Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Gerichtsurteil zu Dekokammerbehandlung

interessantes Urteil des Bundessozialgerichts:

BSG korrigiert Ausschluss der ambulanten Dekokammerbehandlung durch gesetzliche Krankenkassen wegen unbegründeter Willkür.

http://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2013/130530c.html

Erfolgreich geklagt hatte eine Diabetes-Patientin deren GKV 7000EUR ambulante Druckkammerkosten nicht übernehmen wollte.
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14.03.2015 06:36
Und wann klagen die Tauchverbände?
14.03.2015 08:09
Vermutlich können Verbände gar nicht klagen und jeder muss sich das selbst erstreiten.

Aber damit ist das Thema endlicb auf dem Weg der Besserung. Wann wurde das eingeführt? Vor 2000, oder? Hat lange gedauert.
14.03.2015 08:31
Laut dem Link besagt das ja auch, das die Kassen da schon immer im Unrecht waren.
Gewonnen, aus Sicht von uns, denke ich, verloren aus der Sicht von Aquamed
ag2908PADI Staff Instr.
14.03.2015 11:33
"verloren aus der Sicht von Aquamed "

Glaube ich eigentlich nicht wirklich
Eine Tauchversicherung deckt nicht nur eine Druckkammerbehandlung ab
Sehr wichtig ist auch die Führung durch die Taucherärzte speziell bei Unfälllen im Ausland.
Ebenso die Komumikation mit Tauchmedizinern vor Ort im Ausland die nicht unterschätzt werden sollte.
Bei meiner DCS letztes Jahr wollte mir der Tauchmediziner hier in Dahab schon klar machen, dass dies jetzt mal reichen würde. Ich habe Aqua med zu verdanken dass ich schlussendlich 8 Druckkammerfahrten bekam und heute wieder fit bin
Auf diese Weise kamen zwar über 14.000 Euro zusammen, aber das war nie Thema.

Wer einmal eine TU im Ausland hatte der weiss eine Tauchversicherung zu schätzen

Wer so dumm ist und verzichtet darauf......ist auch erlaubt
ag2908PADI Staff Instr.
14.03.2015 11:40
Ich stelle mir mal vor:

Ein Razorista im Ägyptenurlaub liegt mit DCS vor der Druckkammer mit der AOK Karte in der Hand

Das wird eng


Sorry, wir Ägypter sind eben so böse. Weisst ja aus dem Fernsehen

Weisst ja wers schreibt

Grüsse aus Dahab
14.03.2015 16:09
Hai

das Urteil hat aber mit "Tauchen" bzw. HBO Behandlung nach Tauchunfall nicht wirklich etwas zu tun, oder?

ag2908
Du bist doch aber ein Alien und kein Ägypter .... *zwinker*

denke dass @Razorista mit >>verloren aus Sicht von AquaMed
14.03.2015 16:15


meinte, dass das Argument "ohne AquaMed" keine HBO Behandlung verloren geht.
15.03.2015 21:10
Was genau hat ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Frage, ob eine Therapiemaßnahme bei einer bestimmten Erkrankung durch die Krankenkasse zu bezahlen ist, mit der Druckkammerbehandlung bei einem Tauchunfall zu tun?

Versteh ich nicht.....
15.03.2015 21:25
@ Fullcave: Das könnte durchaus Auswirkungen haben, zumindest in Bezug auf die Versorgungssicherheit mit Druckkammern: Erst im letzten Jahr wurde die Regensburger Druckkammer geschlossen, weil es sich nicht mehr lohnte. Wenn wieder ambulante Behandlungen durch die Krankenkassen bezahlt würden, würde das evtl. wieder zu mehr Kammern in Deutschland führen.
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
15.03.2015 22:10
Das zitierte Urteil hat weder für den entschiedenen Einzelfall noch im Grundsatz irgendeine Aussagekraft für den Ausschluss ambulanter Druckkammerbehandlung bei tauchbedingten Dekompressionserkrankungen aus dem Leistungskatalog gesetzlicher Krankenversicherungen. Wenn man mal den Volltext des Urteils googelt, stellt sich - neben anderen Dingen - schnell heraus, dass das Argument des "Systemversagens" auf die Druckkammerbehandlung für Taucher nicht zutrifft.

@tiefunten: Die Krankenkassen mögen nun vielleicht Diabetikern, die versuchen, ihre Füße zu retten, die Kammerbehandlungen bezahlen. Für Taucher haben die Krankenkassen keinen Anlaß. Darüber, ob die Diabetikerfüße zur Wirtschaftlichkeit des Kammerbetriebs beitragen, vermag ich nichts zu sagen.
ag2908PADI Staff Instr.
15.03.2015 23:10
Egal ob eine Krankenkasse nun zahlen wird oder eher nicht.
Man sollte auch mal ganz klar sagen dass nicht die komplette Bevölkerung dafür in Haft genommen werden sollte, dass wir als Taucher einen Dekompressionunfall in Kauf nehmen
Es wäre an der Zeit die Anhänger etlicher Risikosportarten dazu zu verpflichten eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Dies sollte ganz klar für Bergsteigen, Ski- Snowboardfahren,Motorradfahren, Tauchen..... gelten.
Wer nicht bereit ist 40-60 Euro jährlich als Taucher für seine Absicherung zu berappen der ist wohl auch nicht beim richtigen Hobby

Uuupppss
War das mal wieder ein Wespennest

Michael FischTMX Cave & CCR
16.03.2015 07:44
Urteil war von 07.05.2013.
Bericht war von 30.05.2015.

und wir erfahren es erst jetzt? Wie viel Diabetiker waren in die letzte 2 Jahren, unnötigeweise verstummelt, weil keine von diese Urtel gewusst hat?

