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Gewerblich Gase mischen
Abgesandt von _me Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 09:43:

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, welche Voraussetzungen notwendig sind, um gewerblich Gase an Dritte weitergeben zu dürfen?

Klar, Gase mischen sollte man können, also ggf. Misch-Kurs belegen. Aber damit ist ja eigentlich nur sichergestellt, dass man für sich selber Gase mischen darf.

Welchen Kurs muss man belegen, wenn man Nitrox und Trimix gewerblich mischen und verkaufen möchte? Dies muss ja rechtlich abgesichert sein.

Mavotec bietet einen Kurs Sachkunde für Gase mischen an, der angebelich dazu berechtigt, Gase an Dritte weitergeben zu dürfen. Aber es kann doch nicht sein, dass in ganz Deutschland nur Mavotec diesen Sachkunde-Kurs anbieten darf.

Also, was für ein Nachweis wird benötigt und bei wem bzw. wo kann man diesen erwerben (mal abgesehen von Mavotec).

Dank und Gruß

_me



Antwort von Holger H. Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 10:43
Bis auf die Steuerliche Seite nichts, dass ist ja das tolle wenn du jemand ( der keinen Tauchschein hat ) zum Flaschenfüllen kommt bekommt der auch seine Luft….haben wir viel bei uns im Laden die kommen vom Schießverein und befüllen ihre Luftgewehre aus einer 10 l Flasche oder viele holen auch Druckluft ab um ihre Werkbank oder Fotogehäuse zu reinigen …..

Nitrox ( Luft ) oder O2 bekommst du auch ohne Ausbildung warum dann kein Trimix ???

Mann braucht ja nicht mal einen Tauchschein in Deutschland um Tauchen zu gehen ( in freien Gewässern ) …..ist ja nicht wie bei der Jagt wo jemand Munition kaufen möchte und braucht einen Waffenschein …


Oder wenn du sichergehen möchtest mach dir einen Vordruck mit Haftungsausschuss aber ich halte das für Übertrieben ….

Holger


Antwort von Doppeldreier Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 11:44
also ich fand die erste Antwort ziemlich blöd. Warten wir auf die nächste.
Gruß,
D3
Antwort von Holger H. Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 12:35
Ohne eine Begründung finde ich dein Fachwissen reichlich beschränktes gibt halt kein Gesetz mein lieber Doppeldreier oder zwölf halbe ist auch egal jeder kann es kaufen der Geschäftstüchtig ist und mit dem richtigen Druckbehälter ( Ventil ankommt ) das ist halt so kein TMX schein ist nötig vom Gesetzgeber her !!!!!

Holger
Antwort von robert Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 14:09
@_me

wie Du schon richtig schreibst brauchst du einen Sachkundenachweis, wie er z.B. von MaVoTec angeboten wird.
Aber ausser MaVoTec kann ich Dir niemanden nennen der sonst noch solche Kurse anbietet.

Deine Füllanlage muß von TÜV abgenommen werden.
Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen, da ich mich nur oberflächlich damit beschäftigt habe.

Eine Frage,
was spricht gegen den MaVoTec Kurs?

Gruß
Robert
Antwort von Bobo Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 14:32
Zitat
"3.2 Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in dem jeweils erforderlichen Umfang
über
1. das Betreiben der Druckgasbehälter.
2. die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasbehältern und
3. die bei Unfällen und Störungen zu treffenden Maßnahmen"

Siehe "Technische Regeln Druckgase TRG 280 - Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern"

Siehe auch: Hier klicken

Hat zwar nicht direkt mit Deiner Frage zu tun, ist aber auch Wichtig, da Du die Gase ja auch Lagern musst.

Antwort von robert Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 14:53
@Bobo,

richtig, aber auch das ist Inhalt des Sachkunde-Kurses und der Prüfung.
Ergo kann _me nur geholfen werden wenn ihm andere Stellen an denen er die Sachkundeprüfung bzw. den Kurs ablegen kann.
Alles andere hilft ihm definitiv nicht weiter.

Gruß
Robert
Antwort von Doppeldreier Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 15:57
@Holger H
ist doch ganz einfach. Logisch kann man Gase verkaufen. Aber finde doch mal raus was passiert wenn jemand verunglückt (warum auch immer) und dann behauptet das Gas wäre falsch gemischt. Da wird für dich eine Kostenlawine losgetreten. Aber sicher hast du ja eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung gefunden die das alles abdeckt. So nach dem Motto "ich bin´s der Holger H. und ich kann ganz toll Gase mischen" und die Versicherung sagt "klar glauben wir und für 100,- Euro im Jahr bekommst du Versicherungsschutz rundum"
Gruß,
D3
Antwort von Michael_M Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 16:19
Naja, man lernt doch, dass jeder Taucher sein Atemgas nach dem Füllen und vor dem Tauchen selbst überprüfen muss! Dass unterschreibst du ja auch im Füllbuch nach dem Messen!
Aber ob man dadurch seinen Hals komplett aus der Schlinge bringt würde ich nicht garantieren.

