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~Aquana~PADI OWSI, GUE Tech 1

Garantieanspruch bei defekter Riff TL

Hallo,

letztens ist mir bei einem Tauchgang im dunklen Tümpel die Lampe (Riff Tl 1500) ausgegangen und sagt seitdem gar nichts mehr. Muss wohl etwas durchgeschmort sein (so riecht es jedenfalls).
Da die Lampe erst knappe anderthalb Jahre alt ist, wurde sie also eingeschickt und zurück kam die kaputte Lampe mit einem Brief, dass ich darauf keine Garantie hätte. Grund: Die Garantie gelte nur für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen hätten. Da die Lampe schon so lange in Gebrauch ist, wird also einfach mal davon ausgegangen, dass das Mängel beim Kauf noch nicht vorgelegen hat.

Meine Frage jetzt: Habe ich irgendeine Chance, die doch noch auf Garantie umgetauscht zu kriegen? Wir haben bei uns in der Familie noch drei weitere dieser Lampen (eine Riff TL 3000) und es wäre ja schon ärgerlich, wenn die jetzt alle kaputt gingen -.- Schließlich kann ich ja absolut nichts dafür, dass die auf einmal ausgeht.

Danke im Voraus für Eure Antworten,
Aquana
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09.08.2013 19:55
Hai

-Aquana-
Du darfst "Gewährleistung und Garantie" nicht durcheinander bringen. Nach 6 Monaten wirst Du duch die Beweislastumkehr meistens Probleme haben, dass der Händler einlenkt. Probiere mal über die Garantie direkt beim Hersteller ob sich eine Lösung findet. Und schau mal genau in die Garantiebedingungen.
10.08.2013 09:39
Ganz dumm nur, dass der wirkliche Hersteller in China sitzt...
10.08.2013 10:57
ooHin China.
Ich kenne die Lampen nicht

Da war die anfängliche "Warnung" anscheinend richtig
>>Habe dann noch kurz beim Stand der Basis in meiner Nähe geschaut, und dort wurde mir gesagt, die Riff tl sei schllecht verararbeitet und der Servive sei schlecht.<<

http://www.taucher.net/forum/Riff_TL-1500_equip22321.html
11.08.2013 01:15
Die Gewährleistungssituation unterscheidet sich nicht nach dem Herkunftsland des Produktes, sofern man nicht selbst importiert hat.
Auch deutsche Hersteller tauchen dann gerne mal ab und der Händler ist nach 6 Monaten `raus`.

Der Händler ist allerdings verpflichtet, Dir die Möglichkeit zu geben, den Hersteller zu kontaktieren - also eine Adresse zu haben.
Da nicht zu kooperieren wäre auf jeden Fall ungeschickt für ihn.

Die China Hersteller sind normalerweise recht grosszügig beim Austausch, sofern man sie erreichen kann und viel Geduld für Versand und Bearbeitung hat.

Viel Glück!
11.08.2013 12:20
Made in China heißt nicht automatisch schlechte Qualität. Unser hohes Ross ist da sehr zweifelhaft...
11.08.2013 12:43
Herkunftsland ist bei Gewährleistung bzw. Mängelhaftung egal stimmt.
Stimmt auch, dass manche Hersteller bei berechtigten GarantieAnsprüchen kulantdarum hatte ich es angesprochen. Nur wenn ich mich als Käufer nicht direkt (wie hier China) an diesen wenden kann und wenn Händler eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Hersteller behindern sollten .... ist besondere Vorsicht angebracht.
Wenn sich ein Händler bei berechtigten Ansprüchen total quer stellt .... sollte man sich einen anderen suchen. Und einen gewissen "Druck" kann man immer aufbauen der Kunde muss nicht immer der dumme ´sein
Jeder kann sich auch für wenig Geld bei den Verbraucherzentralen Rat holen.

Wenn ein Händler diese Antwort parat hat
>> ... zurück kam die kaputte Lampe mit einem Brief, dass ich darauf keine Garantie hätte. Grund: Die Garantie gelte nur für Mängel, die schon beim Kauf vorgelegen hätten. Da die Lampe schon so lange in Gebrauch ist, wird also einfach mal davon ausgegangen, dass das Mängel beim Kauf noch nicht vorgelegen hat.<<

....... ......
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
11.08.2013 13:59
Was sollte denn die Reparatur kosten, wenn schon die Gewährleistung (rechtmäßig ohne Nachweis des Mangels schon bei Kauf) abgelehnt wurde?
Also, anders gefragt:
Betrachtet der Händler oder Hersteller die Lampe als Einweg-Artikel?
~Aquana~PADI OWSI, GUE Tech 1
12.08.2013 11:35
Danke erstmal für die Antworten. Hatte vergessen zu erwähnen, dass die Lampe vom Shop meines Vertrauens zum deutschen Firmensitz von Intova geschickt wurde. Und ja, da wird die Lampe offensichtlich als Einweg- Artikel betrachtet :O
@whaleshark: Bin mir aber ziemlich sicher, dass der Typ bei der Boot das nicht gewusst hat, sondern mir nur seinen teuren sch*** verkaufen wollte.

