Alles was nicht direkt zu den obigen Foren passt, findet hier Platz. Also Fragen zu den Verbänden, Vereinen, oder einfach allem was generell tauchspezifisch ist oder sonst einen Bezug zum Taucher.Net hat.

Frage an Juristen zur Produkthaftung

Guten Morgen, liebe Tauchers!

Ich habe da ein Problem mit einer Reklamation und wollte mal hören, ob mir hier vielleicht jemand helfen kann:

Habe letztes Jahr auf der Boot in DUS an einem niederländischen Stand ein Mares-Jacket Dragonfly Aria zu einem wirklich guten Preis erstanden. Die Freude hat sich dann aber rasch gelegt, da es mir nach 3 Pool-TG in D vor meinem 1. Urlaubs-TG beim anrödeln kaputt gegangen ist. Der halbe linke Träger ist einfach so unten ausgerissen. Tolle Qualität!

Habe das Jacket dann an den Händler in NL eingeschickt (nachdem ich Mares angemailt habe und die mir gesagt haben, dass ich dies so tun solle.)
Der Händler hat mir nach ca. 1 Monat geantwortet, dass das Jacket nicht mehr zu reparieren ist, allerdings ist das Modell nicht mehr lieferbar. Er bietet mir an, dass ich dafür ein minderwertigeres Jacket bekommen (z.B. Vector Origin,das bekomm ich hier überall im Shop allerdings für € 60,- weniger als die mir anbieten) kann oder andere Jackets mit Aufpreis.

Da ich aber mein altes Jacket noch habe und es mir nur um dieses Modell ging, möchte ich gar kein anderes haben.

Auf meine Frage, ob mich mein Geld zurück haben kann, hieß es, dass weder der Shop noch Mares Geld zurück bezahlen würden.

Sind die lt. Europäischem Produkthaftungsgesetz zur Geldrückgabe denn nicht verpflichtet, wenn sie weder reparieren noch ersetzen können???
Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte, der davon ein bisschen Ahnung hat!

Ganz liebe Grüße
Simone

AntwortAbonnieren
09.01.2005 09:41
Hi Simone,

ich bin zwar kein Anwalt, aber ich bin mir sicher,
das Produkthaftung Dir nicht weiterhilft, sondern das BGB, lies mal hier http://www.rechtslexikon-online.de/Kaufvertrag_Gewaehrleistung.html

Da der Kauf in Deutschland stattfand, gelten auch deutsche Gesetze, das Problem ist sicher diese anzuwenden.
Da wären wir wohl auch schon beim Kern der Sache,
ein Jacket kostet nicht die Welt und ein Anwalt abeitet nicht umsonst.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, ab zum Anwalt.
Hast Du keine , könntest Du einen Anwalt fragen, was die Sache kosten könnte und frage aber *vorher* was diese Erstberatung kostet.

Du könntest es auch nochmal bei Mares direkt versuchen, mit dem Hinweis, das der Mares-Fachhändler sich nicht an die deutschen Gesetze halten will und Du Mares um Alternativen bittest.


Gruss, André

PS: Noch ein Tip, bei solchen Geschichten immer allen Schriftwechsel aufbewahren, auch Emails.





09.01.2005 12:43
na ihr deppen, kauft nur weiter fleißig auf der fucken boot!
09.01.2005 13:30
@SimoneB
Bin zwar auch kein Anwalt aber der Händler ist bei Produktmängeln zur Wandlung berechtigt. Er kann Dir als Ersatz den gleichen Artikel anbieten. Kann er das nicht, und das ist offensichtlich der Fall, ist eine Wandlung nicht möglich und er muss die Kaufsumme erstatten. Bedingung ist allerdings dass Du den Schaden innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit dem Händler bekannt gemacht hast und der Schaden auch ein Garantiefall (6 Mon. gesetzliche Garantiezeit) ist. Behauptet der Händler der Schaden sei durch falsche Handhabe deinerseits erstanden liegt die Beweispflicht bei ihm.

Ich würde den Händler unter Fristsetzung von 14 Tagen nochmals freundlich und schriftlich, mit Hinweis auf ansonsten notwendige juristischen Schritte, auffordern die Kaufsumme zu erstatten. Ist er weiterhin nicht bereit hilft nur noch die Klage.
09.01.2005 13:56
Hallo Simone,
warte einfach mal, bis sich ein Anwalt sachdienlich äußert. Bin auch keiner und mit meinem "gefährlichen Halbwissen" :o kann ich dir auch nur sagen, dass es sich hier nicht um Produkthaftung handelt (hier würde es um Folgeschäden durch den Defekt gehen), sondern um Gewährleistung.
Der Begriff "Garantie" bezeichnet eine freiwillige Zusage des Händlers oder Herstellers; beide Begriffe werden gern verwechselt.

