Fragwürdige AGBs bei manchen Onlinehändlern
Hi,
Vorweg, ich will mir nichts kaufen, mir ist es nur gestern beim Stöbern aufgefallen und ich denke für manchen Preisjäger hier könnte es interessant sein.
Bei mache Online Händlern (gerade bei den günstigen) wird z.B. ausdrücklich darauf hingewiesen das Tauchanzüge die nicht passen vom Umtausch ausgeschlossen sind. Ist sowas eigentlich erlaubt? Ist ein Tauchanzug schon eine gebrauchte Sache wenn man ihn nur anprobiert hat? Kann man dies vom 14tägigen Rückgaberecht des Fernabsatzgestzes ausschliessen?
Oder bringe ich von Jura abstinenter Mensch gerade alles durcheinander.
Wäre super wenn wir das ohne Strassenhändler vs. Internet Debatte diskutiern könnten
Grüsse vom Otter
Vorweg, ich will mir nichts kaufen, mir ist es nur gestern beim Stöbern aufgefallen und ich denke für manchen Preisjäger hier könnte es interessant sein.
Bei mache Online Händlern (gerade bei den günstigen) wird z.B. ausdrücklich darauf hingewiesen das Tauchanzüge die nicht passen vom Umtausch ausgeschlossen sind. Ist sowas eigentlich erlaubt? Ist ein Tauchanzug schon eine gebrauchte Sache wenn man ihn nur anprobiert hat? Kann man dies vom 14tägigen Rückgaberecht des Fernabsatzgestzes ausschliessen?
Oder bringe ich von Jura abstinenter Mensch gerade alles durcheinander.
Wäre super wenn wir das ohne Strassenhändler vs. Internet Debatte diskutiern könnten
Grüsse vom Otter

und glauben, dass sie es wirklich nicht zurückgeben können, wenn der Laden dann die Annahme verweigert.
da weis ich, dass ich gut beraten bin und im Zweifel ganz problemlos umtauschen kann!!

Oder einen nur einmal probeweise, bei einer Fetischparty (von denen gibts reichlich!) getragenen Neopreneanzug?
