Gerichtsurteil zu Dekokammerbehandlung
interessantes Urteil des Bundessozialgerichts:
BSG korrigiert Ausschluss der ambulanten Dekokammerbehandlung durch gesetzliche Krankenkassen wegen unbegründeter Willkür.
http://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2013/130530c.html
Erfolgreich geklagt hatte eine Diabetes-Patientin deren GKV 7000EUR ambulante Druckkammerkosten nicht übernehmen wollte.
BSG korrigiert Ausschluss der ambulanten Dekokammerbehandlung durch gesetzliche Krankenkassen wegen unbegründeter Willkür.
http://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2013/130530c.html
Erfolgreich geklagt hatte eine Diabetes-Patientin deren GKV 7000EUR ambulante Druckkammerkosten nicht übernehmen wollte.