Michael
Antwort von Holger H. Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 16:36
Und wenn er die Gase falsch Anwendet ????

Also die frage war:

kann mir jemand sagen, welche Voraussetzungen notwendig sind, um gewerblich Gase an Dritte weitergeben zu dürfen?

Das Mischen muss man können ( ist aber auch nicht sehr schwer )

Aber mehr braucht man nicht genau wie man auch kein Zertifikat braucht um sie zu kaufen !

Holger

Antwort von hastemalneflasche He am 13.05.2007 - 17:04
Vermutlich kann man reines He, reinen O2, und auch Druckluft an jedermann verkaufen, da man ja nicht wissen kann, was damit gemacht wird.
Wenn man aber spezielle Mischungen erzeugt, die im Tauchbereich üblich sind, die dann in Tauchflaschen füllt, und das noch innerhalb eines Tauchladens oder an einem See macht, und der nichtausgebildete Taucher verunglückt, wird man sich evt. Vorwürfe gefallen lassen müssen.

Abgesehen von Gewerbe/Finanzamtsmäßigen Voraussetzungen also vermutlich das Beachten diverser allgemeiner Verordnungen (Druckbehälter..) und die Sorgfalt bei der Abgabe, d.h. im Zweifel vielleicht auch die Kontrolle der Befähigungsnachweise der Käufer. Wobei... vielleicht reicht es ja, wenn der Käufer unterschreibt, dass er das Gas nicht selbst verwendet, sondern nur für den entfernt wohnenden Freund mit Trimixkurs aber ohne Auto abholt. Oder für den Tauchverein, in dem 2 Trimixtaucher tauchen, die gerade nicht vorbeikommen konnten.

cu
dd
Antwort von hastemalneflasche He am 13.05.2007 - 17:12
"Ich erkläre verbindlich, dass das erworbene Gas nur sach- und fachgerecht sowie mit dem erforderlichen Gerätschaften, und nur von für diese Zwecke ausgebildete Personen bestimmt ist, und das die Gasmischung vor dem Einsatz nochmals durch den jeweiligen Anwender chemisch analysiert wird, um deren Eignung zu prüfen. Sofern ich die Gase für andere Anwender nur abhole, d.h. sie selbst nicht verwende, verpflichte ich mich, die Weitergabe nur unter den oben genannten Bedingungen zu gestatten. Für Fehler in der Anwendung, z.B. durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, durch versehentliche Fehlmischungen oder nachträgliche Veränderungen (z.B. nachdrücken mit anderen Gasen), durch nicht sachkundigen Einsatz, mangelhafte Ausrüstung z.B. zur Gasanalyse vor dem Einsatz usw. bin ich selbst alleine voll verantwortlich."

Oder so in der Art... Oder?
Antwort von Holger H. Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 17:42
@ Michael_M

genau so soll es sein man macht die Messung mit dem Kunden der Unterschreibt und das ist es dann !

Holger
Antwort von Doppeldreier Registriertes Mitglied am 13.05.2007 - 18:22
@Michael_H.
im privatem Bereich mag das sicher reichen, aber ob das in Deutschland ausreicht um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen mag ich bezweifeln.
Beispiel:
Taucher verunglückt. Gas wird analysiert. Befund. O2, He und N okay, leider waren aber noch Spuren von Argon und CO2 in der Flasche. Kann leider keine Taucher analysieren da in der Regel nur O2 und seltener He geprüft wird. Jetzt bis Du dran zu Beweisen dass deine Gerätschaften, dein Fachwissen und dein Innerbetrieblicher Ablauf ausschliessen können, dass solche Gase in die Flasche geraten konnten. Kostet jede Menge Zeit, Geld und Nerven. Sicherlich hast Du aber Rückstellproben gemacht und kannst auch für alle deine Ausrüstungsteile die du zum messen, prüfen und füllen benutzt entsprechende Prüfzertifikate vorweisen. Dieser Aufwand ist so hoch, das gewerblich in Deutschland so gut wie nicht gefüllt wird. Wüsste jetzt nicht wo.
Gruß,
D3
Antwort von _me Registriertes Mitglied am 14.05.2007 - 09:05
@robert
Gegen einen Kurs bei Mavotec spricht nichts (nur, dass es ne ganze Strecke zum fahren ist, ca. 300km einfach)

@Doppeldreier
> Dieser Aufwand ist so hoch, das gewerblich in Deutschland so gut wie nicht gefüllt wird. Wüsste jetzt nicht wo.

Hmm, es gibt doch ne ganze Menge Läden, die Trimix füllen. Und noch mehr, die Nitrox füllen. Und dabei handelt es sich doch um gewerbliches Füllen. Oder machen die das alle in der Grauzone?

Mit einem Sachkunde-Nachweis könnte man zumindest alle oben angesprochenen rechtlichen Fragen einigermaßen in den Griff bekommen und man hätte einen Nachweis, dass man `fähig` ist, entsprechende Gase zu mischen und zu vertreiben. Das wäre zumindest eine halbwegs gute Absicherung.

Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass alle, die in Deutschland Nitrox und Trimix vertreiben, bei Mavotec ein Sachkunde-Seminar besucht haben. Wer bietet denn noch so was an?

Gruß

_me
Antwort von Extrem Diver Registriertes Mitglied am 14.05.2007 - 09:40
@ all: Erst nachdenken, dann Mund aufmachen.

WEnn man das Gewerblich machen möchte dann darf man sich auch vertrauensvoll an die dafür zuständigen Behörden zwecks erlangung von Rechtssicherheit wenden. Sprich: frag dein Gewerbeaufsichtsamt.
Die sagen einem dann das man einen Sachkundenachweis haben muss, der von der IHK abgenommen wird.

Die IHK in Hintertupfingen hat davon aber keine Ahnung und kann so was auch nicht prüfen. Wenn man Glück hat wohnt man in einer Stadt wo auch ein großer Gasehersteller stationiert ist. Dann hat die IHK Ahnung davon und bildet eventuell auch aus.
Oder man geht halt zu einem professionellen Anbieter wie Mavotec. Wenn mich mir die Preise bei den IHKs so ansehe, dürfte Mavotec vermutlich preiswerter sein.

@an all die Deppen die das ohne Sachkundenachweis machen wollen: ich kann auch Auto fahren ohne einen Führerschein zu haben, solange ich keinen Unfall baue oder in eine Polizeikontrolle komme. Tolle Einstellung.

ED

Antwort von Holger H. Registriertes Mitglied am 14.05.2007 - 10:14
@ Extrem Diver

Ein sehr schöner 10er Beitrag aber unnötig les doch erst mal und berherzige deinen Vorschlag !

Erst nachdenken, dann Mund aufmachen...


Es gibt kein § der es Verbietet Gas zu Kaufen ...

Autofahren ja da gibt es einige § !

Holger

Antwort von Doppeldreier Registriertes Mitglied am 14.05.2007 - 16:56
@me und HolgerH.

Extrem Diver hat nun einmal Recht. Solange nichts passiert und niemand nöllt (wo kein Kläger da kein Richter) könnt ihr soviel Gas mischen und verkaufen wie ihr wollt.

und lieber schwerfälliger Holger H.
lese doch bitte mal die Eröffnungsfrage. Wir reden hier AUSSCHLIEßLICH vom VERkaufen nicht vom Kaufen. Kaufen dürfte so ziemlich jeder.

Gruß,
D3
Antwort von Holger H. Registriertes Mitglied am 14.05.2007 - 19:11
@ Doppeldreier

Na wie geschrieben selbst wenn ich mich noch 1000000000000 wiederhole verstehen wirst du es nicht und nenne mich nicht lieber sonst muss ich !

und wer hir schwerfälliger ist weis ich noch nicht bei deiner Vorstellung hir ...Tauche alles was mit Pressluft geht.


Holger
Antwort von Holger H. Registriertes Mitglied am 14.05.2007 - 19:13
bevor was kommt ( hir ) wird so geschrieben ( hier ) !

Holger

Antwort von Doppeldreier Registriertes Mitglied am 14.05.2007 - 21:51
na dann mein aller liebster Holger H.

schenke Dir bei Gelegenheit ein paar "E" und dann probieren wir es noch einmal, miteinander.

Also irgendwie Verstehe ich immer noch nicht warum Du dich hier überhaupt beteiligst. Du bist doch auf ein ganz anderes Thema fixiert. Sollte ich mich irren kannst du es ja gerne mal erklären. 1x würde es aber schon reichen.

Grüße,
D3
per aber auch selbst gemischte Gemische taucht. Aber eben selbst gemischt. (ist auch billiger)
Antwort von stefanotto Registriertes Mitglied am 15.05.2007 - 19:46
@ Holger

Reißt Du da nicht einiges aus dem Zusammenhang?
- Es gibt kein § der es Verbietet Gas zu Kaufen ...
Diese Aussage ist richtig!
- Autofahren ja da gibt es einige § !
Diese Aussage im Verhältnis zur vorigen ist Quatsch und müsste wenn überhaupt richtigerweise lauten: Es gibt kein § der es Verbietet ein Auto zu kaufen. Was hat das mit der Frage von me zu tun?

Kaufen darfst Du fast alles.
Mit dem Besitzen geht der Ärger ggf. schon los, z. B. mit der sicheren und den Vorschriften entsprechenden Lagerung.

Gase mischen und verkaufen:
Einen oben beschriebenen Kurs machen
Der Gang zum Gewerbeaufsichtsamt
Der Gang zum Finanzamt
Versicherung suchen für den Fall der nie eintreten soll
Gase und anderes notwendiges Equipment kaufen
Werbung schalten - und los gehts.

Ob sich das rechnet steht auf einem anderen Blatt.

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