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Interessantes Urteil
Abgesandt von koelle76 Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 13:35:

Heute wurde ein interessantes Urteil gesprochen: Hier klicken

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde hier angeregt diskutiert, ob es legitim ist, den Assistenten mit dem Taucher alleine hoch zu schicken. Hier ist die Antwort des Gerichts.




Antwort von schwob Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 14:15
Klasse an der Sache finde ich die Aussage vom Staatsanwalt.

„Es war ein nicht vorhersehbarer und nicht vermeidbarer Unglücksfall“, konstatierte Staatsanwalt Fritze, „eine Sache von wenigen Sekunden und es gab keine Möglichkeit, einzugreifen.“ Aus strafrechtlicher Sicht könne man den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nicht aufrechterhalten.

Konnte man das nicht im Vorfeld klären?
Hauptsache man verplempert mal wieder Steuergelder.

Ansonsten kann ich eigentlich kein Fehlverhalten feststellen, ausser die eventuelle Diskussion, ob der Baugraf (Steilwand, kalt und dunkel) die richtige Spielwiese für einen AOWD Kurs ist, mit einem OWD´ler mit 18 TG´s.

Aber sowohl der TL wie auch der Assi haben aus meiner Sicht doch richtig gehandelt.
Antwort von kuki_taucher Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 14:21
Ob legitim oder nicht, der TL hätte (so nach der Aussage des Verunfallten in dem Bericht) den Unfall wahrscheinlich auch nicht verhindern können.

Es zeigt aber, dass der Richter es erkannt hat, dass Tauchen kein Spaziergang ist sondern eine Risikosportart, bei welcher auch mal was passieren kann.
Antwort von ZeKik Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 16:01
Ein nachvollziehbares Urteil.
Ich kannte den Fall nicht, was mich aber stutzig macht: Ein Konzentrationstraining in 20m? Was soll das bringen? Tiefenrausch bei 2,4 ppN2??
Antwort von koelle76 Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 16:05
@ Zekik:
Sinnlos, aber üblich beim AOWD. Muss halt nur >18 Metern tief sein. Da wird dann immer viel Wind gemacht und so getan, als ob man wahnsinnig eingeschränkt wäre. Oft ist das auch so. Jedoch nicht durch den angeblich wirkenden Tiefentausch, sondern durch die belastenden anderen Umstände wie Dunkelheit, Kälte und Aufregung.
Antwort von ag2908 Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 16:26
Gutes Urteil
@koelle76
Ich bezweifle auch sehr, dass man sich auf 20 Meter fühlt als hätte man drei Bier getrunken.
Der TG war aber ja auch auf 30 Meter geplant, was ich bei einem Aowd auch für sinnvoll ansehe.
Rechenaufgaben unter Wasser halte ich für ein sehr gutes Mittel. Beim Aowd nicht unbedingt wegen der Stickstoffnarkose, sondern es verlangt vom Schüler sich auch auf andere Dinge beim Tauchen zu konzentrieren zeigt sehr gut seine eigenen Grenzen an. Beim Specialty Deep kommt dann die Stickstoffnarkose natürlich zum tragen und das Rechnen wird schwieriger.

Gruss Fred
Antwort von ramklov Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 17:23
Gutes Urteil
Antwort von was-war-das-denn? Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 17:33
Das Urteil selbst finde ich jetzt nicht soo überraschend - bemerkenswert fand ich die Kommentare im Südkurier zum Artikel über den eigentlichen Unfall. Bei derartig faktenfreien draufgedresche macht die strenge Moderation des hiesigen Unfallforums vielleicht doch mehr Sinn als ich bis dato annahm...
Antwort von joemurr Registriertes Mitglied am 20.09.2011 - 19:13
Ich, obgleich nur Taucher ohne Wissen im lehrenden Metier, kann hier auch keine Fahrlässigkeit erkennen.

Mir geht es wie Schwob:
"...Verhandlung ist auf Betreiben der Staatsanwaltschaft hin angestrengt worden..."
und
"Aus strafrechtlicher Sicht...Vorwurf der fahrlässigen... nicht aufrechterhalten"

Da kommt mir der Kümmel!

Gruß
Joe
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 21.09.2011 - 08:53
Ah, muss jetzt jedes Anklageverfahren zur Hinrichtung des Angeklagten führen, damit es wirtschaftlichen Gesichtspunkten genügt? Stammtischgejohle!!!!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F........
Antwort von joemurr Registriertes Mitglied am 21.09.2011 - 09:23
Nein, Mister Oberschlau.
Es geht hier nicht um wirtschaftliche Interessen.

Es geht (mir) vielmehr darum, dass der besagte Assi erstmal angeprangert wird, weil ein (möglicherweise karrieregeiler - Achtung: hier Stammtischgejohle) Staatsanwalt meint, da gehöre einer "hinter Gittern" (nochmal: überspitzt).

Das Gerede hinterher und das eventuell negative Image ist nur mehr schwierig wegzubringen.

Und dann kommt bei einem Gerichtsverfahren das heraus, was eventuell das Ermittlungsverfahren hätte ans Licht bringen sollen/können.

Also, allwissender Jedi, bring Du was Konstruktives und vor allem was Konkretes zu diesem Fall, ansonsten halte es wie selbst vorgeschlagen: einfach mal die F.... - ich denke, Du meintest: "Fresse halten!".