Nach BGB hast DU bei einem Mangel als Käufer die Wahl zwischen Nachbesserung, Minderung oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages).
Ein Umtausch ist nicht vorgesehen.

Durch seine AGB kann ein Händler dein Recht insofern beschneiden, dass er sich ein Recht zur Nachbesserung zuschreibt.
Ob er dir allerdings im Trubel auf der Boot die AGB als Vertragsbestandteil vorgelegt hat, wage ich zu bezweifeln.

Die Beweislast, dass der Artikel im Kern schon bei Verkauf vorlag, liegt während der ersten 6 Monate beim Verkäufer, erst danach bei dir.
Hier ist es also interessant, wann genau du den Mangel angezeigt hast, schließlich ist dein Kauf inzwischen ja fast ein Jahr her.

Die Erstberatung beim Anwalt ist i.A. kostenlos (meine, mich zu erinnern, dass sie nichts kosten DARF, bin hier aber unsicher)

Inwieweit bei deinem Kauf deutsches Recht (BGB) oder niederländisches Recht gilt, kann ich nicht beurteilen.
Ich halte daher den Gang zum Anwalt für sinnvoll, vielleicht meldet sich hier ja auch einer .

Zur Boot: vielleicht ist ja doch ein Quentchen Wahrheit an dem Gerücht, dass dort gelegentlich B-Ware verschleudert wird? Würde mich mal interessieren...

Gruß,
TT
09.01.2005 14:00
@Simone....

"...zu einem wirklich guten Preis erstanden..."

Scheint sich ja mal RICHTIG gelohnt zu haben.
KÖNNTE der ggf etwas höhere Preis beim Tauchshop des geringsten Mißtrauens vor Ort, EVENTUELL auch einen kleinen Obulus für die Abwicklung solcher Fälle beinhalten, um sowas "ünbürokratisch" zu regeln???
Denk mal einen kurzen Moment drüber nach, wieviel Sinn es macht,den "kleinsten Preis" zu suchen, sich "beim Preis nicht verarschen" zu lassen, aber vielleicht bei was anderem???.."Tja "Geiz ist Geil"...Jedes Produkt hat einen gewissen Preis (Herstellung, Logistik, Distribution, Gewinnmarge, etc.) wenn es UNTER einem so halbwegs nachvollziehbaren Level vertickert wird, muß ZWANGSLÄUFIG an irgendwas "gespart" werden, sonst wäre es günstiger, dieses Produkt nicht zu verkaufen....Die "fliegenden" Händler auf der Boot (oder auch auf anderen "Verbrauchermessen") können derart günstige Preise nur unter Verzicht auf gewisse Service- und Dienstleistungsfeatures machen..."Gesehen-verkauft-vergessen"...den wirklich guten Fachhandel (und damit meine ich nicht den Tauchladen, wo ein angelernter HiWi irgendwelche Rassel an den Mann bringt) mit Personal, das weiß wovon es redet, mit Erfahrung in der Anwendung (also nicht schnellgebleichter Divemaster oder sowas, sondern "richtiger" Taucher) geht irgendwann an solchen Dingen kaputt.
Fähgrst du dann auch zur "Boot" um dir drei O-Ringe zu kaufen????? Solches "Kleinzeuchs" ist fast unmöglich, kostendeckend oder gar gewinnbringend zu kalkulieren, denn dann würde der O-Ring irgendwas um die 10 Euro kosten müssen...(Das Teil muß "da" sein, es muß gelagert sein, es muß gefunden werden, es muß nachbestellt werden, es muß verbucht und verwaltet werden, usw. usw. )

