Frage zur Tauglichkeit Abgesandt von LogDive am 11.04.2008 - 13:03:
Hälölle
ich brauche für einen Vortrag ein bisschen input. wer von euch kann mir sagen was der Arzt bei einer Tauglichkeits Unersuchung für das Schnorchelabzeichen alles untersucht und welche werte mann haben muss um zugelassen zu werden und und und.
Vieleicht hat ja auch einer einen kleinen link für mich
ich währe euch Dankbar
emefge LD
Antwort von basti1983 am 11.04.2008 - 13:18 Hallöchen,
Tauglichkeit zum schnorcheln?? Gibt`s das? Meiner Ansicht reicht es da, wenn man sich aus eigener Kraft über Wasser halten kann... Die Untersuchungsrichtlinien für die TTU findest Du bei der GTÜM (gtuem.org)
basti
Antwort von LogDive am 11.04.2008 - 13:36 Ohoh ich glaube ich habe da was falsches hingeschrieben ich meine: Wie sind die Gesundheitlichen Voraussetzungen zum Schnorcheltauchen?
Antwort von Frank34 am 11.04.2008 - 13:40 Schnorcheltauchen!?!?!
Was denn nun? Schnorcheln oder Tauchen oder Apnoetauchen?
Antwort von Deichgeist am 11.04.2008 - 13:50 Falls du das Schnorcheltauchabzeichen der DLRG Hier klicken meinst, benötigst du eine "normale" tauchsportärztliche Untersuchung und nicht das volle Programm nach G31.2. Möchtest Du bei der Wasserwacht/Wasserrettung als Schnorcheltaucher eingesetzt werden, dann gelten aus versicherungstechnischen Gründen andere Regeln. Frag dann Deinen Wachleiter.
Möchtest du Apnoetauchen oder Gerätetauchen betreiben wird Dir Dein Tauchausbilder entsprechende Auskünfte und Formulare geben können.
Wenn du nur im Hallenbad oder im Urlaub ein bisschen am Riff "rumschnorcheln" möchtest solltest Du einfach körperlich fit sein und in der Lage zu schwimmen. Den Arzt kannst du Dir dann schenken.
Gruß Deichi
Antwort von LogDive am 11.04.2008 - 14:01 @Frank also wenn ich schnorchel, was eher ganz ganz selten vorkommt tauche ich auch mal ab und zu ab um tiefer zu gehen und um mehr zu sehen Also-> schnorcheltauchen
@Deichgeist danke für deine antwort und was beinhaltet die "normale" tauchsportärztliche Untersuchung???? das müsste ich mal wissen genauso ab wann ich nihct mehr schnorcheln darf weill das ja auch sehr auf die kondition gehen kann wegen athma und so. da gibt es doch auch bestimmt krankheiten oder bestimmungen die besagen ab wann ich nihct zugelassen werde oder???
ich habe gleich von anfang an eine G31 gemacht bzw der arzt hat sie gleich gemacht und nicht die "Normale"
Antwort von Deichgeist am 11.04.2008 - 14:09 Wie basti schon schrieb findest du die Untersuchungsrichtlinien bei der GTÜM. Schau dir hier mal das Online-PDF-Dokument an.. Hier klicken Da siehst was untersucht wird....
Welche Werte noch zulässig sind kann ein fachkundiger Arzt entsprechend interpretieren
Antwort von Deichgeist am 11.04.2008 - 14:13 Nachtrag.... Wenn du dem fachkundigen Arzt dann erzählst das du die Untersuchung wegen des Schnorcheln machst... wird er vermutlich
Antwort von LogDive am 11.04.2008 - 14:22 Ja ne ich muss eine 5-Minütige lehrprobe halten für meinen Lehrschein das ist das einzigste was mir noch fehlt und mein thema ist: Nr. 2.3.5.6 Gesundheitliche Voraussetzungen zum Tauchen (schnorcheltauchschein), mögliche folgen bei nichtbeachtung
und dahe ich vor einen prüfungsausschuss einfach nihct reden kann versuche ich so viel info wie nur möglich zu sammeln damit ich diese 5 min mind erzählen kann (vor prüfungsausschüssen rede ich immer zu schnell und gehe nicht ins detail weill ich immer so schnell wie möglich damit durch sein will) Sch... Lehrschein
Antwort von Telemar-king am 11.04.2008 - 14:43 Ha. Der GUV-Taucher-Anwärter. Mal wieder. Da Du Taucher-Anwärter (sprich: Tauchschüler) bei einem Hilfeleistungsunternehmen bist, welchen "Lehrschein" musst Du denn ablegen?
Falls mit "Schnorcheltauchen` das Tauchschnorcheln (auch `Apnö` genannt) gemeint ist, dann braucht ein GUV-Taucher dafür eine ärztliche Bescheinigung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 31 „Überdruck“ von einem hierzu ermächtigten Arzt.
Das solltest Du eigentlich selbst wissen, denn Deine Ausbilder haben Dir das doch erzählt haben? Oder etwa nicht?
Übrigens brauche auch andere Interessenten, die einen Apnö-Schein machen wollen, ebenfalls eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
Was dann bei dieser "Apnö-TTU" untersucht wird, dafür hat Deichgeist oben schon den Link geliefert.
Antwort von LogDive am 11.04.2008 - 15:45 @tk hab dich schon vermisst ja genau der mal wieder
Im Schwimmen/Rettungsschwimmen (immer noch*schäm*)
die haben mir so einiges erzählt ich möchte nur wissen was da genau die grenzwerte sind und ab wan ein arzt sagt forget it
und es ist das Deutsches Schnorcheltauchabzeichen gemeint
trotzdem danke für eure antworten ich werde dan mal weiter im netzt forschen und mich mit einen vom zetuem unterhalten habe ja noch ein bisschen zeit bis zum 17.04.
emefge LD
Antwort von DerMitesser am 14.04.2008 - 10:05 Deutschers Schnorcheltauchabzeichen? Du meinst doch bestimmt das "DTSA Apnö * - ***"?
Antwort von LogDive am 14.04.2008 - 15:34 tach
ich meine das hier Hier klicken wie kommt ihr immer alle auf apnö???
Antwort von Telemar-king am 15.04.2008 - 09:24 Was es nicht alles gibt. "Deutsches Schorcheltauchabzeichen" der DLRG?! Andere machen das (Seiten 39 - 47 lesen) Hier klicken
Antwort von LogDive am 15.04.2008 - 15:33 also in den Apnoe ** + *** sehe ich kein sinn drinne (in meinen augen). aber für leute die keinen Gerätetauch schein machen dürfen ist das wohl eine gute alternative
Antwort von Deichgeist am 15.04.2008 - 19:21 Bei der DLRG ist das Schnorcheltauchabzeichen Voraussetzung für einen Einstieg in das Gerätetauchen als Einsatztaucher. (Anfüttern von Jugendlichen
Ausserdem werden die Schnorcheltaucher im Rahmen der Wasserrettung bei der Suche nach Vermissten in flachem Wasser eingesetzt, wenn die Bedingungen dies zulassen. Ein Beispiel für so einen Einsatz, selbst miterlebt, gibts hier nachzulesen: Hier klicken
Also bitte nich mit dem sportlichen Apnoetauchen verwechseln. Da stecken ganz nadere Interessen dahinter.
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