Go Professional? - Ist TL ein Beruf ? Abgesandt von DarkShark am 27.10.2004 - 09:44:
Hai Leute,
nach einiger Zeit und noch mehr TGs in etlichen Seen, Meeren und Ozeanen lese ich hier als "Netztaucher" immer öfter über die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterbildung zum Tauchlehrer diverser Verbände.
Bislang strebe ich nicht unbedingt diesen "Karriereschritt" an, auch brauche ich den Schein nicht als Selbstbestätigung oder um eine höhere Stufe der Anerkennung bei Tauchkameraden zu erreichen (es sei denn, es geht dabei um die glühende Verehrung einer jungen Tauchschülerin, die ich natürlich gnadenlos ausnützen würde ).
Allerdings frage ich mich, ob mir eine Nebenbeschäftigung als Tauchlehrer nicht wenigstens teilweise die eigene Taucherei finanzieren würde. D.h. hier würde es zumindest ansatzweise eine gewisse (in meinen Augen völlig legitime) Gewinnerzielungsabsicht geben .
Und hier nun meine eigentliche Frage: Ist es u.U. möglich die Kosten der Ausbildung ganz oder teilweise z.B. als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen oder ist diese Idee völlig aussichtslos, da eine TL- Tätigkeit von vorn herein als Hobby abgetan wird ?
Hat noch jemand andere Tipps zur Kostenreduktion ?
Gruß,
D.S.
Antwort von Detlef am 28.10.2004 - 13:36 Also, das kann man mit einem klaren Jaein beantworten. Der TL ist zur Zeit kein anerkannter Beruf (IHK-Meinung). Um aus deinem Hobby finazielle Vorteile zu ziehen, müßtest du die Sache entweder vollständig Gewerblich oder Nebenberuflich betreiben. Das Finanzamt hat auf solche Nebenberufe ein Auge, du bist nicht der einzige der das versucht (Tennislehrer, Skilehrer, Segelschiffvermietung etc.). Als Faustregel gilt, das du innerhalb von drei Jahren einen Gewinn erzielen müßtest, damit das nicht Liebhaberrei ist. Letzters führt dazu, das alle Ausgaben rückwirkend Privatausgaben sind. Wenn du weitere Auskünfte haben willst, benutz bitte das Kontaktformular. Wenn du nur Divebunnys haben willst, ist die gewerbliche Tätigkeit zu aufwändig
Antwort von Ottonormaltaucher am 30.10.2004 - 15:54 @Detlef
Selbstverständlich ist Tauchlehrer ein anerkannter Beruf, wer sollte ausgerechnet den Tauchlehrer als Beruf nicht anerkennen. Lediglich ist Tauchlehrer keine staatlich anerkannte oder geschützte Berufsbezeichnung, so dass sich jeder so nennen kann....wie beispielsweise Kloomann, deren Gewerbe auch von den IHK anekannt werden müssen, schließlich entscheiden die IHK nicht über die Anerkennung des Berufes, sondern wir haben Gewerbefreiheit.
QDarkShark
"Hat noch jemand andere Tipps zur Kostenreduktion?"
Ja, mache es wie andere. Eröffne eine Ausbildungsorganisation, ernenne Dich selber zum Präsident und TLund bilde nach den Richltlinien eines etablierten Verbandes (CMAS etc) aus ohne da Mitglied zu sein....wie beispielsweise VIST.
Antwort von Detlef am 02.11.2004 - 16:55 Korrektur Ich habe mich nicht klar ausgedrückt, Tauchlehrer ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Jeder darf die Bezeichnung ohne Nachweis der Berechtigung und Befähigung führen. Eine Prüfung durch die Verbände berechtigt zum führen des entsprechenden Verbandstitels. Das mit der Haftung steht auf einem anderen Blatt.
Das mit der Gewerbefreiheit ist schlicht falsch und hat mit anerkannten Berufen nichts zu tun. Es besteht ein Erlaubnisvorbehalt. D.h. die gewerbliche Tätigkeit bedarf der Genehmigung (Gewerbeanmeldung). So, jetzt ist es aber vollständig.
Verbände sind überwiegend e.V.`s und meistens gemeinnützig. So kommt man nicht an Kohle und auch nicht an Betriebsausgaben um den Eichel zu ärgern und sein Hobby zu finanzieren.
Danke Otto für den Hinweis
Europas führende Tauchorganisationen wie ACUC, BARAKUDA, NASDS, SNSI, IDD, Idea Europe, PADI, SSI und DAN-Europe haben sich als Mitglieder des RSTC Europe verpflichtet die Erhaltung der Gewässer durch die entsprechende Ausbildung der jetzigen und künftigen Tauchergenerationen zu gewährleisten.
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