Alles was nicht direkt zu den obigen Foren passt, findet hier Platz. Also Fragen zu den Verbänden, Vereinen, oder einfach allem was generell tauchspezifisch ist oder sonst einen Bezug zum Taucher.Net hat.

FreiberuflicheTauchlehrer

Wer kennt sich im Hinblick auf Besteuerung mit folgender Konstellation aus.

Freiberuflicher Tauchlehrer - Tätigkeit in einem Land mit welchem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Wohnsitz Deutschland

Muss man hier als freiberuflicher Tauchlehrer in Deutschland gemeldet sein?

Dies ist ein Djungel. Habe bereits mit Steuerberater und Finanzamt gesprochen.

Ich bitte um sachdienliche Hinweise vorzugsweise von Kollegen welche in der gleichen Konstellation beschäftigt sind.

Danke

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Martin GehringTauchlehrer CMAS / IDA TL2 / PADI - MSDT
25.06.2009 06:47
@VO
Deine Frage hat noch viele Fragen offen und sie richtig beantworten zu können.
Wenn du das so meinst wie du hier schreibst: generell ja.
Aber, welches Land meinst du ? Hasst du einen Betrieb dort? und und und
Jedes Land hat eine anderes Doppelbesteuerungabkommen.

Ansonsten: Eine freiberufliche tätigkeit mit Wohnsitz BRD musst du immer hier gemeldet sein.
Für weitere Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Gruß Martin
25.06.2009 12:49
Verlege Deinen Wohnsitz doch einfach ins Ausland. Musst ja nicht gleich die Staatsbürgerschaft abgeben, sondern Dich nur im Einwohnermeldeamt abmelden. Denn "Doppelwohnsitz", wozu?

Fertig.
01.07.2009 12:00
die sache ist doch gar nicht so kompliziert.
hast du vor mehr als 12 monate im ausland zu arbeiten, bzw. sind keine einkünfte im gleichen steuerjahr in Dt. zu erwarten kann man sich auch in Dt. abmelden. im Steuerjahr keine Einkünfte in Dt. = keine steuerklärung in Dt. notwendig

wirst du im land deines aufenthaltes korrekt angemeldet und bekommst eine steuernummer ist auch alles ok, denn du bezahlst ja da deine steuern und die einkünfte gehen das FA in Dt. nichts an.

einkünfte in beiden ländern im steuerjahr ergibt 2 möglichkeiten.
1. dem FA in dt. die einkünfte im ausland verschweigen und beten bis zur verjährungsfrist. ist aber in ländern der EU nur bedingt zu empfehlen, da ein gewisser datenaustausch in gang gekommen ist.
2. den steuerbescheid vom ausland der steuererklärung in Dt. beifügen. hier wird dieses ausländische einkommen zur ermittlung des steuersatzes verwendet, aber nicht noch mal versteuert. der steuersatz für das inländische einkommen steigt aber dadurch und es ist sicher eine nachzahlung fällig.
kleiner tip:
lass dir im ausland nach möglichkeit unterkunft, verpflegung, fahrzeugnutzung oä. am besten als nebenleistungen vertraglich zusichern und schliesse diese somit vom zugesicherten einkommen aus. das senkt dein einkommen und deine steuern im ausland u. in Dt.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
01.07.2009 12:38
Schraps: kleiner tip für dich -> lass dir mal erklären, was ein geldwerter Vorteil ist. Sehr charmant, dass du empfiehlst, diesen bei deinem Tip sogar noch aktenkundig ("vertraglich zusichern") zu machen.
"das senkt dein einkommen und deine steuern im ausland u. in Dt." -> und erhöht das Risiko eines Strafverfahrens (vor allem in "Dt.") enorm
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