Hinweis für Tauchbasen Abgesandt von EAD am 21.11.2011 - 11:08:
Weil ich es gerade mal wieder im Job-Forum gelesen habe, wo ein Sportbootführerschein-See gefordert wird....
Liebe Tauchbasenbesitzer, Ihr solltet eigentlich wissen, dass der nicht ausreicht (wenn euer Basenboot in Deutschland gemeldet ist) !
Besetzungs- und Ausrüstungspflicht bei gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in Küstengewässern bei einer Rumpflänge bis max. 15m regelt die Seeberufsgenossenschaft. Gefordert wird der Sportseeschifferschein !
UND: einschließlich Bootsführer dürfen nur 12 Personen an Bord sein...
horido...
Antwort von Vercingétorix am 21.11.2011 - 11:53 Die BG Verkehr ist zuständig!
Antwort von EAD am 21.11.2011 - 12:22 @ Vercingetorix
danke für die Aktualisierung, Du hast recht.
Meine Info stammt aus Hier klicken Seite 101 f von 2007
Deine Angabe ist richtig Hier klicken
Antwort von ramklov am 21.11.2011 - 13:38 Und was heißt das im Endeffekt? Ist mein schöner Sportbootführerschein-See nun für die Tonne wenn ich bei den Basen aufschlagen will?
Wenn Du als Guide, TL oder Basenbespaßung für eine Basis das Boot fährst (das in Deutschland zugelassen ist) - ja, dann ist er für die Tonne !
Gesetz den Fall, es passiert etwas und jemand oder etwas kommt zu schaden --- hmmmm, dann möchte ich mal sehen, wie weit der Basen-/Bootsbesitzer noch hinter Dir steht....
Einspruch Euer Ehren!!
Als ich mich durch den SBF See und den SKS geschlagen habe, war es noch so, dass der SKS nicht für die gewerbliche Fahrt in den Küstengewässer ausreicht. Nach Änderung der Seesportbootverordnung (passierte Anfang dieses Monates) reicht laut §15 Abs. 1 der Verordnung für die Küstengewässer der SKS aus, für die küstennahen Seegewässer bedarf es weiterhin des SSS. Ein qualifiziertes Funkzeugnis ist in beiden Fällen nachzuweisen.
Der SBF See ist in keinen der Fälle ausreichend, da die einzige erlaubte Abweichung eine Küstenentfernung von max. 300m darstellt, die auf Basen wohl eher irrelevant sein dürfte (§15 Abs. 1a).
CU Oliver
Antwort von Vercingétorix am 21.11.2011 - 15:49 Rechtliche Grundlagen
Hier klicken Müste noch gültig sein. Bis 300 Meter kann eine Ausnahmegenehmigung für den SFB See erteilt werden. Die BG ist jetzt keine gesetliche Grundlage!
Wobei ich mir die Anmerkung erlaube, das der Küstenschifferschein reine Geldschneiderei der Prostatiker aus dem Seglerverband ist. Aber gut, es gibt immer welche die mit 400 Grad rechnen
Sehen wir es mal positiv. Vielleicht suchen die Basen deshalb einen mit SBF See, damit er nicht die Boote führt, wohl aber als Begleitperson wenigstens etwas von Seemannschaft versteht und bei einem Leinenmanöver nicht total dämlich daneben steht.
CU Oliver
Antwort von Vercingétorix am 21.11.2011 - 19:56 wohl aber als Begleitperson wenigstens etwas von Seemannschaft versteht und bei einem Leinenmanöver nicht total dämlich daneben steht. Bei der praktischen Prüfung die durch die Beliehenen abgenommen wird, ist das jetzt kein Garant, odrrrrr.
Versicherungstechnisch habe ich den Nachweis, das ich einen auf dem Papier Befähigten ans Ruder gelassen haben, wärend ich ein Nickerchen mache Ansonsten ist beim SFB, wie überall. Man steht am Anfang!
