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Garantie-Bestimmungen Atomic

Das hier hab ich auf der Seite von Atomic (atomicaqautics.de)gefunden:

"Atomic Aquatics gibt keine Genehmigung für den Kauf von Produkten via Postbestellung oder Internet und gibt keine Garantie auf Produkte, die auf diesem Weg erworben wurden. Autorisierte Atomic Aquatics Händler können per Post oder Internet Werbung für Atomic Aquatics betreiben, jedoch nur im Hinblick auf Kauf in ihrem Geschäft. Es wird darauf hingewiesen, dass jemand, der Atomic Aquatics Produkte zum Kauf per Post oder Internet anbietet, kein autorisierter Händler und nicht zum Verkauf, zur Reparatur oder zur Einstellung von Atomic Aquatics Produkten autorisiert ist."

Und bei den Garantiebestimmungen steht:
"Diese Garantie gilt nur für Atemregler, die bei autorisierten Atomic Aquatics Händlern gekauft wurden."

Das wäre ja dann ein Garantieausschluß nur aufgrund des Vertriebsweges? Ist so etwas rechtlich haltbar? Es gibt doch auch so etwas wie eine Produkthaftung.
Hatte schon mal jemand einen Garantiefall bei einem Atomic-Regler, der übers www gekauft wurde?
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Vercingétorixold school
13.02.2007 13:04
Ja, es handelt sich um eine Garantie die der Hersteller freiwillig verspricht. Inhalt und Dauer sind seine Sache. Davon muß mann die Gewährleistung des Verkäufers trennen. Die trift denjenigen der das Produkt verkauft. Die ist allein sein Problem und kann nur in wenigen Ausnahmen begrenzt werden.
13.02.2007 14:28
Hallo freestyler,

wie Vercingétorix schon geschrieben hat, ist Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder manchmal auch des Importeurs oder Händlers, die über die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung des Verkäufers hinausgeht.
Sachmängelhaftung muß hier in Deutschland, in anderen EU-Staaten sind die Bestimmungen aber sehr änlich, der Verkäufer bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre gewähren. Sollte in den ersten 6 Monaten ein Schaden auftreten, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel oder zumindest dessen Ursache zum Zeitpunkt des "Gefahrenübergangs", ist der Zeitpunkt wo die Ware über den Ladentisch ging, noch nicht bestanden hat. Danach ist es für den Käufer schon schwieriger, dann muß er nachweisen, dass die Schadenursache schon beim Kauf vorhanden war. Das wird unter Umständen sehr schwierig bis unmöglich sein.
Aber wenn Du wie oben genannt ein Produkt dieses Herstellers über Internet oder Katalog in einem Shop kaufst der auch ein normales Ladengeschäft betreibt, wer ausser dem Ladenbesitzer kann dir dann nachweisen, dass der Kauf nicht im Laden getätigt wurde?

Viele Grüße
Gerhard
Mytilus23TL CMAS
13.02.2007 14:43
Da komme ich nicht mit! Gespräch mit Atomics auf der Messe: Es kann nur jemand deren Produkte beziehen und damit handeln, der auch ein Ladengeschäft hat. Es dürfte somit keine Versandverkäufe geben, bei denen der Verkäufer keinen Laden hat.

Den Übergabeweg der Ware an den Kunden darf doch sicherlich jeder Laden selbst wählen, ohne dass dem Kunden damit irgend eine rechtlich vorgeschriebene bzw. vom Hersteller gewährte Garantie oder Sachmangelhaftung verlorengeht.

Wenn ich ein Atomics-Produkt haben will, der nächste Händler aber 150 km entfernt ist, werde ich da bestimmt nicht hinfahren, sondern anrufen und schicken lassen.

Abgesehen davon fördert der obige Sachverhalt auch nicht sonderlich den Umsatz von Atomics als ohnehin (außer der Splitfin) Nischenhersteller.
Vercingétorixold school
13.02.2007 14:49
D-32, das ist der Versuch die Grauimporte rauszuschmeißen. Ich kann mir doch einen Wagon von einem Großhändler in sagen wir mal Absurdistan kaufen und die Waren einzeln bei IBäh verscheuern. Genau dieser Fall ist damit gemeint. Keine Herstellergarantie, Ende.
14.02.2007 15:01
Gewährleistung ist in Deutschland per Gesetz auf zwei Jahre festgelegt. Während der Gewährleistung ist der Händler der Ansprechpartner, und man hat im Schadenfall Rückgabe-, Umtausch- oder Reparaturrecht auch im Internethandel. Danach greift die freiwillige Garantie, für die der Hersteller der Ansprechpartner ist. Also sind solche Werbesprüche der Hersteller "Zwei Jahre Garantie ab Kaufdatum" für die Katz`, weil zwei Jahre Gewährleistung sowieso verpflichtend sind.

Wie D-32 richtig anmerkt, verkaufen viele Tauchshops auch ganz aktiv via WorldWideWater und senden eine Rechnung mit. Diese Rechnung sieht genauso aus, wie die, die man im Laden bekommen würde (jedenfalls bei den Shops, bei denen ich via WWW gekauft habe). Also kann Atomic sich seine AGB`s in die Haare schmieren...

P.S:.: Ich weiß jetzt auch, wessen Produkte ich nicht kaufen werde. Die von Atomic.
14.02.2007 21:34
richtig heißt es sachmangelhaftung und nicht mehr gewährleistung. 2 jahre sind laut bgb pflicht. jedoch gibt es eine beweislastumkehr nach 1/2 jahr. also hat man nur ein halbes jahr die gewissheit das der mangel behoben wird. anschl. muß ich beweisen, dass der mangel schon am tag der übergabe vorlag. das wird schwer.

garantie ist zwar freiwillig, kann jedoch vertraglich geregelt sein. dann kann der verkäufer nicht mehr sagen, das er das nicht macht.

kein wunder das die firmen alle möglichkeiten ziehen, nur ihre händler zu unterstützen. das sollte auch mal pos. erwähnt werden.
Mytilus23TL CMAS
14.02.2007 21:59
Hallo Torben,

hier erweist Atomic seinen Händlern aber (Wortlaut umgesetzt) einen Bärendienst!

Vorgeschichte: Bis vor ca. einem Jahr gab es die besten Produkte von Atomic bei Seemann Sub. Dann beschloss man, eine eigene Vertriebsschiene aufzubauen, und beauftragte damit jemand, der in der Szene nicht ganz unbekannt ist. Bis heute ist deren Händlernetz dünn gesät.

Wenn nun die Webseite einen 100 km entfernten Händler verzeichnet, ich aber für ein Paar Flossen da nicht hinfahren will (200 km = 70-80 Euro Vollkosten) und er wiederum sie nicht schicken darf, verkauft er sie nicht. Was nützt ihm das?
Antwort