Naja, mittlerweile sind es umgerechnet ca. 1400 Euro, die die Fluggesellschaft maximal erstatten muss, sofern es nicht um Vorsatz geht.
Mit Minderung des Urlaubswertes wäre ich persönlich vorsichtig, insbesondere wenn nebem dem MÜ, was Fullcave angesprochen hat, deutsches Recht Anwendung findet. Schmerzensgeld und andere "seelische Schäden" sind in diesem Fall nur schwierig durchzusetzen. Da haben es die Amis einfacher.
Anders sieht es aus, wenn Du vor Ort (also in EG, was zu MÜ gehört) Leihausrüstung beanspruchst. Diese Kosten kannst Du geltend machen, allerdings nur tatsächliche Kosten (nicht so wie bspw. Abrechnung nach Gutachter bei einem Kfz-Schaden).
Bei mir war es seinerzeit Kleidung, die ich nicht nur geliehen, sondern sogar gekauft habe. Ob man das auch mit Tauchausrüstung machen kann, weiß ich nicht, glaube aber eher nicht, weil hier möglicherweise die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielt. Niemand kann mir zumuten in eine fremde Unterhose zu steigen. Ob das bei einem Jacket, Anzug, ABC oder Atemregler auch plausibel ist, wäre zu hinterfragen.
Du kannst im Vorfeld auch die Haftungsgrenze der Fluggesellschaft ausweiten, wenn Du ihr glaubhaft machst, dass Deine Ausrüstung viel teurer ist. Allerdings wird die Fluggesellschaft Dir dafür entweder einen Obolus abdrücken lassen oder die Beförderung verweigern. Nur mal so nebenbei.
In jedem Falle musst Du die Verspätung bzw. Dein nicht erhaltenes Gepäck am Zielflughafen anzeigen. Dann ist die Erstattung relativ problemlos. Du zeigst außerdem an, dass Du Ersatz in Anspruch nehmen wirst. Mit der Rechnung der Leihausrüstung (natürlich nur bis zu dem Tag, wo Dein Gepäck nachgeliefert wird) konsultierst Du die Fluggesellschaft, die das entweder selbst handhabt oder, wie bei mir, Dich an eine Versicherung verweist.
Gruß
Joe