Da hast Du Recht. Ein Brevet macht noch keinen guten Taucher, ein SBF See keinen Seebären und ein Vercingétorix noch keinen Sieg gegen Rom
CU Oliver
Antwort von Poldi23 am 22.11.2011 - 07:51 Euch ist schon klar, das EAD das auf ne Anzeige aus Menorca bezogen hat?
Wenn der Eigner des Bootes , welches in Spanien liegt, mehr als 186 Tage in Spanien lebt, muß er das Boot in Spanien anmelden. Und das sollte bei einer Spanischen Tauchbasis wohl der Fall sein, auch wenn der Betreiber/ Eigner Deutscher ist.
Wat redet Ihr den dann über Seeberufsgenossenschaft und Bundesrecht??
Antwort von Vercingétorix am 22.11.2011 - 08:55 Nun wenn du meinen Link aufmerksam gelesen hättest, wäre dir aufgefallen das die Vorschriften vereinheitlicht sind und mir war so, dass Menorca zur EU gehört.
Nein Poldi, das ist uns nicht klar und wurde auch nirgendwo geschrieben. Hier geht es darum, dass viele deutsche Basen das auch gerne fordern, obschon es nicht ausreichend ist. Daher auch die Aussage von EAD: "(wenn euer Basenboot in Deutschland gemeldet ist)"!
@Gallier
Die Seesportbootverordnung ist und bleibt aber eine deutsche Verordnung, die in Spanien keinerlei rechtliche Grundlage bietet. Sie ist die Umsetzung einer Richtlinie der EU, wie aber Spanien diese umsetzt (oder schon umgesetzt hat) steht auf einem ganz anderen Papier.
Was europäische Richtlinien (und Normen) bei den Mitgliedsländern an Umsetzung erfahren und wie das dort jeweils gehandhabt bzw. ignoriert wird, da könnte man ein dickes Buch drüber schreiben. Ich sehe dafür genug Beispiele bei uns in der Branche. Deutschland läuft wie immer im vorauseilenden Gehorsam vorweg, der Rest der EU denkt gar nicht daran, sich das Leben so schwer zu machen.
ja, Du hast Recht, über die Anzeige aus Menorca bin ich darauf gekommen. Ich kenne Die Basis nicht und weiß auch nicht wo die Boote gemeldet sind - darum geht es mir aber hier auch nicht.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass wenn ein gewerblich genutztes Sportboot in D-Land gemeldet ist, der SBF-See rechtlich und damit wohl auch versicherungstechnisch eben nicht ausreicht.
Und das ein Unterschied zwischen "Schein haben" und "Bootfahren können" ein Unterschied besteht, ist uns wohl allen klar.
Ich stelle mir nur den armen Guide vor, der stolzer Inhaber eines SBF-See ist, für eine Basis das Boot fährt und es zu einem Unfall kommt... Selbst wenn er über die Basis versichert ist, wird doch spätestens dann der Basenbesitzer Probleme bekommen...
Antwort von Poldi23 am 22.11.2011 - 11:39 @Gallier
brauch ich nicht mal komplett lesen, es steht schon in § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Sportboote und Wassermotorräder im Bereich der deutschen
Seeschifffahrtsstraßen und der seewärts angrenzenden Gewässer des deutschen Küstenmeeres.
Der Patrón de Embarcaciones de Recreo, der dem deutschen Sportbootführerschein-Binnen entspricht, gilt für Segel- und Motorboote bis zwölf Meter Kiellänge, die sich bis zwölf Meilen vor der Küste und insbesondere innerhalb der Inselgruppen der Balearen und Kanaren bewegen. Für Sportboote bis 20 Meter Kiellänge benötigt man den Patrón de Yate, der bis zu 60 Meilen vor der Küste gültig ist. Der Capitán de Yate gilt für Sportboote aller Größen.
Nicht alles ist gültig in der EU, nur weil wir alle Mitgliedsländer in der EU sind!
Antwort von deep_down am 22.11.2011 - 12:59 @Poldi23
"brauch ich nicht mal komplett lesen, "
Bei den Rechtsgelehrten hat sich der Hinweis eingebürgert, auch gelegentlich die folgenden Absätze eines Gesetzes/einer Verordnung zur Kenntnis zu nehmen.
