Die Prüfung darf ohnehin nur durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle durchgeführt werden - es bringt also nichts, wenn du diese selber prüfst, wenn du keiner derartigen Prüfstelle angehörst.
Wenn die Flasche nicht innerhalb der Fristen von einer derartigen Prüfstelle geprüft wurde, darfst du die Flasche z.B. auch nicht mehr auf der Straße transportieren, nutzen ohnehin nicht....
Ein derartiger Prüfstand muss in der Lage sein die Druckprüfung mit dem Prüfdruck gemäß Druckgeräterichtlinie (PT) durchzuführen und unterliegt somit ebenfalls der Druckgeräterichtlinie (Werkszeugnis der Schweissnähte, Dichtungen, CE der verwendeten Produkte, und, und, und).
Üblicherweise rechnet sich der "Eigenbau" einer derartigen Anlage nicht. Außer du bist Prüfstelle, dann solltest du aber ohnehin wissen, wie du diesen Prüfstand errichten musst