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Fragwürdige AGBs bei manchen Onlinehändlern

Hi,
Vorweg, ich will mir nichts kaufen, mir ist es nur gestern beim Stöbern aufgefallen und ich denke für manchen Preisjäger hier könnte es interessant sein.

Bei mache Online Händlern (gerade bei den günstigen) wird z.B. ausdrücklich darauf hingewiesen das Tauchanzüge die nicht passen vom Umtausch ausgeschlossen sind. Ist sowas eigentlich erlaubt? Ist ein Tauchanzug schon eine gebrauchte Sache wenn man ihn nur anprobiert hat? Kann man dies vom 14tägigen Rückgaberecht des Fernabsatzgestzes ausschliessen?

Oder bringe ich von Jura abstinenter Mensch gerade alles durcheinander.

Wäre super wenn wir das ohne Strassenhändler vs. Internet Debatte diskutiern könnten

Grüsse vom Otter
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MatttiTL* / ÜL Tauchen
10.02.2007 13:08
Ich denke, das ist nur haltbar, wenn der Anzug extra für dich in deiner Größe angefertig wurde, oder du eine Sondergröße bestellst.

Nicht mal eine Minderung des Rückzahlung des Kaufbetrages halte ich für gerechtfertigt, solange der Anzug nicht getaucht wurde:

"Bei der Überlassung von Artikeln gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung des Artikels ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."
Ich denke in allen läden kann man die Anzüge vor dem Kauf anprobieren...

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand bei Fernabsatzverträgen

- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie
- Dienstleistungen oder
die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen wurden.
- zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen)
10.02.2007 19:40
Hallo Seeotter,

Mattti hat das, so wie ich das beurteile, schon alles richtig zusammengefasst.
Vom Rückgaberecht ausschließen lassen sich nur Trockis die speziell nach Kundenwunsch angefertigt wurden. Das ist z.B. bei Maßanfertigung der Fall, oder wenn sehr ausgefallene Optionen gewünscht werden, mit denen sich der Anzug nicht so ohne weiteres wieder vermarkten lässt.
Denke, dass ein Händler der ber Fernabsatz (Internet, Katalog) seine Waren verkauft mit einer solchen Klausel schlecht beraten ist, wird im Streitfall keinen Bestend haben.

Viele Grüße
Gerhard
10.02.2007 20:16
Allergings ist man auch gut beraten nicht bei so einem Shop zu bestellen. Rechtswege können sehr lang sein.
Also Leute lest die AGB vorher.
10.02.2007 22:38
Das ist für die, die zwar die AGB lesen, aber keine Ahnung haben und glauben, dass sie es wirklich nicht zurückgeben können, wenn der Laden dann die Annahme verweigert.
Aber schon um sich Ärger zu ersparen, kaufe ich doch lieber bei der Tauchschule da weis ich, dass ich gut beraten bin und im Zweifel ganz problemlos umtauschen kann!!
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
10.02.2007 23:41
Da muss man smiley uneingeschränkt recht geben

Gesetze lassen sich per AGB`s nicht ausschließen, bzw. umgehen. Ein Rückgaberecht besteht 14 Tage lang uneingeschränkt (außer der oben richtig erwähnten Ausnahmen Sonderanfertigungen etc.)
11.02.2007 10:08
Das Rücktrittsrecht gilt natürlich nur gegenüber Händlern, die gewerblich auftreten - nicht bei sog. Privatverkäufen. Ob derjenige Händler ist, also in Gewinnerzielungsabsicht handelt, ist allerdings objektiv zu beurteilen (Anzahl der Auktionen, mehrere gleichartige Verkäufe, Verkauf von Neuware). Der Hinweis, daß es sich um einen Privatkauf handelt, ist dann unerheblich.
11.02.2007 12:47
Vielleicht mal konkret:
Quelle: AGB aus http://www.paulis-tauchshop.de

# Es wird darauf hingewiesen, dass Pauli`s Tauchshop kein allgemeines Rückgaberecht einräumt. Hinsichtlich Lieferungen, die den gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzverträge unterliegen, gelten die entsprechenden Vorschriften. Hierauf wird in jedem Einzelfall hingewiesen.
# Beim Versand von Artikeln, die in verschiedenen Größen erhältlich sind, übernimmt Pauli`s Tauchshop keine Gewähr dafür, dass die vom Besteller angegebene Größe für den vom Besteller gedachten Einsatz zutreffend und geeignet ist. Sollte der Besteller der Ansicht sein, die von ihm gewählte Größe sei von dem von ihm gewählten Zweck ungeeignet, ist ein Umtausch der Ware nur im Einzelfall nach Rücksprache mit Pauli`s Tauchshop möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
# Sollte der Besteller die Ware unaufgefordert an Pauli’s Tauchshop zurück senden, wird in Fällen, in denen keine gesetzliche Gewährleistung greift, der Besteller zur sofortigen Abholung der Ware aufgefordert. Sollte der Besteller die Ware trotz Fristsetzung nicht abholen, ist Pauli`s Tauchshop berechtigt, Lagerkosten zu erheben.
LekiesTL 2/385
11.02.2007 13:14
**gg**... ich provoziere mal...

Kann ich nur einmal (probeweise)getragene, im Internet gekaufte Unterhosen, nach dem Fernabsatzgesetz zurückgeben? Oder einen nur einmal probeweise, bei einer Fetischparty (von denen gibts reichlich!) getragenen Neopreneanzug?

Also ich würde nur ungerne einen solchen Anzug (oder unterhosen....;o)dann geliefert bekommen, der schonmal "probeweise" angezogen wurde...

Volker
11.02.2007 23:13
Ja, du kannst auch diese Sachen zurückgeben!

Der Händler kann aber den evtl. Wertverlust (Beispiele erspare ich uns mal) einbehalten.

Ich weiß ja nicht was du auf deinen Fetischpartys so alles machst, aber ich glaube das du da den Wert der Ware senken wirst....

Der Händler wird die Ware nicht mehr als NEU verkaufen können und muss dann natürlich auf evtl. Beschädigungen hinweisen.


Gruß
Blubb-Blubb
12.02.2007 17:26
a) Das Fernabsatzgesetz FernAbsG gibt es nicht mehr (Außerkrafttreten: 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3138))

b) neu geschaffen wurden BGB § 312b http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312b.html und http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html in denen die Fernabsatzverträge auf dem Gebiet des Privatrechts geregelt sind.

Ein Widerrufsrecht und/oder Rückgaberecht besteht in jedem Fall (und kann auch nicht durch AGB`s von Lieferanten ausgehebelt werden) nach BGB § 355 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html und § 356 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__356.html .

Dann meiden wir halt solche Online-Shops, die uns weißmachen wollen, AGB ginge vor BGB.
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