Just my 2 C

Oliver

(Nein, ich habe keinen Tauchladen, profitiere von keinem, bin aber Anhänger des "Stammkundenprinzips" und dafür auch bereit, mal den einen oder anderen Euro mehr zu bezahlen, wenn die Gegenleistung-sprich Service-stimmt)
09.01.2005 14:17
Hi,
soweit deutsches Recht anwendbar ist:
Zuerst ist der Käufer grundsätzlich gezwungen Nacherfüllung zu verlangen.
Diese kann in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder der Neulieferung erfolgen. Dies ist ja in Deinem Fall schon erfolgt, jedoch ist das besagte Jacket nicht mehr lieferbar. Der Händler kann also wegen Unmöglichkeit der Leistung selbige verweigern.
Allerdings steht Dir nach einer solchen Weigerung das Recht zu, Dich vom Kaufvertrag zu lösen und/oder Schadensersatz zu verlangen bzw. den Kaufpreis zurückzufordern. Eben dieses solltest Du auch tun, da Du auch nicht verpflichtet bist, Dich mit einem anderen Artikel als dem gekauften zufriedenzustellen.
Jetzt kommt es noch auf den Zeitpunkt an, zu dem sich der Mangel zeigte. Da ich annehme, dass Du ein gewöhnlicher Verbraucher bist greift zu Deinen
Gunsten innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr ein, mit dem Ergebnis, dass der Verkäufer den Beweis anzutreten hat, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand. Das heisst, Du musst nachweisen, dass das Jacket einen Mangel hat, was bei einem abgerissenen Träger nicht allzu schwierig sein sollte, und dass dieser Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist. Der Rest wird dann widerleglich vermutet.
Sollte der Mangel erst später zu tage getreten sein, wirst Du nachweisen müssen, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war.
Kurz und knapp, der Shop wäre unter den bereits vorangestellten Voraussetzungen verpflichtet Dir Dein Geld zurückzuzahlen.
Das Ganze hat allerdings mit einer Produkthaftung rein garnichts zu tun.
Und noch zum Abschluss: Eine Wandlung gibt es seit
der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr, eine gesetzliche Garantiezeit hat es bei solchen Dingen
noch nie gegeben, die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre, mit der angesprochenen Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten und zuguterletzt handelt es sich nicht um eine Garantie, sondern um eine Gewährleistung und es kommt auch nicht darauf an, wann man den Mangel geltend macht, sondern wann dieser aufgetreten ist.
Es muss allerdings nicht zwingend deutsches Recht anwendbar sein, dann ist vorher geschriebenes leider völlig umsonst gewesen. Sollte aber aus Deinem Vertrag ersichtlich sein. Aber auch in den Niederlanden dürfte das Ganze nicht allzusehr anders aussehen, das die Schuldrechtsmodernisierung auf der Grundlage einer Richtlinie der EU erfolgte.
Ein Gang zum Anwalt könnte sich bei Uneinsichtigkeit des Verkäufers u.U. lohnen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, einen Anspruch auf Vollständigkeit der Erklärungen erhebe ich jedoch nicht, da das dann doch noch eine Weile länger gedauert hätte.

Grüsse, Der Onkel
09.01.2005 14:42
@Oliver2: Ja, ich bin in der Tat auch ein Anhänger des Stammkundenprinzips und kaufe auch nur bei "meinem" Laden, wo ich auch allerhand sofort und ohne vorlegen einer Rechnung umgetauscht bekomme, ohne wochenlang auf ein Ersatzteil warten zu müssen.
Allerdings kann man auch von einem Händler auf einer
Messe erwarten, dass das Teil mangelfrei ist. Was das jetzt mit den Tauchläden zu tun hat ist mir insoweit nicht ersichtlich.
Grüsse, Der Onkel
09.01.2005 16:11
@Onkel....

...mit Tauchläden an sich hat das im ersten Ansatz nix zu tun, geb ich dir recht....ABER: AUCH Tauchläden müssen von irgendwas leben, wenn aber die größeren Anschaffungen auf der BOOT getätigt werden oder im Internet dann wird die Luft für "gute" Läden immer dünner, denn gutes Personal kostet gutes Geld, Erfahrung haben kommt nicht vom "im Laden rumsitzen", Weiterbildung, technische Qualifikation findet gewöhnlicherweise während der Arbeitszeit statt (der Mitarbeiter ist also "weg"), Service kostet Geld, Ersatzteilvorhaltung kostet Geld, jemand der dann auch noch weiß, wie E-Teile eingebaut werden bzw. der sie einbauen kann kostet Geld (s. o.)...oft ist es so, daß die Bratung schon im kompetenten Laden "abgeholt" wird, dann aber geht es auf Preissuche, beim billigsten wird dann gekauft, mit u. U. den "üblichen" Folgen...der Händler vor Ort "darf" dann vielleicht noch einen Karabinerhaken dazu verkaufen, denn von ihm wird ja erwartet, gut sortiert zu sein....das alles finde ich eben nicht SOOO prickelnd, da erkenne ich einfach die Fairness nicht.....
Ich mag es, gelegentlich beim Tauchshop meines geringsten Mißtrauens vorbeizuschauen, einen Kaffee zu trinken und ein wenig zu quatschen....wenn ich was brauche gibt es dort auch eine "Krabbelkiste" mit Teilen von ausgeschlachteten Dingen, die es dann für einen Obulus in die Kaffeekasse gibt....DAFÜR ist dort auch meine erste Anlaufstelle für Dinge, an denen die auch was verdienen können....und die Erfahrung zeigt, daß es dort, wenn überhaupt, zumindest für "gute" Kunden, auch nicht mehr kostet (oder eben nur einen tolerierbaren "Servicezuschkag" mehr) als bei irgendeinem "Der Preis ist heiß" Händler.....

