"""""""""""""""""""""""""""""""" EN 14153-2 Selbständiger Taucher (CMAS * und **) Gerätetaucher der Stufe 2 „Selbständiger Taucher“ ist qualifiziert bis zu einer Tiefe von maximal 20 Metern zu tauchen """"""""""""""""""""""""""""""""
Ist da etwas dran? Darf ein CMAS** denn nun nur bis 20m tauchen um nicht grob fahrlaessig zu handeln? Versicherung???
Dies ist mir voellig neu.
Antwort von Tobbe am 25.10.2005 - 07:42 Klick einfach mal Hier klicken
und scrolle etwas nach unten bis zur Überschrift `EU-Norm, Einstufung der Brevets
`
Hier findest Du die Aufspaltung der EN 14153-2 in CMAS* (bis 20m) und CMAS** (bis 40m).
Antwort von BulbBlub am 25.10.2005 - 07:59 Hallo ?,
ich kanns eigentlich nur wiederholen.
Seit (soviel ich weis) Anfang des Jahres sind neue EN (EuropaNormen) erschienen in denen klar geregelt wird, wer mit welchem Ausbildungsstand was darf. Somit soll die Tauchausbildung nach Europäischen Standarts vereinheitlicht werden.
Nicht nur CMAS/VDST ( Hier klicken ) sondern auch PADI ( Hier klicken ) richtet sich, oder versucht es zumindest, nach den neuen Normen!
Ach übrigens, wie ich gelesen hab steht da manchmal "max. Tiefe" und manchmal "empfohlene max. Tiefe".
Jetzt aber nochmals die ganze sache genauer:
DIN EN 14153-1 Beaufsichtigter Taucher (Basic-Diver)
Gerätetaucher der Stufe 1 „Beaufsichtigter Taucher“
ist qualifiziert in Begleitung eines Tauchgruppenleiters bis zu einer Tiefe von maximal 12 Metern zu tauchen
DIN EN 14153-2 Selbständiger Taucher (CMAS * und **)
Gerätetaucher der Stufe 2 „Selbständiger Taucher“
ist qualifiziert bis zu einer Tiefe von maximal 20 Metern zu tauchen
DIN EN 14153-3 Tauchgruppenleiter (CMAS ***)
Gerätetaucher der Stufe 3 „Tauchgruppenleiter“
sind qualifiziert zur Durchführung jeglicher spezieller Tauchaktivitäten, für die sie eine geeignete Ausbildung erfahren haben. Keine Tiefenbegrenzung (40 Meter sind genug)
Ich hoffe etwas Klarheit in die Sache gebracht zu haben. Genaueres findet jeder, des sich ein bischen bemüht, in z.B. google indem er nach der DIN EN sucht.
Gruß BulbBlub
P.S. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !!!
Dort wird sich wiedersprochen.
Nach EU hat ein **-Taucher als Empfehlung NUR 20m, gleichzeitig unter DTSA als Empfehlung 40m.
Antwort von Tobbe am 25.10.2005 - 10:01 Leider habe ich den vollständigen Text der EN 14153-2 nicht vorliegen (ein link wäre klasse). Meineswissens gibt es darin aber einen Passus der es dem `Selbständiger Taucher` mit `Zusatzqualifikation` erlaubt die Tauchtiefe auf 40 Meter auszuweiten. Da CMAS* bereits die Anforderungen der EN 14153-2 genügt, wird CMAS** als erforderliche Zusatzqualifikation gesehen - zumindest ist das die Auslegung beim VDST die bei der Ausbildertagung Ende September in Duisburg so weitergegeben wurde.