Unsere Medizinsystem ist gut, aber nur solang billig behandelt werden kann. Gut, und TEUER gibts sehr selten in Deutschland. Ergebniss ist erstklassige (Weltklasse) medizinische Behandlung braucht Mann in Deutschland nicht zu suchen.

Michael
Michael FischTMX Cave & CCR
16.03.2015 07:47
Mir fehlt wieder das Edit Funktion!

Ich wollte Schreiben das der Bericht von 30.05.2013 war anstelle von 30.05.2015.

Michael
16.03.2015 09:06
Dem Taucher nützt die Klarstellung.
Immerhin ist es bei uns nicht mal eine Diskussion, ob die Druckkammerbehandlung die einzige Lösung ist, es ist unbestritten.
Wie man sieht, haben wir ein Recht darauf.
Vercingétorixold school
16.03.2015 10:09
Seufz..........
Von der Frage des Inhaltes des Leistungskataloges der GKV über die Wirtschaftlichkeit des Betriebs einer privaten Druckkammer über Sozialisation von Sportrisiken von einem Aussteiger aus dem gesetzlichen System über die Frage wie viele wohl ihre Gliedmassen wegen Unkenntnis verloren haben bis zur Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens.
I like
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
16.03.2015 19:08
@Razorista: Nein, keine tauchrelevante Klarstellung, kein Recht, es hat sich nichts verändert, siehe meinen Beitrag oben.
17.03.2015 08:04
@uboettger: Freut mich dass Sie das Urteil gelesen haben. Ich stimme Ihnen auch soweit zu dass sich dieses Urteil nur auf Diabetes bezieht.
Trotzdem sollten Taucher es sich genau ansehen, gerade wegen der Begründung des "Systemversagens".

> Wenn man mal den Volltext des Urteils googelt,
> stellt sich - neben anderen Dingen - schnell
> heraus, dass das Argument des "Systemversagens"
> auf die Druckkammerbehandlung für Taucher nicht
> zutrifft.

Da wäre ich nicht so voreilig. Die Leitsätze des Urteils zum "Systemversagen" können gerade für Taucher relevant werden.

Im Beschluss vom 13.3.2008 hatte der GBA die HBO für Diabetes in die Krankenhausrichtlinie aufgenommen. Nach Satz 19 des Urteils wurde dabei objektiv willkürlich nicht die ambulante HBO empfohlen. Der GBA hätte auch eine Empfehlung für die ambulante Behandlung aussprechen müssen (Satz 27) wenn es keine medizinischen Gründe dagegen gibt.

Der GBA-Beschluss vom 13.3.2008 betrifft nur Diabetes, nicht Taucher.

Was nicht im Urteil steht: Schon fünf Jahre zuvor mit Beschluss vom 26.3.2003 hatte der Krankenhausauscchuss des GBA bei Dekompressionskrankheit die HBO empfohlen (https://www.g-ba.de/downloads/39-261-58/2003-03-26-khb-hbo.pdf )

Wurde damals geprüft ob es medizinische Gründe dafür gibt, das Verfahren ausschließlich stationär anzuwenden, wie es der BSG in seinem Urteil verlangt)?

Im Abschlussbericht ( https://www.g-ba.de/downloads/40-268-230/Abschluss-HBO-Dekompression.pdf ) steht davon nichts, ganz im Gegenteil: "(...) wird in einigen Fällen (...) die stationäre Aufnahme des Patienten erst nach
notfallmäßig durchgeführter ambulanter HBO-Therapie erfolgen können." (S.12)

"Stationäre HBO-Therapie in einem qualifizierten Zentrum ist immer dann erforderlich, wenn die neurologischen Ausfälle erheblich sind und/oder der Patient intensivüberwachungspflichtig
ist. Patienten, die intensiver Rehabilitationsmaßnahmen bedürfen, sollten ebenfalls stationär im Spezialzentrum behandelt werden." (S.14)

17.03.2015 08:28
@uboettger
Aus meiner Sicht hat Bleiente73 das richtig erkannt.

Wie du es sagst:
Es verändert genau nichts!
Aber:
Es war schon immer Gesetz, das wir ein Recht auf Behandlung und damit Erstattung der notwedigen Kosten haben.
Gibt es keine Möglichkeit zur stationären Behandlung müssen wir also keinesfalls kläglich in nem Hubschrauber verrecken, sondern man darf uns in die nächste vorhandene Kammer bringen.
Genauso haben wir ein Recht auf die Erstattung der vom Arzt empfohlenen Nachbehandlung soweit medizinisch notwendig.