Gruß
Joe
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 21.09.2011 - 10:19
Die STA ist nach der StPO und der RiStBv verpflichtet Ermittlungeverfahren bei einem Anfangsverdacht einzuleiten. Die Abstufungen erspare ich mir hier. Die Anklage beruht auf dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen. Die Anklage ist vom Gericht zugelassen worden. Wenn dabei ein Freispruch rauskommt ist das ebenso. Die Umschreibung von Kolletaralschaden lautet. Es ist im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung hinzunehmen.
Was die Presse daraus macht ist was anderes. Du kannst natürlich gerne Akteneinsicht beantragen um deiner Meinung, die sich bislang auf Mutmaßungen und Pressesachverhalten stützt fundiert vorzutragen, oder geh ein Bier am Stammtisch trinken.
Antwort von schwob Registriertes Mitglied am 21.09.2011 - 11:04
Hall Vercingetorix, du hast natürlich Recht, daß die Staatsanwaltschaft ermittlen muß, nur nach etwaigen Verhören die sicher auch nicht anders waren, als die SAussagen vor Gericht, häte man sich das Spektakel vor Gericht und den daraus resultierenden Medienrummel ersparen können.

Sicher auch den ein oder anderen Euro, wie Gerichtskosten usw.

Abgesehen vom finanziellen Aufwand der aus meiner Sicht sinnlos war, hat der Assi nun einen Makel, den er nur sehr schwer loswerden wird, egal ob freigesprochen oder nicht.

Bei vielen wird in den Köpfen sein, daß er vor Gericht war, weil sein Schüler in Panik aufstieg und mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus musste. Punkt!

Btw.: Ich darf mal bemerken, daß dein Ton nicht unbedingt einem gewissen Umgangsniveau entspricht, der eigentlich in einem Forum vorausgesetzt werden sollte, ich hoffe, du artikulierst dich im wahren Leben etwas sensibler, das aber nur am Rande, da ich mit so etwas umgehen kann.
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 21.09.2011 - 12:06
Es kommt auf die Situation an
Ich kann es nur nicht mehr hören diese Stammtischtöne, die ohne tatsächliche Kenntnis von Sachverhalten und Vorgaben, einfach rausposaunen.

Man neigt dazu die Folgen seiner Verantwortung zu verdrängen. Und das ist bei gefahrgeneigtem Sport möglicherweise ein Ermittlungsverfahren incl. Anklage. Go Pro bedeutet nicht immer Tauchen ist Lustig. Geht aber auch dem Trainer C im DAV so!

Der Mann ist freigesprochen worden! Im Volksmund nennt man das einen Freispruch erster Klasse. Der Strafrechtler kennt so was nicht. Freispruch ist Freispruch.

Zeugen im Prozeß sind was wunderbares. Ob nun Zivil- oder Strafprozess. Es kommt immer anders. Oder, die Wahrheit ist ein subjektiver Parteibegriff, der sich in der Beweisaufnahme als objektiv falsch herausstellt.

Btw: Kennst du eigentlich den Pensenschlüssel für den einzelnen Beamten bei der zuständigen StA. Im Ruhrgebiet kommen etwa 1.200 Ermittlungsverfahrten auf einen Schreibtisch. Im Kleckerkramdezernat mehr, in OK oder Kapitalsachen weniger. Denk mal darüber nach...
Antwort von h1o Registriertes Mitglied am 21.09.2011 - 22:30
Interessanter Background: Der Staatsanwalt, der hier im Artikel erwaehnt wird, hat tatsaechlich einen Background zum Thema Tauchen/ Wasserrettung.
Also ein sinnvolles Urteil in einer Umgebung, wo sich mal ein Jurist wirklich mit dem Unfallmetier auskennt.
Und klar, dass bei einem solchen Anfangsverdacht immer ermittelt wird
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 22.09.2011 - 09:13
Nun - sicher hätte man das Verfahren auch im Vorfeld einstellen können - dann hätten wir aber kein Urteil über das wir uns so freuen und das Andere in ähnlichen Situationen mal hochhalten können.

Soll heißen: Eventuell lag das Interesse des StA auch auf Schaffung einer Präzedenz.

Oder der Satz "Aus strafrechtlicher Sicht...Vorwurf der fahrlässigen... nicht aufrechterhalten" zeigt nur, dass der Staatsanwalt einfach nur ein guter und fairer Verlierer ist.
Antwort von Neptun Registriertes Mitglied am 23.09.2011 - 15:59
"Bei vielen wird in den Köpfen sein, daß er vor Gericht war, weil sein Schüler in Panik aufstieg und mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus musste. Punkt!"
==> Stimmt genau! Was soll denn sonst in den Köpfen sein, als genau diese FAKTEN?

"Und klar, dass bei einem solchen Anfangsverdacht immer ermittelt wird." ==> Eben!

Antwort von Bert Rudeck Registriertes Mitglied am 27.09.2011 - 09:37
Nur ein Randaspekt:

kuki_taucher schrieb am 20.09.:...dass Tauchen kein Spaziergang ist sondern eine Risikosportart..."

Tauchen ist definitiv *keine* Risikosportart. Die Allianz hatte mal auf ihrer Homepage eine entsprechende Broschüre (konnte ich aktuell nicht mehr finden) wonach Tauchen bei den Risikosportarten zwar aufgelistet wurde, - aber ganz unten mit sehr geringem Aufkommen sowohl bei Mortalität als auch bei Häufigkeit. In neueren Übersichen, die man an verschiedenen Stellen im Netz findet, wird das Tauchen gar nicht aufgeführt.
An erster Stelle der Risikosportarten, stand mal Bergwandern und Motorradfahren bzgl. Mortalität und Fußball bezgl. Häufigkeit.

Unseren Sport sollten wir niemals als Risikosport bezeichnen, damit verunsichert man nur sachunkundige Entscheidungsträger, die z.B. festlegen, was in einem Gewässer erlaubt wird und was nicht.

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