Gemeingebrauch in Kiesbaggerseen (S-H)
In S-H ist Baden Gemeingebrauch, außer in ablassbaren Fischteichen, privaten Teichen in Parkanlagen, Gärten und Hofräumen.
Das trifft auf Kiesseen außerhalb von Kommunen, in der Feldmark, sicherlich nicht zu. Kann daher ein Angelverein als Pächter eines Baggersees in diesem das Baden verbieten?
Das trifft auf Kiesseen außerhalb von Kommunen, in der Feldmark, sicherlich nicht zu. Kann daher ein Angelverein als Pächter eines Baggersees in diesem das Baden verbieten?