Als Angehöriger eines Geschädigten aus dem letzten Jahrzehnt würde ich jetzt aebr mal mit der Krankenkasse über deren Verschulden reden wollen.
Ein Grund mehr einen richtigen Hass auf die privaten Versicherungen und deren Lobbyorganisationen zu schieben
Vercingétorixold school
17.03.2015 09:16
Was bitte hat dein emotionaler Ausbruch mit der PKV zu tun? Woraus sollte sich eine Haftung der GKV ergeben?

Es steht dir frei dein Risiko, dass sich aus der von dir betriebenen Sportart ergibt, selbständig zu versichern! Ob die HBO-Therapie für Krankheiten zu den gesetzlichen Leistungen gehört ist davon zu trennen.
17.03.2015 09:24
Zunächt mal ist es ja unstrittig, das die akute stationäre Notfallbehandlung Teil der Leistung der GKVs ist.

Ich bin seit Jahren sauer über das künstliche vernichten der flächendeckenden Druckkammerversorung in DE, da es mir mal als Tinnitus Patient persönlich geschadet hat.
Ich betrachte das heute als Taucher als gezielten mutwilligen Anschlag auf meine Gesundheit, der eigentlich bestraft gehört.
wwjkTaucher
17.03.2015 11:37
@Gallier: Nein, das ist nicht zu trennen, wir haben kein Verursacherprinzip in Deutschland. Sonst müsste auch jeder Raucher sein Lungenkrebsrisiko selbst versichern, gilt analog für sportartspezifische Risiken.
Die Kassen wollen bei uns keine HBO bezahlen, ganz einfach. Sie drücken sich auch bei medizinisch eindeutig gegebenen Indikationen davor. der Trick mit dem stationär ist einfach (der MDK bei uns will am besten alles auf die ambulante Schiene holen, weils billiger ist. Nur wenn die ambulante Behandlung kostet, wird sie in eine DRG gepackt und im Endeffekt überhaupt nicht vergütet): hast Du einen stationären Patienten mit einer Dekoerkrankung und führst die HBO durch, bekommst Du derzeit 1450€ für den gesamten! Fall, also den stationären Aufenthalt inklusive der Kammerbehandlung->Selbstmord für jede Klinik.
Das läuft in Skandinavien und vielen anderen Ländern so nicht, und das zu recht. Hier sind die Juristen wirklich gefragt...
17.03.2015 13:12
Wobei ich einen glaubwürdigen Bericht kenne, dass nach DCS eine GKV doch die stationäre Druckkammerbehandlung erstatten musste- allerdings erst nach langem Hickhack, da es zunächst pauschal hieß: ambulante Druckkammer zahlen wir nicht, egal, ob indiziert.
Insofern ist das Urteil für uns Taucher interessant und könnte bei konsequenter Beachtung die Kosten unserer Tauchversicherungen senken und das Druckkammersterben beenden.
Vercingétorixold school
17.03.2015 13:12
Nun das Solidarprinzip wird z.B. bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durchbrochen. Dort muss bei grobfahrlässiger Verursachung nicht gezahlt werden.
Aber gut trennen wir das doch mal. Der Leistungskatalog der GKV wird nicht vom MDK festgelegt. Er ist im SGB V enthalten. Den Inhalt des SGB legt wer fest? Richtig die Lobby.
Davon zu trennen ist der MDK, dessen Aufgabe man böse mit der Abwiegelung von Leistungen umschreiben kann. Das ist auch ein Ausdruck von Lobby. Wenn du also meinst, dass die Leistung dazugehört, dann musst du auf Kostenübernahme bzw. Kostenfreistellung klagen. Das du nur 1.450 € pro Fall bekommst ist bedauerlich, aber liegt weder an der PKV oder GKV sondern an? Richtig der Lobby, wobei wenn ich mir anschaue was ein Oberarzt so an Privatliquidationen im Jahr hat . Aber gut du musst also das System verklagen oder gleich ändern. Und Skandinavien hat ein völlig anderes Gesundheitssystem. Wir sind hier die Beute der Lobby.
MonkeyislandAssistant Instructor
16.04.2015 16:24
Ich möchte im Notfall Hilfe und kein Stress und vor Gericht ziehen müssen. Tauchversicherung gehört einfach zum tauchen. Ich bin ja auch nicht bereit Skifahrern ihren Beinbruch zu bezahlen etc.

Wer Risikos eingeht sollte nicht allen damit zur Last fallen.
Und Diabetes mit ner Taucherkrankheit zu vergleichen ist auch nicht sinnvoll.
16.06.2015 19:29
Der MDK wiegelt nicht immer ab... Bei mir hat er die ambulante DK abgenickt per Zweizeiler.. "keine andere Behandlung sinnvoll"..
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