Im Moment liegt die Lampe samt dem Brief etc. noch im Shop.
JoeTL***Nitrox**-Instr.
12.08.2013 13:35
Hallo Aquana,

ich würde dir empfehlen dich direkt an den deutschen Firmensitz zu wenden. Falls von dort keine Hilfe kommt, lass dir den Hersteller bzw. eine Kontaktadresse nennen, und wende dich dann an den.
Ich hatte vor Kurzem etwas Ähnliches mit einer Backup von Light4Me.... Deutsche Händler hatten sich da etwas angestellt. Von "geht nicht" bis "kann man so nicht sagen, ob sich das lohnt" hatte ich alle Aussagen. Ich habe dann Light4Me direkt angeschrieben und mein Problem geschildert. ==> Netter E-Mail-Kontakt, Lampe nach Polen eingeschickt, Kostenvoranschlag bekommen, 20 Euro bezahlt und die überholte Lampe zurückerhalten. War ein bißchen zeitaufwendig, aber hat sich gelohnt.
Viel Erfolg!!
12.08.2013 14:40
@Joe
Intova ist für die zuständig, ist deren No-Name Reihe, bzw. die machen den internationalen Vertrieb ohne ihr Logo drauf zu kleben.
12.08.2013 15:12
mal wieder Zeit zum Klugscheissen!

Erst einmal ist in Deutschland der Importeur einer Ware als Hersteller gleichgestellt. Damit will man sicherstellen, das ein Kunde seine Rechte in Deutschland geltend machen kann.

Zudem muß der Käufer nach 6 Monaten nachweisen, das der Schaden bereits bei Auslieferung bestanden hat, unter 6 Monaten muß der Hersteller/Importeur nachweisen, das der Schaden nicht bei der Auslieferung bestanden hat.
Soweit wurde hier bereits korrekt berichtet.

Nun sind hier 1,5 Jahre vergangen, der Hersteller/Importeur sagt ( rechtlich einwandfrei): Kein Schaden bei Auslieferung. Du kannst es nicht beweisen ( was nach 6 Monaten Deine Pflicht wäre) .

Kauf die ne neue Lmape und gut ist!
Alles andere ist Wunschdenken!
12.08.2013 15:20
>>Erst einmal ist in Deutschland der Importeur einer Ware als Hersteller gleichgestellt. Damit will man sicherstellen, das ein Kunde seine Rechte in Deutschland geltend machen kann<<

Das würde ja bedeuten, dass der Händler für Gewährleistung und Garantie zuständig wäre das wäre dann aber keine Verbesserungsondern eine extreme Verschlechterung für den Kunden.


Nerd
Bist du 100% sicher, dass das so ist?
12.08.2013 15:52
"Erst einmal ist in Deutschland der Importeur einer Ware als Hersteller gleichgestellt. Damit will man sicherstellen, das ein Kunde seine Rechte in Deutschland geltend machen kann<<
"

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prodhaftg/



"Das würde ja bedeuten, dass der Händler für Gewährleistung und Garantie zuständig wäre "

es steht dir nur die gesetzliche Gewährleistung zu, einen Anspruch auf Garantie besteht nicht, da es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt. keiner muß Garantie geben! Gibt der Hersteller Garantie, dann muss man sich die Garantiebedingungen mal genau ansehen, meistens isses nur ne anders verpackte Gewährleistung!


12.08.2013 17:08
Dann sollte man aber auch klarstellen, das schon die Behauptung bzw. der Begriffsfehler, das es eine `Garantie` wäre, die Gewährleistungserklärung insgesamt ungültig werden lässt.

Dann hat der Händler nicht korrekt über die Gewährleistung aufgeklärt und die Gewährleistungsfrist beginnt erst ab der korrekten Aufklärung darüber.
Das ergibt also im Ergebnis einen zeitlich unbegrenzten Gewährleistungsanspruch (den Leute in anderen Dingen auch schon erfolgreich vor Gericht durchgesetzt haben)!
12.08.2013 17:13
Danke für Link §4 habe verstanden.
Stimmt, ist ja durchaus möglich, dass gar keine Garantie vorhanden ist.
Wäre vom Hersteller/Händler natürlich cleverauf diese zu verzichten .... >>Ein Schelm, wer Böses dabei denkt<<

-Aquana-
gibt es eine Garantie?
12.08.2013 18:23
@Razorist

Selbst die EU kommt nicht gegen Apple an, weil Apple laut Webseite nur eine einjaehrige Garantie angibt, obwohl es 2 Jahre gesetzliche Gewaehrleistung gibt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gewaehrleistung-eu-kommission-erhoeht-den-druck-auf-apple-a-888993.html


12.08.2013 18:45
@Nerd
Die Diskussion dort geht ja gerade darum.
Nur der Begriff Garantie stört schon.

Apple verweigert nicht die Gewähleistung, sie wollen zusätzlich mit ner Garantie werben.
Da das aber den Eindruck erwecken könnte, die Garantie ersetzt die Gewährleistung gibts schon Rechtsstreit - anscheinend berechtigt, wie man hier sieht.
28.08.2013 21:24
Sorry, aber in der Praxis wird es Dir nicht gelingen, die Anfänglichkeit des Mangels (und btw auch dessen grundsätzliches Vorliegen in Abgrenzung zu einem Defekt) zu belegen. Selbst wenn Du den Hersteller ausfindig machst, hast Du diesem gegenüber leider keinerlei Ansprüche (übrigens auch dem Importeur gegenüber nicht). Wahrscheinlich wirst du auf den Kosten sitzen bleiben.... Sorry.... Ggf könnte allerdings ein Anwaltsbrief helfen, die wirken manchmal Wunder... Aber auch der wäre primär an deinen Händler zu richten.
Markus
Markus
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