Privatpersonen nicht.

Gewerbliche Füllstellen dürfen nicht geprüfte Flaschen nicht füllen.

Bei der privaten Versicherung kann es aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen sehr wohl zu einer Auslegung als grobe Fahrlässigkeit kommen, sollte ein Schadensfall mit Kausalität zu einer nicht geprüften Tauchflasche eintreten.

Im übrigen denke ich nicht, dass die Prüfungen der Tauchflaschen eine reine Schikane der Gesetzgebung und Geldmacherei der Pürfanstalten ist, sondern diese durchaus eine Berechtigung besitzen.

Also darum prüfe, wer sich an eine Tauchflasche bindet.....

Mandi
ramklovApnoeTL, TL**
27.08.2014 14:50
Schaut mal auf die kürzliche BGH-Entscheidung zum Fahrradhelm. Bericht hierüber: http://www.tagesschau.de/inland/fahrradhelm-108.html Wir haben keine Helmpflicht für Radfahrer, so wenig wie wir eine FlaschenTÜV-Pflicht für Privatpersonen haben. Dennoch können Gerichte im Schadensfall, der nichts mit Helm oder TÜV zu tun hat, eine Teilschuld feststellen, wie beim Radfahrerurteil das OLG in Schleswig-Holstein. Nur so zum Nachdenken. Dass der BGH letztinstanzlich eine Teilschuld verneint hat, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein gesetzestreues Unfallopfer durch alle Instanzen gehen musste, um Recht (und Geld von der Versicherung) zu bekommen.

Bei unserem Vereinskompressor herrscht übrigens TÜV Pflicht für die Flaschen. (OT: Dafür ist das Gewinde für Nitrox egal.)

Insofern eine Antwort an suckerer: Zum TÜV bringen musst Du Deine Flaschen zwar nicht, aber ohne TÜV kriegst Du von uns und vielen anderen keine Luft.

gruß ramklov
Antwort