Antwort von tauchgeist am 25.10.2005 - 14:11 Moin Tobbe,
den vollstädigen Text kann Dir hier wohl niemand wiedergeben, auch ist er im Internet nicht verfügbar. Derzeit musst Du ihn Dir kaufen:
Hier klicken oder versuchen , über ein Bibliothek ( FH, Uni in Deiner Nähe ) daran zu kommen.
tg
Antwort von Tobbe am 25.10.2005 - 17:04 @ bestof34: super, danke - auf Seite 6 steht der entscheidende Passus: In Begleitung eines Tauchausbilders dürfen Gerätetaucher der Ausbildungsstufe 2 – "Selbstständiger Taucher"
über die oben genannten Rahmenbedingungen hinausgehende Erfahrungen sammeln und können somit
Fertigkeiten zur Bewältigung anspruchsvollerer Tauchsituationen (z.B. größere Tiefen und Strömungen, schlechte
Sicht, extreme Temperaturen) entwickeln, die geeignet sind, zu höheren Qualifikationen zu führen.
Antwort von Sorry, nicht registriert am 25.10.2005 - 18:59 So, danke fuer Eure Hinweise, ist mir wirklich neu gewesen. Wo wird nun aber ein PADI Rescue Diver angesiedelt? Auch auf der HP von Padi hab ich nix gefunden.
Geht es denn etwa dahin, dass man als CMAS ** oder PADI AOWD so eine Art Tieftauchbrevet benoetigt?
PADI qualifications equate to the European Standards as follows:
European Standard Level
Reference Number
PADI Equivalent
Diver Level 1 - Supervised Diver
EN 14153-1
PADI Scuba Diver
Diver Level 2 - Autonomous Diver
EN 14153-2
Open Water Diver
Diver Level 3 - Dive Leader
EN 14153-3
Divemaster
Instructor Level 1
EN 14413-1
Assistant Instructor
Instructor Level 2
EN 14413-2
Open Water Scuba Instructor
Antwort von bestof34 am 25.10.2005 - 19:10 OWD Norm 2
AOWD, Rescue einfach weiterführende nicht genormte Ausbildung (oder wenn du so willst noch immer nicht Norm 3)
DM Norm 3
Antwort von Tobbe am 26.10.2005 - 08:25 @ Sorry, nicht registriert: wie schon zuvor geschrieben - der VDST sieht/interpretiert Silber/CMAS** als Zusatzqualifikation u.a. fürs `Tiefertauchen` innerhalb der EN 14153-2 `Selbständiger Taucher`
Antwort von Detlef am 27.10.2005 - 13:01 Vielleicht bröselt ihr das mal auf. Die EU-Normen beinhalten den kleinsten gemeinsamen Nenner auf den sich die verschiedenen Experten der Verbände und der EU geeinigt haben. Die oben zitierte Norm gilt für Dienstleister, also alles was ausbildet oder Ausfahrten oder Tauchgewässer anbietet. Wie nun die einzelnen Ausbildungsstufen in die Norm einsortiert werden, darüber kann man trefflich streiten. Hier gibt m.E. ein paar kleine oder große Schwierigkeiten. So meine ich, daß man den CMAS * etc. nicht als autonomen Taucher einstufen kann. Jedenfalls gibt es Zertifikate der EUF, die einzelnen Verbänden bescheinigen das das angebotene System der Norm entspricht. Was hat das ganze für Auswirkungen:
Für alle Dienstleister gilt die Norm. D.h. man tut gut daran sich zu mindest an diese Vorgaben zu halten, wenn man Ausbildet, Ausflüge organisiert oder ein Boot mietet. Falls bei einem Unfall ein Verstoß gegen diese Standarts festgestellt wird, kommt man ggf. gegenüber der eigenen Versicherung in Erklärungsnotstand. Für die private Taucherei gilt das so ohne weiteres nicht. Es ist aber zu befürchten, das die Versicherungen dankbar diese Norm als anerkannte Regeln zu Grunde legen werden. Das ist aber noch nicht gerichtsfest.
Antwort von Hobi am 27.10.2005 - 16:23 Da ich und meine bessere Hälfte beide AOWD`s sind hab ich aufgrund dieses Postings mal in den Bedinungen meiner Versicherung nachgelesen (DAN) - ich denke die meißten werden dort versichert sein.
Da ist nicht die Rede davon das die Versicherung aussteigt (Hier klicken).
Detlef scheint also völlig richtig zu liegen (hoffentlich jedoch nicht mit seiner letzten Befürchtung).
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