Haftungsfrage Abgesandt von Spasstaucher am 22.01.2005 - 21:57:
Hab da mal ne Frage wie ihr das so handhabt...
Also, wenn ich privat, für einen Bekannten Nitrox oder Trimix gegen Bezahlung abfülle. Keine Sauerstoffflaschen, keine Nitroxventile usw, und es kommt zu einem Tauchunfall...., schätze mal dann bin ich der Mops. Mal egal ob das Gas schuld ist oder nicht.
Wie habt ihr euch da abgesichert?
Meiner Einschätzung nach bewege ich mich da auf sehr dünnen Eis und weis nicht ob da eine einfache Verzichtserklärung ausreicht.
Antwort von Peter Gaertner am 24.01.2005 - 13:38 Hi Spasstaucher,
die selbe Frage stelle ich mir auch immer wieder. Das beste ist: Sauber arbiten, so dass Dir nichts angelastet werden kann.
Denn: Ab wann etwas als geschäftsmässig angesehen wird, weiss ich nicht (Gaskosten umlegen, Miete verrechnen, und dann soll sich der Füllschlauch ja auch irgendwann lohnen...).
Ich denke jedenfalls nicht, daß eine Verzichtserklärung Dir einen Freischein gibt. Hat es hier im Forum Leute vom Fach?
Grüßle
Peter
Antwort von marco am 24.01.2005 - 13:47 Ich hab dasselbe Problem:
Letzt hatte ein Buddy mit mir einen vereiser, der sich im nachhinein als eine komplett katastrophal gewarteter atemregler rausstellte.
aber was war die erste frage bei jedem dem er das erzaehlt hat (inkl tauchshop, der den regler gewartet hat):
woher war die luft? mit sicherheit feucht!
mein resume: ich fuelle/mische niemand mehr. das spart umlaufzeiten bei den speicherflaschen und wartungskosten am kompressor.
sollte tatsaechlich mal irgend etwas passieren, gande dir gott vor den hinterbliebenen. in ihrer wut werden sie immer einen schuldigen suchen, und der bist in dem fall du.
zumal du sogar gegen geltendes gesetzt verstoest, wenn du in standart ventile was anderes reinfuellst ausser luft. das kann man fuer sich tun, aber die verantwortung fuer jemand anders wuerde ich nicht uebernehmen.
marco
Antwort von Spasstaucher am 25.01.2005 - 06:40 sauber arbeiten ist selbstverständlich. Die Frage ist natürlich auch was ist für den Gesetzgeber wichtig?
Füllbuch, Kompressorbuch, Ausgabeliste mit Unterschrift des analysierten Gemisches....
Ich glaube die Hinterbliebenen oder Partner könnten da dann ganz schön am Rad drehen so das man nicht mehr glücklich wird..
Ich denke die einfachste Lösung ist es als "Gefahrengemeinschaft" zu betreiben. So das sich jeder zu 50% einbringt und jeder für sein eigenes Gas verantwortlich ist.
Bloß wie dokumentiere ich das wieder...? Jeder abwechselnd Gas und Verbrauchsmat. kaufen oder was habt ihr für Ideen?
Antwort von Michael Hechler am 25.01.2005 - 08:06 Selbst füllen lassen. Vorher die Drücke der Speicherflaschen messen, anschließend wieder messen und eine "Rechnung" über den Verbrauch schreiben. Dann hast du nur Gas verkauft. Was der Käufer damit macht kann dir egal sein (denke ich zumindest).
Michael
Antwort von Blub CH am 25.01.2005 - 10:36 das klingt irgenwie logisch, würde dann aber auch bedeuten, dass bei einem Problem kein fülljournal vorhanden sein sollte,denn das würde beweisen, dass du die Flaschen gefüllt hast.
also irgendwie ist es doch nicht ganz so einfach
Grüässli Blub
Antwort von alex.diver am 25.01.2005 - 13:11 ...für Eki
Um allen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen würde ich für niemanden etwas füllen - Das war aber nicht Deine Frage!?
Also geht man den kürzesten Weg - Dein Freund/Bekannter füllt selber und Du verkaufst sozusagen das Gas. Darf er füllen?
Wenn ja, erübrigt sich Deine o.g. Frage.
Wenn nein, füllst Du trotzdem und hängst in der rechtlichen Zwickmühle. Warum machst Du das??
Wir sind hier im Tec-Forum, wir wissen wir geben den ein oder anderen Euro mehr für´s Tauchen aus. Warum spart man denn hier?
Anstatt nun wieder ein sauteueres Gimmick der ein oder anderen Marke zu kaufen, würde ich mir doch einfach ´nen GasblenderKurs leisten und selber füllen. Damit hab ich nicht ständig die Suche nach einem Füll-/Mischanbieter und vorallem weiss ich auch was zu tun ist und kann es tun.
Bei einer Gemeinschaft von Tauchern kann jeder aus den Speicherflaschen seinen Mix entnehmen - er misch für sich selbst.
Auch bei diesem Fall ist rechtlich gesehen eine Ausbildung erforderlich. Wenn etwas aufgrund des Mix passieren sollte, kann die Versicherer die Leistung einbehalten aufgrund der mangelnder Ausbildung - schlecht für die Hinterbliebenen.
Ich beziehe mich mal nicht auf das geschäftsmässige Füllen von Mischgasen, dazu fehlt mir einfach die Informationen. Ich glaube, dass war auch nicht Deine Frage!?
Frage: In dem Moment des Mischens bin ich Produzent des Gemisches und damit voll verantwortlich für mein Produkt.
Hat jemand einen bestimmten Gesetzestext o.ä. bzw. die entsprechende Verlinkung im Net??
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