Oliver

Oliver


09.01.2005 18:13
@Oliver2... und da gebe ich Dir dann auch uneingeschränkt Recht, auch wenn ich es ein wenig OT
finde. Stimmt soweit und ist auch einer der Grnde warum ich absolut alles beim gleichen Händler kaufe.
...und nen guten Kaffee gibts auch bei Internethändlern nicht dazu. Obwohl ich sagen muss, dass da so mancher Kaffee erhebliche Nebenkosten hatte
Und nicht zuletzt, wenn ich jetzt auch noch meine Luft abrechnen würde, für die ich dort noch nie bezahlt habe,und auch gelegentlich mal für Freunde geliehener Kramden es auch umsonst gab wäre in der Tat auch kein einziger Internethändler billiger gewesen.
Und nicht zuletzt ist ja auch ein schönes Schwätzchen beim Geldausgeben echt schön.
Schönen Sonntag noch,
Der Onkel
09.01.2005 23:38
Guten Abend!

Und vielen Dank an alle, die themenbezogen geantwortet haben. Ihr habt mich also in meiner Meinung bestärken können, das ist sehr gut.
Habe einfach keine Lust darauf,dass mir die von dem Shop einen vom Pferd erzählen und mir ein überteuertes Jacket andrehen wollen als einzige Alternative, denn ich brauche nicht wirklich eins.

An Oliver 2: Du liegst leider voll neben dem Thema! Bist Du schonmal irgendwo vorbeigekommen, hast etwas gesehen, auf das Du schon länger scharf bist, Du aber eigetlich nicht wirklich brauchst und dann nur mitnimmst, weil es ein wahres Schnäppchen zu sein scheint? So etwas nennt man wohl Spontankauf. Liegt im von mir geschilderten Fall vor. Den erhobenen Zeigefinger kannste also getrost wieder wegstecken.

Wünsche eine gute Nacht an alle!!!
LG Simone


09.01.2005 23:45
Hier mein Tip:

Rechtschutzversicherung informieren, ich gehe mal davon aus, dass Du eine hast.

Händler nochmals anschreiben mit dem Hinweis auf jur. Schritte und Ihn freundlich bitten, den Kaufpreis bis zu einem festgesetzten Termin Rückzuerstatten. Alles per Einschreiben Rückschein.

Kommt nix oder negative Antwort innerhalb der gesetzten Frist und Rechtschutzversicherung übernimmt Deckung (schriftlich Bestätigen lassen, wird in der Regel zugesendet), ab zum Juristen und im Rahmen der Deckung durch die Rechtschutzversicherung (obacht, hier kann es Limits seitens des Versicherers geben)handeln.

Jedes Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, da sich die Versicherer evtl. sonst unwissend stellen wenn es ans Zahlen geht. Habe dies leidlich erfahren müssen und 15 Jahre lang um eine Deckung von 800000€ kämpfen gedurft.
Vercingétorixold school
10.01.2005 11:04
Das waren ja spannende Antworten. Einige waren Richtig. Die Frage Fachhandel oder nein, gehört nicht hier hin. Im Ergebnis hast du ein kleines Problem bei der Durchsetzung deiner Ansprüche. Dein Vertragspartner ist Niederländer mit Sitz in den Niederlanden. Trotz EU und fehlender Binnengrenzen hast du mit Zitronen gehandelt. Moffen ärgern ist Volkssport Nr. 1.
13.01.2005 11:47
Mein Kommentar bezieht sich nicht auf die eigentliche Fragestellung.
Denkt Ihr wirklich die Ware die an der Boot verramscht wird, ist 1A Qualität?
(Ausnahmen natürlich ausgeschlossen).

Jeder von euch, der in der Produktion tätig ist, kennt die Ausdrücke 1.Wahl 2.Wahl und Ausschuss. Mehr denke ich muss nicht dazu gesagt werden.

Und glaubt mir, jeder Händler verkauft seine Ware nicht unter dem Einstandspreis.
Gestohlene Produkte sind meisten auch sehr günstig zu erwerben, man macht sich aber strafbar (Helerei) wenn man sie kauft (unwissen schützt vor Strafe nicht).

Logischerweise ist günstige Ware nicht die 1A Qualität.
Aus eigner Erfahrung, verscheuerte eine mir bekannte Firma Produkte der 2ten Qualität nach Fernost, Asien, Persien oder Südamerika zu spottpreisen.
Kann mir gut vorstellen, dass Produkte, besonders in der Tauchbranche, welche sehr gute Vernetzungen besitzen zu Asien usw., einen Reimport tätigen.

Ist reine Annahme.

Ich schliesse mich auch der Meinung von Oliver an.

Zum Thema:
Versuche mal mit Anwalt, Produktehaftung etc. einen vielleicht präzedenzfall herbeizuschwören, aber teile uns bitte mit, wie es ausgegangen ist. Könnte anderen viel Verdruss ersparen.

Gruss von auch_schon_mal_reingefallener

Antwort