Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Geldzurück für nicht erbrachte Leistung?

Hallo,
bin gespannt ob mir hier geholfen werden kann.
Es sieht so aus, dass hier ein OWD Kurs in Deutschland angefangen wurde, dieser jedoch beim zweiten Freiwassertauchgang abgebrochen wurde.

Der OWD wurde dann im Ausland (auch bei PADI) abgeschlossen und brevetiert.

Wie schaut es nun aus, das man von der Tauchschule, wo man es abgebrochen hat, Geld zurück verlangen kann? Klar wird die Tauchschule sagen, man hätte es bei Ihnen fertig machen können, aber kosten für das Brevet haben die ja nu aber auch nicht. Und wenn es nur für das nicht ausstellen des Brevets ist, wie seht ihr die chancen auch wenn es nur ein Bruchteil ist um was zurück zu bekommen.
Grüssle und Danke
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ag2908PADI Staff Instr.
01.06.2015 22:51
Es gibt natürlich keine Garantie für ein Bestehen des Kurses

"Klar wird die Tauchschule sagen, man hätte es bei Ihnen fertig machen können"

Klar und das mit Recht

Wenn die Brevetierung im Preis enthalten war hast du eine Chance.

Einfach mal reden. Das wirkt manchmal Wunder

Preislich hättest du mit der TB die die fertig ausgebildet hat was aushandeln können, nachdem du die Überweisung vorgelegt hast und sie wussten dass ein grosser Teil des Kurses schon gemacht wurde. Anschliessend ists wohl dafür zu spät

Grüsse aus Dahab
01.06.2015 22:51
Normalerweise kann man da mit der Kulanz der Anbieter rechnen - kommt natürlich auf den Abbruchsgrund und die Umstände zu der Zeit an. Alles gibt es auf jeden Fall selten zurück, mindestens meist aber die Gebühr fürs Kärtchen selber (die bezahlt man aber nicht immer im voraus und geht dann ganz leer aus).

Juristisch was durchzusetzen ist bei dem Streitwert wenig aussichtsreich.
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
02.06.2015 07:57
1. warum abgebrochen? (s.o.)
2. bei Abschluss im Ausland Geld gespart?
3. warum nicht gesplittet? Das wäre einvernehmlich zwischen hiesiger und Auslandsbasis gegangen??
4. warum nicht unlängst n e t t gefragt nach Kulanz?
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
02.06.2015 08:28
Man kann dir deine Frage aufgrund der wenigen Informationen die du gibst nicht so richtig beantworten. Die Gegenfrage lautet eigentlich "was war denn vereinbart?" Viele Basen arbeiten mit Lernvereinbarungen oder verfügen über AGB`s, die auch den Fall des Abbruchs, den Fall von Überweisungen (Splitten), den Fall Krankheitsbedingter Abbbruch etc.pp. regeln. Danach geht es zunächst einmal. Gibts das alles nicht, klärt man das beim Austellen/ Bescheinigung der Überweisung. Dann ist es auch geregelt. Ansonsten, rede mit den Leuten, das Forum hilft dir hier nicht wirklich ....

Zu den "ersparten" Brevet-Kosten: die Ersparnis ist relativ. Wenn die TS ein sogenanntes Schüler-Kit incl. Brevet speziell für dich gkauft hat, kann die Basis dies zwar für eine andere Ausbildung nutzen, liegt dann aber, nur damit du es mal gehört hast, je nach Rabattklasse z.B. bei 11 Euro . Dann hätten wir die Ersparnis aus zwei FW-TG, wenn ich es richtig verstanden habe. Die ist natürlich auch nur dann wirklich gegeben, wenn du der einzige Schüler warst ....

Was hast du denn für den Referral Kurs (so heißen die Überweisungskurse) im Ausland bezahlt?
Vercingétorixold school
02.06.2015 09:35
Um das mal auf Kurs zu bringen:
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Ausbildungsvertrag/Dienstvertrag mit Kaufvertragselementen (Material). D.h. geschuldet wird eine Leistung bezüglich der Ausbildung, kein Erfolg. Ob du für nichterbrachte Leistungen Geld zurück bekommst hängt davon ab,
- was die AGB dazu sagen
- aus welchem Grund die Leistungen nicht erbracht wurden
Es ist weitere Sachvortrag notwendig.
02.06.2015 18:40
Vercingetorix hat es richtig dargelegt!

Ein Hinweis noch weil hier so oft von AGB die Rede ist:
Wenn überhaupt AGB vorliegen und nicht eine individualabrede, werden diese nicht automatisch Inhalt des Vertrages! Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen und die AGB müssen einer Inhaltskontrolle standhalten.
Geltungserhaltende Reduktion ist nicht möglich.

Das nur mal als Hinweis, dass nicht alles was in AGB steht, auch rechtlich immer korrekt sein muss.

Gruß
06.06.2015 07:33
Wer hat abgebrochen und warum?
Gab es eine Ûberweisung oder hat die ausländische Basis in die Kristallkugel geschaut?
07.06.2015 12:52

Die Frage ist mit den gegebenen Informationen nicht zu beantworten.

Entscheidend ist die Frage WER hat den Kurs abgebrochen und WARUM.

Wenn der Teilnehmer selbst abbricht weil er beschliesst, daß es netter ist den Kurs im warmen Meer fertig zu machen hat er keinerlei Anspruch auf irgend eine Erstattung - zu recht.

Wenn die Tauchschule z.B. nicht in der Lage war den Kurs innerhalb einer vorher vereinbarten Zeit fertig zu machen allerding schon...

dazu müßte sich der TO hier aber noch mal melden...

M.B.
27.07.2015 05:45
Ich finde es bedauerlich, dass sich Forumsmitglieder um Antworten bemühen, von absinth 1973 kein Beitrag mehr erfolgt. Kommt so rüber, das Forum nach Möglichkeiten für`s eigene Portemonnaie zu gebrauchen, aber dann fehlt "Butter bei die Fische". mario-diver vom 2.6. bringt es auf den Punkt.

Leider lohnt es sich immer wieder nicht, in Beiträgen sachlich und seriös Lösungen für ein geschildertes Problem zu finden, wenn es dem TO nur um das Einsparen von ein paar lächerlichen € geht, zumal nicht beschrieben wird, WARUM und in welchem Kurs-Stadium abgebrochen wurde.
Gruß Henry
Antwort