Könnte nämlich eventuell `ne wichtige Information drin stehen .
"..der dem deutschen Sportbootführerschein-Binnen entspricht, gilt .... bis zwölf Meilen vor der Küste." Und Poldi23 geht in den Duden ein durch Kreation des Begriffes "Binnenküste"
Aber wie schrieb schon EAD so treffend.
"ja, (Poldi23) Du hast Recht, ... (aber)...darum geht es mir aber hier auch nicht."
Antwort von Vercingétorix am 22.11.2011 - 13:00 Die Richtlinien sind unmittelbar geltendes Recht auf deren Geltung ich mich von dem EUGH berufen kann. Bestes Beispiel ist die MwStHarmonisierungsrichtline und die dazu ergangenen Entscheidungen. Das ist bei Booten nicht anders......
@milkyway
Ich schlug Cäesar..... und hatte dafür erhebliche Halsschmerzen
Antwort von EAD am 22.11.2011 - 13:57 @ all
mir geht es nicht primär darum, was in welchem Land gefordert ist, sondern darum, wie ich als armer Tropf dastehe, wenn ich als Assi / TL etc. für eine Basis das "deutsche" Boot fahre...
@Poldi23
macht mich neugierig - Du scheinst ja tiefere Kenntnisse mit den spanischen Bestimmungen zu haben. Könntest Du das mal genauer beschreiben ? Wäre Dir sehr dankbar.
ps: wer kennt sich mit den Bestimmungen für andere Mittelmeerländer aus?
der Begriff "Binnenküste" ist z.B. beim beschippern des Bodensees sehr wohl wichtig
Antwort von deep_down am 22.11.2011 - 14:37 @EAD
"wenn ich als Assi / TL etc. für eine Basis das "deutsche" Boot fahre... "
Dann stehst Du da als jemand, der ein Fahrzeug ohne amtlichen Befähigungsnachweis geführt hat.
Auch landläufig bekannt als "Fahren ohne Führererlaubnis".
Ist, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, strafrechtlich sanktioniert. Nach § 21 Abs. 1 StVG Du und nach § 21 Abs. 2 StVG Dein boothaltender, basenbetreibender, dich an der Fahrt nicht hindernder oder sogar zwingender, Arbeitgeber.
Da steht was von Geldstrafe ohne Gefängnisaufenthalt. Aber sicher geht auch Daumenschrauben und Kompottentzug.
"pps: ich habe auch nur den SBF-See "
Macht nix. Ich auch.
"beschippern des Bodensees sehr wohl wichtig"
Wobei anzumerken ist, dass Du hier noch einen anderen Zettel benötigen würdest...
Antwort von deep_down am 22.11.2011 - 14:39 "Geldstrafe ohne Gefängnisaufenthalt"
Ich meinte natürlich "oder" nicht "ohne"...
*Edith, meine Beste, wo bist Du nur*
Antwort von Vercingétorix am 22.11.2011 - 20:01 SFB Binnen und was noch?
Schade das man den Schandpfahl und den Schuldturm aus den Strafen gestrichen hat....
Antwort von EAD am 23.11.2011 - 10:38 @ Vercingetorix
Für den Bodensee braucht man glaube ich das Hier klicken wobei ich nicht weiß, was ein "patentpflichtiges" Fahrzeug ist...
Antwort von Vercingétorix am 23.11.2011 - 12:29 Steht doch da. Mehr als 4,4 kw Motorleistung oder 12 qm Segelfläche. Im Übrigen ist Wicki keine zitierfähige Quelle!
Antwort von deep_down am 23.11.2011 - 16:45 "Im Übrigen ist Wicki keine zitierfähige Quelle! "
Stimmt, sondern ein kleiner, aber listenreicher und cleverer Junge aus einem Volk im hohen Norden, dessen berühmte Drachenschiffe nicht mit einem SBF-See gefahren werden durften.
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